Aufgrund der ausserordentlichen Lage haben sowohl ASIP wie Vorsorgeforum beschlossen, ihre diesjährige Mitgliederversammlung schriftlich resp. elektronisch durchzuführen. Die Mitglieder werden entsprechend informiert.
ASIP
Stellungnahme Vorsorgeforum zur BVG-Reform
Wie üblich hat das Vorsorgeforum eine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliederverbände zur BVG-Reform verfasst. Beteiligt sind der Pensionskassenverband ASIP, inter-pension, der Versicherungsverband, die Kammer der PK-Experten die Aktuarvereinigung sowie der Gewerbeverband.
Während die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent sowie die Notwendigkeit von Kompensationsmassnahmen ausser Frage steht, wird der vom Bundesrat resp. den Sozialpartnern vorgeschlagene Rentenzuschlag einhellig abgelehnt.
Unterschiedliche Meinungen bestehen bei der Finanzierung der Massnahmen für die Uebergangsgeneration. Eine Mehrheit spricht sich für eine zentrale Finanzierung aus, der ASIP will dafür die bestehenden Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen einsetzen.
Über die engere Thematik der Vernehmlassung hinaus wird die Erhöhung des Referenzalters und die Entpolitisierung der technischen Parameter gefordert. Dazu heisst es:
Es steht ausser Frage, dass die Senkung des gesetzlichen Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent längst nicht mehr den versicherungstechnischen Gegebenheiten entspricht. Selbst die in Expertenkreisen häufig zu hörende Forderung einer Senkung auf 5 Prozent scheint im Lichte der aktuellen Verhältnisse bereits wieder als ungenügend.
Wenn die Arbeitsgruppe des Vorsorgeforums sich deshalb dem Bundesrat mit dem Vorschlag einer Senkung auf 6 Prozent anschliesst, so geschieht das unter Berücksichtigung der politischen Realitäten und mit der gleichzeitigen Forderung, dass die Festlegung des Umwandlungssatzes aus dem Gesetz zu entfernen ist.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse (Parl. Initiative Bortoluzzi 12.414; Motion der SGK-N 16.3350) aufzunehmen. Es geht nicht an, dass jede BVG-Revision stets von diesem einen Parameter dominiert wird, was zu unfruchtbaren Auseinandersetzungen und Blockaden führt. Eine versicherungstechnische Grösse hat im Gesetz nichts zu suchen.
Weitere Empfehlungen zur Corona-Pandemie
Der ASIP hat an seine Mitglieder eine weitere Mitteilung mit Empfehlungen im Zusammenhang mit der Coronakrise verschickt. Die Mitteilung kann mit untenstehendem Link heruntergeladen werden. Sie behandelt folgende Themen:
- Kurzarbeit und Beiträge an die PK
- Finanzielle Lage
- PK als Immobilieneigentümerin
- Organisation / Strukturen
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- Home Office (grenzüberschreitende Tätigkeit)
- Temporäre Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserven
Der Verband hat für seine Mitglieder zudem eine Helpdesk eingerichtet, das für die Beantwortung weiterer Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie zur Verfügung steht.
Reform ohne Rentenzuschlag, dafür mit einem UWS von 5,8%
Der ASIP hat seine Stellungnahme zur BVG-Revision publik gemacht. In einer Mitteilung schreibt der Verband dazu:
Als Fachverband hält der ASIP an seinem bereits im Mai 2019 vorgestellten Konzept fest. Eine Umfrage unter den Mitgliedern hat in allen Landesteilen und über viele Branchen hinweg breite Zustimmung zu den entsprechenden Elementen des Vorschlags ergeben. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 5,8% vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 anstatt mit 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was speziell tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften im Vergleich zur heutigen steilen Staffelung leicht abgeflacht werden.
Für die Übergangsgeneration, die nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen zu kompensieren, schlägt der ASIP ein systemkonformes Konzept für den Erhalt des Leistungsniveaus vor. Durch eine einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens bei Pensionierung während einer Übergangsfrist von zehn Jahren soll sichergestellt werden, dass auch diese Generation praktisch keine Renteneinbussen erleidet. Ein solcher Ausgleich kann weitgehend aus schon vorhandenen Rückstellungen bei den Pensionskassen finanziert werden.
