Erstmals wurde 2012 mit Hilfe von Steuerdaten aus der Periode 2003 bis 2006 die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern untersucht. Mit dem konsolidierten verbesserten Datensatz kann nun eine Aktualisierung und gezielte Erweiterung der Studie von 2012 vorgenommen werden.
Sozialversicherung
Sozialversicherungen: Was ändert sich 2021?
Die schweizerische Sozialversicherung wird 2021 um neue Leistungen, wie beispielsweise den Vaterschaftsurlaub, erweitert. Zudem treten wichtige Anpassungen in Kraft, insbesondere die Reform der Ergänzungsleistungen. Gestützt auf die Informationen, die Anfang November 2020 verfügbar waren, gibt der Artikel des BSV einen Überblick über die 2021 anstehenden Änderungen bei EL, EO, AHV, BV und Krankenversicherung sowie die wichtigsten Vorhaben für 2021.
WEIV: Vernehmlassung der Verordnung
Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) soll Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen bringen. Im Zentrum steht eine intensivere Unterstützung der Betroffenen, um der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken.
Das Parlament hat die Gesetzesrevision im Sommer 2020 verabschiedet. Sie soll 2022 in Kraft gesetzt werden. Die Umsetzung bedingt umfangreiche Anpassungen verschiedener Verordnungen. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 19. März 2021.
Die Verordnungsregelungen betreffen unter anderem die folgenden Neuerungen der WEIV: Intensivierte Massnahmen zur beruflichen Eingliederung; Aktualisierte Liste der Geburtsgebrechen; Kompetenzzentrum für die Übernahme von Medikamenten; Qualitätsprüfung und Transparenz der med. Gutachten; Regelung für die Bemessung des IV-Grads.
Mitteilung BSV /
Verordnungsänderungen / Erläuternder Bericht /
Bundesrat setzt ATSG-Revision in Kraft
Der Bundesrat hat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Verhaltensgestörte Vorsorgeplanung
Nein, die UBS schreibt nicht von einer Verhaltensstörung, sie übernimmt den englischen Ausdruck Behavioral Bias und übersetzt ihn etwas flau und wenig präzis mit “Verhaltenstendenzen”. Aber das ist den Autoren der Bank-Studie wahrscheinlich bewusst. Zur Sache führen Jackie Bauer und James Mazeau aus:
In der Vergangenheit gingen Ökonomen davon aus, dass Menschen rational entscheiden. So setzen sie Ressourcen effizient ein und maximieren den Nutzen, was optimale langfristige Ergebnisse nach sich zieht. Wäre dem wirklich so, würden alle ab Beginn der Erwerbstätigkeit ihre persönliche Vorsorge planen.
Doch oft stimmen Theorie und Realität nicht überein. Die Verhaltensökonomie entstand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, basierend auf der Beobachtung, dass Menschen immer wieder irrationale Entscheidungen treffen. Gemäss dieser Wissenschaftsrichtung basieren nicht alle Entscheidungen auf einer einwandfreien Logik, sondern sind vielmehr von unbewussten Verhaltenstendenzen und fehlerhaften Argumentationen geprägt. Insbesondere bei finanziellen Entscheidungen kann dies schwerwiegende langfristige Folgen haben.
Im Weiteren geht es aber primär um Ratschläge und allerlei Tipps, wie Otto Normalverbraucher die Vorsorgeplanung an die Hand nehmen soll, um erfolgreich die erstaunlich zahlreichen, eingebauten “Biases” in seinem Verhalten zu überwinden. Wie zahlreich sie sind wird ersichtlich mit der Aufzählung von Self-Control-Bias, Loss-Aversion-Bias, Cash-Illusion-Bias, Status-Quo-Bias, Anchoring-Bias, Home-Bias, Availability Bias etc. Vielleicht etwas ungewohnte Lektüre von einer Bank, aber auch aufschlussreich für stets überforderte Vorsorger und Privatanleger angesichts zunehmend wachsender Unsicherheit unserer Sozialversicherung.
Forschungsbericht “Evaluation der Integrations-Massnahmen”
Die Integrationsmassnahmen wurden mit der 5. IVG-Revision eingeführt und sollen die Versicherten darauf vorbereiten, Massnahmen beruflicher Art zu ergreifen oder sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Die Evaluation analysiert die Entwicklung der Integrationsmassnahmen seit 2012 sowie die Zielgruppen, die Umsetzung, die Kosten und die angestrebten Ergebnisse.
Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Januar 2021 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnr. 318.010.17/20D).
