ASIP Präsident: «Bitte stimmen Sie der Reform nun zu»
Der Blick hat mit ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet ein Interview geführt. Auszüge:
Herr Roulet, entweder sagt das Parlament am Donnerstag Ja zur 70-Franken-AHV-Lösung oder lässt die Rentenreform scheitern. Worauf hoffen Sie?
Jean Rémy Roulet: Die Reform muss jetzt unbedingt gelingen! Entscheidend ist für uns die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Wir müssen diesen an die Entwicklung der Lebenserwartung anpassen und können nicht länger zuwarten. Deshalb unterstützen wir die Lösung der Einigungskonferenz.
Dann soll der Nationalrat die 70 Franken schlucken?
Ja. Wir können mit den 70 Franken leben. Die schlimmste Lösung für die Pensionskassen wäre keine Reform. Deshalb appelliere ich an alle Parlamentarier, der Reform nun zuzustimmen.
Das sieht etwa der Arbeitgeberverband anders.
Was der Arbeitgeberverband in Zürich sagt, ist nicht die alleinige Wahrheit. Der Unternehmerverband der Romandie unterstützt die 70-Franken-Lösung, weil er auch die Situation der Pensionskassen im Auge hat.
Und wenn die Reform im Parlament doch scheitert?
Dann hat das Parlament seinen Job nicht erledigt. Und die Umverteilung von jährlich mehreren Milliarden Franken von Jungen zu Alten geht ungebremst weiter. Das wäre ein falsches Signal.
Man kann doch einfach eine neue Reform aufgleisen, in welcher der Umwandlungssatz separat angepackt wird.
Bei der USR III kann man vielleicht innerhalb eines Jahres eine neue Reform aufgleisen. Bei den Renten kann man das vergessen. Wir können es uns aber nicht leisten, wieder fünf oder zehn Jahre zu verlieren. Das wäre verheerend.
Wie sehen Sie die Chancen in der Volksabstimmung?
Eines haben wir aus der verlorenen Abstimmung von 2010 gelernt: Ohne ausgewogene Kompensationsmassnahmen macht das Stimmvolk bei einer Senkung des Umwandlungssatzes nicht mit. Die jetzige Lösung hat deshalb an der Urne gute Chancen.
Mehr illiquide Anlagen in Pensionskassen
Die Grossanleger erwarten, dass die Volatilität an den Finanzmärkten aufgrund der geopolitischen Turbulenzen und steigender Zinsen in nächster Zeit zunehmen wird. Sie suchen ihr Heil deshalb immer weniger darin, gewöhnliche Obligationen als Stabilisatoren in den Portfolios zu verwenden. Sie greifen zunehmend auf Absicherungsstrategien und – vor allem – auf Anlagen wie private Schuldverschreibungen und Private Equity zurück, schreibt die NZZ zu einer Studie der Fondsgesellschaft Natixis.
In diesen Anlagen wird das Kapital jedoch meistens längerfristig gebunden, während gewöhnliche Aktien und Obligationen jederzeit verkauft werden können. Im Gegensatz zum Willen, vermehrt illiquidere Investitionen zu tätigen, sind die Grossanleger zu 71% der Meinung, dass die neuen Regulatorien zu Solvenz und Liquidität ein kurzfristiges Denken in der Vermögensverwaltung und liquidere Anlageformen förderten.
In der Schweiz ist der Trend hin zu alternativen Anlagen – wenig überraschend – noch stärker ausgeprägt als anderswo. 74% der Schweizer Befragten setzen auf alternative Anlagen, weltweit sind es bloss 52%. Die Schweizer Grossanleger sind sich dabei sicherer, künftig noch eine ansprechende Rendite zu erreichen. 74% gehen davon aus, dass ihnen das gelingt. Weltweit sind es bloss 62%.
TA: Wer gibt nach?
