Werner C. Hug hat in der FuW eine detaillierte Auslegeordnung der AHV-Finanzen und deren Aussichten vorgenommen. Sie sind nicht erbaulich und schon gar nicht erbaulich ist die Verweigerung, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Geht es der AHV wirklich gut? Ein Blick in die Zukunft zeigt (die Zahlen der bereits Pensionierten und der künftig in Rente gehenden Personen sind schliesslich bekannt), dass dank Staf die Freude bestenfalls bis zum Jahr 2023 anhält. Dann übersteigen nach geltendem Regime die Ausgaben wieder die Einnahmen, und bis 2030 wächst das jährliche Defizit auf 4,4 Mrd. Fr. Dann erreicht der Deckungsgrad gerade noch 62%.
Die jüngste AHV-Revision ist momentan im Differenzbereinigungsverfahren. Geht es nach dem Ständerat, der grosszügige Kompensationen für die Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht, kippt das Umlageergebnis erst 2027. Warum? Weil mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% weitere AHV-Einnahmen bereits beschlossen sind, noch bevor die Gesamtausgaben bekannt sind. Einmal mehr wird negiert, dass wegen der in Rente gehenden Babyboom-Generation die Ausgaben von heute 46 Mrd. Fr. im Jahr 2030 (dann wird der Jahrgang 1965 pensioniert) auf 58,5 Mrd. Fr. steigen werden und danach binnen zwei Jahren auf 62 Mrd. Fr.
Werner Hug kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Trends in der Altersvorsorge. Was er bei den aktuellen Revisionsvorhaben sieht, macht keine Freude.
Damit sind wir wieder dort, wo wir 1972 waren. Damals stand die Forderung der Partei der Arbeit, eine Volkspension einzuführen, der Schaffung des Dreisäulenkonzepts gegenüber. Das Volk entschied sich für AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und Selbstvorsorge (dritte Säule). Mit den Vorstellungen der Gewerkschaften und des Bundesrats kommt man der Idee der Volkspension wieder näher. AHV und BVG werden amalgamiert. Die auf Lohnbeiträgen und staatlichen Zuschüssen beruhende umlagefinanzierte AHV wird mit der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge verschmolzen.
Mit der Teilfinanzierung über AHV-Beiträge kommt damit die bis anhin nach dem Kapitaldeckungsprinzip gestaltete zweite Säule unter vollständige politische Kontrolle. Das Überobligatorium des BVG mit Löhnen über 86’000 Fr. wird zum rein privaten Sparen reduziert. Welche Rolle soll in diesem System dann noch der Arbeitgeber spielen? Hat das Unternehmen noch ein Interesse daran, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen?
In der Finanz und Wirtschaft wendet sich FuW-Redaktor Peter Morf in aller wünschenswerten Schärfe gegen das unsinnige Covid-19-Geschäftsmietegesetz. welches auch die Pensionskassen als Vermieter trifft und von den Vermietern eine Reduktion von 60 Prozent während des Lockdowns verlangt. Morf schreibt:
Obwohl der Bundesrat die Motionen ablehnte, war er gezwungen, gegen seinen Willen eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Die Regierung hat die Botschaft verabschiedet – und sich gleich davon distanziert. Sie verzichtet explizit darauf, «dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen» – eine Rarität im Betrieb in Bundesbern. (…)
Insgesamt stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage. Der Bundesrat widmet dem Thema in seiner Botschaft wohl ein Kapitel. Er erkennt denn auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht, unterlässt es jedoch, die Frage der Verfassungsmässigkeit klar zu beantworten. Die Landesregierung will sich wohl nicht dem Vorwurf aussetzen, ein verfassungswidriges Gesetz vorzulegen.
Chefredaktor Peter Morf kommentiert in der FuW den Stand der Staf, welche die Steuerreform aufs unglücklichste mit der AHV-Finanzierung verband. Ausgangspunkt seiner Überlegungen bildet eine Studie der Bak, welche eine Verbesserung der steuerlichen Situation sieht, allerdings ist die Staf bereits im Kt. Bern gescheitert, weil die SP das Referendum ergriffen hatte. Auf Bundesebene hatte die Partei das Paket unterstützt. Morf schreibt:
Die Linke liess sich ihr Ja mit der Zustimmung der Bürgerlichen zu einer Zusatzfinanzierung der AHV im Umfang von rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr abgelten. Trotzdem will sie gegen kantonale Regelungen antreten und verletzt damit die Modalitäten des Tauschhandels.