SGB: “Altersvorsorge am Scheideweg”
Der Gewerkschaftsbund widersetzt sich vehement der geplanten Angleichung der Rentenalter in der AHV-Reform 21 und spricht bei der 2. Säule von einer “historischen Krise”. In der Medienmitteilung heisst es:
AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr
Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».Historische Krise der 2. Säule
Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».Abbau oder Prosperität
Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»
Die Ergebnisse der Sozialversicherungsstatistik 2020
Entwicklung der Finanzen in der Beruflichen Vorsorge
Vergleicht man die laufenden Kapitalerträge mit den Sozialleistungen (Renten und Kapitalleistungen), so zeigt sich, dass diese einen immer geringeren Teil der Finanzierung übernehmen: Waren es 2000 noch 81,8% so reichten die laufenden Kapitalerträge 2018 noch, um 35,9% der Sozialleistungen zu finanzieren.
2018 sank das BV-Kapital um 20,8 Mrd. Fr. auf 865,2 Mrd. Fr. Gemessen am BIP erreichte das Kapital der Vorsorgeeinrichtungen mit 119% 2018 den zweithöchsten Wert, nach 123,1% im Vorjahr.
Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2020 gibt einen Überblick über die Finanzen der Sozialversicherungen 2018 und für AHV/IV/ BV / EL/EO/ALV 2019 sowie über die Entwicklung seit 1990.
In der Gesamtrechnung 2018 stiegen die Einnahmen der Sozialversicherungen um 0,6%, während die Ausgaben mit 1,5% deutlich stärker zulegten. Gegenüber dem Vorjahr resultierte damit ein leicht schlechteres Ergebnis von 19 Milliarden Franken. Dieses Ergebnis und die 2018 negativen Kapitalwertänderungen (inkl. andere Veränderungen) von 34,3 Milliarden Franken führten 2018 zu einem Rückgang des zusammengefassten Sozialversicherungskapitals um 15,1 Milliarden Franken auf 983,8 Milliarden Franken.
Die Druckversion ist ab Ende Dezember 2020 unter www.bundespublikationen.admin.ch bestellbar (Bestellnummer 318.122.20D)
KPMG will aufklären
KPMG hat eine Broschüre zu Fragen der Altersvorsorge publiziert. Als PDF herunterzuladen, aber leider auf dem Bildschirm schlecht zu lesen. Eine Printfassung ist ebenfalls erhältlich. Angesprochen werden grundlegende Themen wie Funktionsweise der drei Säulen und der Pensionskassen, die ungenügende Finanzierung, die Dringlichkeit von Reformen, nachhaltige Anlagen und fortschreitende Digitalisierung. Die Autoren beklagen zurecht den schleppende Fortgang der dringlichen Reformen zulasten der jüngeren Generation und fordern mehr Transparenz und Aufklärungsarbeit zu den dramatischen Aussichten der AHV oder der verbreiteten Unterfinanzierung der PK-Renten.
Überbrückungsleistungen: Verordnung geht in die Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die Verordnung zum neuen Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie regelt im Detail die Bedingungen für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen sowie die Berechnung der Leistungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2021.
Die Verordnung (ÜLV) regelt insbesondere das vorzeitige Ende des Anspruchs auf ÜL. Bei Personen, bei denen absehbar ist, dass sie nach der Pensionierung im AHV-Alter EL erhalten werden, endet der Anspruch auf ÜL, wenn sie ihre Altersrente vorbeziehen können. Gemäss ÜLV hat die Prüfung auf EL-Anspruch von Amtes wegen zu erfolgen. Damit soll garantiert werden, dass dieser Prozess rechtzeitig in die Wege geleitet wird.
Geregelt wird in der ÜLV auch, wie das Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge berücksichtigt wird. Anspruch auf ÜL haben Personen, deren Reinvermögen 50’000 Franken (Ehepaare: 100’000 Franken) nicht übersteigt. Guthaben der beruflichen Vorsorge bis zu 500’000 Franken werden nicht zum Reinvermögen gezählt.
Steigende Bedeutung der EL mit dem Alter
In der Schweiz schätzen die meisten Personen ab 65 Jahren ihre finanzielle Lage positiv ein. Geringe Einkommen können häufig durch finanzielle Reserven ergänzt werden. Innerhalb der älteren Bevölkerung gibt es jedoch grosse Unterschiede. Personen, deren Einkommen primär aus Renten der 1. Säule besteht, sind in mehreren der betrachteten Lebensbereiche schlechter gestellt. Auch bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, Alleinlebenden und ausländischen Personen kumulieren sich die Anzeichen, dass die finanziellen Mittel im Alter knapp oder sogar unzureichend sind.
Ungleichbehandlung der Verwitweten vor dem EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Klage eines Witwers aus der Schweiz zu behandeln. Witwer werden in der Schweiz anders behandelt als Witwen. Der EGMR gab der Klage statt. SRF schreibt dazu:
- Die Schweiz macht bei Renten für verwitwete Personen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen.
- Die Sichtweise, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt, entspreche nicht den heutigen Gegebenheiten.
