
Schritt für Schritt in den Ruhestand
Die Migrosbank gibt Tipps, wie und unter welchen Bedingungen eine schrittweise Pensionierung möglich ist.
Die AHV – ein Selbstbedienungsladen
Hansueli Schöchli zeigt auf, welche Kostenfolgen nach der 13. AHV-Rente weitere unmittelbar folgende Initiativen auf den Staatshaushalt haben werden.
Die AHV ist ein Selbstbedienungsladen. Das Volk hat das verstanden und Anfang März eine Erhöhung aller AHV-Renten um 8,3 Prozent beschlossen. Kostenpunkt: etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr. Beschlossen haben dies vor allem Ältere, zahlen werden es vor allem Jüngere. Der Bundesrat wird voraussichtlich diesen Mittwoch seine Vorschläge bringen, wie die Rechnung verteilt werden soll.
Am gleichen Mittwoch klopft schon die nächste milliardenteure AHV-Initiative an die Tür. Die Mitte-Partei reicht bei der Bundeskanzlei die Unterschriften für zwei Volksinitiativen ein, die eine Besserstellung von Ehepaaren bei den Steuern beziehungsweise bei den AHV-Renten fordern.
Kein Wundermittel
Konrad Staehlin befasst sich im Tages-Anzeiger ausgiebig mit dem Thema Finanztransaktionssteuer, welche gerne als Wundermittel zur Finanzierung des AHV-Zuschlags bezeichnet wird. Aber es gibt Zweifler, auch im Lager der Initianten.
Mit Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds und einer der Väter der 13. AHV-Rente, zeigt sich sogar ein linker Ökonom kritisch gegenüber der angedachten Wunder-Steuer: Selbst wenn sie nicht zu einer massiven Verschiebung des Handels aus der Schweiz heraus führen sollte, sagt er, sei sie nicht geeignet zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Grund: «Ihre Erträge wären wohl viel zu volatil – der Bund braucht dagegen ein Instrument, das ihm konstant ähnlich hohe Summen einspielt.»
Kurzfristig stehen darum Modelle im Vordergrund, die sich stärker entlang des Wirtschaftswachstums entwickeln: Der Bundesrat wird diese Woche über einen Vorschlag von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider beraten; laut der «Aargauer Zeitung» soll es sich um eine Mischung zwischen Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer handeln.
Felix Helvetia
(BFS) Die Lebenszufriedenheit in der Schweiz ist im europäischen Vergleich konstant hoch und erreichte 2022 sogar den höchsten Wert aller europäischen Länder. Auch der allgemeine Lebensstandard war im europäischen Vergleich weiterhin hoch. Dennoch hatte fast jede zehnte Person Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, und 4,9% der Bevölkerung mussten aus finanziellen Gründen auf wichtige Güter, Dienstleistungen und soziale Aktivitäten verzichten. Die Armutsquote betrug 8,2%.
Rentenzuschlag oder 13. Rente und die PKs
In der NZZ stellt Fabian Schäfer Ueberlegungen an zur Frage, wie die “13. Rente” ausbezahlt werden soll. Verfahrenstechnisch ist wohl nur eine monatliche Erhöhung um 8,3% möglich. Den Begriff 13. Rente ordnet er als Marketingkniff der Initianten ein, welche die Forderung damit attraktiv verpackten. Für die 2. Säule ist ebenfalls von Interesse, ob es sich um einen Zuschlag zur Rente (gemäss Initiativtext) oder um eine 13. Rente handelt. Dies hat bereits auch der ASIP in einer Mitteilung an seine Mitglieder festgestellt. Schäfer schreibt:
Wie der Bundesrat die Initiative umsetzt, ist auch für die Pensionskassen wichtig. Die berufliche Vorsorge (BVG) orientiert sich in mehreren Eckwerten an der AHV. Würde der Ausbau dazu führen, dass die ordentlichen AHV-Renten erhöht würden, hätte dies im BVG unerwünschte Nebenwirkungen. Die ursprüngliche Botschaft des Bundesrats zur Initiative lässt jedoch vermuten, dass er diese ohne Kollateralschäden im BVG umsetzen wird.
“Schluss mit der Traumtänzerei”
Fabian Schäfer formuliert in der NZZ ein paar unangenehme Einsichten nach Annahme des AHV-Zuschlags.
