Beschwerde gegen Zuschlagsentscheid für die PK-Winterthur
Nau. Der Stadtrat hatte der Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erteilt. Die unterlegene Partei hat gegen diesen Entscheid nun aber Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben. Die Ausarbeitung eines neuen Kreditantrags an den Grossen Gemeinderat zur Sanierung der Kasse verzögert sich deshalb um mehrere Monate.
Mitte März 2021 gab der Stadtrat bekannt, dass die eigenständige Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) den Zuschlag nach einer öffentlichen Ausschreibung erhalten habe (Medienmitteilung vom 11. März). Zwei Pensionskassen hatten zuvor ein Angebot eingereicht.
Die Angebote wurden durch die mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragte Firma aufgrund vorgängig festgelegter Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien waren der Preis und die Risikofähigkeit. Beim Preis wurden die einmaligen Kosten (Übernahme der laufenden Renten, Ausfinanzierung der Pensionskasse etc.) sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Beiträge an die Pensionskasse berücksichtigt. Unter der Risikofähigkeit wurden die technischen Grundlagen (Zinssatz), die Versichertenstruktur und der finanzielle Spielraum (Deckungsgrad) beurteilt. Ein weiteres Kriterium stellte die Mitarbeiterkompetenz und -kapazität dar. In der Gesamtbeurteilung schnitt die PKSW am besten ab.
Der Stadtrat gab ihr deshalb den Zuschlag. Gegen diesen Zuschlagsentscheid hat nun die unterlegene Pensionskasse Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben. Es ist in der Folge davon auszugehen, dass sich die vorgesehene Ausarbeitung eines neuen Kreditantrags an den Grossen Gemeinderat zur Sanierung der Kasse um mehrere Monate verzögern wird.
Sinkende Lebenserwartung, Übersterblichkeit
BFS. Zwischen 2019 und 2020 sank die Lebenserwartung der Männer bei Geburt von 81,9 auf 81,1 Jahre (–0,8 Jahre), jene der Frauen von 85,6 auf 85,2 Jahre (–0,4 Jahre). Diese Abnahmen lassen sich mehrheitlich mit den steigenden Sterberaten im hohen Alter erklären. So ging die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Männern um 0,7 Jahre (von 20,0 auf 19,3 Jahre) und bei den Frauen um 0,5 Jahre zurück (von 22,7 auf 22,2 Jahre).
Auf kantonaler Ebene verringerte sich die Lebenserwartung der Männer bei Geburt in den Kantonen Obwalden (–2,5 Jahre), Tessin (–2,3) sowie Genf (–2,2) am stärksten, diejenige der Frauen in den Kantonen Jura (–1,8), Genf (–1,5) und Schwyz (–1,4).
Im Jahr 2020 kam es im Verlauf der ersten Welle der Covid-19-Pandemie vom 16. März 2020 (Woche 12) bis zum 19. April 2020 (Woche 16) zu einer Übersterblichkeit; in der Altersgruppe von 65 Jahren und älter starben rund 1500 Personen (26%) mehr als erwartet, in der Altersgruppe unter 65 Jahren rund 100 Personen (12%) mehr.
In der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie kam es vom 19. Oktober 2020 (Woche 43) bis zum 31. Januar 2021 (Woche 4) zu einer weiteren Periode mit Übersterblichkeit. Von Woche 43 bis einschliesslich der letzten Woche des Jahres 2020 (Woche 53) starben in der Altersgruppe 65 Jahre und älter rund 7300 Personen (56%) mehr als erwartet und in der Altersgruppe unter 65 Jahren rund 200 Personen (11%) mehr (Stand 9. März 2021).
Die Übersterblichkeit entwickelte sich in beiden Wellen der Covid-19-Pandemie regional unterschiedlich. In der ersten Welle zeigte sich 2020 die Übersterblichkeit besonders ausgeprägt in der Genferseeregion und im Kanton Tessin. Demgegenüber ging die zweite Welle in allen sieben Grossregionen mit einer deutlichen und anhaltenden Übersterblichkeit einher, die sich bis in den Januar des Jahres 2021 fortsetzte.
Swiss pension fund posts $500m decarbonisation mandate
IPE: An unnamed Swiss pension fund is looking for a global equity solution aligned with EU climate benchmark requirements for a $500m (€423m) mandate, according to a new search on IPE Quest.
The fund said it is looking to decarbonise its global passive equity exposure with a rule-based carbon and ESG-optimised solution. According to search QN-2686, the solution should match the EU Climate Transition Benchmark (CTB) requirements.
The investor specified that it wants minimal regional, sector and style deviation from the index, MSCI AC World or equivalent, with a tracking error of at most 1%. There should be a possibility to consider additional environmental, social and governance (ESG) criteria at a later stage.
The fund is looking for a full-service solution by an asset manager, who must have at least $50bn assets under management in passive and/or quantitative solutions and a track record of at least 10 years in passive global equity strategies.
Falsche Annahmen und politische Zwänge
Werner Grundlehner zeigt in der NZZ auf, mit wie viel «falschem» Zahlenmaterial im Schweizer Vorsorgesystem gerechnet wird. Zu den betroffenen Bereichen gehören das Pensionsalter, die Mindestverzinsung, der Mindest-Umwandlungssatz, die Lebenserwartung, die Vermögensallkokation, die Verwaltungskosten. Die Schlussfolgerung:
«Das kollektive Zwangssparen hat nur dann einen Sinn, wenn über längere Zeit ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis geschaffen werden kann als beim individuellen Sparen», sagt Hug – wenn also ein Transfer von Finanzmarktrisiken über Generationen stattfinden kann. Der Vorteil des Zwangssparens kann gemäss dem Vorsorgeexperten nur greifen, wenn Risikofähigkeit und Risikobereitschaft, die soziale Verantwortung des Arbeitgebers und die paritätische Verwaltung und Verantwortung des Stiftungsrates langfristig gesehen werden.
«Bricht diese Sozialpartnerschaft, die Verteilung der Finanzmarktrisiken über alle – also die aktiv versicherten jungen und die alten Versicherten und die Rentner – auseinander, dann hat die privat durchgeführte berufliche Vorsorge keine Zukunft», so Hug. Deshalb sollte die Politik die zweite Säule nur im Bereich des Obligatoriums regulieren, ihr aber insbesondere im Bereich der Vermögensanlage unter dem Motto der Prudent-Investor-Rule freie Hand lassen. Die direkte regionale und die Oberaufsicht sorgten für ausreichende Kontrolle.
Gächter: Sozialversicherungsrecht 2021
Die Textausgabe zum Sozialversicherungsrecht 2021, herausgegeben von Thomas Gächter, ist soeben erschienen. Die Sammlung enthält wie gewohnt alle einschlägigen Erlasse des Sozialversicherungsrechts. Die Ausgabe 2021 berücksichtigt zahlreiche kleinere Revisionen sowie die Anpassung der Beträge im System der Sozialversicherungen. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, beinhaltet die Gesetzessammlung zahlreiche Querverweise, ein umfangreiches Sachregister sowie ein Griffregister.
Chancen und Risiken mit Infrastruktur-Anlagen
AWP Soziale Sicherheit hat in Nr. 06/21 ein Interview mit Martin Gubler, CEO der Zurich Invest AG, zum Thema Infrastruktur-Anlagen publiziert. Auszüge:
Welche Anlagenklassen sind noch vergleichsweise wenig genutzt?
Seit dem vergangenen Herbst gelten Infrastrukturen als eigene Anlageklasse und sind nicht mehr zu den Alternativen Anlagen zu zählen. Sie ermöglichen Pensionskassen prognostizierbare Cash-flows mit möglichst tiefem Gegenparteirisiko und inflationsbereinigte Erträge.
Wie sieht eine solche Beteiligungsstruktur aus?
So wie bei Privatanlagen bewegt man sich bei Infrastrukturanlagen vorwiegend in Closed-End-Strukturen. Wir haben die geschlossene Anlagegruppe über eine Anlagestiftung nach Schweizerischem Recht gelöst. Das hat den Vorteil, dass man unter Gleichgesinnten ist, die von einer Extrahierung der Liquiditätsprämie profitieren wollen. Eine kostenoptimierte Strukturierung ist diesbezüglich von zentraler Bedeutung.
Wird die erwähnte Gesetzesänderung einen Boom auslösen?
Bei Zürich Invest stellen wir eine steigende Nachfrage nach Infrastrukturanlagen fest. Die Volumen werden aber nicht von einem Moment auf den anderen wachsen, weil der Zugang zu solchen Anlagen nicht so einfach ist. Hierzu müssen zuerst geeignete Objekte gefunden werden. Die Kapitalzusagen der Investoren können nur schrittweise auf Abruf angelegt werden. Das heisst: Im Vergleich zu den börsenkotierten Anlagen läuft hier der Investitionsprozess viel langsamer.
Und wie schnell lässt sich eine solche Position auflösen?
Die komplexe Strukturierung von Infrastrukturanlagen erschwert auch die Liquidierung. Es besteht allerdings immer die Möglichkeit über den Sekundärmarkt zu liquidieren – was aber Preisrisiken mit sich bringt. Diese Anlageklasse ist deshalb nur für langfristig orientierte Investoren geeignet.
