Complementa. Obwohl die Corona-Pandemie seit über zwei Jahren Gesellschaft und Wirtschaft in Atem hält, konnten die Pensionskassen das vergangene Jahr positiv abschliessen. Dies zeigen die finalen Ergebnisse der von Complementa jährlich durchgeführten Pensionskassen-Studie.
Das Jahr 2022 steht im starken Kontrast zum sehr erfolgreichen Vorjahr. Die Kapitalanlagen der Pensionskassen verbuchten bis Ende August eine negative Rendite von -7.7%. Dadurch sank der durchschnittliche Deckungsgrad von 115.3% per Ende 2021 auf 105.1%. Das Vorsorgekapital der Arbeitnehmenden wurde 2021 mit durchschnittlich 3.8% verzinst. 2021 gewährten 92% der Pensionskassen eine Zusatzverzinsung.
Ein neuerlicher Tiefstwert wird hingegen beim Umwandlungssatz gemessen. Der durchschnittlich angewendete Satz liegt mit 5.39% nochmals um rund ein Zehntel Prozentpunkt tiefer als im Vorjahr. Für die kommenden Jahre können weitere Senkungen des Umwandlungssatzes erwartet werden.
Das diesjährige Sonderthema der Studie widmet sich den Infrastrukturanlagen, welche nach der Gesetzesänderung vor knapp zwei Jahren als eigene Anlageklasse geführt werden können. Bei rund 43% der Pensionskassen sind Infrastrukturanlagen bereits Teil des Vermögensmixes. Der Anlagemix wird sich voraussichtlich weiter verändern und Infrastrukturanlagen tendenziell bedeutender werden.
Axa. Die Schweizerinnen und Schweizer blicken mehrheitlich glücklich bis sehr glücklich auf ihre Pensionierung. Allerdings hängt der «Glücksfaktor» stark mit den Finanzen zusammen: Wer sich finanziell nicht gut abgesichert fühlt und/oder nicht sparen kann, freut sich weniger auf die Pensionierung. Dabei handelt es sich in erster Linie um Teilzeit- oder nicht-berufstätige Personen der tiefen Kaufkraftklassen. Frauen und Personen unter 65 Jahren fühlen sich signifikant schlechter finanziell abgesichert als Männer und Personen über 65 Jahren.
Erwartet werden durchschnittlich rund 53% des letzten Lohnes von der AHV und Pensionskasse zusammen. Diese Erwartung sinkt kontinuierlich seit der Messung 2014 (65%).
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Ergebnisse des neuen Pensionierungs-Barometer des VZ Vermögenszentrums.
Wie sich der Druck aktuell auf die Rente der Versicherten auswirkt, zeigt ein bisher unveröffentlichtes Pensionierungsbarometer vom VZ-Vermögenszentrum.
So konnte im Jahr 2002 eine 55-jährige Person mit einem Bruttolohn von 120’000 Franken noch davon ausgehen, dass sie bei ihrer Pensionierung aus AHV und Pensionskasse eine Rente von insgesamt 74’920 Franken erhält. Im Jahr 2022 kann die 55-jährige Person bei gleichem Lohn noch mit einer durchschnittlichen Rente von 59’280 Franken rechnen. Die Zahlen zeigen, wie stark die eingangs erwähnten Faktoren die Renten schmälern.
Bei den tatsächlich ausbezahlten Renten sehen die Zahlen aufgrund der ungünstigen Entwicklung in den vergangenen Jahren noch schlechter aus. So durfte ein 55-jähriger Mann unter den gleichen Voraussetzungen im Jahr 2012 bei der Pensionierung eine Gesamtrente von 65’940 Franken erwarten. Tatsächlich ausbezahlt wird ihm im Jahr 2022 aber eine Rente von durchschnittlich 57’467 Franken. Weil in der Zwischenzeit die Verzinsung des Vorsorgekapitals weiter gesunken ist, wird also spürbar weniger ausbezahlt als zuvor erwartet.