Abgesehen davon ist der Zustupf an die AHV gefährlich. Die zusätzlichen 2 Mrd. reichen nie, um die AHV in finanziell sichere Gefilde zu führen. Sie überdecken im Gegenteil den wahren Zustand der Altersvorsorge und gaukeln finanzielle Sicherheit vor. Diese ist keineswegs gegeben, schon gar nicht in Zeiten von Corona: Die AHV wird zu den grossen Verlierern gehören.
Die vorliegende, vom Parlament noch nicht diskutierte Reform AHV21 wird daran nichts ändern. Zur nachhaltigen Gesundung braucht es strukturelle Anpassungen. Das heisst, das Rentenalter ist an die stetig steigende Lebenserwartung anzupassen – und zwar rasch, ansonsten die AHV-Finanzen aus dem Ruder laufen. Der Staf-Zustupf für die AHV hat die Weichen in die falsche Richtung gestellt und eine äusserst trügerische Sicherheit geschaffen. Die Realität dürfte die AHV sehr rasch einholen.
FuW und Sonntagszeitung berichten über die Ergebnisse des von Weibel-Hess jährlich durchgeführten Pensionskassen-Vergleichs.
Profond hat für 2019 mit 3,5% die höchsten Zinsen gezahlt. Die Versicherten können sich ein weiteres Jahr in Folge über die ertragreichen Zinsgutschriften freuen. Über die vergangenen zehn Jahre hat Profond durchschnittlich 2,68% ausgezahlt und ist damit absolute Spitzenreiterin.
Einige Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren Beteiligungsmodelle eingeführt, in denen eine Bandbreite der Verzinsung in Abhängigkeit des Deckungsgrads festgelegt ist. So hat beispielsweise die PKG Pensionskasse aufgrund des Deckungsgrads eine Verzinsung von 2,4% gewährt. Geschäftsführer Peter Fries kommentiert dies wie folgt: «Das Beteiligungsmodell erleichtert den jährlichen Entscheidungsprozess des Stiftungsrats und schafft Transparenz, Sicherheit und Kontinuität für unsere Versicherten. Kern des Vorgehens ist, den Deckungsgrad stabil zu halten und unsere Destinatäre bei einer guten Anlageperformance am Ergebnis zu beteiligen.»
Viele Versicherte von Risikosparkassenmodellen profitierten ebenfalls vom ertragsreichen Börsenjahr 2019. Dieses Versicherungsmodell führt für jeden angeschlossenen Betrieb einen eigenen Deckungsgrad. Die Rentenbezüger werden in einem eigens dafür eingerichteten Rentnerpool separat geführt. Die Aktivversicherten, deren Anschluss einen ausreichenden Deckungsgrad und eine positive Rendite ausweist, freuen sich dann über hohe Zinsgutschriften.
Das Risikosparkassenmodell bietet beispielsweise Gemini an. Profitiert haben dort viele Versicherte von bis zu 12% Jahresgutschrift. Stefan Sadler, stv. Geschäftsführer der Gemini Sammelstiftung, erklärt: «Durchschnittlich haben die bei Gemini angeschlossenen Vorsorgewerke 2019 mit 3,62% verzinst. Die Spanne bewegte sich zwischen 1% für Kunden, die noch keine Wertschwankungsreserve aufgebaut haben, und 12% bei Kunden, die einen hohen Deckungsgrad vorweisen. Im Gespräch mit den Vorsorgekommissionen angeschlossener Arbeitgeber wird festgestellt, dass es vielen Vorsorgewerken wichtig ist, Reserven kontinuierlich ihren Versicherten zukommen zu lassen.»
