“Der heimliche Showdown um das Rentenalter”
Markus Brotschi und Markus Häfliger berichten im Tages-Anzeiger ausführlich über die Auseinandersetzung um das Rentenalter im Bundesrat.
Am Ende wird das Volk über die Initiative entscheiden. Doch der Bundesrat muss vorgängig Stellung beziehen. Dafür hätte er noch Zeit bis Juli 2022, doch Sozialminister Berset versucht, die Debatte abzuwürgen, bevor sie überhaupt begonnen hat. Schon Mitte Oktober beantragte er im Bundesrat eine ablehnende Stellungnahme zur Initiative.
Doch Berset lief gegen eine Wand. Alle vier Bundesratsmitglieder von SVP und FDP opponierten mit schriftlichen Mitberichten, wie die CH-Media-Zeitungen zuerst berichteten. Der Widerstand war so gross, dass Berset seinen Antrag noch vor der Sitzung zurückzog. Seither wartet man in den anderen Departementen auf seinen zweiten Anlauf.
Dabei wird es für den Sozialminister sehr eng werden: Laut zuverlässigen Quellen ist der Support für ein höheres Rentenalter im Bundesrat gross.
Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) und Finanzminister Ueli Maurer (SVP) beantragten in ihren Mitberichten kurzerhand die Annahme der jungfreisinnigen Initiative. Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) verlangte vor dem Entscheid noch weitere Abklärungen. Doch auch er bezeichnete ein höheres AHV-Alter in seinem Mitbericht laut zuverlässigen Quellen als unumgänglich.
SGK-N: Keine Regelung der Broker-Entschädigung
Mitg. Die Kommission (SGK-N) hat den Entwurf zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule (19.080) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. An der letzten Sitzung war sie einstimmig auf die Vorlage eingetreten und bei den gesetzlichen Änderungen zur AHV dem Ständerat gefolgt.
Bei den anderen Erlassen hat die Kommission nun abweichende Beschlüsse gefasst. Einstimmig lehnt sie die Änderung des Ständerates ab, wonach Entscheide in der Sozialversicherung auf elektronischem Weg eröffnet werden sollen können.
Bei der Aufsicht in der 2. Säule schlägt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Kompromiss vor. So sollen Mitglieder der kantonalen Departemente, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, nicht Einsitz in die regionalen Aufsichtsbehörden nehmen dürfen.
Wie der Ständerat lehnt die Kommission hingegen mit 16 zu 9 Stimmen ab, dass der Bundesrat Regeln zur Entschädigung der Versicherungsvermittler erlassen kann. Es liegen insgesamt sechs Minderheitsanträge vor, die im Frühjahr 2022 im Nationalrat behandelt werden sollen.
SGK-N zu AHV21
Mitg. Zum Abschluss der ersten Runde der Differenzbereinigung bei der Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) beantragt die Kommission mit 21 zu 4 Stimmen einen Kompromiss mit dem Ständerat zu den Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters auf 65 betroffen sind. Wie der Ständerat will sie für die ersten neun Jahrgänge 32 Prozent der Mittel einsetzen, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden.
Ebenfalls wie der Ständerat setzt sie auf ein einfach umzusetzendes Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente, die auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Zuschläge sollen aber nur Frauen erhalten, die bis zum Referenzalter erwerbstätig sind. Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen sollen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können, während die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht unnötig attraktiv gemacht werden soll (siehe Übersichten zu den Anträgen sowie zu den finanziellen Auswirkungen.
Lohnlücke? Kaum zu finden!
Claudia Wirz schreibt auf der Website des Nebelspalters:
Wenn es den Leuten vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) um das Wohl der Frauen im Land ginge, müsste man sie jauchzen hören. Eine neue Studie zeigt nämlich, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern viel kleiner ist als angenommen. Es ist nicht die erste Untersuchung, die zu einer solchen Einschätzung kommt.
Diese Erkenntnis ist deswegen besonders brisant, weil viele politische Massnahmen wie etwa die «Lohnpolizei» gemäss Gleichstellungsgesetz oder der Widerstand gegen ein höheres Frauenrentenalter mit dem Lohnunterschied begründet werden.
Die beiden Ökonomen Anthony Strittmatter (Institut Polytechnique de Paris) und Conny Wunsch (Universität Basel) legen in ihrer Analyse anhand der Lohnstrukturerhebung von 2016 dar, dass die vermeintliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen systematisch überschätzt wird. (…)
WSJ: The Surprising Risks of Investing in ESG Funds
What type of risk are you taking on as an ESG investor? The answer might surprise you.