Bemerkenswert ist, wie sich das Verhältnis zwischen der Rente der Pensionskasse und jener der AHV entwickelt. Während die AHV-Rente in mehreren Schritten der Teuerung angepasst und erhöht wurde, sinkt die Pensionskassenrente seit Jahren kontinuierlich. 2002 machte die Pensionskasse im erwähnten Rechenbeispiel noch zwei Drittel der erwarteten Gesamtrente aus. Heute ist es noch rund die Hälfte. Die Pensionskasse trägt also je länger, je weniger zur Sicherung der Altersvorsorge bei.
HSLU. Anlagen in Immobilien und Hypotheken haben im Tiefzinsumfeld der letzten Jahre bei institutionellen Anlegern stark an Attraktivität gewonnen. Investitionen in Hypotheken stellen allerdings für viele Investoren Neuland dar, wie eine Studie der Hochschule Luzern zeigt, die im Auftrag von UBS durchgeführt wurde. Trotzdem belegen die Resultate: Bei allen Anlegertypen sind Hypotheken ein Thema.
Bei Pensionskassen und Sammelstiftungen beträgt die Allokation in Hypothekenanlagen zwischen ein und drei Prozent. «Interessant ist, dass grössere Pensionskassen mit einem verwalteten Vermögen von mindestens 500 Millionen Franken mit drei Prozent anteilsmässig deutlich häufiger Hypothekenanlagen tätigen als kleinere Anleger mit rund einem Prozent», sagt John Davidson, Co-Studienleiter und Dozent an der Hochschule Luzern.
Noch deutlicher ist die unterschiedliche Vorgehenswiese bei der Art der Hypothekaranlagen: Grössere Pensionskassen vergeben den grössten Teil der Hypotheken direkt (84 Prozent), während kleinere Unternehmen 97 Prozent der Anlagen indirekt, d. h. via Vehikel wie AST oder Fonds tätigen.
Letztes Jahr sind in der Schweiz 153 Kinder geboren worden, deren Vater 60-jährig oder älter war. Angesichts der Fortpflanzungsfreude der heutigen Jungsenioren erhält das Wort «Babyboomer» eine ganz neue Bedeutung. Um die Jahrtausendwende herum gab es nur etwa halb so viele Neugeborene mit Eltern der Kategorie 60+ wie heute, schreibt die NZZ zu einer Studie des BSV. Die Studie wurde ausgelöst durch die Forderung, die durch diese Kinder ausgelösten Zusatzrenten zu streichen. Deren Summe beläuft sich auf 230 Mio. Franken und sie betragen im Durchschnitt 770 Franken im Monat pro Kind. In der Studie selbst heisst es dazu:
Die Ergebnisse zeigen, dass minderjährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die eine Zusatzrente auslösen, bereits heute – relativ betrachtet – häufiger in Haushalten mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aufwachsen als jene ohne Kinderrente der 1. Säule. Gemäss der Studie wäre eine Reduktion oder ein gänzlicher Wegfall der Kinderrenten vor allem für Kinder bedeutsam, die bereits im Rahmen der aktuell geltenden Regelung in wirtschaftlich leistungsschwachen Haushalten aufwachsen.
Falls eine Reduktion oder der gänzliche Wegfall der Kinderrenten in ökonomisch leistungsschwachen Haushalten nicht kompensiert würde, ist davon auszugehen, dass sich die Lebensbedingungen und damit auch die Chancen der betroffenen Kinder in Schule und Ausbildung verschlechtern würden – was weder aus Sozialversicherungsoptik noch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive wünschenswert wäre.
