Werner C.Hug schreibt in einem Beitrag zur BVG-Reform in der Finanz und Wirtschaft: “In der zweiten Vorsorgesäule braucht es keine neue Umverteilung mit Kompensationsmassnahmen. Stattdessen sollte die Sozialpartnerschaft im Dialog aktiviert werden.”

Von der Kürzung des Umwandlungssatzes unmittelbar betroffen sind allerdings nur 12 bis 15% im reinen BVG-Obligatorium Versicherte. Die Kosten der Übergangsgeneration, die alle Pensionskassen übernehmen müssen und somit umverteilt werden, werden auf 11 Mrd. Fr. und der mit der komplizierten Kompensation verbundene höhere Verwaltungsaufwand auf jährlich 20 Mio. Fr. geschätzt.

Gegen die Reform opponieren die Gewerkschaften, mit den Schlagworten: «Mehr bezahlen für weniger Rente», unter Berufung auf Zahlen des Bundesrats. Die Berechnungen gründen auf Annahmen, die die Gewerkschafter verschweigen. Angenommen wird, dass Löhne, Zinsen und Inflation sich über die 15 Jahre gleich entwickeln, ohne Lohnerhöhung.

Die statische Betrachtung hält der Realität nicht stand. In den vergangenen 15 Jahren hat der Medianlohn 12% auf 81’456 Fr. zugenommen. Die Konsumentenpreise blieben jahrelang niedrig, waren zeitweise negativ und stiegen erst in den jüngsten Jahren.

Die Zinsen sanken innerhalb dieser 15 Jahre, auch sie erreichten Negativwerte. Wirtschaft und Gesellschaft sind eben nicht statisch. Die Aussage, Bäcker, Metzger und Coiffeusen erhielten künftig 100 bis 200 Fr. weniger Renten pro Jahr, ist Polemik. (…)

Was tun? Dem Stiftungsrat sollten wieder mehr Bewegungsfreiheit und mehr Autonomie gewährt werden. Nur über weniger Bürokratie kann die zweite Säule wieder Vertrauen gewinnen. Dazu müssen zunächst die Arbeitgeber beitragen. Sie können schon heute in ihrer Pensionskasse freiwillig und kassenindividuell Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug senken und die nötigen Sparbeiträge festlegen.

Dazu braucht es kein Gesetz. Bereits sind über 85% der Arbeitnehmer im Überobligatorium versichert. Sie garantieren das Obligatorium, haben niedrigere Umwandlungssätze, verfügen über ausreichende Reserven, und alle Renten, auch die künftigen, sind garantiert.

Es braucht keine neue Umverteilung mit Kompensationsmassnahmen. Die Beibehaltung des Umwandlungssatzes von 6,8% zugunsten der kleinen Einkommen kann aus den Reserven finanziert werden. Als Gegenleistung müssten sich die Gewerkschaften wieder zu den paritätisch geführten Pensionskassen bekennen, einer Volkspension entsagen und damit Vertrauen in die berufliche Vorsorge schaffen.

  FuW