When funds have to avoid certain holdings due to environmental, social or governance (ESG) factors, they tend to overweight other stocks and sectors as a result. That means investors could be exposed to certain risks they aren’t expecting. More specifically, my research found that the average ESG investor may be taking on more small-cap risk, interest-rate and inflation risk, and single-stock risk than an investor in a standard all-equity fund.
Rettung durch grüne Anlagen?
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ: “Für eine effiziente Klimapolitik wäre der Finanzsektor im Prinzip nur ein Nebenschauplatz. Doch weil es auf dem Hauptschauplatz klemmt, geraten die Finanzmärkte verstärkt in den Fokus. Die Forschungsliteratur zeichnet zur Wirkung von Finanzinvestoren auf das Umweltverhalten der Firmen ein durchwachsenes Bild.”
Wie gross ist der Einfluss von Finanzinvestitionen auf das «Nachhaltigkeitsverhalten» der Unternehmen? Taugen Investitionen in grüne Anleihen, Nachhaltigkeitsfonds oder Firmen mit einem vielversprechenden Nachhaltigkeitsgütesiegel (ESG) zu mehr als zur Beruhigung des eigenen Gewissens? Theoretisch müsste die Umleitung von Finanzströmen von «schmutzigen» in «grüne» Projekte die Firmen grüner machen, da umweltfreundliche Projekte relativ gesehen günstiger werden. Doch das Ausmass solcher Effekte ist a priori unklar und deshalb anhand der Praxis zu untersuchen.
Zum Zusammenhang zwischen Klimawandel und Finanzmärkten gibt es schon eine breite internationale Forschungsliteratur. Viele Studien betreffen etwa die Auswirkungen der Klimarisiken auf die Finanzmärkte. Doch der umgekehrte Wirkungskanal – der konkrete Einfluss von «grünen» Investoren auf das Nachhaltigkeitsverhalten der Unternehmen – ist noch ungenügend erforscht, wie Überblicksarbeiten zum Stand der Forschung feststellten.
Eine dieser Analysen stammt von einer internationalen Gruppe mit Beteiligung von Forschern der Universität Zürich; die Arbeit wurde 2020 publiziert. Eine Aufdatierung des Wissensstands hat das Center for Sustainable Finance und Private Wealth von der Universität Zürich vergangenen Herbst veröffentlicht. Einen Überblick zum Forschungsstand lieferte auch eine vom Bundesamt für Umwelt bestellte Studie der Liechtensteiner Forschungs- und Beratungsfirma CSSP vom vergangenen November. Insgesamt ist das Bild uneinheitlich, doch aus diesen Überblicksarbeiten lassen sich einige Tendenzaussagen ableiten.
Run auf nachhaltige Fonds
Die Autoren einer Studie der Hochschule Luzern schreiben zum starken Wachstum der Fonds mit sog. nachhaltigen Anlagen:
Nachhaltige Investments sind weiter im Aufschwung: Das Angebot nachhaltiger Schweizer Publikumsfonds wächst im Vergleich zum Vorjahr von 777 auf 1’289 Fonds (+66 Prozent). Die darin verwalteten Vermögen steigen von 316 auf 775 Milliarden Franken (+145 Prozent) (Abbildung). Welche Fonds als «nachhaltig» bezeichnet werden sollen, ist allerdings eine kontroverse Debatte.
Seit März 2021 gibt die EU hierzu Standardisierungsvorgaben. Die Studie zeigt nun, dass der EU-Regulierungsansatz noch wenig griffig ist und sehr viel Interpretationsspielraum lässt. «Nur solche Fonds sollten als nachhaltig gelten, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte wesentlich für die Fondsstrategie sind», folgert Manfred Stüttgen, Co-Autor der Studie und Dozent an der Hochschule Luzern. «Kommunizieren Fondsanbieter transparent und verbindlich ihr Nachhaltigkeitsversprechen, so deutet dies auf eine höhere Nachhaltigkeitsgüte der Anlage hin», ergänzt Co-Studienautor Brian Mattmann.