Ausbildung zum Vorsorgeberater
Im Rahmen der Bekanntgabe des Wechsels von Urs Schaffner von der Complan zur Mendo AG und seine neue Tätigkeit als Lehrgangsverantwortlicher für die neue Ausbildung zum dipl. Berater Berufliche Vorsorge IAF wurden wir über die IAF und ihre Aktivitäten informiert.
Die Branchenverbände für Versicherungsbroker ACA Association des Courtiers en Assurances und SIBA Swiss Insurance Brokers Association unterstützen die IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich bei der Lancierung eines neuen zertifizierten Bildungsabschlusses für die Beratung von Unternehmen in der beruflichen Vorsorge. Parallel dazu wird auch eine Abschlussrichtung für Beraterinnen und Berater von Versicherten lanciert. Somit stehen zwei Vertiefungsrichtungen zur Auswahl:
Dipl. Berater berufliche Vorsorge IAF
- mit den Vertiefungen Beratung von Unternehmen über die berufliche Vorsorge
- und Beratung von Versicherten über die berufliche Vorsorge
BVG21: Weniger Rente oder länger arbeiten
Prof. Mathias Binswanger (Fachhochschule NordwestschweizI und PK-Experte Michael Melles formulieren in der NZZ einige bekannte und ungern gehörte Einsichten in die Mängel der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision mit dem Rentenzuschlag.
Gemäss einer vom BSV in Auftrag gegebenen Studie von Ecoplan führt ebendieser als Ausgleichsmechanismus gedachte Rentenzuschlag der AHV zu einer noch höheren Umverteilung, insbesondere von den Jahrgängen ab 1973 und jünger zu den Älteren. Je nach Dauer der Tiefzinsphase sind Umlagebeträge für die Übergangsgeneration von 18 bis 26 Milliarden Franken aufgrund der Reformvorschläge projiziert. Ebenso dürfte sich die bereits jetzt stattfindende Senkung der Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich weiter fortsetzen, so dass die überobligatorische Vorsorge immer unattraktiver wird.
Mit diesen zu erwartenden Kosten und der weiteren intergenerationellen Umverteilung ist die «Reform BVG 21» keine echte Lösung. Wie auch immer wir rechnen, wir kommen zum selben Resultat: Ohne Rentenkürzungen lassen sich die zukünftigen Renten nur über ein höheres Rentenalter von mindestens 67 Jahren finanzieren. Wenn wir das Rentenalter hingegen bei 65 Jahren lassen, sind Rentenkürzungen unumgänglich.
Diese Wahrheit muss man zur Kenntnis nehmen. Die bereits jetzt erheblichen Querfinanzierungen im Umfang von mehr als 1 Prozent des BIP pro Jahr durch die jüngere Generation lassen sich hingegen nicht noch weiter ausreizen.
Dutch pension funds return an average 10.2% for 2020
IPE. Pension funds in the Netherlands delivered an average return of 10.2% after costs in 2020. Returns varied widely, between 0.5% and 20.1%, with smaller funds doing somewhat better than the largest schemes.
Consultancy LCP compiled the returns of 184 pension funds based on figures provided to regulator De Nederlandsche Bank (DNB). The 10.2% average return includes the return on interest rate hedges. If one accounts for the size of pension funds, the average return drops to 8% as on average the larger schemes did worse than their smaller peers.
Pension funds made the best returns on their interest rate hedges, as interest rates dropped to record lows over the year. The remainder of the returns was made on equities and other return assets such as real estate.
The 8% average weighted return was about half the size of 2019’s returns of 16.7%. LCP’s Jeroen Koopmans estimated the positive 2020 returns were an unexpectedly good result for pensions funds.
PK-Aetas wehrt sich gegen Neuwahlen
Die Sonntags-Zeitung berichtet über aktuelle Entwicklungen bei der Pensionskasse Aetas.
Im Dezember 2020 verfügte die bernische Stiftungsaufsicht (BBSA), per Mitte 2021 Neuwahlen durchzuführen. Sie reagierte damit auf eine bereits im August des letzten Jahres eingereichte Anzeige von zwei Geschäftsleitungsmitgliedern, die inzwischen entlassen wurden. Das Gesetz verlangt, dass PK-Stiftungsräte paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt sind.
Mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht will sich der Stiftungsrat gegen vorgezogene Neuwahlen wehren. Noch im Dezember hatte ein Sprecher gesagt, dass der Stiftungsrat «selbstverständlich auf diesen Termin die notwendigen Massnahmen ergreifen und eine entsprechende Neuwahl des Stiftungsrates durchführen» werde.
