«Die totgeschwiegene Mehrheit»
Claude Chatelain verweist in einem Kommentar in der Schweizer Personalvorsorge auf einen kaum beachteten Punkt der BVG-Reform: Die Kapitalbezüger würden «uneingeschränkt» von einem Ja profitieren.
MoreGemäss der Neurentenstatistik bevorzugten 2022 nur gerade 44 Prozent die Rente, 37 Prozent bezogen das Kapital, und 19 Prozent entschieden sich für eine Kombination aus beidem.
Oder anders gesagt: Nicht einmal die Hälfte aller neuen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger setzt voll auf die Rente. Die Mehrheit wollte mindestens einen Teil des Guthabens ausbezahlt haben.
Die Mängel des Zuschlag-Systems
Markus Brotschi geht im Tages-Anzeiger der Frage nach, wer gemäss BVG-Reform Anspruch auf Zuschläge hat und wer nicht und was die Folgen für die Renten sind. Die Situation wird an konkreten Beispielen durchexerziert, mit Angaben der jeweiligen Pensionskassen. Solange allerdings keine Ausführungsbestimmungen vorliegen, sind keine definitiven Angaben möglich. Abschliessend heisst es im TA:
Schliesslich bleibt die Frage, warum das Parlament kein Zuschlagssystem zustande gebracht hat, das Rentenverluste vermeidet. Denn laut einer Studie von Alliance F bekommen zwar 360’000 Erwerbstätige höhere Renten, darunter 275’000 Frauen.
Aber immerhin 170’000 Versicherte müssen wegen der Reform eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Die grössten Rentenverluste erleiden über 50-Jährige mit einem Jahreseinkommen von 70’000 bis 80’000 Franken. Bei ihnen können die Rentenzuschläge nicht verhindern, dass sie monatliche Renteneinbussen von bis zu 270 Franken erleiden.
Für den Pensionskassenexperten Roger [fälschlich René] Baumann ist denn auch das Zuschlagssystem eine Schwäche der Reform. «Die Verlierer sind ausgerechnet jene, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet haben und nur obligatorisch versichert waren.
Betroffen sind häufig Leute mit gewerblichen Berufen.» Dass das gewählte Zuschlagssystem zu Problemen führt, ist in der Fachwelt klar, sagt Baumann: «Aber man hat die Fachleute gar nicht gefragt.»
GV des Vereins für BVG-Auskünfte
Von links nach rechts: Heinz Niedermann, André Tapernoux, Kaspar Hohler, Karin Hansen, Marta Hofmann, Felix Tromp, Yves Hüssi, Florian Küng
(VPS) Der Verein BVG-Auskünfte konnte an seiner Generalversammlung (GV) auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurückblicken: Insgesamt konnten 701 Personen beraten werden, gut 10 % mehr als im Vorjahr.
Die meisten Personen besuchten die festen Standorte des Vereins (331), 164 Personen wurden per Zoom beraten und 206 am BVG-Mobil, das am 23 Standorten anzutreffen war. Anlässlich der GV wurde Esther Sager als langjährige Leiterin des Standorts Luzern sowie Vize-Präsidentin des Vereins verabschiedet. Die Standortleitung übernimmt neu Karin Hansen, das Vize-Präsidium Florian Küng (Regionalleiter Zürich).
Neben diesen beiden Personen sowie dem wiedergewählten Präsidenten André Tapernoux setzt sich der Vorstand nun aus folgenden Personen zusammen: Sébastien Cot- treau, Daniel Dürr, Kaspar Hohler (neu), Yves Hüssi (neu), André Lehmann, Reto Leibundgut, Didier Sauteur, Tobias Schmid und Felix Tromp.
Risiko Check-up 2024
Complementa hat die 30. Ausgabe ihrer Pensionskassen-Studie «Risiko Check-up» veröffentlicht. Die neue Studie zeigt Trends und Entwicklungen bei Schweizer Vorsorgeeinrichtungen und basiert auf den Daten von 445 Pensionskassen (neuer Teilnahme-Rekord) mit 810 Milliarden Franken Vermögen. Die Studie steht kostenlos zum Download zur Verfügung. Dazu schreibt Complementa:
2023 haben Schweizer Pensionskassen in einem wechselhaften Anlageumfeld, geprägt von geopolitischen Spannungen sowie der straffen Geldpolitik der internationalen Notenbanken, eine durchschnittliche Rendite von 5.2% erzielt. Die Verzinsung der aktiv Versicherten liegt mit 2.3% erneut über dem BVG-Minimum und dem technischen Zinssatz, welcher zum zweiten Mal in Folge leicht angestiegen ist.