Der Mann hatte nach dem Tod seiner Ehefrau die beiden Kinder alleine grossgezogen und eine Witwerrente erhalten. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit der jüngsten Tochter wurde die Wittwerrente aufgehoben. Die Aufhebung der Rente wäre nicht erfolgt, hätte es sich bei dem Witwer um eine Frau gehandelt.
Der beschränkte Witwerrenten-Anspruch basiert auf der Annahme, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau sorgt. Diese Sichtweise entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten, hält das EGMR fest. Die Konvention sei ein «lebendiges Instrument», mit dem die Umstände unter dem aktuellen Blickwinkel behandelt werden müssten.
SRF / Urteil des EGMR / TA
IV: Verbesserung von Aufsicht und med. Beurteilung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV. So werden etwa die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und die Rückmeldungen an die Gutachter verbessert. Grundlage für die Massnahmen sind zwei Berichte zur Aufsicht über die IV-Stellen sowie über die Vergabepraxis und die Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten.
Um abzuklären, ob jemand Anspruch auf Leistungen der IV hat, werden häufig medizinische Gutachten benötigt. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, hat das EDI im Frühjahr das Institut Interface Politikstudien Forschung Beratung zusammen mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern beauftragt, das System der Gutachtertätigkeit und die Zuteilung der Aufträge zu evaluieren.
Mehrere Empfehlungen, welche die externen Experten abgeben, decken sich mit Massnahmen, die in der Reform zur Weiterentwicklung der IV inzwischen vom Parlament beschlossen wurden. Sie werden ab 2022 umgesetzt. Insbesondere werden eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachtern eingesetzt, die Vergabe von Gutachten transparent gemacht und die Begutachtung mit Tonaufnahmen festgehalten.
AHV, Kapitalmarkt und Corona
Eric Breval, Chef der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, rechnet mit kreativen Lösungen in der Krise. Jedenfalls in seinem Interview mit der NZZ, das Michael Ferber führte. Im weiteren zeigt er auf, welche Entwicklungen er erwartet und wie die Anlagestrategie des Ausgleichsfonds sich von jener einer Pensionskasse unterscheidet. Auszüge:
Wird das Umlageergebnis der AHV – also die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben des Sozialwerks – im Jahr 2020 negativ sein?
Die ehrliche Antwort ist: Ich weiss es nicht. Wenn wir die Staf nicht hätten, läge das Umlageergebnis wohl bei einem Minus von ungefähr 1,2 Mrd. Fr. Durch die Staf-Mehreinnahmen dürfte es aber in diesem Jahr weder massiv negativ noch massiv positiv ausfallen. Ohne die Staf würde es sehr schlecht aussehen. Der AHV-Ausgleichsfonds ist ein Pufferfonds. Unser Ziel ist, dass die Renten immer bezahlt werden können. Das Vermögen ist sehr liquide angelegt. Für die drei Sozialversicherungen AHV, IV und EO beläuft es sich auf ungefähr 36 Mrd. Fr. Das Gros davon können wir innerhalb von wenigen Wochen veräussern.
Hat der AHV-Ausgleichsfonds in der Corona-Krise auch wirklich als Puffer funktioniert?
Das hat sehr gut funktioniert. Eigentlich mussten wir sehr wenige Vermögensanlagen verkaufen, um die Mindereinnahmen zu kompensieren. Der Grund dafür war, dass der Verwaltungsrat seit Jahren eine defensive Strategie mit Absicherungsmandaten fährt. Im Aktienbereich hatten wir ein sogenanntes «Tail Risk Hedging»-Programm – ein Absicherungsprogramm, für das wir eine Versicherungsprämie bezahlten. Diese Prämie verliert man, wenn die Aktien steigen. Wenn sie fallen, bekommt man eine Auszahlung. Das hat uns geholfen. Im schlimmsten Moment an den Märkten, am 20. März, und im besten Moment für die Absicherung haben wir dieses «Tail Risk Hedging»-Produkt verkauft. Das hat uns 300 bis 400 Mio. Fr. gebracht, was unserer Performance wesentlich geholfen hat.
UBS mit vierwöchigem Vaterschaftsurlaub
UBS will sich als besonders woke und familienfreundlich profilieren und bietet ihren Mitarbeitern ab 2021 einen vierwöchigen, bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dies einen Tag nach der Abstimmung zum Papiurlaub. Wie bisher haben Väter zusätzlich das Anrecht, während des ersten Jahres nach Geburt des Kindes einen zwei- bis vierwöchigen unbezahlten Urlaub zu beziehen oder das Arbeitspensum während ein bis sechs Monaten auf 80 Prozent zu reduzieren ohne Änderung des versicherten Gehalts bei der Pensionskasse.




