Die von den Jungfreisinnigen lancierte Renteninitiative mit der Forderung nach Erhöhung des Rentenalters auf 66/66 Jahre mit weiterer Anpassung an die Entwicklung der Lebenserwartung stösst auf ebenso grosse Unterstützung wie Gegnerschaft. Eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie der Ecoplan untersucht die Folgen auf den Arbeitsmarkt. In der Einleitung heisst es dazu:
Wird länger gearbeitet, wenn das ordentliche Rentenalter erhöht wird? Von der vergangenen schrittweise Anhebung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 in den Jahren 2001 und 2005 wissen wir, dass in erster Linie die Arbeitsmarktpartizipation und in geringerem Masse auch der Beschäftigungsgrad der 62- bzw. 63-jährigen Frauen zugenommen haben.
Die ökonometrische Studie von Lalive, Staubli (2015) schätzte, dass die Anhebung des ordentlichen Rentenalters der Frauen um ein Jahr dazu geführt hat, dass sich der Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt um 7.9 Monate (bzw. 0.66 Jahre) und den Rentenbezug um etwa 6.6 Monate (bzw. 0.55 Jahre) verzögert hat. Im Vergleich mit anderen, ausländischen Studien zeigte sich damit für die Schweiz eine hohe Beschäftigungswirkung als Reaktion auf die Rentenaltererhöhung.
Inwieweit die Wirkungen der vergangenen Rentenaltererhöhung der Frauen auf deren Arbeitsmarktpartizipation auf die künftige Rentenaltererhöhung für Männer und Frauen aufgrund der Renteninitiative übertragbar ist, liegt nicht klar auf der Hand: Die individuellen Präferenzen in Bezug auf Arbeit und Freizeit und der Arbeitsmarkt ändern sich – die künftige Situation ist also nicht mehr direkt vergleichbar mit der vergangenen Situation bei den Frauenrentenaltererhöhungen.
Aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf die künftige Entwicklung wurden fünf verschiedene Szenarien gebildet. Mit Hilfe dieser Szenarien wurde abgeschätzt, wie stark die Erwerbsbevölkerung aufgrund der Renteninitiative im Vergleich mit dem Referenzszenario (A-00-2020) des Bundesamts für Statistik (BFS) zunehmen würde. Die Abbildung 3 fasst die aus heutiger Sicht wahrscheinlichste Schätzung (Szenario «Zentral», dunkelrot) und die aus den vier anderen Szenarien resultierten Bandbreiten der Auswirkungen der Renteninitiative auf die Erwerbsbevölkerung zusammen.
In der Einleitung zu den Ergebnissen der neuen Studie heisst es:
Die Swisscanto-Studie 2022 vermittelt wiederum eine breitgefächerte Darstellung des Stands der beruflichen Vorsorge und der Pensionskassen per Ende 2021, ergänzt mit zahlreichen Angaben über die Entwicklung der letzten fünf bis zehn Jahre.
In der Zwischenzeit seit dem Erhebungszeitpunkt hat sich vieles geändert. Die Hoffnung ist, dass die Covid-Pandemie, welche die letzten zwei Jahre prägte, überwunden ist. Doch nun hat der Krieg in der Ukraine die politische Grosswetterlage tiefgreifend verändert. Für die berufliche Vorsorge unmittelbar bedeutsam ist die plötzlich und vehement ausgebrochene Teuerung und mit ihr der Anstieg der Zinsen.
Es kann nicht Aufgabe dieser Studie sein, Prognosen zu liefern und Vermutungen über die Zukunft anzustellen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass wir uns in vielerlei Hinsicht an einem Wendepunkt befinden. Die Daten der Studie geben die Situation für den Zeitpunkt 31.12.2021 wieder. Sie sind unter den gegebenen Umständen nicht nur für diesen Moment wertvoll, sondern dürften in den kommenden Jahren eine Grundlage für das Verständnis der jetzt ausgelösten Entwicklung bilden, an deren Ausgangspunkt wir uns heute befinden.
Die Angaben über die Entwicklung des Leistungsziels über zehn Jahre macht deutlich: von einer steten Senkung der PK-Renten kann keine Rede sein.
Als Beispiel dieser veränderten Situation wird die Besserstellung der Beitragszahler hervorgehoben.
Die Angaben über die Verzinsung der Altersguthaben der Aktiven und die Verzinsung der Rentner zeigen bereits seit zwei Jahren grössere Werte für die Aktiven, hier haben sich die Verhältnisse bereits gedreht. Ausschlaggebend ist der tiefere technische Zins, verbunden mit dem seit Jahren sinkenden Umwandlungssatz, der für das Berichtsjahr mit durchschnittlich 5,25 Prozent errechnet wurde, sowie die gute Performance der letzten drei Jahre, welche hohe Verzinsungen der Altersguthaben erlaubte.
Zum zweiten Mal hat Vita unter dem Titel “Fairplay in der beruflichen Vorsorge” eine Umfrage in Auftrag gegeben. Diese untersucht das Wissen, die Einstellungen sowie die Bewusstseinsdefizite in Bezug auf die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Und sie stellt die Frage nach der wahrgenommenen Fairness einer Nutzung von Erträgen des Vorsorgevermögens für aktuelle Renten. Diese Ausgabe zeigt auch mögliche Ansätze für einen Bewusstseinswandel. In der Einleitung wird dazu festgehalten:
Von den drei Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems trägt die zweite finanziell am meisten zum Alterseinkommen bei. Dennoch steht die berufliche Vorsorge unter Druck. Der gesetzlich verankerte Mindestumwandlungssatz wurde seit 2005 nicht mehr gesenkt. Dies, obwohl sich seither die statistische Lebenserwartung erhöht und das Zinsumfeld verschlechtert haben. Deshalb wird heute rund die Hälfte der Rendite des Vorsorgekapitals der Erwerbstätigen für die Renten der pensionierten Bevölkerung benötigt.
Damit wird das Grundprinzip der zweiten Säule – das Sparen für die eigene Rente – verwässert. Zudem wächst gegenwärtig der politische Druck, weitere Elemente des Umlageprinzips von der ersten auf die zweite Säule zu übertragen, was die Zukunft einer eigenständigen zweiten Säule grundsätzlich in Frage stellen würde. Wird die Schweizer Erwerbsbevölkerung über die Umverteilung der Erträge ihres Alterskapital informiert, halten dies 63 Prozent für unfair. (…)
Diese Studie untersucht die Faktoren, die dazu führen, dass die Bindung zum BVG schwach ist und dessen Bedeutung unterschätzt wird. Sie zeigt, dass die Verbesserung der Sichtbarkeit des Vorsorgekapitals sowie mehr Mitbestimmung beim BVG den Vermögenscharakter stärken könnten. Mehr Wissen allein reicht nicht aus, um den Rückhalt für eine eigenständige zweite Säule und das Kapitaldeckungsprinzip zu stärken. Es braucht hierzu einen grundlegenden Bewusstseinswandel.
“Hier ist eine nette Geschichte: Die Pensionskassen in der Schweiz horten zu viel Geld. Statt ständig über die gesetzlichen Rentengarantien und über Umverteilungen von Jung zu Alt zu jammern, würden die Kassen ihre Reserven gescheiter den Versicherten auszahlen. Die in der Politik diskutierten Rentensenkungen sind dann unnötig.” So leitet Hansueli Schöchli seinen Artikel zum OAK-Bericht ein. Und fährt fort:
Diese Geschichte wird von den Bewahrern der versteckten Umverteilung in der beruflichen Vorsorge immer wieder erzählt. Die Botschaft ist attraktiv, da sie den Profiteuren des geltenden Systems das schlechte Gewissen nimmt und eine schmerzlose Lösung verspricht.
Mit den am Dienstag publizierten Daten der Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge scheint die Erzählung neue Nahrung zu erhalten. Gemäss den Daten wiesen die über 1300 erfassten Pensionskassen ohne Staatsgarantie per Ende 2021 im Durchschnitt einen Deckungsgrad von 118,5 Prozent aus. Das heisst: Pro 1000 Franken künftige Verpflichtungen in Form von Rentengarantien hatten die Kassen ein Vermögen von fast 1185 Franken.
