Die Wirtschaftskommission des Nationalrats berichtet über die Ergebnisse ihrer Sitzung vom 7.9.21, in deren Verlauf u.a. auch eine Änderung des Kollektivanlage-Gesetzes beraten wurde. In der Mitteilung heisst es:
Die Kommission hat die Beratung der Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (20.062) aufgenommen und ist mit 16 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Ziel der vom Ständerat bereits beratenen Vorlage ist es, in der Schweiz eine Fondskategorie für qualifizierte Anleger zu schaffen und dadurch Geschäfte, die heute im Ausland getätigt werden, in die Schweiz zu holen.
Die Kommission ist überzeugt, dass die geplanten Anpassungen wichtig sind für den Finanzplatz Schweiz: Die Abwicklung der anvisierten Geschäfte werde dadurch beschleunigt, Anlegerschutz und Transparenz würden verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes werde gestärkt. Die Kommission hat der Verwaltung verschiedene Aufträge erteilt und wird die Detailberatung im vierten Quartal führen.
Die Reaktion der SP (“Freiheitspartei”) ist überaus heftig. Sie erkennt eine “brandgefährliche Deregulierung” im Rahmen eines “bürgerlichen “Plünderungszugs” mit einen “unverschämten Staatsabbau”. Geht’s auch etwas leiser?
Mit der Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung sogenannter Limited Qualified Investor Funds hat sich die Finanzlobby in der WAK-N durchgesetzt und eine brandgefährliche Deregulierung für Anlagefonds durchgepaukt. «Neu sollen qualifizierten Anlegern wie Pensionskassen hochspekulative Produkte angedreht werden können», sagt SP-Vizepräsidentin Jacqueline Badran.
«Die Bürgerlichen gefährden damit fahrlässig unser Vorsorgevermögen, denn solche Produkte können ganze Volkswirtschaften in den Abgrund reissen, wie die Subprime-Krise nach 2007 gezeigt hat.» Die SP wehrt sich deshalb dagegen, dass für Grossinvestoren jegliche Aufsicht abgeschafft werden soll. Auch qualifizierte Anleger wie Pensionskassen müssen vor Schaden bewahrt werden, die Fonds sind deshalb von der Finanzmarktaufsicht zu überwachen.