Markus Brotschi befasst sich im Tages-Anzeiger mit den Kräfteverhältnissen bei der anstehenden Einigungskonferenz zur AV2020 und zitiert mehrfach Konrad Graber, der die SGK-S präsidiert und aus dessen Worten allenfalls auf eine gewisse Kompromissbereitschaft geschlossen werden könnte. Da Graber angeblich Bundesratsambitionen hegt, könnte dies einem Zugehen auf FDP und SVP förderlich sein. Bloss hat sich die CVP dermassen auf den AHV-Zuschlag und das Zusammengehen mit der SP versteift, dass dies einer grösseren Überraschung gleichkäme. Im Artikel heisst es:
CVP, SP und Grüne stellen in der Einigungskonferenz mit 14 Sitzen die Mehrheit. SVP und FDP sind mit 12 National- und Ständeräten vertreten. Sollte es dennoch zum Stimmenpatt kommen, fällt Graber der Stichentscheid zu. Falls die Mitte-links-Allianz will, kann sie den Einigungsvorschlag nach ihrem Gusto ausgestalten. Doch dies sei nicht sein Ziel, versichert der 58-Jährige. Der Wirtschaftsprüfer verfügt über eine Ausbildung als Mediator und weiss, wie zwischen zerstrittenen Parteien vermittelt werden kann. Der Ständerat, der als möglicher Nachfolger von Bundesrätin Doris Leuthard gehandelt wird, ist die Ruhe selbst, wägt seine Worte ab, selbst wenn der Ton gehässig wird. Er strebe nach einem breit abgestützten Kompromiss und nicht nach einem Diktat der knappen Mehrheit, sagt er.
“Kampf um jede Stimme”
Christof Forster erläutert in der NZZ die spezielle Situation im NR, falls die Einigungskonferenz zur AV2020 das SR-Modell mit AHV-Ausbau beschliesst. Er schreibt:
Der Antrag der Einigungskonferenz muss am Donnerstag im Nationalrat eine höhere Hürde als üblich nehmen. Weil das voraussichtliche Ergebnis der Einigungskonferenz (AHV-Zuschlag von 70 Franken) zu Mehrausgaben für den Bund führt, muss der Nationalrat die Ausgabenbremse lösen. Eine solche Abstimmung war bis jetzt in der grossen Kammer nicht notwendig, weil sie die Rentenverluste in der zweiten Säule anderweitig kompensieren wollte. Zum Lösen der Ausgabenbremse ist das absolute Mehr von 101 Stimmen notwendig. Sonst scheitert die gesamte Vorlage. Die Anhänger des Ständerats-Modells (SP, Grüne, CVP, BDP) vereinen mit den zwei Legisten 94 Stimmen.
Eine dieser Stimmen würde der Mitte-Links-Allianz fehlen, wenn Nationalratspräsident Jürg Stahl (svp.) während der entscheidenden Abstimmung eine Delegation empfängt oder aus anderen Gründen abwesend ist. Dann übernimmt nämlich einer der beiden Vizepräsidenten – Dominique de Buman (cvp.) oder Marina Carobbio (sp.) – die Sitzungsleitung. Als Vizepräsidenten stimmen sie ab, als – temporäre – Ratspräsidenten hingegen nicht.
AV2020: 3. Runde im NR, Geschäft geht in die Einigungskonferenz
Der Nationalrat behandelt das Geschäft in zwei Blöcken.
Block 1.
Lorenz Hess BD vertritt die Minderheit der Kommission betr. Export Pflege-Kinderrenten, welche die SGK-N als Teil des Angebots für einen Kompromiss wieder aufgenommen hat. Die Streichung beantragt er als Einzelantrag. Hess bezweifelt in seinem Votum die Weisheit der Kommission, welche mehrheitlich wesentliche Entscheide des NR aufgeben will.
Ruth Humbel vertritt die Minderheit bez. AHV-MWST Erhöhung gemäss SR.
Sebastian Frehner (SVP) macht klar, dass die SVP wesentliche Anträge der Minderheiten grundsätzlich unterstützt, aber für einen Kompromiss mit dem SR bereit ist, darauf zu verzichten und dafür erwartet, dass der SR auf das Angebot einsteigt resp. auf die 70 Franken AHV-Zuschlag verzichtet.
Kathrin Bertschy betont, dass die Grünliberalen im Sinne der Kommissions-Mehrheit bereit sind, auf grundsätzliche Positionen zu verzichten und wie zuvor die SVP nun auf die SR zählt, sich ebenfalls kompromissbereit zu zeigen.
Iganzio Cassis hält fest, dass die Kommission sieben von neun Differenzen ausgeräumt hat. Seine Forderung geht an Mitte-Links (CVP) sich zu bewegen.
Bruno Pezzatti führt aus, das für die FDP (wie die SVP) die Erhöhung der MWST nicht über 0,6% hinaus gehen darf.
Bundesrat Berset unterstützt die Kommissionsminderheit betr. MWST-Erhöhung. 0,6% reichten nur bis 2026, was dann? Berset hält 1% für notwendig.
Abstimmungen:
Der Einzelantrag Hess wird mit 158 zu 36 und 158 zu 37 Stimmen abgelehnt.
Minderheit Humbel zur Mehrwertsteuer und Übergangsbestimmung: Sie wird mit 104 zu 91 Stimmen abgelehnt.