Wenn die heute tonangebenden Generationen die AHV ausbauen wollen, ist es ihre Pflicht, auch für eine solide Finanzierung zu sorgen. Nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Das ist durchaus schmerzhaft, weil die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge gerade erst erhöht worden sind, um das Ausbluten der AHV zu verhindern.
Doch auf die Schnelle gibt es keine Alternative. Gegenüber jüngeren Altersgruppen ist diese Art der Finanzierung unfair, weil sie die Hauptlast tragen müssen. Aber die Mehrheit hat entschieden. Die Jungen sind gefangen in einem Generationenvertrag, den sie nie unterschrieben haben. Und noch schlimmer wäre, wenn sie dereinst ein überschuldetes Sozialwerk übernehmen müssten.
Beunruhigend ist, dass nicht nur rot-grüne Schönfärber auf Zeit spielen wollen, sondern auch manche bürgerliche Strategen, die an die «Politik der leeren Kassen» glauben. Sie gehen davon aus, dass die überfälligen strukturellen Reformen – vor allem die Erhöhung des Rentenalters – erst gelingen werden, wenn dem AHV-Fonds tatsächlich das Geld ausgeht.
Immer noch Abendrot – einfach ohne «Stiftung»
Die Pensionskasse Abendrot, die sich zurecht als Pionierin in Sachen Nachhaltigkeit sieht, hat Bezeichnung und Auftritt modernisiert. Das Abendrot – das unverkennbar noch aus einer anderen Epoche stammt – hat man zum Glück belassen. In einer Mitteilung heisst es:
Abendrot ist Pionierin in Sachen Nachhaltigkeit und prägt damit die Pensionskassenlandschaft seit 1984. Inzwischen hat sich einiges verändert: Viele Unternehmen und auch Pensionskassen sind auf das Thema Nachhaltigkeit aufgesprungen und der Begriff wird heute beinahe inflationär verwendet.
Dies nahmen wir zum Anlass, unsere Positionierung zu schärfen und unseren Gesamtauftritt zu überarbeiten. An unserer Haltung und unseren Werten hat sich indes nichts verändert. Unsere neu formulierte Vision bringt dies in aller Deutlichkeit zum Ausdruck:
«Als Pionierin engagieren wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften für eine lebenswerte Zukunft. Die Weiterentwicklung hin zur nachhaltigen Gesellschaft und intakten Umwelt bleibt unser stetiges Ziel.»
Im Sinne der kontinuierlichen Veränderung tritt Abendrot nun mit gekürztem Namen, neuem Logo und einer vielfältigen Farbwelt in Erscheinung.
Bereits in der Analysephase strichen wir die «Stiftung» aus dem Namen. Auch wenn Pensionskassen in der Regel Stiftungen sind, gibt es immer wieder Missverständnisse rund um unsere eigentliche Tätigkeit als Pensionskasse.
Abgestuftes Referenzalter als Erfolgsrezept
Michael Hermann Leiter des Zürcher Forschungsinstitut Sotomo, erklärt in der NZZ am Sonntag seine Idee für ein abgestuftes Referenzalter für die Pensionierung, dem er grosse Erfolgschancen gibt. Im Kern: Akademiker sollen länger arbeiten als andere. Es braucht allerdings nicht viel Phantasie, um die Schwierigkeiten bei der Durchführung zu erkennen.
Für den Erfolg braucht es beides: konzentrierte Kosten und Einfachheit. Es ist das Konzept des abgestuften Referenzalters, das diese beiden Faktoren zusammenbringt: Es besagt, dass, wer körperlich arbeitet, früher als die anderen ohne Abstriche in Rente gehen kann. Wer dagegen studiert hat, soll erst etwas später als heute mit voller Leistung in Rente gehen können.
Der erste Teil ist im Bauhauptgewerbe auf sozialpartnerschaftlicher Basis schon heute Realität und müsste bloss verallgemeinert werden. Der zweite Teil, die Erhöhung des Referenzalters für Personen mit einem Uni- oder Fachhochschulabschluss, wäre die sinnvolle Ergänzung dazu.
Wer studiert, steigt später ins Arbeitsleben ein und ist im Allgemeinen länger fit. Die tertiäre Ausbildung wird hauptsächlich von der Allgemeinheit finanziert. Da ist es nichts als fair und zumutbar, wenn Studierte für eine volle Rente etwas länger arbeiten müssen. Je nach Ausbildungsdauer würde das Referenzalter für tertiär Gebildete ein bis zwei Jahre über 65 Jahre angehoben.
