Sterblichkeit rauf – und wieder runter
SDA. Während die Sterblichkeit im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in der Schweiz im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 9% zugenommen hat, liegt sie im 1. Halbjahr 2021 unter dem Niveau von 2019. Das geht aus einer Studie des Universitätszentrums für Allgemeinmedizin und öffentliche Gesundheit in Lausanne (Unisanté) hervor. Die Studie basiert auf vorläufigen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS). Die Sterblichkeit sank demnach im 1. Halbjahr 2021 gegenüber 2020 um etwa 10.8%. Sie lag damit niedriger als in den sechs vorangegangenen Jahren, mit Ausnahme der ersten vier bis sechs Wochen des Jahrs 2021, die durch das Ende der zweiten Corona-Welle gekennzeichnet waren. 2021 sei zudem das zweite Jahr in Folge, in dem die Influenza keine Spuren in der Sterblichkeit hinter- lassen habe. Auch habe sich die dritte Corona-Welle nicht sichtbar auf die Gesamtmortalität niedergeschlagen. Damit sei die Sterblichkeit im Jahr 2021 die bisher niedrigste, die in der Schweiz je verzeichnet wurde.
UBS PK-Performance Oktober 2021
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Umstrittener Ausbau von 3a
pw. Gemäss Entscheid der SGK-N vom August dieses Jahres soll die Säule 3a stark ausgebaut werden, von derzeit max. 6883 auf 10’324 Franken. Die Linke bekämpft das Vorhaben. Das BSV hat die damit ausgelösten steuerlichen Einbussen auf den Ebenen Bund, Kantonen und Gemeinden berechnet. Allerdings bleibt in dem Bericht unerwähnt, dass bei Auszahlung die Beträge zu versteuern sind. Dazu fehlen die Angaben. Die Ausfälle sind insofern als Brutto-Schätzungen zu betrachten. Das BSV schreibt:
Mit dem Beschluss der Kommission in erster Lesung würde der steuerlich abzugsfähige Maximalbeitrag an die Säule 3a für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind, von 6 883 auf 10 324 Franken erhöht (Zahlen 2021), für Personen ohne Pensionskasse von 34 416 auf 37 857 Franken.
Laut den aktuellsten Statistiken zur direkten Bundessteuer haben 2017 lediglich 10,8 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag an die Säule 3a einbezahlt.
Gestützt auf die Annahme, dass alle Steuerpflichtigen, die den zulässigen Maximalbetrag in ihre Säule 3a einzahlen, den neuen Maximalbetrag (10 324 Franken) einzahlen würden, ergäben sich bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 170 Millionen Franken pro Jahr.
Zur Schätzung der Steuereinbussen für die Kantone und Gemeinden müssen die Mindereinnahmen der direkten Bundessteuer verdoppelt werden. Letztere würden rund 170 Millionen Franken pro Jahr betragen, so dass sich die steuerlichen Mindereinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden aufgrund der Erhöhung der Beiträge an die Säule 3a auf rund 340 Millionen Franken pro Jahr belaufen dürfte.
Swiss Life drosselt Vollversicherungsgeschäft
Im Heimmarkt Schweiz erzielte Swiss Life Prämieneinnahmen von CHF 7,7 Milliarden. Der Rückgang von 15% ist vor allem auf tiefere Einmalprämien im Vollversicherungsgeschäft zurückzuführen. Das teilautonome Geschäft, welches grösstenteils nicht in den Prämieneinnahmen ausgewiesen wird, konnte dagegen um 20% auf CHF 5,5 Milliarden verwaltete Vermögen ausgebaut werden.
Die Klima-Religiösen
pw. In der Basellandschaftlichen Zeitung berichtet Stefan Boss mit offenbar grosser, innerer Zustimmung über den Entscheid der Pensionskasse Basel-Stadt, auf Investitionen in Erdöl, Gas und Kohle zu verzichten. Dass die im Kanton stark forcierte Fernwärme auf Gas angewiesen ist, findet keine Erwähnung. Boss lobt hingegen:
Noch vor vier Jahren hatte sich die baselstädtische Pensionskasse dagegen gesträubt. Im Frühling dieses Jahres hat der Verwaltungsrat nun aber entschieden, sämtliche Anteile an fossilen Energieunternehmen zu verkaufen, wie Recherchen dieser Zeitung ergeben. Damit mausert sich die PKBS, welche das Staatspersonal von Lehrerinnen bis zu Buschauffeuren versichert, zu einer der klimafreundlichsten Pensionskassen der Schweiz. (…)
Beim Entscheid dürfte der politische Druck eine erhebliche Rolle gespielt haben. Ein Anzug der Grünen-Grossrätin Nora Bertschi hatte die Vorsorgeeinrichtung vor vier Jahren zu einem Rückzug aus fossilen Investitionen aufgefordert. Laut einer Studie des Bundesamts für Umwelt von 2015 tragen die Pensionskassen durch ihre Investitionen erheblich zur Klimaerhitzung bei. Jeder und jede Versicherte finanziert durch seine Pensionskasse nochmals so viele Treibhausgasemissionen, wie er im Inland (über Verkehr, Heizung und Industrie) verursacht. (…)
BVG-Revision aus Gewerbesicht
Kurt Gfeller, Vizedirektor des Gewerbeverbands, kommentiert die Lösung der SGK-N für die BVG 21-Revision. Er sieht allerhand Positives, äussert aber auch Bedenken.
