pw. Gemäss Entscheid der SGK-N vom August dieses Jahres soll die Säule 3a stark ausgebaut werden, von derzeit max. 6883 auf 10’324 Franken. Die Linke bekämpft das Vorhaben. Das BSV hat die damit ausgelösten steuerlichen Einbussen auf den Ebenen Bund, Kantonen und Gemeinden berechnet. Allerdings bleibt in dem Bericht unerwähnt, dass bei Auszahlung die Beträge zu versteuern sind. Dazu fehlen die Angaben. Die Ausfälle sind insofern als Brutto-Schätzungen zu betrachten. Das BSV schreibt:

Mit dem Beschluss der Kommission in erster Lesung würde der steuerlich abzugsfähige Maximalbeitrag an die Säule 3a für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind, von 6 883 auf 10 324 Franken erhöht (Zahlen 2021), für Personen ohne Pensionskasse von 34 416 auf 37 857 Franken.

Laut den aktuellsten Statistiken zur direkten Bundessteuer haben 2017 lediglich 10,8 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag an die Säule 3a einbezahlt.

Gestützt auf die Annahme, dass alle Steuerpflichtigen, die den zulässigen Maximalbetrag in ihre Säule 3a einzahlen, den neuen Maximalbetrag (10 324 Franken) einzahlen würden, ergäben sich bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 170 Millionen Franken pro Jahr.

Zur Schätzung der Steuereinbussen für die Kantone und Gemeinden müssen die Mindereinnahmen der direkten Bundessteuer verdoppelt werden.  Letztere würden rund 170 Millionen Franken pro Jahr betragen, so dass sich die steuerlichen Mindereinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden aufgrund der Erhöhung der Beiträge an die Säule 3a auf rund 340 Millionen Franken pro Jahr belaufen dürfte.

  Bericht BSV / NZZ