13. AHV-Rente und BVG
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Mitteilung an seine Mitglieder u.a.:
Wie genau die 13. AHV-Rente eingeführt wird, lässt auch die Verantwortlichen in der 2. Säule nicht unberührt. So orientiert sich das BVG an verschiedenen Stellen an der 1. Säule, namentlich zur Bestimmung der Eintrittsschwelle und des gesetzlichen Koordinationsabzugs.
Besonders für diese beiden wichtigen Stellschrauben sind die Auswirkungen grundsätzlich noch ungeklärt. Rechtsverbindliche Antworten dürften sich erst mit Entscheidungen der Bundesverwaltung oder des Gesetzgebers ergeben. Erste Hinweise können aber dem Initiativtext und den jetzigen gesetzlichen Grundlagen entnommen werden.
Laut Initiativtext handelt es sich bei der 13. AHV-Rente um einen «Zuschlag». In der Logik des AHVG bleibt damit die eigentliche AHV-Rente unberührt. Sie wird durch eine Zahlung ergänzt, die den Übergangsbestimmungen der letzten AHV-Reform ähnlich ist. Dies hat zur Folge, dass sich die Bezugsbasis für die Bestimmung der Grenzbeträge im BVG nicht verändert.
Eine Welt sinkender Geburtenraten
Total Fertiliy Rate and GPD
Die Fachzeitschrift The Lancet hat Daten über die geschätzte Entwicklung der Fruchtbarkeitszahlen bis 2100 publiziert. Schon heute liegt die Mehrheit der europäischen Länder unter den für eine stabile Bevölkerung notwendigen 2,1 Kinder pro Frau. Eine Reihe von Staaten haben sogar bereits die Schwelle von 1,0 unterschritten. Die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Folgen könnten dramatisch sein. Allerdings gibt es auch positive Aspekte. SRF schreibt auf ihrer Website dazu:
Autoren der Studie warnen vor den Auswirkungen des Geburtenrückgangs auf die Weltwirtschaft. «Wir stehen im 21. Jahrhundert vor einem erschütternden sozialen Wandel», sagt IMHE-Forscher Stein Emil Vollset laut der Mitteilung zur Studie. Die Welt werde gleichzeitig mit einem Baby-Boom in einigen Ländern und einem Nachwuchsmangel in vielen anderen Ländern konfrontiert sein.
Mitautorin Natalia Bhattacharjee ergänzt: Die Entwicklung werde «die Weltwirtschaft und das internationale Machtgleichgewicht völlig umgestalten und eine Neuordnung der Gesellschaften erforderlich machen». Es werde einen harten Wettbewerb um Migranten geben, um das Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten.
Die Londoner Times schreibt:
“What we are facing is not a one-off population contraction but a situation where every new generation is smaller than the last. We need to wake up to the fact that falling fertility rates are one of greatest threats to western nations and their economies.”
Minimalrente für Geschiedene
(Saldo) Eine Frau bekommt bei der Scheidung vom Ehemann Alimente zugesprochen. Ab Pensionierung des Ex-Manns wurden die Alimente auf monatlich 3900 Franken festgelegt. Das Geld bekam sie direkt von der Pensionskasse des Ex-Gatten. Als der Mann starb, zahlte ihr die Kasse nur noch Fr. 96.95 pro Monat.
Die Frau forderte weiterhin 3900 Franken. Das Reglement sehe für frühere Ehepartner eine Hinterlassenenrente «nach BVG-Grundsätzen vor». Alle Instanzen wiesen ihre Forderung ab. «Nach BVG-Grundsätzen» bedeute, dass sie nur Anspruch auf die gesetzliche Minimalrente habe. Bundesgericht, Urteil 9C_406/2023 vom 6. Februar 2024.
Gesetzesänderung der Tessiner PK kommt an die Urne
(Nau) Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das obligatorische Finanzreferendum gegen eine Gesetzesänderung über die Pensionskasse des Kantons Tessin abgewiesen. Damit entscheidet am 9. Juni das Volk über die Gesetzesänderung. Dies teilte die Tessiner Regierung am Mittwoch mit.
