BFS. Die gesamten Ausgaben für das Gesundheitswesen in der Schweiz betrugen 2019 gemäss internationalen Standards 82,1 Milliarden Franken. Das Wachstum der Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 liegt mit 2,3% unter dem durchschnittlichen Wert der letzten fünf Jahre, welcher bei 2,8% steht. Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen steigt im Vergleich zum Vorjahr von 11,2% auf 11,3%. Dies ergeben die neuesten Daten zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.
Sozialversicherung
Betriebsergebnisse 2020 für AHV, IV und EO
Compenswiss: Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2020 mit einem positiven Umlageergebnis in Höhe von CHF 579 Millionen ab. Dank der beschlossenen Zusatzfinanzierung von rund CHF 2 Milliarden (Volksabstimmung von Mai 2019 zur Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF) wird der in den Vorjahren verzeichnete Abwärtstrend gestoppt. Das positive Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (CHF 1’311 Millionen) ist auf eine gute Performance zurückzuführen, die trotz extremer Turbulenzen an den Finanzmärkten aufgrund der COVID-19-Pandemie erzielt werden konnte.
Die von der IV gezahlten Zinsen auf ihrer Schuld gegenüber der AHV trugen ebenfalls leicht zum Betriebsergebnis bei. Sie beliefen sich im laufenden Jahr auf CHF 51 Millionen und waren damit gleich hoch wie im Vorjahr, da sowohl Schuldhöhe als auch Zinssatz (0.5%) unverändert blieben. Somit weist das Betriebsergebnis für die Sozialversicherung für das Jahr 2020 einen Gewinn von CHF 1’941 Millionen aus.
Hände weg?
314’187-mal wird per Online-Umfrage der Gewerkschaften gefordert: «Hände weg von den Frauenrenten». Aber eigentlich will niemand die Frauenrenten senken; das Rentenalter soll im Sinne der Gleichstellung an jenes der Männer angeglichen werden. Gleichzeitig wird gefordert: Wir wollen höhere Frauenrenten.
Also entweder Hände weg oder höhere Renten. Beides geht nicht. Zu viel oder falsche Logik? Möglicherweise verstehen wir nicht, was mit Gleichstellung gemeint ist. Oder wir erliegen den Täuschungen eines heteronormativ patriarchalen Sozialkonstrukts. Oder so ähnlich.
Zumindest eine 13. Rente wird verlangt, subito. Mit dem Kettenbriefsystem der AHV lässt sich das machen. Im BVG funktioniert es nicht. Da muss die Leistung vom Empfänger selbst finanziert werden, und zwar über Jahrzehnte. Wahrscheinlich zu mühsam für eine auf Instantgratifikation konditionierte Generation.
Dass die Frauen dank dem Umverteilungssystem und den Witwenrenten im Durchschnitt sogar etwas höhere AHV-Renten erhalten, ist erwähnenswert. Und dass auf die nächsten Generationen der Beitragszahler aufgrund der demographischen Entwicklung schon mit dem heutigen Rentenniveau enorme Lasten zukommen, sollte ev. auch nicht ausgeblendet werden. Ausser man will die empfindlichen Millenials und urbanen Eliten nicht mit Fakten konfrontieren, denen sie im Zeitalter der Microaggression psychisch nicht gewachsen sind.
Begründet wird die Forderung mit der Benachteiligung der Frauen. Was damit anfängt, dass sie drei Jahre länger leben müssen als Männer. Dazu kommt der berüchtigte Gender Pay Gap. Weniger bekannt und selten thematisiert: Frauen ohne Kinder beziehen nur unwesentlich tiefere Löhne und Renten als Männer.
Für eine Frau mit Kindern ist es objektiv schwerer Karriere zu machen als für solche ohne. Eine Frau ohne volle Berufstätigkeit scheint aber die Erwartung der Gesellschaft nicht zu erfüllen und hat damit ein Reputationsproblem. Spätestens ab 6 Monaten kann man schliesslich ein Kind in der Kita deponieren. Dort wird es professionell betreut von staatlich lizensierten Fachpersonen und somit bewahrt vor den dilettantischen Erziehungsversuchen leiblicher Eltern. Angeblich ein wahrer Segen für alle Beteiligten.
Wer dieses Ideal einer progressiv-woken Gesellschaft nicht unbedingt und in jedem Fall als erstrebenswerten erachtet, sondern allenfalls noch leichte Zweifel empfindet, ist aufgefordert, nach besseren Lösungen für die Altersvorsorge der Mütter zu suchen. Gezielt und ohne populistisches Tamtam. Hände weg löst keine Probleme.
Peter Wirth, E-Mail
Corona belastet IV – und die PKs
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die absehbar steigende Belastung der Sozialversicherung durch psychische Störungen, ausgelöst durch die Pandemie und insbesondere die damit verbundenen Massnahmen.