In Erinnerung zu rufen ist, dass es bei Einführung des BVG vor 30 Jahren im Bereich des Obligatoriums die vorgeschriebenen Sondermassnahmen gab (sie betrugen sogar 1% der versicherten Löhne), welche damals ohne Probleme von Vorsorgeeinrichtungen mit BVG-nahen Vorsorgeplänen finanziert werden konnten. In Analogie dazu sind die Kosten für die notwendigen Kompensationsmassnahmen überschaubar und können von den betroffenen BVG-nahen Kassen ohne weiteres getragen werden. Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene generelle Verteuerung der Sozialabgaben durch einen neuen und zeitlich nicht limitierten Lohnabzug ist nicht nötig, hält der Fachverband fest.
Medienmitteilung / Stellungnahme
Pensionskassen und der Corona-Virus
Der Pensionskassenverband hat an seine Mitglieder eine Mitteilung mir Ratschlägen zum Verhalten angesichts des Corona-Virus geschickt. Dazu schreibt er:
Das Coronavirus stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Wir stehen vor turbulenten und unsicheren Zeiten, die unvorhergesehene Auswirkungen auf unsere ganze Gesellschaft haben. Selbstverständlich steht aktuell die Gesundheit von uns allen (Mitarbeitern und Versicherten) im Fokus und es sind alle Weisungen der Behörden zu befolgen, die helfen, diese Pandemie zu bekämpfen. Als PK-Verantwortliche sind Sie aktuell zweifellos auch mit verschiedenen strategischen, organisatorischen und kommunikativen Fragestellungen konfrontiert.
Der ASIP hat uns freundlicherweise seine Mitteilung zur Publikation zur Verfügung gestellt.
Pilottest Ja – aber keine Regulierung
In einem Email an seine Mitglieder schreibt der ASIP mit Bezug auf den vom Bafu empfohlenen Klimaverträglichkeitstest zur Analyse von Finanzportfolien:
Bereits heute berücksichtigen viele Pensionskassen (PK) im Rahmen ihres Risikomanagements aus Eigeninitiative und unter Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflichten Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte (ESG-Kriterien). Wir stellen erfreut fest, dass immer mehr PK in ihren Anlagereglementen entsprechende Grundsätze verankern. Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten.
Zu beachten ist, dass die Europäische Union einen Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums» erstellt hat, der auch Auswirkungen auf die Schweiz haben wird. Im Rahmen der bevorstehenden Diskussion um das CO2-Gesetz werden diese Fragen zudem im Parlament immer relevanter. Auch wenn Nachhaltigkeitsthemen vermehrt in die Berichterstattung der Investoren gehören, will der ASIP keine automatische Übernahme der EU-Massnahmen. Der Entscheid bezüglich Umsetzung liegt immer beim obersten, die Verantwortung tragenden Führungsorgan der PK. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung.
Für den ASIP als Fachverband stehen seit Jahren die Wissensvermittlung und die Sensibilisierung für das Thema „zukunftsorientiertes (nachhaltiges) Investieren“ im Vordergrund. Der ASIP hat in seinem Leitfaden für Vermögensanlagen von PK Grundsätze zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik definiert. Ergänzend zum Leitfaden haben wir zudem ein Video zur Thematik erstellt (vgl. www.asip.ch).
Im Sinne dieser Sensibilisierung empfiehlt der ASIP seinen Mitgliedern heute, an den seitens des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Staatssekretariates für Internationale Finanzfragen (SIF) angebotenen freiwilligen Klimaverträglichkeitstests zur Analyse der Finanzportfolien teilzunehmen.
“So bitte nicht”
Michael Ferber hat für die NZZ Christoph Ryter, Direktor der Migros-Pensionskasse und Vizepräsident des ASIP, interviewt. Zur Sprache kommen das exzellente Anlagejahr 2019, die Leistungsentwicklung bei den Pensionskassen und die BVG-Revision. Auszüge:
AHV und Pensionskasse sollen zusammen 60% des letzten Einkommens nach der Pensionierung decken. Laut einer Studie des Finanzdienstleisters VZ Vermögenszentrum kommt jemand mit einem Einkommen von 100 000 Fr. heute noch auf knapp 55% seines letzten Lohns vor der Pensionierung. Im Jahr 2002 seien es noch rund 62% gewesen. Wird dieser Wert in Zukunft noch weiter sinken?
Ursprünglich ist man von der goldenen Regel ausgegangen: dass die Entwicklung bei den Löhnen identisch ist mit der bei der Verzinsung der Altersguthaben. In der Praxis war es aber so, dass die kapitalgedeckte zweite Säule mehr geleistet hat als erwartet. Die Versicherten haben von einem Realzins profitiert, denn die Verzinsung der Altersguthaben war höher als die durchschnittliche Entwicklung der Löhne. Eigentlich stehen Personen, die in einer BVG-Minimalkasse versichert sind, heute in ihrem Ansparprozess besser da, als dies ursprünglich erwartet worden war. Das ist ein Grund dafür, dass eine etwas stärkere Senkung der Umwandlungssätze verkraftet werden kann.