Die künftigen Verpflichtungen wurden dabei mit einem Zins (dem «technischen Zinssatz») von durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr auf den Barwert per Ende 2021 zurückgerechnet.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die guten Resultate der OAK-Studie 2022:
Es gibt keinen Grund zum Übermut. Der Refrain von Anhängern der politischen Reformblockade in der Altersvorsorge nach dem Motto «Die Pensionskassen habe dicke Polster, also gibt es keinen Grund zur Senkung von Rentengarantien» ist heute so falsch wie während der letzten zehn Jahre. Die Pensionskassen brauchen substanzielle Reserven, damit sie nicht schon nach dem ersten Börsentaucher in einen Sanierungszwang mit zusätzlichen Lohnabzügen hineinlaufen.
Ein eisernes Gesetz der Finanzmärkte lernen KV-Lehrlinge schon im ersten Lehrjahr, doch zu viele erwachsene Politiker in Bundesbern wollen davon nichts wissen: keine Gewinnchancen ohne Risiken. Ohne Reserven müssten sich die Pensionskassen stärker auf risikoarme Anlagen beschränken, was langfristig Renditeeinbussen brächte. Damit verwandt ist der Befund, dass Rentengarantien teuer sind, weil Garantien nur mit «risikolosen» und damit praktisch ertragslosen Anlagen «sicher» erfüllbar sind.
Die Oberaufsichtskommission schreibt zu ihrem Jahresbericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2021:
Ein sehr gutes Anlagejahr 2021 hat die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter verbessert. Diese erzielten im Jahr 2021 eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von 8,0 % (Vorjahr: 4,4%). Die ausgewiesenen Deckungsgrade erreichten per Ende 2021 mit durchschnittlich 118,5% (gegenüber 113,5% Ende 2020) einen neuen Höchstwert. Die aktiv Versicherten erhalten mit 3,69% eine deutlich höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Vorsorgekapitalien (Vorjahr: 1,84%).
Dadurch kam es im Jahr 2021 praktisch zu keiner Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden. Der für das Jahr 2021 geschätzte Wert beträgt 0,2 Milliarden Franken (Vorjahr: 4,4 Milliarden Franken). Die OAK BV erwartet, dass die jährliche Umverteilung auch künftig tiefer als der aktuelle Fünfjahresdurchschnitt von 4,7 Milliarden Franken ausfallen wird. Die Vorsorgeeinrichtungen sind nun gefragt, für einen Ausgleich zwischen den in den letzten Jahren unterschiedlich behandelten Jahrgängen zu sorgen.
Komponenten der Umverteilung
Die Abbildung zeigt, dass insbesondere die Nachfinanzierung der laufenden Renten einen sehr grossen Anteil an der Umverteilung ausmacht. Die Höhe dieser Komponente hängt wesentlich von der Senkung der technischen Zinssätze ab. Insbesondere in renditestarken Jahren setzten die Vorsorgeeinrichtungen oft einen Teil der Erträge für Senkungen der technischen Zinssätze ein. Die Verzinsungskomponente ist deckungsgrad- und renditeabhängig. Entsprechend unterliegt sie über die dargestellte Fünf-Jahres-Periode starken Schwankungen. Die Komponente der Pensionierungsverluste ist vergleichsweise gering.
Complementa hat die ersten Daten ihrer Pensionskassen-Studie 2022 publiziert. In der Medienmitteilung wird ausgeführt:
Anlagen
Bedingt durch das tiefe Zinsniveau wurden in den letzten zehn Jahren Obligationenbestände stark abgebaut. Während 2011 noch die Hälfte des Vermögens als festverzinsliche Anlagen oder als Liquidität gehalten wurde, waren es Ende 2021 mit 36.6% deutlich weniger.
Die freiwerdenden Anteile verteilten sich seither auf Aktien, ausländische Immobilien und alternative Anlagen wie Private Equity, Infrastrukturanlagen und Private Debt. Infrastrukturinvestments könnten weiter an Attraktivität gewinnen, da sie seit dem 01.10.2020 gemäss gesetzlicher Klassifizierung nicht mehr als «alternative Anlage» eingestuft werden. Dadurch ist es Vorsorgeeinrichtungen erlaubt, bis zu 10% des Gesamtvermögens in Infrastrukturanlagen anzulegen.