Es kommen auf die IV massive neue Belastungen zu. Eine Anfang April publizierte wissenschaftliche Studie im Fachmagazin «The Lancet» deutet darauf hin, dass die Folgen einer Corona-Infektion für die Psyche nicht unterschätzt werden sollten. Von 236 000 vor allem in den USA untersuchten, mit Covid-19 infizierten Patientinnen und Patienten litt nach sechs Monaten rund ein Drittel unter einer Hirnerkrankung oder psychischen Störung.
Wie es in der «Swiss Corona Stress Study» der Universität Basel heisst, hat sich die Zahl der Menschen in der Schweiz mit Symptomen einer schweren Depression, die an der nicht repräsentativen Studie im Zeitraum März bis November 2020 teilgenommen haben, mehr als verfünffacht – von 3,4% auf 18,4%. Dies lasse sich durch Perspektivlosigkeit, Vereinsamung und soziale Isolation sowie Unsicherheiten über die Arbeitsmarktentwicklung erklären, heisst es in einer neuen Studie von Avenir Suisse zum Thema Invalidität in der Schweiz. «Mit einer gewissen Verzögerung, wohl in den Jahren 2022 und 2023, wird man diesen Anstieg auch in den Invaliditätsstatistiken sehen», sagt Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Sozialpolitik bei dem Think-Tank.
Ein weiteres Alarmsignal der «Swiss Corona Stress Study» ist, dass neben Personen mit finanziellen Einbussen durch die Corona-Krise vor allem junge Leute von schweren Depressionen betroffen waren. Aus Sicht der IV sind junge IV-Rentner besonders teuer, da sie ihre Rente über mehrere Jahrzehnte hinweg erhalten – und psychische Erkrankungen sind nun einmal altersunabhängig. Laut Daten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) stellen 20- bis 29-Jährige 11% der neuen IV-Renten, sind aber für 20% der kumulierten Kosten bis zur Pensionierung verantwortlich.
Grosse kantonale Unterschiede bei Eingliederungsmassnahmen
Die neue Studie von Avenir Suisse unter der Leitung von Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Sozialpolitik, wertet erstmals Daten des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aus und untersucht die Eingliederungsbemühungen nach Kantonen. Dafür wurden Personen von sechs Kohorten (2010–15) vier Jahre nach ihrer Anmeldung bei der IV analysiert. Die Betrachtung pro Anmeldung statt pro Einwohner klammert soziodemografische Unterschiede zwischen den Kantonen aus und fokussiert auf die steuerbaren Aktivitäten der IV-Stellen.
Im kantonalen Vergleich zeigen sich beträchtliche Unterschiede. Die Rentenquoten – also das Verhältnis der zugesprochenen Renten pro Anmeldung – sind in der Romandie und im Tessin mindestens 27% höher als in der übrigen Schweiz, im Kanton Genf sogar um 41%. Die Differenzen spiegeln die Auslegungen des Bundesrechtes durch die kantonalen IV-Stellen und zum Teil durch die Kantonsgerichte. Sie sind aber auch das Resultat unterschiedlicher Eingliederungsstrategien.
Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Zug geben mehr als dreimal so viel aus pro Massnahmenbezüger wie das Tessin. Doch nicht nur die Beträge pro Fall variieren stark, sondern auch die Zahl der Bezüger und der Integrationserfolg. So ist die Erfolgsquote in den Kantonen Solothurn und Wallis deutlich tiefer als im Kanton St. Gallen. Das BSV als Aufsichtsorgan ist gefordert, die Gründe für diese Unterschiede zu untersuchen und die Basis für Vergleiche bei psychischen Krankheiten mit einer einheitlichen Nomenklatur (ICD-10) zu legen. Um die Mittel effizienter einzusetzen, sollte ein Kostendach für alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen pro Jahr, festgelegt werden – analog zur Regelung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Gesamtkosten für die Heilung, die Eingliederung und die Berentung von Menschen mit Behinderung schätzt Avenir Suisse auf 24 Mrd. Fr. pro Jahr. Bei so vielen Akteuren und derart hohen Kosten gilt es, Kommunikationsdefizite, Fehlanreize und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Gächter: Sozialversicherungsrecht 2021
Die Textausgabe zum Sozialversicherungsrecht 2021, herausgegeben von Thomas Gächter, ist soeben erschienen. Die Sammlung enthält wie gewohnt alle einschlägigen Erlasse des Sozialversicherungsrechts. Die Ausgabe 2021 berücksichtigt zahlreiche kleinere Revisionen sowie die Anpassung der Beträge im System der Sozialversicherungen. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, beinhaltet die Gesetzessammlung zahlreiche Querverweise, ein umfangreiches Sachregister sowie ein Griffregister.