Arbeitszeitentwicklung 2010-2020
BFS. In der Schweiz verringerte sich die Jahresarbeitszeit pro erwerbstätige Person zwischen 2010 und 2019 um 3,9%. Dieser Rückgang lässt sich mit der Zunahme der Teilzeitarbeit, der Ferien und bestimmter Abwesenheitsgründe sowie mit dem Rückgang der Überstunden erklären. Zwischen 2019 und 2020 nahm die Arbeitszeit in der Schweiz infolge der Covid-19-Pandemie um 3,4% ab. Dies sind einige der Ergebnisse der neuen Publikation «Entwicklung der Arbeitszeit 2010–2020».
Verläufe im System der sozialen Sicherheit
BFS. Im Jahr 2019 bezogen 682’551 Personen ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, eine Rente der Invalidenversicherung oder Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe. 32’291 Personen (4,7%) davon erhielten innerhalb des Jahres Leistungen aus mehreren Systemen. 2019 war damit zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang der jährlichen SHIVALV-Gesamtbezugsquote im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (von 12,6% in 2018 auf 12,3% in 2019). Der Rückgang ist dabei allein auf eine Abnahme bei der Quote der Taggeldbeziehenden in der ALV zurückzuführen, blieben doch die Bezugsquoten der Sozialhilfe und der IV stabil.
Investitionen in innovative Technologien
BSV. Auf den 1. Januar 2022 können nichtkotierte schweizerische Anlagen als eigene Kategorie im Katalog zulässiger Anlagen für Pensionskassen geführt werden, mit einer Limite von 5 Prozent des Anlagevermögens. Entsprechende Anlagen mussten bisher in der Kategorie «Alternative Anlagen», mit einer Limite von 15 Prozent, geführt werden. Inwieweit eine Pensionskasse die Limite ausschöpfen kann und will, hängt von ihrer Risikofähigkeit ab. Die entsprechende Verantwortung liegt weiterhin ausschliesslich beim zuständigen Organ der Pensionskasse.
Der Bundesrat führt diese neue Anlagekategorie mit Änderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) ein, die am 1.1.2022 in Kraft treten werden. Er erfüllt damit das Kernanliegen der Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» (13.4184) des ehemaligen Ständerats Konrad Graber.
Interesse wecken mit Information
Die Referenten des ZHAW Webinars: Im Uhrzeigersinn von l.o: Florian Küng, BVK; Markus Moor, Moderator und wissenschaftl. Mitarbeiter der ZHAW; Sonja Spichtig, Swisscanto; Patrick Barblan, Swiss Life.
pw. Seit Jahren werden Umfragen zum Wissen der Versicherten zur beruflichen Vorsorge durchgeführt. Die Ergebnisse sind stets ernüchternd. Trotz aller Bemühungen und viel Einsatz hat sich nicht viel geändert. Die ZHAW hat in einem Webinar im Rahmen der “Vision PK 2030” drei Referenten aufgeboten, welche über den neusten Stand der Dinge bei der Wissensvermittlung und die Erkenntnisse bei der Versicherteninformation berichteten. Deutlich wurde, man muss das Interesse wecken, die Infos altersgerecht und situationsgerecht aufbereiten und auf eine ebenso intuitive wie attraktive Weise weitergeben.
Sonja Spichtig, Geschäftsführerin der Swisscanto Anlagestiftungen, hat sich in ihrer Diplomarbeit mit den Thema Information in der 2. Säule beschäftigt. Sie zeigte auf, dass dabei die vielgenannten Generationen mit den Bezeichnungen Y und Z weniger entscheidend sind als der Bezug auf Lebenssituationen und natürlich dass das Wissen konzis, knapp und gut verständlich hinüber gebracht wird. Dabei spielen auch die Social Media eine wichtige Rolle, denn man muss die Menschen dort erreichen, wo sie sich aufhalten, so Spichtig.
Lebensarbeitszeit statt Rentenalter
Personen mit langen Ausbildungen sollten etwas länger arbeiten müssen. Weil es fair und mehrheitsfähig ist und sich erst noch finanziell auszahlt, meint der Politograf Michael Hermann in einer Kolumne im Tages-Anzeiger.
Seit 2003, als Bundesrat Pascal Couchepin das Thema Rentenalter 67 ins Spiel brachte und damit gegen eine Wand der Ablehnung prallte, gilt beim Rentenalter alles, was jenseits von 65 liegt, als verbrannte Erde. Umso mehr sollte die Politik hellhörig werden, wenn sich fast zwei Drittel für eine Erhöhung des Rentenalters für Tertiärgebildete aussprechen. Zufällig ist dieser Zuspruch nämlich nicht.
