Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) soll Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen bringen. Im Zentrum steht eine intensivere Unterstützung der Betroffenen, um der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken.

Das Parlament hat die Gesetzesrevision im Sommer 2020 verabschiedet. Sie soll 2022 in Kraft gesetzt werden. Die Umsetzung bedingt umfangreiche Anpassungen verschiedener Verordnungen. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 19. März 2021.

Die Verordnungsregelungen betreffen unter anderem die folgenden Neuerungen der WEIV: Intensivierte Massnahmen zur beruflichen Eingliederung; Aktualisierte Liste der Geburtsgebrechen; Kompetenzzentrum für die Übernahme von Medikamenten; Qualitätsprüfung und Transparenz der med. Gutachten; Regelung für die Bemessung des IV-Grads.

  Mitteilung BSV /   Verordnungsänderungen / Erläuternder Bericht /