Minderheit Humbel Zuteilung Ueberschussbeteiligung: Wird mit 160 zu 35 Stimmen abgelehnt.
Sämtliche Minderheitsanträge in Block 1 wurden damit abgelehnt. Der Rat ist seiner Kommission gefolgt und hat damit einen grossen Schritt Richtung SR getan.
In Block 2 geht es zentral um die Ausgleichsmassnahmen, sprich AHV-Zuschlag gemäss SR oder Modell NR mit Streichung KA.
Humbel vertritt die Minderheit, welche sich dem SR anschliessen will.
Regine Sauter betont die Vorteile des NR-Modells für Frauen, Leute mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte. Die 70 Franken seien nicht notwendig. Dem SR wirft sie vor, sich vom NR weg bewegt zu haben, was unschweizerisch sei.
Christine Häsler (SP) bringt die gleichen Argumente wie Humbel, welche die grossen Vorteile der 70 Franken hervorhebt.
Thomas de Courten (SVP) kritisiert Hess und seine “von Ironie triefenden” Aussagen und betont die Opferbereitschaft des NR für einen Kompromiss. Die 70 Franken sind eine Fehlentwicklung. Der SR hat eine Seniorenvorlage gezimmert. Die Jungen sollen das ausbaden.
Berset wiederholte seine Forderung nach einer angemessenen Erhöhung der MWST im Sinne des SR. Und er warf dem Rat vor, gegen seine eigene Argumentation bez. Streichung KA zu handeln.
Abstimmung
Minderheit Humbel wird mit 102 zu 91 Stimmen abgelehnt. Womit der Rat bei seinem Modell bleibt (Streichung KA, keine AHV-Erhöhung) und das Geschäft in die Einigungskonferenz geht.
Geschäft / Ratsprotokoll / NZZ
Fahrplan zur Rentenreform, “Durchbruch oder Schiffbruch”
Die NZZ hat den Fahrplan für die letzte Phase der Beratung zur AV2020 aufgeschaltet:
■ Am Montagnachmittag 13.3.17 tagt der Nationalrat. Wenn er wie erwartet seiner Kommission folgt und die Differenzen bestehen lässt, kommt es zur Einigungskonferenz.
■ Am Dienstagabend tritt die Einigungskonferenz zusammen. Sie besteht aus je 13 Mitgliedern der Kommissionen beider Räte und muss einen Einigungsantrag erarbeiten, der alle Differenzen gesamthaft bereinigt. FDP, SVP und GLP erwarten, dass sich der Ständerat bei der Kompensation dem Nationalrat anschliesst und auch bei der Mehrwertsteuer entgegenkommt. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Einigungskonferenz ist jedoch zu erwarten, dass der Antrag am Ende eher auf der Linie des Ständerates liegt.
■ Am Mittwoch und Donnerstagmorgen beugen sich die Fraktionen über den Einigungsantrag. Auch die übrigen Akteure ausserhalb des Parlaments wie die Gewerkschaften und die wichtigen Wirtschaftsverbände werden Position dazu beziehen und insbesondere festlegen, ob sie die Reform in dieser Form mittragen oder per Referendum bekämpfen werden.
■ Am Donnerstagvormittag kommt es im Parlament zum grossen Showdown. Zuerst entscheidet der Ständerat als Erstrat über den Antrag der Einigungskonferenz. Falls er zustimmt, berät danach der Nationalrat darüber. Wird der Einigungsantrag in einem der beiden Räte verworfen, ist die Rentenreform gescheitert. Weil für die Erhöhung der AHV-Rente zugleich die Ausgabenbremse gelöst werden muss, braucht es für eine Mehrheit im Nationalrat 101 der 200 Stimmen.
■ Am Freitagmorgen kommt es zur Schlussabstimmung, falls beide Räte am Vortag der Rentenreform in der Form des Einigungsantrags zugestimmt haben. Wird die Rentenreform verabschiedet, kommt es am 24. September zur Volksabstimmung. Dazu ist kein Referendum nötig, da die eigentliche Reform und die Mehrwertsteuererhöhung wechselseitig miteinander verknüpft wären und die Mehrwertsteuererhöhung zwingend vors Volk müsste. Erreicht die Rentenreform in der Schlussabstimmung der Räte jedoch keine Mehrheit, ist die Vorlage erledigt und die Reform gescheitert.