Bei der Gesetzesänderung geht es um die Einführung von Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Mitglieder der staatlichen Pensionskasse. Die Massnahmen sollen die geplanten Rentenkürzungen abfedern. Der Tessiner Grosse Rat hatte im Oktober vergangenen Jahres den Massnahmen zugestimmt.
Das «Netzwerk zur Verteidigung der Renten» (ErreDiPi) hatte danach beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Absicht des Parlaments eingelegt, die Gesetzesrevision dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen. Damit wird das Tessiner Stimmvolk am 9. Juni über die Gesetzesrevision abstimmen.
Neben der Gesetzesrevision über die kantonale Pensionskasse gelangt auch die Änderung des Steuergesetzes sowie der dem obligatorischen Referendum unterstellte Beschluss über den Erwerb eines grossen Gebäudes in Lugano an die Urne. Das ehemalige Gebäude der Banca del Gottardo soll der kantonalen Justizbehörde zur Verfügung gestellt werden.
«Dreiste Erpressung» oder «konsequente Politik»
Die NZZ berichtet über den Verkauf von Bauland samt Bauprojekt der Swisscanto Anlagestiftung an die Stadt Zürich. Die Hintergründe sind bemerkenswert bis erschreckend.
Es ist eine Mitteilung mit Seltenheitswert: Die Stadt Zürich kauft ein 30’000 Quadratmeter grosses Stück Bauland im Quartier Witikon inklusive eines Bauprojekts. Kostenpunkt: rund 211 Millionen Franken.
Bis vor wenigen Monaten sah es so aus, als würde die bisherige Eigentümerin Swisscanto – eine Anlagestiftung der Zürcher Kantonalbank – das Areal selbst bebauen. Die Pläne dafür waren bereits weit vorangeschritten, seit Swisscanto das Land 2019 erworben hatte. Unter anderem wurde ein zweistufiger Studienauftrag angefertigt und die Wünsche des Quartiers eingeholt.
Das daraus resultierende Vorhaben umfasst eine Siedlung mit rund 370 Wohnungen à 1,5 bis 5,5 Zimmer sowie öffentlichen und halböffentlichen Plätzen zum Verweilen. Zudem war ein städtischer Kindergarten mit Hort vorgesehen.
Laut der Stadt – wie auch der Swisscanto – kann das Areal nur über die Katzenschwanzstrasse sinnvoll erschlossen werden. Von der Witikonerstrasse her wäre eine Zufahrt zwar möglich. Allerdings sei diese Option nicht optimal wegen des abfallenden Geländes und weil die Witikonerstrasse eine «übergeordnete Verbindungsstrasse» sei.
Die Swisscanto hatte sich deshalb mit der Stadt auf einen flächengleichen Landabtausch geeinigt. Konkret ging es um 130 Quadratmeter.
Bei der rot-grünen Mehrheit im Zürcher Stadtparlament hatte sich allerdings bereits Widerstand gegen die Abmachung formiert. Es zeichnete sich also ab, dass Landabtausch und Umzonung im Parlament chancenlos geblieben wären. (…)
Themen der sozialen Sicherheit in Frühjahrssession 2024
Das Parlament hat sich in der Frühjahrssession vom 26. Februar bis am 15. März mit zahlreichen Vorlagen zur sozialen Sicherheit beschäftigt – unter anderem mit den Familienzulagen, Kinderrenten und dem Stimmrechtsalter.
Lohnstrukturerhebung 2022
(BFS) Im Jahr 2022 belief sich der Medianlohn einer Vollzeitstelle in der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher )Sektor) auf 6788 Franken brutto pro Monat. Obwohl die allgemeine Lohnpyramide zwischen 2008 und 2022 relativ stabil geblieben ist, gab es markante Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen sowie nach Profil der Arbeitnehmenden. Ein Drittel der Arbeitnehmenden (33,6%) erhielten Boni und 12,1% einen Tieflohn.
Je nach Wirtschaftszweig waren 2022 auf dem Schweizer Arbeitsmarkt grosse Lohnunterschiede zu beobachten. Deutlich über dem Medianlohn (6788 Franken brutto pro Monat) lagen die Löhne in Branchen mit hoher Wertschöpfung wie in der Informationstechnologie (9412 Franken), der Pharmaindustrie (10 296 Franken), bei Banken (10 491 Franken) oder in der Tabakindustrie (13 299 Franken).