Jérôme Cosandey hat sich in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge Gedanken zu Immigration und Vorsorgewerke gemacht. Er schreibt:

Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die Einnahmen eines gegebenen Jahres müssen die Ausgaben derselben Periode decken. Die Einwanderung stellt somit kurzfristig eine Art Doping für die Finanzierung der 1. Säule dar. Die meisten Zu­wanderer (mit Ausnahme von Asylbewerbenden) lassen sich in der Schweiz nieder, um hier einer bezahlten Tätigkeit nachzu­gehen. Während der Erwerbsphase zahlen sie AHV-Bei­träge, ohne von Altersleistun­gen zu profitieren. Somit finanzierten im Jahr 2020 die ausländischen Arbeitnehmenden 32% der Lohnbeiträge, während die ausländischen Rentner nur 18% der Renten be­zogen.

Die Beitragszahler von heute sind allerdings die Rentner von morgen. Mit ihren heutigen Beiträgen erwerben sie das Recht auf Leistungen nach ihrer Pensionierung. Die Einwanderung könnte demnach das Finanzierungsproblem lediglich auf künftige Generationen verschieben.

Da die 2. Säule im Kapitaldeckungsverfahren – zumindest in der Theorie – finanziert wird, äufnet jeder Arbeitnehmende seine Beiträge zusammen mit jenen der Arbeitgeber und kann dieses Vermögen bei der Pensionierung in Anspruch neh­men. Querfinanzierungen zwischen Jungen und Alten, und folglich auch zwischen ausländischen und schweizerischen Arbeitnehmenden, wären nicht vorgesehen.

Doch obwohl über 90% der Pensionskassen einen Um­wandlungssatz unter 6,8% anwenden, finden Querfinanzierun­gen zwischen Aktiven und Rentnern nach wie vor statt, auch wenn diese in den letzten Jahren stark abgenommen haben. Dank der Einwanderung kann die Anzahl «Feldspieler» in diesem Transfersystem erhöht und damit die Belastung pro aktivem Versicherten reduziert werden. Falls sich also die Pen­sionskassen weiterhin darum bemühen, die Umwandlungs­sätze aufgrund korrekter versicherungsmathematischer Grössen anzupassen, dürfte die Einwanderung die berufliche Vorsorge der hier lebenden Bevölkerung langfristig nicht übermässig beeinflussen.

In den 1990er Jahren kamen vor allem wenig qualifizierte Arbeitnehmende in die Schweiz, während es seit der Jahrtausendwende mehrheitlich Personen mit tertiärer Ausbildung sind. Bei den Staatsangehö­rigen aus EU/Efta-Ländern liegt dieser Anteil sogar über demjenigen der Schweizer Bevölkerung. Doch Vermögens­verwalter wissen es: Die vergangene Performance ist keine Garantie für künftige Entwicklungen. Der Einfluss der Einwanderung auf die EL wird von der Zahl und der Kategorie der Personen abhängen, die in ihr Land zurückkehren, was schwer vorherzusagen ist.

Die Einwanderung ist ein komplexes Thema. Ihre Auswir­kungen auf unsere Kultur, unsere Infrastrukturen und unsere Institutionen sind nicht zu unterschätzen. In Bezug auf die Altersvorsorge verstärkt der Zustrom ausländischer «Mit­spieler» allerdings eher das Team, als es zu belasten.