In der NZZ stellt Fabian Schäfer Ueberlegungen an zur Frage, wie die “13. Rente” ausbezahlt werden soll. Verfahrenstechnisch ist wohl nur eine monatliche Erhöhung um 8,3% möglich. Den Begriff 13. Rente ordnet er als Marketingkniff der Initianten ein, welche die Forderung damit attraktiv verpackten. Für die 2. Säule ist ebenfalls von Interesse, ob es sich um einen Zuschlag zur Rente (gemäss Initiativtext) oder um eine 13. Rente handelt. Dies hat bereits auch der ASIP in einer Mitteilung an seine Mitglieder festgestellt. Schäfer schreibt:
Wie der Bundesrat die Initiative umsetzt, ist auch für die Pensionskassen wichtig. Die berufliche Vorsorge (BVG) orientiert sich in mehreren Eckwerten an der AHV. Würde der Ausbau dazu führen, dass die ordentlichen AHV-Renten erhöht würden, hätte dies im BVG unerwünschte Nebenwirkungen. Die ursprüngliche Botschaft des Bundesrats zur Initiative lässt jedoch vermuten, dass er diese ohne Kollateralschäden im BVG umsetzen wird.