Angesichts des aktuellen Zinsumfelds prüfen einige Pensionskassen ihre strategische Vermögensallokation. So sind beispielsweise Obligationen leicht attraktiver geworden. In diesem Jahr geben gut 15% der Pensionskassen an, ihre Obligationen-Quote erhöhen zu wollen. Dies und mehr lesen Sie im Sonderthema der Studie, «Minus zu Plus – worauf Pensionskassen im neuen Zinsumfeld achten müssen».
Website Risiko Check-up /
Download Studie
Die wahren Kosten der 13. AHV-Rente
Die ebenso aufschlussreichen wie in vielen Kreisen unbeliebten Studien der UBS zur finanziellen Lage unserer Altersvorsorge und ihren Folgen für die implizite Staatsverschuldung der Schweiz wurden aktualisiert mit einer Analyse der Konsequenzen der 13. AHV-Rente.
Sie treibt diese implizite Verschuldung – sie erfasst auch die nicht finanzierten, aber beschlossenen künftigen Ausgaben – kräftig in die Höhe. Untersucht werden in der Studie auch die diversen Finanzierungsmöglichkeiten dieser Neuverschuldung und ihre jeweiligen Konsequenzen für unterschiedliche Alterskohorten.
Deutlich wird aus der UBS-Untersuchung auch, dass etwa 80 Prozent der 13. Rente von den Empfängern gespart werden dürften, was den bereits beträchtlichen Wohlstandsunterschied zwischen Erwerbstätigen und Rentnern noch weiter erhöht. Die UBS schreibt in einer Mitteilung dazu:
MoreMit Annahme der Initiative zur 13. AHV-Rente steigen die finanziellen Herausforderungen in der 1. Säule weiter. Der Barwert der gesamten AHV-Rentenversprechen – inklusive 13. Rentenzahlung ab 2026 – übersteigt den Barwert der zukünftigen Einnahmen der 1. Säule um 177 Prozent des Schweizer BIP von 2021.
Die Arena zur BVG-Reform
SRF hat eine weitere Arena zur BVG-Reform durchgeführt. Dazu heisst es auf der Website:
More«Miserabel, grottenschlecht» einerseits und «guter Kompromiss» andererseits. Unterschiedlicher könnte die Wortwahl in der Diskussion um die BVG-Reform kaum sein und zeigt, wie kontrovers die Revision der 2. Säule ist.
Für Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider ist es bereits der vierte Arena-Auftritt in diesem Jahr. Sie vertritt in der «Abstimmungs-Arena» zur BVG-Reform die Ja-Parole und somit die Position von Bundesrat und Parlament.
«Es ist nicht möglich, eine Zauberreform zu beschliessen», erklärt die Bundesrätin zu Beginn. Ausserdem sei unsicher, wie lange ein neuer Kompromiss auf sich warten liesse.
Pensionskasse – kein Argument beim Job-Angebot
SRF hat per ermitteln lassen, welche Bedeutung die Pensionskasse in den Stelleninseraten hat.
MoreIm Kampf um die besten Talente werben Firmen in Stelleninseraten mit flexiblen Arbeitszeiten, originellen Büros oder einem üppigen Lohn. Die Leistungen der Pensionskassen sind allerdings fast nie ein Thema. Dies zeigt eine repräsentative Erhebung des Personaldienstleiters x28 im Auftrag von SRF.
Zwar werden die Leistungen der 2. Säule heute viel häufiger genannt, als noch vor zehn Jahren. Aber auch heute kommen sie nur in fünf Prozent aller Inserate vor. Am häufigsten in der Versicherungsbranche, am seltensten unter anderem in Bildung, Gastronomie und der Transportbranche.
Mindestzins soll bei 1,25% bleiben
(BR) Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat ausgehend vom bisherigen Mindestzinssatz von 1.25% geprüft, ob der Satz erhöht, beibehalten oder gesenkt werden sollte. Sie hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Mindestzins auf dem aktuellen Stand zu belassen.