IV-Schulden bei der AHV
Mit rund 10 Mrd. Franken steht die IV bei der AHV noch in der Kreide. Um die Schulden abzubauen, sagten die Stimmberechtigten 2009 Ja zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer. So konnten die Schulden der IV von rund 15 Milliarden auf noch rund 10 Milliarden Franken gesenkt werden. Doch seit diese Zusatzfinanzierung ausgelaufen ist, verringert sich die Schuld nicht mehr. Der Tages-Anzeiger berichtet über die Lage:
Die neuste Finanzperspektive des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom Februar für die IV zeigt nun: Die Schuld wird auch in zehn Jahren noch bei rund 7 Milliarden Franken liegen. Wann sie ganz zurückbezahlt werden könnte, wird nicht ausgewiesen.
Es zeigt sich zudem: Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Finanzperspektive der IV weiter verschlechtert. Neu eingerechnet ist da zum Beispiel die Weiterentwicklung der IV, die ab 2022 in Kraft treten soll. Konkret: Im vergangenen Sommer ging das Bundesamt in seinem Szenario davon aus, dass 2030 der Schuldenberg um fast 250 Millionen kleiner ausfallen wird als im neusten Szenario vom Februar.
Sozialhilfeschulden mit Geld aus der Pensionskasse bezahlen?
Die Aargauer Zeitung schreibt: “Grossräte von SP, EVP, GLP, Die Mitte und Grünen verlangen, dass niemand seine Schulden bei der Sozialhilfe mit Geldern bezahlen muss, die aus der Pensionskasse stammen. Die Regierung will zuerst die Gemeinden befragen und erst dann entscheiden, ob dieses Vorgehen im Aargau weiterhin erlaubt sein soll.”
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort [auf eine Motion] fest, ihm sei bekannt, dass Aargauer Gemeinden «die Rückerstattung von geleisteter Sozialhilfe aus Freizügigkeitsleistungen prüfen und teilweise auch einfordern». Das Verwaltungsgericht erachte dieses Geld als frei verfügbares Vermögen, das zu günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen führen kann und der Rückerstattungspflicht unterliegt, erläutert die Regierung.
Aus den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) geht hervor, dass Pensionskassengelder für den aktuellen und künftigen Lebensunterhalt zu verwenden sind. Die SKOS leitet daraus ab, dass aus diesen Mitteln grundsätzlich keine Rückerstattung von Sozialhilfe verlangt werden soll. Gemäss dem Verwaltungsgericht lasse sich dies aber nicht direkt aus den SKOS-Richtlinien entnehmen, schreibt die Regierung.
Dies könnte sich ändern, denn in den Erläuterungen zu den revidierten SKOS-Richtlinien 2021 steht explizit, dass aus Freizügigkeitsleistungen grundsätzlich keine Rückerstattung von rechtmässig bezogener Sozialhilfe verlangt werden kann. Ob diese neue Regelung im Aargau künftig für alle Gemeinden verbindlich wird, steht allerdings nicht fest. Die Regierung will den Vorstoss aus dem Mitte-Links-Lager nicht als verbindliche Motion, sondern nur als unverbindliches Postulat entgegennehmen
Der Regierungsrat werde «nach einer vorgängigen Konsultation der Gemeinden über die Anwendbarkeit der neuen SKOS-Richtlinien im Aargau entscheiden», heisst es in der Antwort zum Vorstoss.
CHSS: Pandemie und Sozialversicherung
Bruno Parnisari und Valérie Ruffieux untersuchen in CHSS 1/21 die Folgen der Pandemie auf die Sozialversicherung. Sie schreiben u.a.
Wie ist diese Grafiken (…) zu interpretieren? Zunächst widerspiegelt die anteilmässige Zunahme der Sozialversicherungsausgaben am BIP seit der Finanzkrise vor allem eine strukturelle Entwicklung (ausgabenseitig: insbesondere die Folgen der demografischen Alterung und der vermehrten Inanspruchnahme hochwertiger Güter und Dienstleistungen im Gesundheitsbereich; einnahmen- und BIP-seitig: vor allem Verlangsamung des Produktivitätswachstums). Die Pandemie wird diese Diskrepanz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherheit zumindest vorübergehend noch vergrössern.
Armes reiches Basel
SRF. Ende 2019 bezogen in der ganzen Schweiz 337’000 Personen eine Ergänzungsleistung. Dies sind 16,7 Prozent der AHV- und IV-Rentner und -Rentnerinnen, wie der Statistik der EL des Bundes zu entnehmen ist. Gegenüber dem Vorjahr hat der Bestand um 2,7 Prozent zugenommen. Die Zunahme liegt leicht unter dem jährlichen Durchschnitt von rund 3 Prozent seit dem Jahr 2000.