[Das Kommissionsmodell] beinhaltet leider auch Korrekturen, die übers Ziel hinausschiessen und demzufolge so teuer sind, dass man sie nochmals eingehend hinterfragen muss. So soll das Mindesteinkommen, ab dem man obligatorisch im BVG versichert ist, markant gesenkt werden.
Das hätte zur Folge, dass Hunderttausende von Erwerbstätigen neu ins BVG rutschen würden, deren jährlicher Alterssparbeitrag mehrheitlich tiefer aus- fallen würde als die verursachten Verwaltungskosten. Die Effizienz der 2. Säule würde stark leiden.
Die Halbierung des Koordinationsabzugs würde im Tieflohnbereich zu markant höheren Beiträgen führen. Ob sich das alle betroffenen Arbeitnehmenden überhaupt leisten können – und ob sie es wirklich wollen –, ist nochmals kritisch zu hinterfragen. Und auch das Vor- ziehen des Alterssparprozesses, das jährliche Mehrkosten von über einer halben Milliarde Franken aus- lösen würde, macht in Kombination mit den übrigen Korrekturen keinen Sinn.
Der Preis für einen groben Fehler
Die Chancen stehen gut, dass der Nationalrat in der Dezembersession seiner Kommission folgen wird. Was dann der Ständerat aus der Vorlage macht, steht in den Sternen. Und dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Referendumsabstimmung folgen.
Das ist nun mal der Preis für den groben Fehler, den das Parlament im Zuge der 1. BVG- Revision beging, als es den BVG- Mindestumwandlungssatz als rein technische Grösse ins Gesetz schrieb und ihn damit zum Spielball der Politik machte.
Frappante Einkommens-unterschiede–nicht erklärbar?
pw. Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als 162 000 Franken (Median des Nettojahreseinkommens), die andere Hälfte weniger. Am höchsten war das Medianeinkommen bei den , selbstständigen Ärztinnen und Ärzten mit chirurgischer Tätigkeit (266 000 Fr.), am niedrigsten war es bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern (108 000 Fr.). Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25% höheres Einkommen als Ärztinnen. Dieser Unterschied ist frappant und die übrigen Erklärungshilfen wie Benachteiligung, Genderfragen etc. sind für einmal wenigstens nicht anwendbar. Es liesse sich daraus schliessen, dass dies auch bei (allen) anderen Berufsgattungen zutrifft und die verpolitisierte Debatte über Einkommens- und Pension-Gap ganz anders zu führen wäre.
“67 ist das neue 65”
Diego Taboad von Avenir Suisse schreibt in einem Beitrag zum Thema Alter: “Warum das Rentenalter 65 das falsche Signal in einer alternden Gesellschaft ist” und hält zur Grösse “Altersquotient” fest:
Während die mathematischen Werte dieses demografischen Indikators unbestritten sind, ist seine Aussagekraft an sich zu hinterfragen. Bei der Berechnung der Altersquotienten wird von einem Schwellenwert im Alter von 65 Jahren ausgegangen. Vor diesem Alter gilt eine Person als «aktiv». Sobald diese Schwelle überschritten ist, wird er oder sie als Rentner und damit als Belastung für die Gesellschaft eingestuft.
Zwar ist ein standardisierter Indikator offensichtlich notwendig, um nützliche internationale Vergleiche zu ermöglichen, doch ist es fraglich, ob das Alter von 65 Jahren als feste Grenze für den Eintritt in die Abhängigkeit verwendet werden sollte. Dies gilt umso mehr, als das gesetzliche Renteneintrittsalter in vielen Industrieländern (OECD) bereits bei 67 oder sogar 68 Jahren liegt bzw. bald liegen wird.
Dieser Indikator erweckt auch den falschen Eindruck, dass Menschen über 65 inaktiv und nutzlos seien, während das tägliche Engagement der jungen Rentner das Gegenteil beweist. Sie spielen nicht nur eine wichtige Rolle bei der Unterstützung junger Familien, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zu sportlichen, kulturellen oder politischen Vereinen, die ohne sie nur schwer funktionieren würden. Warum sollten diese Menschen als «abhängig» betrachtet werden, wenn unsere Gesellschaft auf sie angewiesen ist?
Anlagechefs in panischer Angst
Kaspar Hohler hat in der neusten Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge ein Interview mit Henrique Schneider, stv. Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, geführt. Schneider ist u.a. SR-Präsident des Sicherheitsfonds. Während alle übrigen Beiträge des Hefts ungebremst das Hohelied der Nachhaltigkeit singen, setzt Schneider kritische Akzente. Auszüge.
Wie steht die 2. Säule derzeit in Sachen Nachhaltigkeit da?
Henrique Schneider: Schlecht. Die meisten Institutionen, die ich kenne, gehen viel weniger Anlagerisiken ein, als sie aufgrund ihrer Fristigkeit und Struktur könnten. So vergeben sie sich Renditepotenzial, und die Renten ihrer Versicherten werden tiefer. Damit erfüllt man die erste Dimension der Nachhaltigkeit, die ökonomische, nicht. Die anderen beiden Dimensionen sind Soziales und Umweltschutz.
Und wie sieht es hinsichtlich dieser beiden Kriterien aus?
Auch das Soziale ist nicht gewahrt, wenn man sich überlegt, wie viel Quersubventionierung wir haben von den Jungen zu den Alten. Das ist eine eindeutige Verletzung des sozialen Gedankens. Im Bereich der Umweltnachhaltigkeit erfüllen wir die gesetzlichen Kriterien. Damit kann man sagen, es ist erfüllt. Die gesetzlichen Kriterien sind gegenwärtig inexistent, folglich sind sie relativ leicht zu erfüllen. Es ist nicht an den Pensionskassen, sich aufzuspielen und mehr zu machen, als der Gesetzgeber fordert.
Mindestzins unverändert 1%
BSV. Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3.11.2021 beschlossen.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Rendite der Bundesobligationen ist weiterhin tief. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2020 bei minus 0.53% und per Ende September 2021 bei minus 0.17%. Anderseits war die Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften insgesamt 2020 mit hohen Schwankungen leicht besser und 2021 gut.
Bei den Aktien legt der Swiss Performance Index 2020 3.8% und 2021 bis Ende September 12.9% zu. Die Entwicklung der Anleihen war 2020 leicht positiv, 2021 jedoch tendierten sie aufgrund der gestiegen Zinsen etwas schwächer. Die Performance der Immobilien war weiterhin sehr positiv. Aufgrund der insgesamt guten Entwicklung der Finanzmärkte ist eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die weiterhin tiefen Zinsen und die gedämpften Renditeerwartungen legen gegenwärtig jedoch auch keine Erhöhung des Satzes nahe.
BR: Support für Rentenalter 66
Die Aargauer Zeitung schreibt: Sozialminister Berset wollte die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen ablehnen, lief im Bundesrat aber auf.
Der zuständige Bundesrat Alain Berset wollte die beiden Initiativen ab- lehnen. Doch mit diesem Plan lief er im Bundesrat auf. Die vier bürgerlichen Bundesräte aus SVP und FDP waren nicht einverstanden mit dem Nein zur Renten-Initiative der Jungfreisinnigen, wie CH Media aus gut unterrichteten Quellen weiss.
Vier Mitberichte gingen im Vorfeld der Sitzung ein. Berset kam einer Niederlage im Bundesrat zuvor und zog seinen Antrag auf ein Doppel- Nein zu den Initiativen zurück. Damit fand im Bundesrat gar keine Diskussion zum Thema statt.
Der Ball liegt nun wieder bei Alain Berset. Er muss seinen Kolleginnen und Kollegen wohl einen Gegenvorschlag zur Renten-Initiative der Jungfreisinnigen unterbreiten.
OAK: Empfehlung für die Säule 3a- und Freizügigkeits-Einrichtungen
Die OAK BV hält fest, dass nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 30. September 2020 (9C_524/2019) Säule 3a- und Freizügigkeitseinrichtungen die Regeln zur Governance von Art. 48f – 48l BVV 2 nicht mehr anwenden müssen.