Denn einerseits haben sich die Märkte nach dem Rückschlag von 2022 erholt und die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist gut, anderseits sind aber die Zinsen gesunken. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.75% bis 1.5%.
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pw. Der Gewerkschaftsbund hat zum Entscheid die üblichen Vorwürfe an die Kommission gerichtet, angereichert mit Werbung gegen die BVG-Reform. Man schreckt auch vor vor dem absurden bis böswilligen Vorwurf nicht zurück, die Pensionskassen würden wie die Versicherungen «Gewinne anhäufen».
Dass es sich um einen Mindestzins handelt, der von den paritätisch besetzten Stiftungsräten beliebig übertroffen werden kann, ist dem SGB wohl entgangen. Oder aber, eher wahrscheinlich, interessiert ihn nicht. Lieber betreibt er seine anti BVG-Politik. Aber solange unsere linken Medien, s. Blick, bereitwillig darauf einsteigen, wird sich daran nichts ändern.
Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert.
Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen.
Bircher contra Wermuth
In den CH-Medien streiten sich Martina Bircher, SVP-Nationalrätin, und Cédric Wermuth, SP-Nationalrat, über die BVG-Reform.
Herr Wermuth, wieso bekämpft ausgerechnet die Linke eine Vorlage, die explizit Verbesserungen für die Frauen vorsieht?
Cédric Wermuth: Das Kernelement dieser Vorlage ist die Senkung des Umwandlungssatzes, der die Rentenhöhe bestimmt. Wenn man diesen Satz senkt, verringert sich die gesetzlich garantierte Rente.
Die Bürgerlichen haben in der Beratung dafür gesorgt, dass diese Rentenverluste zu wenig kompensiert werden. Zudem: Die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen werden hauptsächlich durch die unterschiedlichen Einkommen verursacht.
MorePension Tracking Systems – auch für die Schweiz?
Andreas Dietrich, Leiter des Kompetenzzentrums «Financial Services Management» sowie Professor für Banking und Finance am Institut für Finanzdienstleistungen der Hochschule Luzern, beschreibt auf HZ-Insurance Pension Tracking Systeme, die zwar in einigen europäischen Ländern bekannt sind, nicht aber in der Schweiz.
MoreIn der heutigen Welt wird die finanzielle Absicherung im Alter immer komplexer. Pension Tracking Systems (PTS) haben sich in vielen europäischen Ländern als wertvolle Werkzeuge erwiesen, um Individuen zu helfen, den Überblick über ihre Altersvorsorge zu behalten und fundierte(re) Entscheidungen treffen zu können.
Diese Systeme bieten eine zentrale Plattform, auf der alle relevanten Pensionsinformationen zusammengeführt werden. Obwohl die Schweiz ein fortschrittliches Rentensystem hat, gibt es hierzulande noch keine vergleichbare Lösung wie ein PTS. Hauptgrund hierfür ist die fehlende Öffnung der Schnittstellen zu diesen Daten. (…)
Verwaltungskosten im Abstimmungskampf
Der Blick hat von der Gewerkschaft Travaile Suisse Zahlen zu den Pensionskassen-Verwaltungskosten erhalten. Das Thema wird vor der Reform-Abstimmung gezielt hochgespielt. Man darf Zweifel an der Vergleichbarkeit der Zahlen haben.
MoreEine neue Auswertung des Arbeitnehmer-Dachverbandes Travailsuisse zeigt nun, wie sehr sich die Verwaltungskosten bei den 15 grössten Pensionskassen unterscheiden. Sie liegen zwischen 7780 Franken pro Versicherten bei der Pensionskasse der Credit Suisse und 236 Franken bei der Bernischen Pensionskasse.
Besonders hohe Kosten pro Versichertem hatten laut den Berechnungen, die Blick exklusiv vorliegen, auch die Pensionskasse der Stadt Zürich (2925 Franken), sowie die Kassen der SBB (1377 Franken), Post (1346 Franken) und Migros (1339 Franken).
