adminBSV. Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3.11.2021 beschlossen.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Rendite der Bundesobligationen ist weiterhin tief. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2020 bei minus 0.53% und per Ende September 2021 bei minus 0.17%. Anderseits war die Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften insgesamt 2020 mit hohen Schwankungen leicht besser und 2021 gut.

Bei den Aktien legt der Swiss Performance Index 2020 3.8% und 2021 bis Ende September 12.9% zu. Die Entwicklung der Anleihen war 2020 leicht positiv, 2021 jedoch tendierten sie aufgrund der gestiegen Zinsen etwas schwächer. Die Performance der Immobilien war weiterhin sehr positiv. Aufgrund der insgesamt guten Entwicklung der Finanzmärkte ist eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die weiterhin tiefen Zinsen und die gedämpften Renditeerwartungen legen gegenwärtig jedoch auch keine Erhöhung des Satzes nahe.

Mitteilung BSV