Die OAK BV empfiehlt den Säule 3a- und Freizügigkeitseinrichtungen im Sinne einer Best Practice, die Regeln von Art. 48f – 48l BVV 2 weiterhin freiwillig zu befolgen, bis der Gesetzgeber die durch das Ur- teil des Bundesgerichts entstandene Lücke geschlossen hat.
Die OAK BV empfiehlt den Säule 3a- und Freizügigkeitseinrichtungen zudem, die Einhaltung von Art. 48f – 48l BVV 2 weiterhin durch die Revisionsstelle überprüfen und testieren zu lassen. Falls eine Säule 3a- oder Freizügigkeitseinrichtung auf die Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Best- immungen durch die Revisionsstelle verzichtet, muss die Revisionsstelle dies in ihrem Revisionsbericht vermerken.
AHV: Leistung dank Umverteilung
In Ergänzung zu unserem Kurzkommentar über das neue SGB-Papier das aufzeigt, dass Sparen viel weniger bringt als die AHV, hat Werner C. Hug nun das notwendige Zahlenmaterial zusammen gestellt. Klar wird, wie es die AHV fertig bringt, das Wunder zu vollbringen. Das Material für den scheinbaren Free Lunch holt sich die 1. Säule aus allen möglichen Quellen und mit international einzig dastehenden Solidaritätsleistungen und Umverteilungsströmen. Hug schreibt:
Der am KOF ausgebildete Ökonom Daniel Lampart muss gar nicht auf komplizierte Bar-Rentenberechnungen zurückgreifen, um zu beweisen, dass die AHV für die kleinen Einkommen rentabler ist, als das Sparen mit eigenem Konto über die Pensionskasse. Die Solidarität in der AHV ist politisch so gewollt. «Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht sie». (alt Bundesrat Hans-Peter Tschudi). Die Solidarität hat aber ihre Grenzen.
Wir haben mit den aktuellen Zahlen bewiesen (siehe F+W https://www.fuw.ch/!aSPAaAA ), dass ein durchschnittliches nach Zivilständen gewichtetes Einkommen von rund 53’000 Franken während 44 Jahren schon heute genügt um eine Maximalrente von 2390 Franken pro Monat zu erhalten.
Also mit AHV-Beiträgen von heute 8,7 Prozent bezahlt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über 44 Jahre (im Umlageverfahren ohne Zinseszins) 203’000 Franken in die AHV einbezahlt. Dafür erhält man eine Rente (22 Jahre) von total 631’000 Franken. Wie ist das möglich?
ASIP unterstützt Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband schreibt zum Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen:
Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden muss.
Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies deren finanzielle Lage erlaubt. Tatsächlich verzinsen 70% der Pensionskassen mehr als das gesetzliche Minimum, wie eine im September veröffentlichte Untersuchung des Beratungsunternehmen PPCmetrics aufzeigt. Diese fusst auf einer Analyse der Geschäftsberichte von 305 Pensionskassen, welche für ein Vorsorgevermögen von 748 Milliarden Franken und 3.5 Millionen Versicherte stehen. Damit ist die Auswertung repräsentativ.
In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)-Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die zwangsläufig durch die erzielten Erträge finanziert werden müssen. Bis zu einer Reform und Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes haben die Pensionskassen keine andere Wahl, als unzureichend gedeckte Rentenversprechen mit dem Kapital der Jüngeren querzusubventionieren.
Zu Recht berücksichtigt der Bundesrat auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen.
SGB: Wundertüte AHV
pw. “Der SGB hat nachgerechnet. Dazu haben wir die gesamten Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV viel mehr Geld zum Leben als bei einer privaten Vorsorge.”
Diese Schlagzeile einer SGB-Medienmitteilung wurde in zahlreichen Blättern widerspruchslos abgedruckt. Der SGB ist im Gleichschritt mit der SP gegen die nicht kollektivistische und nicht endlos subventionierte und nicht auf massiver Umverteilung beruhende Säule 3a. Die geplante Flexibilisierung wird mit allen Mitteln bekämpft und Propaganda für das neuste Sonderangebot einer 13. Rente gemacht. Für den SGB ist die AHV die Wundertüte, aus welcher mit geringen Beiträgen beliebige Leistungen hervorgezaubert werden können. Was fehlt, holt man sich bei den “Reichen”, mit Steuern und Subventionen. Scheinbar gratis.
Man lese die Analyse von W.C Hug et.al, um sich von den gewerkschaftlichen Schalmeienklängen nicht in Trance versetzen zu lassen.



