pw. Kurz vor der entscheidenden Sitzung in der SGK-N bei der Behandlung der BVG-Revision bringen sich die diversen Interessengruppen in Stellung. Dabei tun sich diverse Gräben auf. Der klassische zwischen links und rechts wird überlagert von kommerziellen Überlegungen, die im Gewand sozialer Forderungen daherkommen. Dazu werden auch die Medien eingespannt, die noch so gerne mitmachen. Im Zentrum steht dabei jetzt die Finanzierung der Massnahmen für den Leistungsausgleich für die UWS-Senkung, wo plötzlich die Gewerkschaften auf Seite der Versicherer kämpfen. In der NZZ wird dazu ausgeführt:
Der Verband der Pensionskassen wirft den grossen Lebensversicherern vor, sie wollten bei der geplanten BVG-Reform ebensolche Windfall-Profite erzielen – und dies auf Kosten der Allgemeinheit. Die Versicherungen widersprechen vehement.
Politischen Gegenwind sind die Lebensversicherer wie Swiss Life oder Helvetia gewohnt – aber nicht aus dieser Richtung. Normal ist, dass die linken Parteien und die Gewerkschaften versuchen, ihnen das Leben schwerzumachen. Aus deren Sicht ist es grundsätzlich verdächtig, dass private Firmen mit einer obligatorischen Sozialversicherung Geld verdienen.
Die Versicherer können entgegnen, dass die Nachfrage nach ihren Diensten gross sei, weil sich gerade kleine und mittlere Firmen keine eigene Pensionskasse (PK) leisten könnten. Zudem haben sie dieses Geschäft schon betrieben, bevor der Staat die zweite Säule für obligatorisch erklärte. Nun aber kämpft die Linke ausnahmsweise Seite an Seite mit den Versicherern. (…)
An der elektronisch durchgeführten 24. ordentlichen Generalversammlung des ASIP wurden folgende Personen neu in den Vorstand gewählt: Raymond Alder (Vorsorgestiftung Emmi, Geschäftsführer), Christine Holstein (PK Nest, Mitglied der Geschäftsleitung), Iwan Lanz (PK SBB, Geschäftsführer), Martin Roth (PK Manor, Geschäftsführer), Reto Tarreghetta (LUPK, Geschäftsführer) und Bojana Vukasin (PK Bank J. Safra Sarasin, Geschäftsführerin). Aus dem Vorstand zurückgetreten sind Gertrud Stoller-Laternser, Jacques Antoine Baudraz, Rolf Bolliger und Markus Hübscher.
Der Blick hat zum Start der Behandlung der BVG-Revision 21 in der SGK-N diverse Stimmen zu Wort kommen, welche sich alle gegen die Modalitäten des Mittelweg-Reformvorschlags des ASIP wenden. Der Verband hat darauf mit einer Mitteilung reagiert, in welcher es u.a. heisst:
Mittlerweile soll die Unterstützung für die Idee im bürgerlichen Lager laut [Bllick Redaktor] Ruedi Studer bröckeln. Davon spürt der ASIP jedoch nichts beziehungsweise erachtet diese Darstellung als übertrieben, denn im Rest des Artikels kommen nun nur noch Kritiker zu Wort, aber nicht mehr die vielen Befürworter.
««Man muss sich fragen, wem diese Reserven gehören, wo sie tatsächlich vorhanden sind und wie weit sie reichen, um das Rentenniveau zu halten», sagt Mitte-Nationalrat Christian Lohr (59, TG). Es brauche eine Lösung, die auch für die KMU-Wirtschaft finanzierbar sei. «Gewisse Kassen machen es sich da zu einfach.»»
Diese Frage hätte man nur dem ASIP stellen müssen. Die Antwort ist eindeutig: die Reserven gehören den Versicherten und sie wurden extra für solche Pensionierungsverluste gebildet, wie sie nun entstehen, wenn der BVG-Mindest-Umwandlungssatz auf 6% gesenkt wird. Genau für solche Fälle wurden sie geschaffen – und sind auch bei mindestens 97% aller Pensionskassen geäufnet. Es ist deshalb gar keine Frage, ob sie für Kompensationsmassnahmen innerhalb der Reform verwendet werden können. Nach Meinung des ASIP müssen sie das sogar.
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, hat sich in einem Beitrag für die aktuelle Swisscanto-Pensionskassenstudie kritisch mit Tendenzen in der Politik hinsichtlich der Vorsorgeeinrichtungen auseinandergesetzt. Er schreibt u.a.