Werner C. Hug, früherer Redaktor der AWP Soziale Sicherheit, stellt in der Finanz und Wirtschaft einige grundlegende Fragen zur laufenden BVG-Revision und insbesondere zum geplanten Rentenzuschlag via halbes Lohnprozent:
Die Verbandelung von AHV und BVG gilt nicht nur für die Übergangsgeneration, sie wird nach fünfzehn Jahren fortgesetzt. Die Pensionskassen bleiben definitiv mit der AHV verknüpft – die Büchse der Pandora wird geöffnet. Dank diesem Deal rückt das von der ideologischen Linken angestrebte Ziel einer Volkspension näher.
Diese wird nicht nur über die umlagefinanzierte AHV, sondern auch über die kapitalgedeckte zweite Säule und den Sicherheitsfonds finanziert. Werden aus AHV und BVG existenzsichernde Renten «zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» (BV113) geleistet, braucht es die zweite Säule mit Obligatorium und Überobligatorium nicht mehr. (…)
Wenn die erste und die zweite Säule verschmelzen, welche Rolle spielt dann noch das Überobligatorium in der zweiten Säule? Ist diese freiwillige, auf privater Basis von den Unternehmern aufgebaute Altersvorsorge noch nötig? Welche Existenzberechtigung hat die Förderung der Selbstvorsorge? Wird so das Dreisäulensystem zerstört? Hat der Schweizerische Arbeitgeberverband diese langfristige Strategie nicht durchschaut? Oder ist das Interesse der Arbeitgeber an einer sozialpartnerschaftlichen zweiten Säule mit der patronalen Verantwortung geschwunden? Die aktuellen Reformvorlagen zur Altersvorsorge werfen diese grundlegenden Fragen auf, die heute leider nicht einmal im Ansatz beantwortet werden können.
Prof. Christoph Schaltegger von der Uni Luzern beschäftigt sich in einem Kommentar der Finanz und Wirtschaft mit den absehbaren Konsequenzen resp. Folgeschäden den vom Bundesrat geplanten Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Schaltegger argumentiert mit verschiedenen Untersuchungen, welche erkennen lassen, dass bspw. eine verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeldern für Ältere eine längeren Dauer der Arbeitslosigkeit nach sich zieht.
Was sagt die internationale Forschungsliteratur dazu? Eingehend untersucht wurde eine Reform der österreichischen Arbeitslosenversicherung, die ähnlich zum Vorschlag des Bundesrats für ältere Personen die maximale Bezugsdauer erhöhte. Der Lausanner Ökonom Rafael Lalive zeigt die eindrücklichen Effekte der Ausweitung der maximalen Bezugsdauer für Arbeitslose über 50 Jahre von 30 auf 209 Wochen auf: Als Folge stieg die Dauer der Arbeitslosigkeit betroffener Männer rund 14,8 Wochen, jene der Frauen rund 74,8 Wochen. Anders ausgedrückt: Für jede weitere Woche möglicher Arbeitslosenleistungen steigt die Dauer der Arbeitssuche 0,09 Wochen (Männer) bzw. 0,32 Wochen (Frauen). (…)
Das alles sind keine ermutigenden Befunde. Gut gemeint ist in diesem Fall offensichtlich der Feind des Guten. Wie kommt der Bundesrat trotzdem auf den Gedanken, eine Überbrückungsrente einführen zu wollen, wenn diese das Arbeitsangebot aller Voraussicht nach signifikant zu reduzieren droht? Wie kommt der Arbeitgeberverband dazu, eine solche Reform anzustossen in einer Zeit mit stark steigendem Altersquotienten, die damit nicht nur das Arbeitsangebot noch stärker beschränken würde, sondern auch die Lohnkosten für die Arbeitgeber steigen liesse und die Kosten für die Sozialversicherungen in die Höhe triebe?