Aber was ist mit den jungen Menschen und jenen mittleren Alters?
Die Frage ist, ob es auch in der Zukunft möglich ist, eine solche Realverzinsung hinzubekommen oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt bei den Plänen für eine BVG-Reform. Der Vorschlag der beteiligten Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hat, sieht einen zeitlich unlimitierten Rentenzuschlag für alle vor. Alle Versicherten, also auch solche, die von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen sind, sollen mehr Leistung erhalten. Das macht diesen Vorschlag extrem teuer. Da ist der Vorschlag des Pensionskassenverbands Asip mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für die kurz vor der Pension stehenden Personen sicher besser. Mit der Annahme einer Realverzinsung in den kommenden Jahren können so im BVG die ursprünglich vorgesehenen Leistungen erreicht werden. Trotz den negativen Zinsen sind die erwarteten Renditen der Pensionskassen bei einer durchschnittlichen Anlagestrategie immer noch im positiven Bereich und immer noch höher als das durchschnittliche Lohnwachstum. Das Kapitaldeckungsverfahren lohnt sich also immer noch, selbst in dieser Niedrigzinsphase. Aber es ist sonnenklar: Wir können nicht zaubern! Man kann nur das an Leistungen ausschütten, was in Form von Beiträgen und Kapitalerträgen langfristig hereinkommt.
Konrad: “Reform ohne Giesskanne”
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, macht sich in der Handelszeitung für das Reformmodell seines Verbands stark:
Einmal mehr stehen wir am Anfang einer politischen Auseinandersetzung rund um die Reform der beruflichen Vorsorge. Bereits jetzt wird mit selten harten Bandagen gekämpft. Die Pensionskassen vertreten den Standpunkt, dass die Lösung fair und einfach umsetzbar sein muss, dass sie keine unnötigen Kosten verursachen darf und dass Rentensenkungen verhindert werden müssen. Insbesondere soll die Reform auch die bereits vorweggenommenen Korrekturmassnahmen der meisten Pensionskassen fair berücksichtigen.
In diesem Sinn hat der Asip bereits im Mai 2019 einen Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 statt 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften abgeflacht werden.
PKs fürchten Konsequenzen der Wohnbauinitiative
Dominik Feusi schreibt im Tages-Anzeiger:
Für Ursina Kubli, Leiterin Immobilien Research der ZKB, ist entscheidend, wie die Initiative umgesetzt wird. «Vermutlich wird es für private Bauherren noch schwieriger als es jetzt schon ist, an Bauland zu kommen», sagt sie. Investoren würden sich deshalb überlegen, ob sie bei ihren bestehenden Bauten Gesamtsanierungen machen können, um zu investieren. Kubli erwartet, dass das Preisniveau bei neuen gemeinnützigen Wohnungen leicht sinken wird, wenn deren Träger günstiger zu Land kommen.
Die Angebotsmieten von privaten Investoren dürften dagegen eher steigen, weil das Angebot knapp werde. «Die Initiative ändert nichts an der Knappheit des Angebotes in den Städten, wo die Nachfrage gross ist», findet Kubli, «doch genau darüber sollten wir reden.»
Diese Entwicklungen im Immobilienmarkt bekämen auch die Pensionskassen zu spüren. Hanspeter Konrad, Präsident des Pensionskassenverbandes Asip, befürchtet tiefere Renditen auf Vorsorgekapitalien. «Die Pensionskassen müssen nämlich wohl warten, bis jeweils wieder ein paar Genossenschaftswohnungen gebaut sind, bis sie eine Freigabe für ihre Wohnüberbauung erhalten», befürchtet er. «Dies schränkt die Pensionskassen als Bauherrinnen ein, gefährdet oder mindert die Anlageerträge und schadet somit den Versicherten und Rentnern.»
BR- contra ASIP-Modell: Was kostet die Reform?