Im Kanton Nidwalden erhalten sieben Prozent der Altersrentner eine EL, im Kanton Basel-Stadt sind es 20 Prozent. Neben Basel-Stadt weisen die meisten Westschweizer Kantone und das Tessin hohe EL-Bezugsquoten auf.
Finanzperspektiven der AHV
SDA. Der AHV-Fonds dürfte in den kommenden zehn Jahren zunächst noch etwas zunehmen und dann massiv schmelzen, falls die AHV-Reform scheitert. Im vergangenen Jahr wies der AHV-Fonds einen Stand von 47,1 Milliarden Franken aus. Dieser dürfte bis 2023 auf 48,4 Milliarden Franken klettern. Danach beginnt die Talfahrt. Bis 2031 dürfte der AHV-Fonds lediglich noch 29,2 Milliarden Franken in der Kasse haben. Das jährliche Betriebsergebnis sinkt den Perspektiven zufolge von 1,9 Milliarden Franken im Plus auf ein Minus von 6,1 Milliarden im Jahr 2031.
Die geplante AHV-Reform 21 soll die Perspektiven allerdings erheblich verbessern. Laut den neuesten Berechnungen des Bundes könnten damit das jährliche Betriebsergebnis aufpoliert und das Kapital im AHV-Fonds bis 2031 auf 56,6 Milliarden Franken aufgestockt werden. Mit der nächsten AHV-Reform soll unter anderem das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben werden. Das Geschäft soll im März vom Ständerat behandelt werden. Ein Inkrafttreten ist für 2022 geplant. (sda/hzi/kbo)
5,2% Rendite für 2020
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Jahr 2020 mit einer Performance von 5,22 %. Das Vermögen beläuft sich insgesamt auf 38’543 Mio. Franken, verglichen mit 36’440 Mio. Franken Ende 2019. Die Ungewissheit über die Mittelzuflüsse führten dazu, dass die Anstalt den Liquiditätsanteil erhöhte.Dadurch verfügte compenswiss stets über genügend flüssige Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Gemäss STAF-Entscheid flossen im Jahr 2020 zum ersten Mal zusätzliche Mittel in der Höhe von rund 2 Mrd. Franken in den AHV-Fonds.
Überbrückungsleistung – die neue Geldschleuse
Barbara Bock, Kundenberaterin bei Kessler & Co, schreibt auf HZ:
Der Bund hat eine neue Geldschleuse aufgetan, um die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern. Die Überbrückungsleistung ist komplementär zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmender. Die neue Leistung bietet geradezu eine sozialverträgliche Möglichkeit, Personal ab 58 in die Arbeitslosenversicherung und dann in die Welt der Überbrückungsleistungen zu verabschieden. Eigentlich genau das Gegenteil davon, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden zu fördern. Nüchtern gesagt können Arbeitgeber nun die teuren Sozialversicherungsjahre einsparen – ein Schelm, wer in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten Böses dabei denkt.
Im weiteren sind grafisch schön gegliedert alle Voraussetzungen aufgelistet, welche für den Bezug der Leistungen gelten.
Libera Sozialversicherungen 2021
Die Sozialversicherungsbroschüre 2021 der Libera ist per sofort in vier Sprachen auf ihrer Website aufrufbar. Sie gibt auf wenigen Seiten einen Überblick über die 3 Säulen, ihr Zusammenwirken und die wichtigsten Kennzahlen.
Altersguthaben zur Deckung von Sozialhilfeleistungen
Nachdem der «Kassensturz» berichtet hat, wie in Aargauer Gemeinden ehemalige Sozialhilfebeziehende ihre Schulden mit dem Altersguthaben zurückbezahlen müssen, wird die Politik aktiv. Aber nicht alle sehen die Schuld bei den Gemeinden. Diverse Vorstösse sind hängig. Die AZ schreibt dazu:
Wenn Menschen, die nach vielen Arbeitsjahren in die Sozialhilfe rutschen, mit ihrer frühzeitigen Pensionierung ihre Altersvorsorgegelder umgehend abgeben müssen, treibe man sie zum letzten Mal in die Ohnmacht, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.
Sie würden Sozialhilfebezügern gleichgestellt, die nicht oder kaum gearbeitet haben, «ihre langjährige Arbeit wird nicht wertgeschätzt, im Gegenteil». Bediene sich die Gemeinde ihrer Freizügigkeitsleistungen, würden sie zudem noch stärker von den Ergänzungsleistungen abhängig. Dabei sei «völlig unklar», wie weit die Verschiebung der Sozialhilfe in die Ergänzungsleistungen sinnvoll oder richtig sei.






