(BR) Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat ausgehend vom bisherigen Mindestzinssatz von 1.25% geprüft, ob der Satz erhöht, beibehalten oder gesenkt werden sollte. Sie hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Mindestzins auf dem aktuellen Stand zu belassen.

Denn einerseits haben sich die Märkte nach dem Rückschlag von 2022 erholt und die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist gut, anderseits sind aber die Zinsen gesunken. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.75% bis 1.5%.

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pw. Der Gewerkschaftsbund hat zum Entscheid die üblichen Vorwürfe an die Kommission gerichtet, angereichert mit Werbung gegen die BVG-Reform. Man schreckt auch vor vor dem absurden bis böswilligen Vorwurf nicht zurück, die Pensionskassen würden wie die Versicherungen «Gewinne anhäufen».

Dass es sich um einen Mindestzins handelt, der von den paritätisch besetzten Stiftungsräten beliebig übertroffen werden kann, ist dem SGB wohl entgangen. Oder aber, eher wahrscheinlich, interessiert ihn nicht. Lieber betreibt er seine anti BVG-Politik. Aber solange unsere linken Medien, s. Blick, bereitwillig darauf einsteigen, wird sich daran nichts ändern.

Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert.

Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen.

  Mitteilung BR  / SGB/ Blick