Beurteilt man die aktuellen Diskussionen rund um die berufliche Vorsorge, so könnte man den Eindruck gewinnen, dass von den Pensionskassen (PK) erwartet wird, alle (sozial)politischen Probleme zu lösen. Sie geraten zunehmend in den Sog einer von einem «politischen Moralismus» geprägten Debatte, die letztlich eine sachlich geführte Diskussion verhindert (vgl. «NZZ» vom 16. April 2021). Die stetig wachsenden Begehrlichkeiten – von der Förderung des Weltfriedens bis hin zur Bekämpfung der Erderwärmung – schränken den Handlungsspielraum der PK zunehmend ein und führen immer öfter zu Zielkonflikten.
Die verantwortlichen Führungsorgane befassen sich bereits seit Längerem mit diesen Fragestellungen. Dafür braucht es keine Regulierung. Die Anlagepolitik ist und bleibt Sache der paritätischen Organe – das ist richtig, denn sie tragen ja auch die Verantwortung für das Ergebnis. Es geht aber auf der anderen Seite auch keineswegs darum, den Anlageerfolg systematisch ökologischen Zielsetzungen unterzuordnen. ESG- und Klimarisiken sind Teil der ökonomischen Risiken und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Das liegt zweifellos im langfristigen Interesse der Versicherten, denn dabei müssen keine Renditeeinbussen in Kauf genommen werden. (…)
“Die Pensionskassen gehören abgeschafft” überschrieb in der NZZ am Sonntag Markus Städeli seinen Artikel, welchem er einen radikalen Neuanfang fordert, der letztlich auf eine “Abwicklung der bestehenden Pensionskassen” hinausläuft, allerdings “nicht sofort”, aber längerfristig wohl schon. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands , zerpflückt die Argumente für einen solchen Schritt in einer Stellungnahme des ASIP unter dem Titel “Ladenhüter mit reisserischer Schlagzeile”.
Wichtige Elemente der heutigen kollektiven, beruflichen Vorsorge sind die Versicherungspflicht, der Vertragszwang und die Sanierungspflicht. Erst der Umstand, dass eine einzelne Person nicht bei jeder Börsenkrise gleich den Vorsorgeträger wechseln kann, ermöglicht es den Pensionskassen, höhere Anlagerisiken einzugehen. Eine kollektive Anlagestrategie ist, wie die aktuelle Situation zeigt, individuellen Anlagestrategien deutlich überlegen.
In den Krisen nach 2000 (Internet-Bubble), in der Finanzkrise 2007/ 2008 oder nach dem Einbruch vom März 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie betrugen auch auf einem gut diversifizierten Vorsorgevermögen die Verluste 10 bis 20%. Beim individuellen Sparen wird das Finanzmarktrisiko dem einzelnen Versicherten übertragen. Herrscht unmittelbar vor der Pensionierung eine Baisse, hat er Pech.
In der kollektiven Vorsorge hingegen kann bei gleichem Renditepotenzial das Risiko auf alle Jahrgänge aufgeteilt werden. Gewinne und Verluste aus den Kapitalmarktentwicklungen können gleichmässig auf die Versicherten verteilt werden. Zudem erhöht diese Solidarität auch die Leistungen, weil mit der dadurch gegebenen Verlängerung des Anlagehorizontes ganz anders investiert werden kann. (…)
Beim schlagwortartig skizzierten Vorschlag in der NZZ am Sonntag reduziert sich die Motivation des Arbeitgebers, mehr Beiträge an eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten, als unbedingt notwendig wäre. Es ist zu befürchten, dass sich das Vorsorgesubstrat reduziert, d.h. in der Tendenz weniger für das Alter angespart würde.
Der auf dem ASIP-Modell basierende Alternativvorschlag zur BVG 21 unter dem Namen “Mittelweg” sieht vor, die Aufstockung der Altersguthaben – soweit überhaupt notwendig – aus den Rückstellungen zu finanzieren, die gemäss Fachrichtlinie 2 zwingend zu bilden sind.
Da vielfach bezweifelt wird, dass diese Rückstellungen in ausreichendem Masse vorhanden sind, hat der Pensionskassenverband jetzt eine Umfrage bei seinen Mitgliedern gestartet, mit welcher der Umfang dieser Rückstellungen sowie deren Bildung ermittelt werden sollen.
In einem E-Mail heisst es: “Die aktuellen Diskussionen im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen im Nationalrat zeigen, dass es wichtig ist, eine Aussage über die Höhe der gebildeten Rückstellungen gemäss FRP 2 (Ziffer 5.4 Pensionierungsverluste) zu machen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns die nachfolgenden Fragen bis spätestens Dienstag, 2. März 2021 um 18 Uhr zu beantworten.”
