Der Bundesrat hat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.