Markus Brotschi greift im TA die Diskussion um die Kosten der Reformmodelle von Bundesrat (SoKo) und ASIP auf. Die Kostenrechnung ist schwierig, da schwer abzuschätzen ist, wie viele Destinatäre überobligatorisch versichert und von der UWS-Senkung nicht betroffen sind. Zudem stellen sich Zuordnungsprobleme: sind bereits getätigte Rückstellungen den Kosten zuzuschlagen oder nur zusätzliche Belastungen, und bildet der Rentenzuschlag nun Teil planmässigen Finanzierung? Der TA schreibt:
Ausgerechnet der Arbeitgeberverband, der einen grossen Teil dieser Wirtschaft vertritt, kämpft vehement für den Kompromiss mit den Gewerkschaften. Dass dieser Kompromiss in der Politik so schlecht dastehe, dafür sei massgeblich der Pensionskassenverband (Asip) verantwortlich. «Der Asip rechnet den Sozialpartnerkompromiss schlecht», hält der Arbeitgeberverband in einer Stellungnahme fest. Konkret geht es um die Kosten der Reform. Der Asip liess seinen eigenen Reformvorschlag und jenen der Sozialpartner von Pensionskassenexperten der St.Galler Beratungsfirma «c-alm» durchrechnen. Diese kamen zum Schluss, dass der Sozialpartnerkompromiss 3,25 Milliarden, der Asip-Vorschlag jedoch nur 2,1 Milliarden pro Jahr kostet. Das Sozialpartnermodell wäre demnach rund eine Milliarde Franken teurer.
«Das ist falsch», sagen nun die Arbeitgeber. Die vom Asip beauftragten Experten hätten sich beim Sozialpartnermodell um 400 Millionen verrechnet. Den Fehler ortet der Arbeitgeberverband bei der Annahme, bei wie vielen Personen künftig ein höherer Lohnanteil versichert wäre. Hier hätten sich die «c-alm»-Experten auf Zahlen der gescheiterten Reform Altersvorsorge 2020 gestützt, was zu viel mehr Betroffenen und deutlich höheren Kosten führe, als dies der Fall sei. «Ob es sich um eine vorsätzliche Schlechtrechnung handelt oder ob dem Experten ein kaum nachvollziehbarer, peinlicher Fehler unterlaufen ist, bleibt offen», hält der Arbeitgeberverband fest.
Start ins BVG-Revisionsjahr
pw. Der traditionelle und stets gut besuchte ASIP-Anlass zum Jahresstart stand dieses Jahr im Zeichen der laufenden BVG-Revision.
Direktor Hanspeter Konrad resümierte den aktuellen Stand, wobei erstmals der Pensionskassenverband mit einem eigenen Modell in die Diskussion eingestiegen ist. Das wurde bekanntlich von den Trägern des Sozialpartnerkompromisses (SoKo) nicht gut aufgenommen. Konrad seinerseits kritisierte, dass diese die Auseinandersetzung zur Schicksalsfrage hochstilisiert hätten und ihr Modell mit einer undemokratischen “take it or leave it”-Einstellung verteidigten.
Im Zentrum der Diskussion stand natürlich der kollektiv von allen Erwerbstätigen zu finanzierende Rentenzuschlag, obwohl nur eine Minderheit der Versicherten von der geplanten Senkung des UWS betroffen ist. Laut Konrad sind es 12 Prozent in reinen BVG-Kassen, weitere 25 Prozent in BVG-nahen Einrichtungen. Die Kompensationsmassnahmen gemäss SoKo seien teuer, während beim ASIP-Vorschlag sie aus bereits bestehenden Rückstellungen finanziert werden könnten.
Konrad warf den Sozialpartnern vor, ihr Vorschlag sei systemfremd und würde die Entwicklung der letzten Jahre nicht berücksichtigen, in welchen die Kassen ihre Sätze gemäss Swisscanto bereits auf durchschnittlich 5,7 Prozent gesenkt hätten. Als Fazit stellte er fest: das vom Bundesrat übernommene Modell sei keinesfalls die einzig möglich Lösung, diese könne auch ohne neue Umverteilung gefunden werden.
Auch die Podiumsdiskussion war in wichtigen Teilen der BVG-Revision gewidmet. Unter der Moderation von Hanspeter Konrad diskutierten Ruth Humbel, CVP, neue Präsidentin der SGK-N, und Andri Silberschmidt, neu gewählter FDP-Nationalrat und früherer Präsident der Jungfreisinnigen.
Humbel zeigt sich gegenüber den Chancen der Bundesratsvorlage vorsichtig optimistisch. Die kritische Einstellung ihres Parteipräsidenten Gerhard Pfister mit seinen kürzlichen Äusserungen an einer CVP-Veranstaltung bezeichnete sich mit politischer Finesse als “suboptimal”. Als SGK-Präsidentin ist sie wohl um eine gewisse Neutralität bemüht.
“Umverteilung mit der Giesskanne”
Der Pensionskassenverband äussert sich in einer Mitteilung ablehnend zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur BVG-Revision:
Der Bundesrat hat in seinem, vor allem auf dem Sozialpartnerkompromiss basierenden Vorschlag einige Elemente des ASIP-Vorschlages in ähnlicher Form übernommen. Der vorgeschlagene Mechanismus für die Übergangsgeneration zum Erhalt des Leistungsniveaus ist hingegen klar abzulehnen.
Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen.
Mit dem bundesrätlichen Vorschlag würde innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten für Arbeitgeber und Versicherte zur Folge hätte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten.
Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, würde die Umverteilung mit der Giesskanne von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.
Überhaupt nicht berücksichtigt wird durch den Bundesrat, dass viele Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bereits angepasst haben: der durchschnittliche Umwandlungssatz beträgt gemäss verschiedenen Quellen schon heute weniger als 5,8% im Alter 65. Der Bundesrat sollte daher bei der Reform auch berücksichtigen, was die Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich beschlossen haben.
Arbeitgeber gegen Treibsand und den ASIP
pw. In der NZZ bringen Valentin Vogt und Roland Müller, Präsident und Direktor des Arbeitgeberverbands, nochmals ihr mit den Gewerkschaften ausgehandeltes BVG-Reformprojekt in Stellung gegen den Vorschlag des ASIP. Sie appellieren an die Verantwortung von PK-Verantwortlichen, dieses Modell zu unterstützen, auch wenn ihre Kassen den Umwandlungssatz längst weit über die neue Zielgrösse von 6% hinaus gesenkt haben und wegen des geforderten halben Lohnprozents deren Destinatäre gleich zweimal zur Kasse gebeten werden. Sie schreiben:
Auf einen Nenner gebracht: Das Sozialpartnermodell stärkt, modernisiert und vereinfacht das BVG. Dies trifft auf alle Vorsorgewerke zu, denn die im Kompromiss vereinten Sozialpartner haben besonderes Gewicht auf eine ausgewogene Generalüberholung gelegt. Darum zielt die Kritik des Pensionskassenverbands Asip ins Leere. Er hat in diesen Spalten moniert, mit dem Sozialpartnermodell müssten sich Pensionskassen, die ihre Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich bereits deutlich gesenkt hätten, an der Gesundung von BVG-nahen Kassen beteiligen.
Für einen Pensionskassen-Chef, der sich lediglich um seine eigene wohldotierte Kasse kümmert, ist diese Haltung zwar nachvollziehbar. Ausgeblendet bleibt allerdings die Verantwortung für das Gesamtsystem. Für rund 30 Prozent der Erwerbstätigen, unter ihnen viele aus gewerblichen Branchen, liegen die Rentenleistungen beim gesetzlichen Minimum oder nur wenig darüber. Das symbolische Haus der beruflichen Vorsorge ist einsturzgefährdet, wenn die unterste Etage morsch und der Baugrund nicht mehr tragfähig ist.
Mithin setzt der Sozialpartnerkompromiss hier an: Er sichert die Zukunftsfähigkeit aller Kassen. Fehlt diese Garantie für die ganze berufliche Vorsorge und wird der von Gewerkschaften und Arbeitgebern austarierte Kompromiss im neu zusammengesetzten Parlament aufgeschnürt, droht ein Debakel. Dann wären sämtliche Akteure in einer wackligen Bauruine gefangen und müssten um die Renten zittern.
Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2020
Der ASIP hat in seinen Fachmitteilungen Nr. 119 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2020 zusammengefasst.
Aon hat eine entsprechende Liste für 1. und 2. Säule publiziert.
Werben für den Reformvorschlag
In einem Gastkommentar der NZZ stellen Christoph Ryter und Hanspeter Konrad ihr Modell für die BVG-Revision vor. Sie halten fest:
Der durchschnittliche Umwandlungssatz bei Pensionskassen beträgt bereits heute 5,8 Prozent – er entspricht also dem vom Asip vorgeschlagenen Niveau für das BVG-Minimum. Mit dem «Sozialpartnerkompromiss» wird innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten zur Folge hat. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, wird die Umverteilung von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.
Insgesamt erfüllt der Asip-Vorschlag die Forderungen nach einer wirksamen BVG-Reform und trägt den in den Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich gefällten Entscheiden Rechnung. Die Situation der älteren Versicherten und der Teilzeitangestellten würde verbessert. Vergleicht man die künftigen Leistungen der einzelnen Rentnerjahrgänge der nächsten vierzig Jahre unter Anwendung einer realistischen Realverzinsung ihrer Altersguthaben bis zur Pensionierung mit dem ursprünglichen Leistungsziel des BVG, so ergeben sich dank den Übergangsmassnahmen und der Verstärkung des Sparprozesses keine Verlierer. Es würde sich also lohnen, diesen Vorschlag ernsthaft zu prüfen.