Fabian Schäfer berichtet über die Medienkonferenz des ASIP, in welcher der Verband sein Modell für die BVG21 nochmals vorstellte, das mittlerweile zum “Mittelweg” erhoben wurde. Er hält u.a. fest:
Nicht restlos klar ist, wie die Kompensation beim Gegenvorschlag finanziert werden soll. Der Grossteil der involvierten Verbände lehnt eine zentrale Lösung ab, stattdessen soll jede Pensionskasse das Problem für sich selber lösen. Vor allem der Asip spricht sich für dieses Vorgehen aus. Seine Argumentation: Alle Versicherer, die unter dem überhöhten UWS leiden, mussten deswegen Rückstellungen bilden. Wenn der Satz nun mit der Reform endlich sinkt, können sie diese Rückstellung auflösen und damit die Kompensation bezahlen.
Anders sehen es die privaten Versicherer, die stark im BVG-Geschäft beteiligt sind: Ihr Verband verlangt eine zentrale Lösung, wie er am Montag betonte. Das würde heissen, dass alle Pensionskassen einen Beitrag an die Kompensation leisten müssten, auch jene, die vom überhöhten UWS nicht betroffen seien. Eine solche Finanzierung dürfte über den Sicherheitsfonds laufen. Tendenziell würden damit Tieflohnbranchen durch besser gepolsterte Sektoren querfinanziert. Teile des Gewerbes würden eine solche Lösung ebenfalls vorziehen.
pw. Das vom ASIP in Zusammenarbeit mit c-alm entwickelte Revisionsmodell für die BVG21 hat als “Mittelweg” in der Zwischenzeit breite Unterstützung gewonnen. Damit geht der Verband bei den in dieser Woche beginnenden Beratungen der SGK-N mit einigem Rückenwind in die Anhörung. Das Modell unterscheidet sich von der ursprünglichen Fassung hauptsächlich durch die Reduktion der UWS-Senkung statt auf 5,8 auf 6%. Wahrscheinlich um dem Vorwurf der Lösung für “Hochlohnbranchen” etwas entgegen zusetzen, wurden der Baumeisterverband und Gastrosuisse an die Spitze gesetzt. Ebenso interessant ist jedoch die Unterstützung des kaufmännischen Verbands und der Angestellten Schweiz. Der Versicherungsverband fehlt, dafür erscheint die abtrünnige Axa. Ohne Kollektivversicherung hat das BR-Modell wohl weniger Attraktivität.
Die Zusammensetzung der Logos findet sich auf der Medienmitteilung des ASIP.
Eine vom ASIP in Auftrag gegebene Umfrage bei gfs.bern zeigt eine hohe Akezptanz des Verbandsmodells zur BVG-Reform. Gemäss PK-Verband dürfte dafür entscheidend sein, dass es bei diesem Modell keine Lohnabzüge auf AHV-Löhnen für die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration braucht. Eine Mehrheit von 53% würde den Vorschlag des ASIP gegenüber dem des Bundesrats (40%) bevorzugen. In einer Mittelung des ASIP wird festgehalten:
Der ASIP fordert im Rahmen der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen eine Abkehr vom Vorschlag des Bundesrats und einen Wechsel auf den breit abgestützten Mittelweg/ ASIP-Vorschlag. Dieses Reformmodell wird von diversen Verbänden, wie zum Beispiel Baumeister, GastroSuisse, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation oder Bauernverband unterstützt Auch einzelne Arbeitnehmerorganisationen unterstützen den Mittelweg/ ASIP-Vorschlag (so die plattform: u.a. Kaufmännischer Verband und Angestellte Schweiz).
Im Gegensatz zum Botschaftsmodell geht dies ohne neue Lohnabzüge und ohne komplizierte, unnötige und systemwidrige Umverteilung. Denn diese Lösung baut auf bereits vorhandenen Rückstellungen der Pensionskassen auf. Aufgrund des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes waren die Pensionskassen in den letzten Jahren verpflichtet, solche Rückstellungen zu bilden. Dieses bereits vorhandene Geld für den Rentenerhalt der Übergangsgeneration einzusetzen, ist mit Abstand die sozialverträglichste und insgesamt auch die günstigste Lösung.
Zudem verbessert unser Reformmodell die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes weitgehend erhalten bleibt. Dies jedoch ohne unnötige Lohnabzüge. Von der geplanten Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes sind insbesondere die Angestellten in der Bauindustrie und der Gastronomie betroffen.
Coronabedingt ist der traditionelle Neujahrsanlass des ASIP dieses Jahr ausgefallen. Als Ersatz hat der Verband die Referate seines Präsidenten J.R. Roulet und von Direktor Hanspeter Konrad (ab Minute 10) auf Video aufgenommen und über YouTube publiziert.