Die Immobilienquote liegt bereits das vierte Jahr in Folge über 20% (aktuell 22.0%) und auch alternative Anlagen haben sich in den letzten Jahren nahe bei 10% festgesetzt (aktuell 9.2%). Die Aktienquote lag per Ende 2021 mit 32.2% leicht über dem historischen Mittel. Jeden zweiten Franken investiert die 2. Säule im Ausland, was dem Niveau der letzten Jahre entspricht, wobei sie die Währungsrisiken zu einem grossen Teil absichert. Das verbleibende Fremdwährungsrisiko beträgt aktuell 19.7%.
AON hat die neue Ausgabe ihrer jährlichen Studie zu den Annahmen für die Rechnungslegung publiziert. Im Ausblick auf das Jahr 2022 heisst es auf der Website mit Blick auf die Verzinsungsannahmen und die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Entwicklung:
Eine Anpassung der Verzinsungsannahme nach oben wird sich unweigerlich in einer Erhöhung der dynamisch bewerteten Verpflichtungen ausdrücken. Das ist einerseits zwar gerechtfertigt und notwendig – die CFOs werden die Annahme wohl oder übel aber überprüfen müssen. In diesem Kontext sollten auch andere Annahmen überprüft werden.
Wie bereits angedeutet, könnte durch die Rückkehr der Inflation eine Überprüfung der Annahme bezüglich der Lohnentwicklung erforderlich sein. Es ist wahrscheinlich, dass der Anstieg der Inflation mit einem Anstieg der Diskontierungssätze einhergeht, wodurch die dynamisch bewerteten Verpflichtungen sinken würden.
Hansueli Schöchli kommentiert die Studie der UBS zur Finanzierungssituation der AHV.
In vielen Fällen macht die versteckte Subvention etwa die Hälfte der AHV-Rente aus. Kein Wunder, ist die AHV «populär». All dies will im Schweizer Politikzirkus kaum einer hören und schon gar nicht selber sagen. Irritierenderweise stören ab und zu ein paar Ökonomen den Bundesberner Gottesdienst. Zu diesen zählen Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau und eine Ökonomengruppe der UBS. Diese Spielverderber haben am Donnerstag ihre neusten Rechnungen zur Generationenbilanz der AHV vorgelegt.
Der erste Kernbefund: Die AHV hat nach geltendem Recht ungedeckte Checks für über 900 Milliarden Franken ausgestellt. Das heisst, die Rentenversprechen übersteigen die künftigen Einnahmen der AHV um diesen Betrag. Künftige Deckungslücken sind in dieser Rechnung mit einem realen Zinssatz von 2,1 Prozent auf den heutigen Barwert heruntergebrochen; eine Deckungslücke von 100 Franken in zwölf Monaten entspräche somit in dieser Rechnung einem Barwert von etwa 98 Franken.
Das Ergebnis der Rechnungen heisst: Für eine nachhaltige AHV müssen Reformen das Verhältnis zwischen künftigen Einnahmen und Ausgaben um über 900 Milliarden Franken verbessern. Der Betrag entspricht der gesamten Wertschöpfung in der Schweizer Volkswirtschaft innert etwa 15 Monaten. Solche Reformen wären happig, aber machbar. Dafür braucht es zum Beispiel eine schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf schätzungsweise 68 oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 bis 4 Prozentpunkte auf 11 bis 12 Prozent.
Die UBS macht das, was der Bundesrat verweigert: Eine Langfrist-Analyse der finanziellen Verfassung der AHV vorzulegen. Dass die Bank zudem für ihre Untersuchungen ein Deutsches Institut beizieht (Freiburg i.Br.) spricht ebenfalls Bände. Jetzt wurde eine neue Studie unter dem Titel “Die Zukunft der AHV” vorgestellt, und sie enthält keine erquickliche Lektüre. Die 1. Säule steht vor riesigen Problemen. Auch die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung gelangende Reform kann lediglich eine gewisse Linderung verschaffen, aber sie nicht lösen. Die kumulierte Finanzierungslücke sinkt damit lediglich von 900 Mrd. auf ca. 650 Mrd. Alle Reformen, auch die AHV 21 belasten primär die jüngere Generation. Wie lange sie das mit sich machen lässt?
