imageDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Klage eines Witwers aus der Schweiz zu behandeln. Witwer werden in der Schweiz anders behandelt als Witwen. Der EGMR gab der Klage statt. SRF schreibt dazu:

  • Die Schweiz macht bei Renten für verwitwete Personen eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen.
  • Die Sichtweise, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau aufkommt, entspreche nicht den heutigen Gegebenheiten.

Der Mann hatte nach dem Tod seiner Ehefrau die beiden Kinder alleine grossgezogen und eine Witwerrente erhalten. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit der jüngsten Tochter wurde die Wittwerrente aufgehoben. Die Aufhebung der Rente wäre nicht erfolgt, hätte es sich bei dem Witwer um eine Frau gehandelt.

Der beschränkte Witwerrenten-Anspruch basiert auf der Annahme, dass der Ehemann für den Lebensunterhalt der Frau sorgt. Diese Sichtweise entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten, hält das EGMR fest. Die Konvention sei ein «lebendiges Instrument», mit dem die Umstände unter dem aktuellen Blickwinkel behandelt werden müssten.

  SRF / Urteil des EGMR / TA