Auch das Referat von Dr. Stefan Kull mit einer Standortbestimmung und einem Ausblick zu den Themen China, Weltwirtschaft, Emerging Markets und Schweiz / Europa steht als YouTube Beitrag zur Verfügung.
Der Bundesrat hat das Reformmodell des Pensionskassenverbands mit seiner UWS-Senkung auf 5,8 Prozent und einer kostengünstigen Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen nicht weiter beachtet und als Alternative in seinen Unterlagen eine Variante des Baumeisterverbands und der Retail Federation aufgenommen. Der ASIP ist offenbar bestrebt, seine Vorschläge nicht sang- und klanglos untergehen zu lassen und hat eine animierte Darstellung auf DropBox und YouTube aufgeschaltet.
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, äussert sich in einem Beitrag der HZ zur Botschaft über die BVG-Reform.
Der Vorschlag des Bundesrates unterscheidet sich von unserem Modell (ASIP) insbesondere in der Ausgestaltung und Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Leider führt dieser offizielle Vorschlag zu einer neuen, nicht weniger schlimmen, systemwidrigen Umverteilung. So sieht das Modell des Bundesrates zur Finanzierung zeitlich unlimitierte Mehrkosten für die «Übergangsmassnahmen» vor: 0,5 Lohnprozente auf allen AHV-pflichtigen Löhnen.
Gerade im aktuellen Umfeld kann man jedoch weder den Arbeitgebenden noch den Arbeitnehmenden zusätzliche Lohnabzüge zumuten, umso mehr als eine systemgerechte Alternative vorliegt. Diese ist sozialverträglicher, versicherten- und wirtschaftsfreundlicher und vermeidet unnötige Lohnabzüge.
Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen auch keine SNB-Gewinne oder Bundesmittel verwendet werden. Es genügen die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen, die diese ja genau für diesen Fall zwingend machen mussten. Nochmals, weil dies scheinbar so schwer zu glauben ist, betone ich: Es braucht keine neuen Lohnabzüge oder sonstigen Mittel.
Der Pensionskassenverband hat in der Fachmitteilung 126 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2021 mit den Änderungen gegenüber dem laufenden Jahr aufgelistet.
Erste Reaktionen auf die Botschaft des Bundesrates zur BVG-Reform zeigen die erwarteten Muster. Die Sozialpartner – Gewerkschaftsbund, Travail Suisse und Arbeitgeberverband – zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden, der ASIP kritisiert und auch der SVV Versicherungsverband ist gar nicht glücklich.
Sozialpartner
Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.
Valentin Vogt betont: «Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert». Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.
SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»
Gemäss Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. „Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern“, sagt Wüthrich. „Auch die Beiträge älterer Arbeitnehmer sinken und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern“, so Wüthrich.
Der Pensionskassenverband hat bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema ESG und Anlagen durchgeführt. Es haben 160 Kassen oder 22% der Mitglieder teilgenommen. Die Ergebnisse werden als repräsentativ bezeichnet. Der Verband schreibt dazu in einer Mitteilung:
Die zentralen Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass für die 160 befragten Pensionskassen die Hauptmotive für die Umsetzung von ESG/ Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie zum einen Nachhaltigkeit aus Überzeugung, zum anderen der Nutzen für das Risikomanagement sind. So verwendet bereits mehr als die Hälfte der befragten Pensionskassen die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen SVVK-ASIR, und über ein Drittel haben eine Nachhaltigkeitsstrategie in ihrem Anlagereglement verankert.
Rund 60% bis 80% der Pensionskassen, die in Aktien und Obligationen investiert sind, befassen sich mit einer Nachhaltigkeitsstrategie bzw. mit der Umsetzung sowohl von ESG-Negativ- als auch ESG-Positivkriterien. Nachhaltigkeitsstrategien finden aber auch bei über der Hälfte der in Immobilien und Private Equity investierten Pensionskassen Anwendung. (…)
Wie Pensionskassen diesen Risiken im Rahmen des Anlageprozesses konkret Rechnung tragen, steht aber immer in der Verantwortung der obersten Führungsorgane. Sie tragen letztlich auch die treuhänderische Verantwortung für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Bewirtschaftung der Vermögen ihrer Versicherten. Die Forderungen nach weiterer Regulierung sind daher nicht zielführend. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers. Der Verband erinnert daran, dass mehr Regulierung die Bürokratie verstärkt, und damit auch die Verwaltungskosten unnötig aufbläht, aber zu keinem Zusatznutzen führt.