Der Pensionskassenverband kritisiert in seinem “Faktencheck” die Aussagen des VPOD zur BVG-Reform und zur Begründung des vom VPOD unterstützten Referendums. Der ASIP schreibt:
Man kann zur BVG-Reform stehen wie man will, sie befürworten oder ablehnen. Aber jede Haltung dazu sollte mindestens gut begründet sein, idealerweise mit Fakten.
Der VPOD hingegen hat seine Ablehnung mit Falschinformationen begründet, die informierte Leserinnen und Leser fassungslos zurücklassen.
Wie kann der VPOD behaupten, die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führe «zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr», wo doch Tatsache ist, dass die betroffenen 15 Prozent der Versicherten keinen Rentenverlust erfahren und 35 Prozent der Versicherten sogar eine Rentenerhöhung, obwohl sie von der Reform gar nicht betroffen sind?
Wie kann der VPOD behaupten, «Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente», obwohl es sich dabei doch gar nicht um Kosten handelt, sondern um Sparbeiträge aufs eigene Sparkonto bei der Pensionskasse, die – weil es dann mehr Geld auf dem Sparkonto gibt – die Rente erhöhen, nicht vermindern?
Wie kann der VPOD nur behaupten, die Reform der 2. Säule halte das Versprechen nicht ein, «das Problem der tiefen Frauenrenten und die Altersvorsorge von Teilzeitarbeitenden anzugehen», wo doch die (falsch) als «höhere Lohnabzüge» bezeichneten höheren Sparbeiträge ausgerechnet bei den tiefen Löhnen für höhere Renten oder überhaupt eine Rente sorgen? Das ist ein echter Skandal, nicht, was mit der Reform beschlossen wurde!
Warum verbreitet der VPOD solche Falschinformationen? Ist es Unwissenheit oder bösartiges Kalkül?
So oder so schadet er damit den Versicherten genauso wie der Debattenkultur unserer Demokratie.