Die Antwort liefert wiederum der erläuternde Bericht des Bundesrats. Man erachtet die Personenfreizügigkeit mit der EU als Ventil, das den Unternehmen die Arbeitskräfte liefert und damit den Rückgang des Arbeitsangebots zu kompensieren vermag. Anders gewendet: Wir bauen den Sozialstaat aus, damit ein Teil der einheimischen Arbeitskräfte neu mit Überbrückungsleistungen ihr Einkommen generieren kann und hoffen, diese Überbrückungsleistungen liessen sich durch die neu zugewanderten Arbeitskräfte finanzieren. Eine gewagte Wette. Das Risiko ist nämlich gross, dass die Übergangsrente ganz im Gegenteil schmerzliche Schäden an der Volkswirtschaft und besonders im Arbeitsmarkt verursacht.
FuW zeigt in der “Chart des Tages” die durchschnittliche Jahresperformance einzelner Anlageklassen, kapitalgewichtet in Prozent, basierend auf dem UBS PK-Performance Index. Dazu wird ausgeführt:
Geld auf verschiedene Anlageklassen zu verteilen, bringt konstantere Renditen. Warum, das zeigt der obige Chart des Tages. Keine Anlageklasse kann konstant Gewinne liefern, auch nicht Anleihen oder Immobilien. Die Darstellung fasst die Renditen zusammen, die Schweizer Pensionskassen in den letzten dreizehn Jahren erzielt haben. Weil insbesondere Aktien grösseren Schwankungen unterliegen, ist der Ausgleich im Portfolio mit stabileren Anlagen sinnvoll.
Was die Darstellung nicht zeigt, sind die Gesamtrenditen über den Zeitraum von 2006 bis 2018. Hier notieren Immobilien klar an erster Stelle. Ganze 90% sind sie in dieser Periode gestiegen, was einer annualisierten Rendite von 6,8% entspricht. An zweiter Stelle folgen Aktien Schweiz (74% / 5,7% p.a.), an dritter Stelle Aktien global (50% / 3,9% p.a.).
Insgesamt haben Pensionskassen gemäss der UBS-Auswertung 3,1% pro Jahr erzielt. Es fragt sich, ob bei einer aktiveren Allokation nicht mehr drin gelegen hätte.
Finanz und Wirtschaft hat vier Fachleute der beruflichen Vorsorge nach den Qualitätskriterien für eine Pensionskasse und weiteren Themen befragt. Die Fragen lauteten:
1 Woran misst sich die Qualität einer Pensionskasse, welches ist das wichtigste Kriterium? 2 In den letzten Jahren haben die meisten Pensionskassen die erwartete Rendite übertroffen. Kalkulieren Vorsorgeeinrichtungen zu vorsichtig? 3 Was hat Priorität: Guthabenzins oder Umwandlungssatz optimieren? 4 Welches ist die grösste Herausforderung, um Sicherheit und Tragbarkeit der beruflichen Vorsorge in der Schweiz langfristig zu erhalten?
Die vier Experten sind: Martin Roth, Geschäftsführer, Pensionskasse; Manor; Hansruedi Scherer, Partner PPCmetrics; Martin Janssen, ehem. Finanzprofessor, Leiter der Ecofin-Gruppe; Martin Wagner, Geschäftsführer, PK der Credit Suisse. Die Antworten können hier nachgelesen werden.
Peter Morf, Chefredaktor der Finanz und Wirtschaft, gibt ein vernichtendes Verdikt zum Verhalten der bürgerlichen Parteien in der Frage des AHV-Deals ab.
Unter dem Druck von SP/CVP hat sich auch die FDP hinter das Paket gestellt. Mit ihr unterstützen die wichtigsten Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse, den Kuhhandel, aus Angst, die Schweiz werde auf eine schwarze Liste gesetzt. Sie liessen sich von der Linken simpel über den Tisch ziehen.
Das Entgegenkommen an die Linke geht ausserordentlich weit. Selbst ein Teil der vom Volk angenommenen Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II wird rückgängig gemacht. Das Kapitaleinlageprinzip wird relativiert, der Volksentscheid missachtet. Dies obwohl die SP schon offen deklariert hat, den Steuerteil des vorliegenden Pakets zu torpedieren – sie will nämlich die Senkung der Unternehmenssteuern in den Kantonen bekämpfen.
Diese Massnahmen sind jedoch implizit Bestandteil des vermeintlichen Kompromisses. Damit belegt die Linke, dass sie am Steuerteil gar kein Interesse hat. Im Gegenteil, höhere Steuern für Unternehmen sind ihr noch so recht – und die Bürgerlichen protestieren nicht einmal.
Thomas Hengartner schreibt in der FuW über die Situation der 2.Säule-Vermögen auf Freizügigkeitskonten. Er beklagt, dass viele Gelder praktisch ertragslos bleiben, obwohl sie teilweise über Jahre parkiert sind.
Das Freizügigkeitsgesetz gilt seit 1995 und besagt, dass austretende Mitarbeitende vollen Anspruch auf das in der betriebseigenen Pensionskasse Gesparte haben. Diese Freizügigkeit muss jedoch als separiertes Vorsorgegeld bestehen bleiben. Es ist bei Aufnahme einer nächsten Erwerbstätigkeit als Starteinlage auf das eigene Konto in der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers einzuzahlen.
Die Berechtigten von Freizügigkeitsgeldern halten über 80% der Beträge in Kontoform, sagt Beat Bühlmann vom Vorsorgedienstleister Finpension: «Dabei beträgt die Haltedauer solcher Gelder oft mehrere Jahre und eine Anlage in Wertschriften über kollektive Investments ist erlaubt.» Es gelten dafür dieselben Regeln wie für das Vorsorgesparen 3a: der Aktienanteil darf bis 50% des Vermögens betragen, toleriert sind bis 80%, wenn entsprechende Risikofähigkeit ausgewiesen ist, bspw. bei Alter unter fünfzig Jahren oder wenn substanzielle weitere private Vermögensteile bestehen.
Die geringe Nutzung von Wertschriftenlösungen für die gesperrten Gelder führt Bühlmann auf mangelhafte Information und auf überteuerte Angebote zurück: «Viele Vorsorgefonds belasten jährlich rund 1,2% Gesamtkosten, obschon bei den Institutionen der beruflichen Vorsorge die Vermögensverwaltungskosten über die vergangenen Jahre deutlich verringert wurden.»
Finpension arbeite daran, Wertschrifteninvestments zu einer Gebühr von jährlich weniger als 0,5% des Vermögens anzubieten. Auf den Geldern der Pensionskassen fielen 2017 im Medianwert 0,44% Gebühren an.
«Bevor man 50 ist, macht ein PK-Einkauf wenig Sinn», sagt Florian Schubiger von Vermögenspartner in der FuW. Auf langfristige Sicht lasse sich nicht abschätzen, was mit dem Umwandlungssatz passiere. «Wird dieser gesenkt, wirkt sich das negativ auf die getätigte Einzahlung aus», so Schubiger. Bei einem zu frühen Einkauf droht auch eher die Gefahr, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel einer schlechter gestellten Pensionskasse angegliedert wird. «Mit dem Abwarten vergibt man sich keine Chancen», so der Vorsorgeexperte.
Bei Einkäufen muss allerdings eine dreijährige Karenzfrist zwischen Einzahlung und Bezug beachtet werden. Gerade bei unerwarteten Frühpensionierungen kann dies problematisch werden.
Raphael Ebneter vom VZ Vermögenszentrum empfiehlt deshalb, auch die von verschiedenen Kassen angebotenen Wahlpläne anzuschauen. Mit diesen können Versicherte meist höhere Sparbeiträge einzahlen. Je früher man mit den Einzahlungen beginnt, umso höher fällt der Vorteil aus. Zudem entfällt die dreijährige Wartefrist zwischen Einzahlung und Bezug, die beim Einkauf gilt.
Überall sind die Rentenprogramme der Regierungen in Schwierigkeiten, da die Lebenserwartung zunimmt und die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Steuerzahlern steigt. Und in den nächsten Jahren wird sich das Problem noch verschärfen: Durch die ungünstige demografische Entwicklung wird die Belastung der Haushalte mit der Finanzierung der Renten- und der Krankenversicherung noch vergrössert.
Besonders problematisch ist dies in den Vereinigten Staaten, da die Sozialversicherung dort über einen «Treuhandfonds» finanziert ist, der nach seiner Erschöpfung eine Krise auslösen wird. Obwohl sich die Möglichkeiten, die die Regierung dann hat, von denjenigen anderer Länder unterscheiden, sind die Massnahmen zur Verhinderung der US-Krise auch für andere alternde Volkswirtschaften relevant, schreibt Harvard-Professor Martin Feldstein in der FuW.
Peter Morf kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Vorschläge des Bundesrats zur Neuauflage der AHV-Reform.
Bundesrat und Parlament setzen erneut auf Symptom- statt auf Ursachentherapie. Die Hauptursache der finanziellen Probleme der AHV ist klar festzumachen: die Alterung der Bevölkerung. Dazu nur zwei Hinweise, die dies drastisch verdeutlichen:
Die Lebenserwartung ist in der Schweiz seit 1948, als die AHV ins Leben gerufen wurde, massiv gestiegen. Ausgehend von einer Lebenserwartung im Alter 65 der Männer von 12,4 Jahren ist sie bis zur Gegenwart auf 18,9 Jahre gestiegen und für die Frauen von 14 auf 22 Jahre. Das ergibt ein Wachstum von je deutlich über 50%. Der Trend der steigenden Lebenserwartung setzt sich vorerst fort.
Die Alterung zeigt sich auch im sogenannten Altersquotienten. Er setzt die Bevölkerungsgruppe 64/65 (Frauen/Männer) und ältere ins Verhältnis zu derjenigen im Alter von 20 bis 64/65. Der Quotient stieg von 15,4 bei der Gründung der AHV auf derzeit rund 30 – und er wird weiter steigen bis auf Werte von 50 und mehr. Mit anderen Worten: irgendwann in den Jahren 2040 bis 2050 werden noch zwei Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen müssen.
Angesichts dieser Zahlen ist unverständlich, warum sich der Bundesrat der Diskussion des Rentenalters nicht stellen will. An der Präsentation der Vorlage vor den Medien wies Bundesrat Berset darauf hin, dass schon Mitte der 2020er-Jahre eine nächste Reform in Angriff genommen werden müsse. Da stünden strukturelle Massnahmen zur Debatte. Auf die konkrete Frage hingegen, ob dannzumal das Rentenalter ein Thema sein werde, drückte er sich wortreich um eine klare Antwort. Er will seine Genossen zur Linken offenbar nicht noch mehr vergraulen.
Die Legende zur Grafik aus der Finanz und Wirtschaft lautet:
Die AHV hat ein Problem: Ihre Finanzen werden sich bald dramatisch verschlechtern. Diese Erkenntnis hat sich mittler- weile herumgesprochen. Dahinter steht ein strukturelles Problem, dessen Folgen auf wenig Begeisterung stossen: die Alterung der Bevölkerung. Sie lässt sich an der Entwicklung der Anzahl Rentner ablesen.
Im Gründungsjahr der AHV, 1948, bezogen gut 282000 Personen (inklusive im Ausland wohnhafter sowie Hinterlassener) eine Rente. Das entsprach 6,1% der Wohnbevölkerung. Diese ist seither 85,1% auf 8,4 Mio. Personen 2017 gewachsen. Die Zahl der Rentenbezüger ist dagegen gut 800% gestiegen, auf rund 2,5 Mio. Im vergangenen Jahr bezogen 30% der Bevölkerung eine Rente aus der AHV. Die Lebenserwartung hat sich seit 1948 massiv verlängert.
In der Fünfjahresperiode 1948 bis 1953 betrug sie für Männer im Alter von 65 Jahren 12,4 Jahre. 2008 bis 2013 erreichte sie 18,9 Jahre. Die der Frauen wuchs von 14 auf 22 Jahre. Die Lebenserwartung hat für beide Geschlechter über 50% zugenommen.
Dieser Trend wird sich gemäss Bundesamt für Statistik fortsetzen. Auch wenn die Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind, dürfte die Lebenserwartung im Alter 65 für Männer bis 2060 auf 24,3 Jahre steigen, für Frauen auf 26,8. Ohne strukturelle Reformen, also höheres Rentenalter, lässt sich die Altersvorsorge nicht sichern. Zeit, dass sich die Politik diesem Thema stellt.