Daniel Zulauf befasst sich in den AZ-Medien ausführlich mit einem Ergebnis der diesjährigen Swisscanto-Studie. Es geht um den festgestellten Anstieg der Vermögensverwaltungs-kosten, der insbesondere die grossen Pensionskassen betrifft. In der Kurzfassung heisst es:
Der brisante Hinweis ist gut versteckt, auf der allerletzten Seite der neusten, 78 Seiten dicken Pensionskassenstudie der Vorsorgespezialistin Swisscanto: Hier wird die Entwicklung der Verwaltungskosten thematisiert – respektive deren Anstieg. Dieser sei «besonders auffällig bei den grössten Einrichtungen mit einem Vermögen von über 10 Milliarden Franken», heisst es da. Seit 2019 sei bei diesen Kassen eine Erhöhung von gut einem Viertel respektive 27 Prozent festzustellen – von durchschnittlich 831 auf 1058 Franken pro Versicherten.
Der Befund sei «überraschend » und rufe nach einer «vertieften Analyse», hält Swisscanto fest. Eine Erklärung für den Kostenschub könnten gemäss von dieser Zeitung befragten Vorsorgespezialisten die gestiegenen Investitionen der Vorsorgeeinrichtungen in sogenannte Privatmarktanlagen sein, die 2021 eine hohe Aufwertung erfahren haben. Denn solche Anlagen in nicht börsengehandelte Aktien und Zinspapiere sehen hohe Performancebeteiligungen für die Produktanbieter vor.
Ein Befund mit politischem Zündstoff Klar ist schon heute: Der Befund birgt politischen Zündstoff – insbesondere jetzt, da sich das Parlament mit mässigem Erfolg an einer Reform bei der beruflichen Vorsorge abarbeitet. Nach diesem Kostenschub dürften die schon in der Vergangenheit kritisierten Verwaltungskosten wieder in den Fokus rücken. (chm)
Die von den Jungfreisinnigen lancierte Renteninitiative mit der Forderung nach Erhöhung des Rentenalters auf 66/66 Jahre mit weiterer Anpassung an die Entwicklung der Lebenserwartung stösst auf ebenso grosse Unterstützung wie Gegnerschaft. Eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie der Ecoplan untersucht die Folgen auf den Arbeitsmarkt. In der Einleitung heisst es dazu:
Wird länger gearbeitet, wenn das ordentliche Rentenalter erhöht wird? Von der vergangenen schrittweise Anhebung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 in den Jahren 2001 und 2005 wissen wir, dass in erster Linie die Arbeitsmarktpartizipation und in geringerem Masse auch der Beschäftigungsgrad der 62- bzw. 63-jährigen Frauen zugenommen haben.
Die ökonometrische Studie von Lalive, Staubli (2015) schätzte, dass die Anhebung des ordentlichen Rentenalters der Frauen um ein Jahr dazu geführt hat, dass sich der Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt um 7.9 Monate (bzw. 0.66 Jahre) und den Rentenbezug um etwa 6.6 Monate (bzw. 0.55 Jahre) verzögert hat. Im Vergleich mit anderen, ausländischen Studien zeigte sich damit für die Schweiz eine hohe Beschäftigungswirkung als Reaktion auf die Rentenaltererhöhung.
Inwieweit die Wirkungen der vergangenen Rentenaltererhöhung der Frauen auf deren Arbeitsmarktpartizipation auf die künftige Rentenaltererhöhung für Männer und Frauen aufgrund der Renteninitiative übertragbar ist, liegt nicht klar auf der Hand: Die individuellen Präferenzen in Bezug auf Arbeit und Freizeit und der Arbeitsmarkt ändern sich – die künftige Situation ist also nicht mehr direkt vergleichbar mit der vergangenen Situation bei den Frauenrentenaltererhöhungen.
Aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf die künftige Entwicklung wurden fünf verschiedene Szenarien gebildet. Mit Hilfe dieser Szenarien wurde abgeschätzt, wie stark die Erwerbsbevölkerung aufgrund der Renteninitiative im Vergleich mit dem Referenzszenario (A-00-2020) des Bundesamts für Statistik (BFS) zunehmen würde. Die Abbildung 3 fasst die aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Schätzung (Szenario «Zentral», dunkelrot) und die aus den vier anderen Szenarien resultierten Bandbreiten der Auswirkungen der Renteninitiative auf die Erwerbsbevölkerung zusammen.
