Markus Brotschi geht im Tages-Anzeiger der Frage nach, wer gemäss BVG-Reform Anspruch auf Zuschläge hat und wer nicht und was die Folgen für die Renten sind. Die Situation wird an konkreten Beispielen durchexerziert, mit Angaben der jeweiligen Pensionskassen. Solange allerdings keine Ausführungsbestimmungen vorliegen, sind keine definitiven Angaben möglich. Abschliessend heisst es im TA:
Schliesslich bleibt die Frage, warum das Parlament kein Zuschlagssystem zustande gebracht hat, das Rentenverluste vermeidet. Denn laut einer Studie von Alliance F bekommen zwar 360’000 Erwerbstätige höhere Renten, darunter 275’000 Frauen.
Aber immerhin 170’000 Versicherte müssen wegen der Reform eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Die grössten Rentenverluste erleiden über 50-Jährige mit einem Jahreseinkommen von 70’000 bis 80’000 Franken. Bei ihnen können die Rentenzuschläge nicht verhindern, dass sie monatliche Renteneinbussen von bis zu 270 Franken erleiden.
Für den Pensionskassenexperten Roger [fälschlich René] Baumann ist denn auch das Zuschlagssystem eine Schwäche der Reform. «Die Verlierer sind ausgerechnet jene, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet haben und nur obligatorisch versichert waren.
Betroffen sind häufig Leute mit gewerblichen Berufen.» Dass das gewählte Zuschlagssystem zu Problemen führt, ist in der Fachwelt klar, sagt Baumann: «Aber man hat die Fachleute gar nicht gefragt.»