In der Mitteilung der UBS heisst es dazu:
Die Anzahl Personen mit Alter ab 65 Jahren wird in der Schweiz bis 2040 um etwa 51 Prozent ansteigen, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter dagegen wird gemäss dem mittleren Szenario der Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik (BFS) im gleichen Zeitraum praktisch stagnieren. Das untergräbt den Mechanismus des Umlageverfahrens der 1. Säule. Die AHV-Rentenversprechen übersteigen laut aktueller Gesetzgebung die künftigen Einnahmen um circa 126 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) oder etwa 900 Milliarden Franken (in Preisen von 2019).
Berücksichtigt man das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, das mit fast 50 Milliarden Franken auf den ersten Blick enorm erscheint, aber angesichts der Verpflichtungen schnell aufgebraucht sein wird, sprechen wir immer noch von einer Nachhaltigkeitslücke von etwa 120 Prozent des BIP. Wer diese Kosten tragen soll, ist eine Frage der gesellschaftlichen Perspektive in Bezug auf die Altersvorsorge.
Hinter den impliziten Schulden stecken zu hohe Leistungsversprechen, denn die derzeitige Gesetzgebung sagt jedem heute lebenden Altersjahrgang im restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der 1. Säule zu, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV die laufenden Einnahmen. Das Jahr 2020 und wenige weitere Folgejahre werden wieder ein positives Umlageergebnis ausweisen, vor allem durch das Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die zusätzliche Beiträge in die Kassen einzahlen, allerdings nur für eine kurze Zeitspanne. Somit sind Reformen unerlässlich.
Hansueli Schöchli stellt in der NZZ eine neue, an der Universität erstellte und vom BSV verbreitete Studie über “Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung im Erwerbs- und im Rentenalter” vor. Sie zeigt, dass die Mehrheit der Rentner finanziell gut gesichert ist. Das ist in Zeiten umstrittener Reformen der Vorsorgewerke brisant. Schöchli schreibt:
Kein spezielles Finanzrisiko ist das Alter. Rentner haben mangels Erwerbstätigkeit fast naturgemäss im Mittel tiefere Einkommen als Erwerbstätige, doch die Differenzen sind bemerkenswert gering und wären bei Berücksichtigung von Kostenunterschieden wohl noch geringer. Der Anteil der Haushalte mit sehr geringen Mitteln ist bei Erwerbstätigen (9 Prozent) und Rentnern (8 Prozent) etwa gleich hoch. In der nächsten Stufe (geringe Mittel) ist der Rentneranteil etwas höher. Insgesamt hatten über drei Viertel aller Rentnerhaushalte hohe Mittel oder lagen im Mittelfeld.
Gemessen an den gesamten Nettovermögen standen die Rentner im Mittel deutlich besser da als die Erwerbstätigen. In allen Altersgruppen ab 65 hatte die Hälfte aller Haushalte ein Nettovermögen von mehr als 240 000 Franken, und ein Viertel lag über 600 000 Franken. Ein Teil des Anstiegs von der Altersgruppe 60–64 zur Altersgruppe 65–69 dürfte laut der Studie durch Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge erklärbar sein. Viele Rentner scheinen nicht von ihrem Vermögen leben zu müssen. Die Zahlen lassen mutmassen, dass im Mittel die Nettovermögen zwischen 65 und 90 kaum abnehmen (vgl. Grafik).
Rund ein Achtel aller Altersrentner in der Schweiz bezieht offiziell Ergänzungsleistungen. Die Mehrheit der Rentnerhaushalte scheint dagegen finanziell gut gebettet zu sein. Was vor 14 Jahren galt, gilt daher noch immer: Die in der AHV und der beruflichen Vorsorge weiterhin vorherrschende Tendenz zur versteckten Umverteilung von Jung zu Alt lässt sich nicht «sozial» begründen. Entscheidend sind hier vielmehr die Gesetze der politischen Mechanik: Die Älteren haben ein hohes Stimmgewicht an der Urne, der Mensch schiebt gerne Lasten auf spätere Generationen ab, einmal etablierte Privilegien sind kaum mehr wegzubringen, und für die Jungen ist das System der Altersvorsorge noch weit weg vom Lebensfokus und zudem schwierig durchschaubar.