Wetterwald neuer Geschäftsführer der BLPK
Stephan Wetterwald wird neuer Vorsitzender der Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Der 43-Jährige tritt seine neue Stelle am 1. Oktober an. Der Verwaltungsrat hat Stephan Wettwald an seiner letzten Sitzung im Anschluss an ein mehrstufiges Auswahlverfahren gewählt.
Der in Solothurn wohnhafte Wetterwald wird Nachfolger von Hans Peter Simeon, der Ende November in den vorzeitigen Ruhestand tritt. Simeon übernahm die Leitung der BLPK im Juni 2003.
Wetterwald war bisher als Geschäftsführer zweier Sammelstiftungen und Mitglied der Geschäftsleitung des Beratungsunternehmens für berufliche Vorsorge Noventus PensionPartner AG in Zürich tätig. Zuvor hatte er eine Kaderfunktion im Firmenkundengeschäft bei einer Bank innegehabt.
NZZaS auf der Suche nach der besten PK
Was ist eine gute, was eine schlechte Pensionskasse? VZ hat zur Beantwortung der Frage für die NZZ am Sonntag 30 grosse Vorsorgeeinrichtungen mit 1,6 Millionen Versicherten unter die Lupe genommen.
Das VZ hat die Kassen auf vier Kriterien hin verglichen: Deckungsgrad, Verzinsung, Verwaltungskosten, Umwandlungssatz. Nicht immer schneiden dieselben Kassen gut ab. Zwei Ranglisten sind in Tabellenform dargestellt.
Statistik der neuen Leistungsbezüger
Die Neurentenstatistik (NRS) beschreibt, wie viele Personen aus dem Schweizer Vorsorgesystem neu eine Altersrente erhalten oder einen Kapitalbezug tätigen. Die Daten liegen zu den Säulen 1, 2 und 3 vor. Als «neu» wird eine Rente definiert, wenn sie im angegebenen Jahr erstmals bezogen wurde. Da aus allen drei Säulen Renten entspringen können, kann eine Person mehrmals eine «neue Rente» erhalten.
Auch die durchschnittliche Höhe der neuen Renten bzw. Kapitalbezüge pro Person wird, nach Alter und Geschlecht, ausgewiesen. Für die Kapitalbezüge (Säule 2 und 3a) liegt zusätzlich die Information vor, ob diese im Rahmen der Pensionierung oder aus anderen Gründen bezogen wurden (z.B. Wohneigentumsförderung).
Die erstmalige Publikation der Ergebnisse der NRS wird am 24. März 2017 erfolgen. Es wird sich um die Auswertung der Daten des Jahres 2015 handeln.
BVK: VPOD setzt eigene Stiftungsräte unter Druck
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung des VPOD an die eigenen Stiftungsräte bei der kantonalzürcherischen Kasse, die gesetzlich geforderte Schweigepflicht gegenüber Dritten nicht länger einzuhalten. Im Beitrag von Daniel Schneebeli heisst es:
In der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, stehen Wahlen an. Der Stiftungsrat, der für 30 Milliarden Franken Vorsorgevermögen von rund 120’000 Versicherten verantwortlich ist, wird im Mai für vier Jahre neu bestimmt. Der Stiftungsrat ist gross: Die Arbeitgeber haben Anrecht auf neun Sitze, die Arbeitnehmer ebenso.
In der Regel gehen solche Wahlen ohne viel Aufsehen über die Bühne. Doch aufseiten der Arbeitnehmer kommt es diesmal zu einer dicken Überraschung. Die Gewerkschaft VPOD wird ihre einzigen beiden Mitglieder im Stiftungsrat, den ehemaligen Mittelschullehrer Ernst Joss und den Bibliothekar Guido Suter, nicht zur Wiederwahl empfehlen – obwohl beide gerne nochmals für den VPOD kandidieren möchten.
Grund dafür ist eine sogenannte Wahlplattform, in der sich alle Kandidaten zu einigen Grundsätzen verpflichten müssen. So verlangt die Gewerkschaft neben Selbstverständlichkeiten wie dem Einsatz für die «Interessen der Versicherten» und eine «stabile BVK» auch von seinen Kandidaten, dass sie sich nicht an die Schweigepflicht halten, die für Stiftungsratsmitglieder gilt. In der Fussnote der Plattform heisst es: «Die Schweigepflicht, wie sie in Artikel 37 des Organisationsreglementes festgehalten ist, wird abgelehnt.»
Blick kritisiert Banken
Mit Zitaten u.a. von Hanspeter Konrad und Colette Nova kritisiert der SonntagsBlick das Verhalten der Banken gegenüber Pensionskassen. Der Beitrag ist wohl im Zusammenhang mit der laufenden Altersreform zu sehen und dem Versuch linker Kreise, die 2. Säule zu diskreditieren.
