Gemäss der Neurentenstatistik bevorzugten 2022 nur gerade 44 Prozent die Rente, 37 Prozent bezogen das Kapital, und 19 Prozent entschieden sich für eine Kombination aus beidem.
Oder anders gesagt: Nicht einmal die Hälfte aller neuen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger setzt voll auf die Rente. Die Mehrheit wollte mindestens einen Teil des Guthabens ausbezahlt haben.
Von diesen 56 Prozent ist im Abstimmungskampf überhaupt nicht die Rede. Dank höherer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge könnten sie im Alter ein höheres Kapital beziehen, als wenn die BVG-Revision nicht zustande kommt.
Höhere Arbeitnehmerbeiträge verkleinern zwar den Nettolohn, dafür winken höhere Arbeitgeberbeiträge mindestens im gleichen Umfang. Sie sind so etwas wie steuerfreier Lohn.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass beim Kapitalbezug eine einmalige Steuer aus Vorsorge zu entrichten ist, zumal die Pensionskassenrente zu hundert Prozent als Einkommen zu versteuern ist.
Dass diese Bevölkerungsgruppe in der Debatte totgeschwiegen wird, hat auch damit zu tun, dass das linke Spektrum an den zunehmenden Kapitalbezügen keine Freude bekundet.
Eliane Albisser vom PK-Netz schriebt in der «Schweizer Personalvorsorge»: «Beim Kapitalbezug kann der Zweck der beruflichen Vorsorge, Ersatz für Wegfall des Einkommens, nicht sichergestellt werden.»
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