Der Pensionskassenverband kritisiert in seinem “Faktencheck” die Aussagen des VPOD zur BVG-Reform und zur Begründung des vom VPOD unterstützten Referendums. Der ASIP schreibt:
Man kann zur BVG-Reform stehen wie man will, sie befürworten oder ablehnen. Aber jede Haltung dazu sollte mindestens gut begründet sein, idealerweise mit Fakten.
Der VPOD hingegen hat seine Ablehnung mit Falschinformationen begründet, die informierte Leserinnen und Leser fassungslos zurücklassen.
Wie kann der VPOD behaupten, die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führe «zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr», wo doch Tatsache ist, dass die betroffenen 15 Prozent der Versicherten keinen Rentenverlust erfahren und 35 Prozent der Versicherten sogar eine Rentenerhöhung, obwohl sie von der Reform gar nicht betroffen sind?

Der Pensionskassenverband äussert seine Bedenken gegen die jetzt vom Parlament verabschiedete BVG-Reform, will eine abschliessende Gesamtwürdigung aber erst nach Konsultation seiner Mitglieder vornehmen. Der Verband schreibt:


In einer Mitteilung nimmt der ASIP Stellung zur Situation der BVG-Reform in der Kommission des Ständerats: