Für die Publikation des BFS “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz” lieferten 1763 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,7 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie zur Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung findet alle fünf Jahre (erstmals 2010) statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt.
Die meisten aller befragten Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen sind als Wohlfahrtsfonds tätig. Weitere haben sich einer bestimmten Aufgabe verschrieben. Andere dieser Vorsorgeeinrichtungen verfolgen den Zweck einer Finanzierungsstiftung, Vorruhestands- oder Rentnerkasse. Ferner lieferten die auslaufenden Vorsorgeeinrichtungen mit ihrem in sich geschlossenen Begünstigtenkreis sowie stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen, die kurz vor der Liquidation stehen, ihre Daten.


Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er am 6. September 2017 verabschiedet hat.