In der Einleitung zu den Ergebnissen der neuen Studie heisst es:
Die Swisscanto-Studie 2022 vermittelt wiederum eine breitgefächerte Darstellung des Stands der beruflichen Vorsorge und der Pensionskassen per Ende 2021, ergänzt mit zahlreichen Angaben über die Entwicklung der letzten fünf bis zehn Jahre.
In der Zwischenzeit seit dem Erhebungszeitpunkt hat sich vieles geändert. Die Hoffnung ist, dass die Covid-Pandemie, welche die letzten zwei Jahre prägte, überwunden ist. Doch nun hat der Krieg in der Ukraine die politische Grosswetterlage tiefgreifend verändert. Für die berufliche Vorsorge unmittelbar bedeutsam ist die plötzlich und vehement ausgebrochene Teuerung und mit ihr der Anstieg der Zinsen.
Es kann nicht Aufgabe dieser Studie sein, Prognosen zu liefern und Vermutungen über die Zukunft anzustellen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass wir uns in vielerlei Hinsicht an einem Wendepunkt befinden. Die Daten der Studie geben die Situation für den Zeitpunkt 31.12.2021 wieder. Sie sind unter den gegebenen Umständen nicht nur für diesen Moment wertvoll, sondern dürften in den kommenden Jahren eine Grundlage für das Verständnis der jetzt ausgelösten Entwicklung bilden, an deren Ausgangspunkt wir uns heute befinden.
Die Angaben über die Entwicklung des Leistungsziels über zehn Jahre macht deutlich: von einer steten Senkung der PK-Renten kann keine Rede sein.
Als Beispiel dieser veränderten Situation wird die Besserstellung der Beitragszahler hervorgehoben.
Die Angaben über die Verzinsung der Altersguthaben der Aktiven und die Verzinsung der Rentner zeigen bereits seit zwei Jahren grössere Werte für die Aktiven, hier haben sich die Verhältnisse bereits gedreht. Ausschlaggebend ist der tiefere technische Zins, verbunden mit dem seit Jahren sinkenden Umwandlungssatz, der für das Berichtsjahr mit durchschnittlich 5,25 Prozent errechnet wurde, sowie die gute Performance der letzten drei Jahre, welche hohe Verzinsungen der Altersguthaben erlaubte.
Zum zweiten Mal hat Vita unter dem Titel “Fairplay in der beruflichen Vorsorge” eine Umfrage in Auftrag gegeben. Diese untersucht das Wissen, die Einstellungen sowie die Bewusstseinsdefizite in Bezug auf die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Und sie stellt die Frage nach der wahrgenommenen Fairness einer Nutzung von Erträgen des Vorsorgevermögens für aktuelle Renten. Diese Ausgabe zeigt auch mögliche Ansätze für einen Bewusstseinswandel. In der Einleitung wird dazu festgehalten:
Von den drei Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems trägt die zweite finanziell am meisten zum Alterseinkommen bei. Dennoch steht die berufliche Vorsorge unter Druck. Der gesetzlich verankerte Mindestumwandlungssatz wurde seit 2005 nicht mehr gesenkt. Dies, obwohl sich seither die statistische Lebenserwartung erhöht und das Zinsumfeld verschlechtert haben. Deshalb wird heute rund die Hälfte der Rendite des Vorsorgekapitals der Erwerbstätigen für die Renten der pensionierten Bevölkerung benötigt.