Regine Sauters Ärger über das Gewerbe
Fabian Schäfer hat für die NZZ ein Interview mit FDP-Nationalrätin Regine Sauter zur BVG-Reform geführt. Im Lead heisst es dazu: Die FDP-Nationalrätin kritisiert die Kampagne der Gewerkschaften gegen die Pensionskassenreform. Fast noch mehr ärgert sie sich aber über Wirte, Bäcker und weitere Gegner aus der Wirtschaft: «Sie spielen direkt der Linken in die Hände.» Auszüge:
Der Ausbau im Tieflohnbereich ist teuer und stösst in der Wirtschaft auf prominenten Widerstand. Sie sind eine Frau der Wirtschaft. Weshalb unterstützen Sie das?
Also so prominent ist dieser Widerstand auch wieder nicht: Der überwiegende Teil der Wirtschaft, insbesondere auch der Gewerbeverband, steht klar hinter der Vorlage. Es sind vereinzelte Verbände aus dem Tieflohnbereich, die sich wehren, Gastronomen, Coiffeur- oder Bäckereibetriebe. Für sie führt die Reform zu Mehrkosten, das lässt sich nicht bestreiten, aber anders lässt sich eine bessere Altersvorsorge nicht erreichen.
Höhere Renten in der zweiten Säule fallen ja nicht vom Himmel, dafür müssen Angestellte und Arbeitgeber gemeinsam mehr einzahlen, um höhere Sparguthaben zu bilden. Man sollte das nicht als Mehrkosten betrachten, sondern als Investition in die Vorsorge der Mitarbeitenden und in die Attraktivität des Betriebs im Arbeitsmarkt.
In Branchen wie dem Detailhandel oder der Hotellerie hat man das erkannt, ihre Verbände unterstützen die Reform.
MoreAsset-Manager und die Pensionskassen
Die FuW hat das vieldiskutierte Thema der Vermögensverwaltungskosten der Pensionskassen aufgegriffen.
MoreDie Verwaltung der PK-Gelder ist ein gutes Geschäft für Finanzdienstleister wie Swiss Life oder ZKB. Bei einem Gesamtvermögen der Pensionskassen von 1,2 Bio. Fr. verfügen die Asset-Manager über einen grossen und stabilen Pool, um den sie konkurrieren.
Über einen längeren Zeitraum sind die Kosten sogar leicht gestiegen. Diese Zunahme ist in erster Linie auf Verschiebungen in der Asset Allocation zurückzuführen. Pensionskassen haben einen höheren Anteil in alternative Anlagen wie Private Equity investiert als vor einigen Jahren.
Eine PK-Geschäftsführerin zur BVG-Reform
Mia Mendez, Geschäftsführerin der PwC-Pensionskassen, gibt in einem Interview mit Finanz und Wirtschaft ihre Einschätzung der BVG-Reform. Auszüge:
Frau Mendez, sind die Reformvorschläge aus Ihrer Sicht ein grosser Wurf?
Nein, sicher nicht. Die meisten Pensionskassen haben die angestrebten Änderungen längst schon umgesetzt. Insofern wären sie ein Nachvollzug von Tatsachen. Nur etwa 15% der Versicherten sind lediglich im BVG-Minimum versichert. Auch beim Koordinationsabzug haben sehr viele Pensionskassen bereits Anpassungen zugunsten der Versicherten gemacht. Mit der Vorlage würden sicher nicht alle Teilzeiterwerbstätigen vor niedrigeren Renten gerettet.
Die angestrebte Senkung der Eintrittsschwelle ist also eher Augenwischerei?
Man muss auch bedenken: Nicht jeder möchte in die berufliche Vorsorge aufgenommen werden und dann Lohnabzüge hinnehmen. Dann wird eben in Absprache mit dem Arbeitgeber das Arbeitspensum gesenkt, um das Minimum nicht zu erreichen. Unter dem Strich kann das aus Sicht des Arbeitnehmers finanziell lohnender sein. Ob die Schwelle bei 22 050 oder bei 19 845 Fr. liegt, ist dann wirklich kein gewaltiger Unterschied.
Unterirdisch
Wer wissen möchte, wie ein ehemaliger SRF-Journalist, SP-Mitglied und Musiker die BVG-Reform beurteilt und mit was für Argumenten, kann dies auf nau.ch nachlesen.



