Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum Vorgehen der SGK-S bei der BVG-Reform fest:

Die SGK-S hat bedauerlicherweise erneut keinen Entscheid bezüglich der BVG-Reform getroffen. Damit muss die Beratung im Ständerat verschoben werden. Der ASIP appelliert an die SGK-S, auf unrealistische und teure Sonderlösungen zu verzichten und sich dem Kompromiss des Nationalrats anzuschliessen. Dieser ist ausgewogen, erreicht die Ziele der Reform und reduziert die Umverteilung. (…)

Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren und dafür vor allem die Umverteilung deutlich zu reduzieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ umsetzbar sein.

Diesen Ansprüchen genügt nur der Vorschlag des Nationalrats. Die Mittelweg-Organisationen, wie z.B. der Schweizerische Baumeisterverband, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation und Gastrosuisse, sowie die Pensionskassen bieten Hand zu einer echten, auf Fakten basierenden Lösung. Diese hat sich an den Prinzipien der Zielerreichung, Effizienz und Sachlichkeit auszurichten.

Der Arbeitgeberverband schreibt:

Für die Arbeitgeber ist dieser erneute Zeitverzug völlig unverständlich und äusserst bedauerlich. Selbstverständlich will «gut Ding Weile haben» – es fragt sich aber, welche massgebenden Veränderungen an den zur Verfügung stehenden Modellen noch auszuarbeiten sind, die nicht auch der Nationalrat bei seiner zweiten Lesung hätte vornehmen können. Mit Blick auf die Uhr ist die Verzögerung aus mehreren Gründen sehr beunruhigend.

Der Verzug dürfte zur Folge haben, dass das Geschäft nicht mehr im laufenden Jahr fertig beraten und durch die Schlussabstimmung gebracht werden kann. Das wiederum bedeutet, dass eine Referendumsabstimmung – die sich offenkundig schon heute abzeichnet – kaum vor den Wahlen im Herbst 2023 wird stattfinden können. Der jüngste Kommissionsentscheid verzögert das Geschäft damit nicht um Tage oder Wochen, sondern um Monate oder Jahre.

Ausserdem ist der Druck auf BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen trotz Entspannung an der Zinsfront nach wie vor hoch. Mit Blick auf die Auswirkungen der Inflation und der Ukraine-Krise, wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger – die Deckungsgrade sind seit Jahresbeginn massiv eingebrochen. Zudem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der obligatorische Mindestumwandlungssatz dringend nach unten korrigiert werden.

  SAV