Zwar haben heute bereits 44 Prozent der Erwerbstätigen einen Hochschulabschluss, einen Abschluss einer höheren Fachschule oder von etwas Äquivalentem. Entscheidend ist: Noch sind die Betroffenen in der Minderheit. Dazu kommt, dass Personen mit Hochschulabschluss zwar erwartungsgemäss am wenigsten Begeisterung für das Modell zeigen. Sie wären schliesslich am stärksten davon betroffen. Dennoch sprechen sich erstaunliche 46 Prozent von ihnen dafür aus. Viele, die erst Mitte zwanzig ins Berufsleben eingestiegen sind, haben offensichtlich nicht nur Grauen davor, etwas länger als bis 65 zu arbeiten.
Am Ende ist es einfach fair, wenn Personen mit langen Ausbildungen etwas länger arbeiten müssen. Tertiärgebildete haben von der Allgemeinheit eine Ausbildung finanziert erhalten, sie steigen später ins Berufsleben ein, haben im Schnitt eine höhere Lebenserwartung und profitieren entsprechend länger von der Rente.
Hypothek und Pensionierung
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit der Finanzierung von Hypotheken nach der Pensionierung. Er schreibt:
Aus Sicht von Damian Gliott, Mitgründer des Finanzberatungsunternehmens Vermögenspartner, ist die Höhe der Hypothek für die meisten Immobilienbesitzer nach der Pensionierung kein Problem. Dafür sorge die Pflicht zur Amortisation. Viele Hauseigentümer profitieren auch davon, dass die Preise vieler Immobilien in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind.
Anders sieht es bei der Tragbarkeit aus. «Die kalkulatorisch berechneten Wohnkosten dürfen auch im Alter nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens betragen», sagt Gliott. Nach der Pensionierung verschlechtere sich aber zumeist die finanzielle Situation. Hinzu kommt, dass Finanzhäuser bei der Tragbarkeit nicht mit Marktzinsen, sondern mit langfristigen Werten rechnen. Die kalkulatorischen Zinsen sind folglich höher. Laut Beobachtern legen die meisten Finanzinstitute ihren Berechnungen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 4,5 bis 5% zugrunde.
Pensionskassen entdecken die Krypto-Welt
Vorsorgeeinrichtungen auf der ganzen Welt sind auf der Suche nach höheren Renditen für ihre Spargelder. Dabei setzen sie vermehrt auf Kryptowährungen. Auch in der Schweiz wächst das Interesse, wie Recherchen von Finews zeigen. Rico Kutscher schreibt:
Wie steht es um die Schweizer Pensionskassen? Hierzulande geht nur wenig ohne das Plazet des Regulators. Bei der zuständigen Oberaufsicht für Berufliche Vorsorge (OA BV) sagt der für die Direktaufsicht zuständige Leiter Roman Saidel auf Anfrage von finews.ch, dass die Möglichkeit zu Investitionen in Kryptowährungen durchaus besteht. Das Gesetz sieht in der Kategorie «Alternative Anlagen» allerdings eine Obergrenze von 15 Prozent vor. Anders formuliert: Verboten sind Anlagen in Krypto-Assets bei Vorsorgeeinrichtungen also nicht.
Seidel weiss zudem von einigen Anfragen zu Krypto-Investments aus dem Lager der Banken zu berichten. Diese haben offenbar ein Interesse daran, ihren institutionellen Kunden eine neue Investment-Idee zu «pitchen».
Bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), die in dieser Sache aber an die OA BV sowie auf die regionalen Direktaufsichtsbehörden verweist, sind bis anhin noch keine Fragen von Pensionskassen-Verwaltern zu Krypto eingegangen, teilte ein Mediensprecher der Behörde gegenüber finews.ch mit. Wie Versicherer, die im Geschäft mit der zweiten Säule tätig sind, mit Krypto-Investments im freien Vermögen umgehen, käme stark auf die Assets an und wäre von den angewendeten Bilanzierungsstandards abhängig, hiess es weiter.
3a und Steuern
Cash hat die Steuern 2022 bei 500’000 Franken Kapitalbezug, nach Kantonshauptorten aufgelistet. Der Betrag reicht bei Verheirateten von 24’400 Franken in Chur bis 57’200 Franken in Lausanne. Zusätzlich werden Tipps für die Sparer gegeben.




