Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV. So werden etwa die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und die Rückmeldungen an die Gutachter verbessert. Grundlage für die Massnahmen sind zwei Berichte zur Aufsicht über die IV-Stellen sowie über die Vergabepraxis und die Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten.

Um abzuklären, ob jemand Anspruch auf Leistungen der IV hat, werden häufig medizinische Gutachten benötigt. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, hat das EDI im Frühjahr das Institut Interface Politikstudien Forschung Beratung zusammen mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern beauftragt, das System der Gutachtertätigkeit und die Zuteilung der Aufträge zu evaluieren.

Mehrere Empfehlungen, welche die externen Experten abgeben, decken sich mit Massnahmen, die in der Reform zur Weiterentwicklung der IV inzwischen vom Parlament beschlossen wurden. Sie werden ab 2022 umgesetzt. Insbesondere werden eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachtern eingesetzt, die Vergabe von Gutachten transparent gemacht und die Begutachtung mit Tonaufnahmen festgehalten.

  Mitteilung BSV – Gutachten