Kurt Gfeller, Vizedirektor des Gewerbeverbands, kommentiert die Lösung der SGK-N für die BVG 21-Revision. Er sieht allerhand Positives, äussert aber auch Bedenken.

[Das Kommissionsmodell] beinhaltet leider auch Korrekturen, die übers Ziel hinausschiessen und demzufolge so teuer sind, dass man sie nochmals eingehend hinterfragen muss. So soll das Mindesteinkommen, ab dem man obligatorisch im BVG versichert ist, markant gesenkt werden.

Das hätte zur Folge, dass Hunderttausende von Erwerbstätigen neu ins BVG rutschen würden, deren jährlicher Alterssparbeitrag mehrheitlich tiefer aus- fallen würde als die verursachten Verwaltungskosten.  Die Effizienz der 2. Säule würde stark leiden.

Die Halbierung des Koordinationsabzugs würde im Tieflohnbereich zu markant höheren Beiträgen führen. Ob sich das alle betroffenen Arbeitnehmenden überhaupt leisten können – und ob sie es wirklich wollen –, ist nochmals kritisch zu hinterfragen. Und auch das Vor- ziehen des Alterssparprozesses, das jährliche Mehrkosten von über einer halben Milliarde Franken aus- lösen würde, macht in Kombination mit den übrigen Korrekturen keinen Sinn.

Der Preis für einen groben Fehler

Die Chancen stehen gut, dass der Nationalrat in der Dezembersession seiner Kommission folgen wird. Was dann der Ständerat aus der Vorlage macht, steht in den Sternen.  Und dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Referendumsabstimmung folgen.

Das ist nun mal der Preis für den groben Fehler, den das Parlament im Zuge der 1. BVG- Revision beging, als es den BVG- Mindestumwandlungssatz als rein technische Grösse ins Gesetz schrieb und ihn damit zum Spielball der Politik machte.

Kommentar Gfeller