Damit wird das Grundprinzip der zweiten Säule – das Sparen für die eigene Rente – verwässert. Zudem wächst gegenwärtig der politische Druck, weitere Elemente des Umlageprinzips von der ersten auf die zweite Säule zu übertragen, was die Zukunft einer eigenständigen zweiten Säule grundsätzlich in Frage stellen würde. Wird die Schweizer Erwerbsbevölkerung über die Umverteilung der Erträge ihres Alterskapital informiert, halten dies 63 Prozent für unfair. (…)
Diese Studie untersucht die Faktoren, die dazu führen, dass die Bindung zum BVG schwach ist und dessen Bedeutung unterschätzt wird. Sie zeigt, dass die Verbesserung der Sichtbarkeit des Vorsorgekapitals sowie mehr Mitbestimmung beim BVG den Vermögenscharakter stärken könnten. Mehr Wissen allein reicht nicht aus, um den Rückhalt für eine eigenständige zweite Säule und das Kapitaldeckungsprinzip zu stärken. Es braucht hierzu einen grundlegenden Bewusstseinswandel.
“Hier ist eine nette Geschichte: Die Pensionskassen in der Schweiz horten zu viel Geld. Statt ständig über die gesetzlichen Rentengarantien und über Umverteilungen von Jung zu Alt zu jammern, würden die Kassen ihre Reserven gescheiter den Versicherten auszahlen. Die in der Politik diskutierten Rentensenkungen sind dann unnötig.” So leitet Hansueli Schöchli seinen Artikel zum OAK-Bericht ein. Und fährt fort:
Diese Geschichte wird von den Bewahrern der versteckten Umverteilung in der beruflichen Vorsorge immer wieder erzählt. Die Botschaft ist attraktiv, da sie den Profiteuren des geltenden Systems das schlechte Gewissen nimmt und eine schmerzlose Lösung verspricht.
Mit den am Dienstag publizierten Daten der Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge scheint die Erzählung neue Nahrung zu erhalten. Gemäss den Daten wiesen die über 1300 erfassten Pensionskassen ohne Staatsgarantie per Ende 2021 im Durchschnitt einen Deckungsgrad von 118,5 Prozent aus. Das heisst: Pro 1000 Franken künftige Verpflichtungen in Form von Rentengarantien hatten die Kassen ein Vermögen von fast 1185 Franken.
Die künftigen Verpflichtungen wurden dabei mit einem Zins (dem «technischen Zinssatz») von durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr auf den Barwert per Ende 2021 zurückgerechnet.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die guten Resultate der OAK-Studie 2022:
Es gibt keinen Grund zum Übermut. Der Refrain von Anhängern der politischen Reformblockade in der Altersvorsorge nach dem Motto «Die Pensionskassen habe dicke Polster, also gibt es keinen Grund zur Senkung von Rentengarantien» ist heute so falsch wie während der letzten zehn Jahre. Die Pensionskassen brauchen substanzielle Reserven, damit sie nicht schon nach dem ersten Börsentaucher in einen Sanierungszwang mit zusätzlichen Lohnabzügen hineinlaufen.
Ein eisernes Gesetz der Finanzmärkte lernen KV-Lehrlinge schon im ersten Lehrjahr, doch zu viele erwachsene Politiker in Bundesbern wollen davon nichts wissen: keine Gewinnchancen ohne Risiken. Ohne Reserven müssten sich die Pensionskassen stärker auf risikoarme Anlagen beschränken, was langfristig Renditeeinbussen brächte. Damit verwandt ist der Befund, dass Rentengarantien teuer sind, weil Garantien nur mit «risikolosen» und damit praktisch ertragslosen Anlagen «sicher» erfüllbar sind.
Die Oberaufsichtskommission schreibt zu ihrem Jahresbericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2021:
Ein sehr gutes Anlagejahr 2021 hat die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter verbessert. Diese erzielten im Jahr 2021 eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von 8,0 % (Vorjahr: 4,4%). Die ausgewiesenen Deckungsgrade erreichten per Ende 2021 mit durchschnittlich 118,5% (gegenüber 113,5% Ende 2020) einen neuen Höchstwert. Die aktiv Versicherten erhalten mit 3,69% eine deutlich höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Vorsorgekapitalien (Vorjahr: 1,84%).