PPCmetrics hat ihr Researchpaper zu den Anlagestrategien 2021 publiziert. Im Management Summary wird festgehalten:
Investoren mit einer höheren Allokation zu Sachwerten (Aktien und Immobilien) profitierten am meisten von den Marktverhältnissen. Die aufgezeigten Strategien erreichten Renditen zwischen +2.4% (15% Aktienquote) und +12.7% (50% Aktienquote). Der rasche Anstieg der Inflationserwartungen und der damit verbundene erwartete Anstieg des Zinsniveaus führte dazu, dass das Eingehen von höheren Zinsrisiken (Anleihen mit langer Laufzeit) nicht mit einer Mehrrendite entschädigt wurde.
Das Eingehen von Kreditrisiken wurde im Anlagejahr 2021 unterschiedlich entschädigt. So fiel insbesondere im Be-reich von EUR denominierten Anleihen und Anleihen von Schuldnern mit tiefer Bonität (d.h. Rating Baa) die Zusatzrendite relativ hoch aus, während sich Anlagen in GBP denominierten Anleihen und Anleihen von Schuldnern mit hoher Bonität (d.h. Rating Aaa und Aa) nicht auszahlten. Aufgrund der mehrheitlichen Aufwertung der internationalen Leitwährungen gegenüber dem Schweizer Franken, hatte eine Währungsabsicherung einen negativen Einfluss auf die erzielte Rendite.
Avenir Suisse. Der Indikator «Beschäftigte im öffentlichen Sektor» zeigt den jeweiligen Anteil privatwirtschaftlicher und öffentlicher Stellen. Dieser Anteil spiegelt dabei, wie die Kantone die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten auslegen und wie effizient der Staat seine Rolle erfüllt. Ein vergleichsweiser hoher Anteil öffentlicher Beschäftigten führt dabei tendenziell zu einer stärkeren Verdrängung von privatwirtschaftlichem Handeln. Im Kanton Zürich kann hierbei eine deutliche Tendenz hin zu einer wachsenden Zahl an Staatsangestellten festgestellt werden. Im Jahr 2014, als der besagte Indikator das erste Mal im Avenir-Suisse-Freiheitsindex erfasst wurde, fand sich der Kanton Zürich noch weit vor dem Schweizer Mittel auf Rang 9. Heute kommt er klar darunter zu liegen (Rang 15).
Swisscanto hat in einer Studie die Renditen kleiner PKs untersucht und ins Verhältnis zu ihren risikotragenden Deckungsgraden (RTDG) gesetzt. Überraschenderweise weisen die kleinen durchschnittlich höhere RTDG auf als die grossen, gleichzeitig gehen sie geringere Anlagerisiken ein. Gemäss Swisscanto verweist dies auf einen ungenutzten Spielraum in den Anlagen und der Performanceerzielung. Die Zahlen beruhen auf den Ergebnissen der Swisscanto Pensionskassen-Studie 2021. Swisscanto schreibt:
Dass kleine Kassen ein geringeres Risiko in Kauf nehmen, zeigt sich in den Anlagestrategien, die grossmehrheitlich für die Renditeschwankungen in den Portfolios der Pensionskassen verantwortlich sind. Bei der Betrachtung der Unterschiede zwischen den Anlagestrategien von grossen und kleinen Kassen im Zeitraum 2008 bis 2020 fällt auf: Die Anlagestrategien der grösseren Kassen sind globaler diversifiziert. Je kleiner die Kasse, desto
höher ist der durchschnittliche prozentuale Anteil an Inlandanlagen wie Obligationen in CHF und Aktien Inland;
kleiner ist der Anteil des strategischen Fremdwährungs- Engagements;
höher ist der strategische Anteil von vergleichsweise defensiven Aktien Inland gegenüber Aktien Ausland.