Andreas Toscan neuer SR-Präsident der UBS AST
Die Anlegerversammlung der UBS Anlagestiftungen hat Andreas Toscan zum neuen Stiftungsratspräsidenten gewählt.
Andreas Toscan ist seit 2018 für das institutionelle Geschäft von UBS Asset Management in der Schweiz verantwortlich und nimmt das zusätzliche Mandat mit sofortiger Wirkung an. Weiter wurde Martin Roth, Leiter der Manor-Pensionskasse, in den Stiftungsrat gewählt. Toby Meyer – Geschäftsführer der UBS AST und bis vor Kurzem Präsident der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen KGAST – führt die UBS AST seit 2009.
IV-Schulden bei der AHV
Mit rund 10 Mrd. Franken steht die IV bei der AHV noch in der Kreide. Um die Schulden abzubauen, sagten die Stimmberechtigten 2009 Ja zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer. So konnten die Schulden der IV von rund 15 Milliarden auf noch rund 10 Milliarden Franken gesenkt werden. Doch seit diese Zusatzfinanzierung ausgelaufen ist, verringert sich die Schuld nicht mehr. Der Tages-Anzeiger berichtet über die Lage:
Die neuste Finanzperspektive des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom Februar für die IV zeigt nun: Die Schuld wird auch in zehn Jahren noch bei rund 7 Milliarden Franken liegen. Wann sie ganz zurückbezahlt werden könnte, wird nicht ausgewiesen.
Es zeigt sich zudem: Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Finanzperspektive der IV weiter verschlechtert. Neu eingerechnet ist da zum Beispiel die Weiterentwicklung der IV, die ab 2022 in Kraft treten soll. Konkret: Im vergangenen Sommer ging das Bundesamt in seinem Szenario davon aus, dass 2030 der Schuldenberg um fast 250 Millionen kleiner ausfallen wird als im neusten Szenario vom Februar.
Kosten für Verwaltung und Kapital und die Verzinsung
Der Tages-Anzeiger hat für 17 Sammelstiftungen die Kosten für die Verwaltung und die Kapitalanlagen sowie die Verzinsung des Altersguthaben zusammengestellt. Die Resultate zeigen die zu erwartenden beträchtlichen Unterschiede in allen drei Kategorien.
Im Artikel des TA geben die PKs mit auffällig hohen Kosten Erklärungen für ihre Zahlen ab. Nicht im einzelnen aufgeführt werden die jeweiligen Performance-Daten. Dazu heisst es im Artikel:
Hohe Kosten lassen sich rechtfertigen, wenn eine Vorsorgeeinrichtung dank cleverer Anlagestrategie eine überdurchschnittliche Rendite erzielt, welche die Versicherten mit guter Verzinsung auf ihrem Vorsorgekapital erhalten. Im Dreijahresdurchschnitt von 2017 bis 2019 bieten hier die Vorsorgestiftung VSAO, die Gemini und die Profond die beste Verzinsung mit Werten um die drei Prozent. Auf dem gesetzlichen Minimum von 1,0 Prozent liegen hingegen die Coopera, die Fundamenta und die Tellco pkPro. Aus Sicht der Versicherten ist es nicht gut, wenn Kassen wie die Tellco pkPro und die Fundamenta hohe Kosten verrechnen und gleichzeitig das Vorsorgeguthaben nur zu einem tiefen Satz verzinsen.
Fünf PKs starten mit Avadis Clean Energy Infrastruktur
Die Aargauische Pensionskasse (APK), die BVK, die Luzerner Pensionskasse (LUPK), die Migros-Pensionskasse (MPK) und die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) nehmen gemeinsam Investitionen im Umfang von mehr als 600 Mio. Franken in Infrastrukturanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien vor.
Die «Avadis Clean Energy Infrastruktur» ist als Sondervermögen innerhalb der Avadis Anlagestiftung strukturiert. Dieses wird vom Vermögensverwalter Aquila Capital, einem Spezialisten für Clean-Energy-Infrastrukturanlagen, bewirtschaftet und von einem Anlageausschuss der Pensionskassen überwacht. Die ersten Investitionen in Europa werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 erfolgen.
AHV 21: Finanzen nach SR-Beschlüssen
Das BSV hat die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse im Ständerat berechnet. Diese betreffen die Flexibilisierung des Rentenbezugs, die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, der Freibetrag für Rentner und den Bundesbeitrag aus Ausgabenveränderung. Das Umlageergebnis für das Jahr 2030 verschlechtert sich damit von -1643 Mio. auf -2700 Mio. und der Ausgleichsfonds sinkt in Prozent einer Jahresausgabe von 101 auf 84 Prozent.