Dadurch kam es im Jahr 2021 praktisch zu keiner Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden. Der für das Jahr 2021 geschätzte Wert beträgt 0,2 Milliarden Franken (Vorjahr: 4,4 Milliarden Franken). Die OAK BV erwartet, dass die jährliche Umverteilung auch künftig tiefer als der aktuelle Fünfjahresdurchschnitt von 4,7 Milliarden Franken ausfallen wird. Die Vorsorgeeinrichtungen sind nun gefragt, für einen Ausgleich zwischen den in den letzten Jahren unterschiedlich behandelten Jahrgängen zu sorgen.
Komponenten der Umverteilung
Die Abbildung zeigt, dass insbesondere die Nachfinanzierung der laufenden Renten einen sehr grossen Anteil an der Umverteilung ausmacht. Die Höhe dieser Komponente hängt wesentlich von der Senkung der technischen Zinssätze ab. Insbesondere in renditestarken Jahren setzten die Vorsorgeeinrichtungen oft einen Teil der Erträge für Senkungen der technischen Zinssätze ein. Die Verzinsungskomponente ist deckungsgrad- und renditeabhängig. Entsprechend unterliegt sie über die dargestellte Fünf-Jahres-Periode starken Schwankungen. Die Komponente der Pensionierungsverluste ist vergleichsweise gering.
Complementa hat die ersten Daten ihrer Pensionskassen-Studie 2022 publiziert. In der Medienmitteilung wird ausgeführt:
Anlagen
Bedingt durch das tiefe Zinsniveau wurden in den letzten zehn Jahren Obligationenbestände stark abgebaut. Während 2011 noch die Hälfte des Vermögens als festverzinsliche Anlagen oder als Liquidität gehalten wurde, waren es Ende 2021 mit 36.6% deutlich weniger.
Die freiwerdenden Anteile verteilten sich seither auf Aktien, ausländische Immobilien und alternative Anlagen wie Private Equity, Infrastrukturanlagen und Private Debt. Infrastrukturinvestments könnten weiter an Attraktivität gewinnen, da sie seit dem 01.10.2020 gemäss gesetzlicher Klassifizierung nicht mehr als «alternative Anlage» eingestuft werden. Dadurch ist es Vorsorgeeinrichtungen erlaubt, bis zu 10% des Gesamtvermögens in Infrastrukturanlagen anzulegen.
Die Immobilienquote liegt bereits das vierte Jahr in Folge über 20% (aktuell 22.0%) und auch alternative Anlagen haben sich in den letzten Jahren nahe bei 10% festgesetzt (aktuell 9.2%). Die Aktienquote lag per Ende 2021 mit 32.2% leicht über dem historischen Mittel. Jeden zweiten Franken investiert die 2. Säule im Ausland, was dem Niveau der letzten Jahre entspricht, wobei sie die Währungsrisiken zu einem grossen Teil absichert. Das verbleibende Fremdwährungsrisiko beträgt aktuell 19.7%.
AON hat die neue Ausgabe ihrer jährlichen Studie zu den Annahmen für die Rechnungslegung publiziert. Im Ausblick auf das Jahr 2022 heisst es auf der Website mit Blick auf die Verzinsungsannahmen und die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Entwicklung:
Eine Anpassung der Verzinsungsannahme nach oben wird sich unweigerlich in einer Erhöhung der dynamisch bewerteten Verpflichtungen ausdrücken. Das ist einerseits zwar gerechtfertigt und notwendig – die CFOs werden die Annahme wohl oder übel aber überprüfen müssen. In diesem Kontext sollten auch andere Annahmen überprüft werden.
Wie bereits angedeutet, könnte durch die Rückkehr der Inflation eine Überprüfung der Annahme bezüglich der Lohnentwicklung erforderlich sein. Es ist wahrscheinlich, dass der Anstieg der Inflation mit einem Anstieg der Diskontierungssätze einhergeht, wodurch die dynamisch bewerteten Verpflichtungen sinken würden.