Die Aargauer Zeitung schreibt: “Grossräte von SP, EVP, GLP, Die Mitte und Grünen verlangen, dass niemand seine Schulden bei der Sozialhilfe mit Geldern bezahlen muss, die aus der Pensionskasse stammen. Die Regierung will zuerst die Gemeinden befragen und erst dann entscheiden, ob dieses Vorgehen im Aargau weiterhin erlaubt sein soll.”

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort [auf eine Motion] fest, ihm sei bekannt, dass Aargauer Gemeinden «die Rückerstattung von geleisteter Sozialhilfe aus Freizügigkeitsleistungen prüfen und teilweise auch einfordern». Das Verwaltungsgericht erachte dieses Geld als frei verfügbares Vermögen, das zu günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen führen kann und der Rückerstattungspflicht unterliegt, erläutert die Regierung.

Aus den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) geht hervor, dass Pensionskassengelder für den aktuellen und künftigen Lebensunterhalt zu verwenden sind. Die SKOS leitet daraus ab, dass aus diesen Mitteln grundsätzlich keine Rückerstattung von Sozialhilfe verlangt werden soll. Gemäss dem Verwaltungsgericht lasse sich dies aber nicht direkt aus den SKOS-Richtlinien entnehmen, schreibt die Regierung.

Dies könnte sich ändern, denn in den Erläuterungen zu den revidierten SKOS-Richtlinien 2021 steht explizit, dass aus Freizügigkeitsleistungen grundsätzlich keine Rückerstattung von rechtmässig bezogener Sozialhilfe verlangt werden kann. Ob diese neue Regelung im Aargau künftig für alle Gemeinden verbindlich wird, steht allerdings nicht fest. Die Regierung will den Vorstoss aus dem Mitte-Links-Lager nicht als verbindliche Motion, sondern nur als unverbindliches Postulat entgegennehmen

Der Regierungsrat werde «nach einer vorgängigen Konsultation der Gemeinden über die Anwendbarkeit der neuen SKOS-Richtlinien im Aargau entscheiden», heisst es in der Antwort zum Vorstoss.

  Aargauer Zeitung