UWS: Der Trend ist ungebrochen
Die SonntagsZeitung schreibt über den anhaltenden Trend zu tieferen Umwandlungssätzen. Die Zeitung hält fest:
Immer mehr Pensionskassen senken den Umwandlungssatz auf 5 Prozent oder noch tiefer. Die Zahlungen verringern sich damit um einige Hundert Franken pro Monat. Dies droht nun auch den Angestellten der Post und der SBB. Mit 62’000 beziehungsweise 33’000 Beschäftigten sind sie der dritt- und der viertgrösste Arbeitgeber der Schweiz.
Beide drängen darauf, den Satz auf unter 5 Prozent zu senken, bestätigen mehrere Quellen. Dies soll gestaffelt über mehrere Jahre passieren. Die Post will den Satz ab 2018 von heute 5,35 Prozent auf 5 Prozent reduzieren. Später sollen weitere Senkungen folgen. Dabei ist auch die Senkung der Witwen- und Waisenrente vorgesehen.
Postchefin Susanne Ruoff bestätigte gegenüber der SonntagsZeitung am Rande der Bilanzmedienkonferenz, dass das bisherige Niveau nicht beibehalten werden kann. Sie verwies dabei auf die Situation an den Finanzmärkten und die zunehmende Lebenserwartung. «Die Verhandlungen laufen. Es steht noch nicht fest, ob der Umwandlungssatz unter 5 Prozent sinken wird», sagte Ruoff. «Doch nichts zu tun, ist für uns keine Option.»
Gegen solche Einschnitte laufen Gewerkschafter Sturm. «Wir sind gegen eine weitere Reduzierung des Umwandlungssatzes. Eine Senkung auf unter 5 Prozent werden wir mit allen Mitteln bekämpfen», sagt René Fürst, Leiter Branche Post des Personalverbands Transfair. Die SBB wollten die laufenden Gespräche mit den Sozialpartnern nicht kommentieren. «Es wird in den kommenden Monaten darüber entschieden, ob und in welchem Ausmass der Umwandlungssatz gesenkt wird», sagt Patrick Zuber, Sprecher der SBB-Pensionskasse. Momentan liegt er noch bei 5,21 Prozent. 2012 betrug er 6,52 Prozent.
“Kein Radikalismus vor den Fakten!”
pw. SP-Prominenz versucht, vor der entscheidenden letzten Runde nochmals für ihr AV2020-Modell Stimmung zu machen. Vorgestellt wird es als “entscheidender Sieg gegen die neoliberalen Hardliner”. Das richtet sich nicht an die politischen Gegner, sondern an jene Teile der eigenen Parteibasis, welche auch bei einem Erfolg ihrer Partei im Parlament das Referendum ergreifen wollen. Damit wird auch der merkwürdige Titel ihrer Botschaft verständlich, welche u.a. von Cédric Wermuth unterschrieben ist und über welcher es kryptisch heisst: “Offener Brief to whom it may concern”. Im letzten Absatz heisst es:
Wir gehören nicht zu jenen, die aus einem falschen Verantwortungsbewusstsein jeden parlamentarischen Kompromiss mittragen, einfach weil es ein Kompromiss ist. Wir gehören definitiv nicht zu jenen, die meinen, Partei- und Gewerkschaftsbasis müssen in jeder Vorlage der Weisheit der Fraktion folgen. Das ist nicht unser Verständnis linker Politik, im Gegenteil. Genauso falsch ist aber ein Radikalismus vor den Fakten. Eine Vorlage abzulehnen, nur weil sie ein Kompromiss ist.
Handelszeitung: “Der grosse Rentenklau”
Stefan Barmettler bringt es in der Handelszeitung auf den Punkt. Er schreibt zum 70 Franken AHV-Zuschlag:
So frivol ist noch nie in die Taschen von Dritten gegriffen worden. Genau das macht aber die SP-und-CVP-Phalanx im Ständerat. Gemäss ihrem Plan sollen künftige Neurentner mit einer Rentenerhöhung von 70 Franken im Monat respektive 840 Franken im Jahr beglückt werden.
Es geht der Mehrheit in der kleinen Kammer nicht um Gerechtigkeit oder um Kompensation, sondern schlicht um ein Goodie für eine exklusive Bevölkerungsgruppe – auf Kosten von Dritten. Profitieren vom Vorschlag aus dem Ständerat würden all jene, die heute zwischen 50 [45] und 65 Jahre alt sind. In diesem schiefen Konzept zur Sicherung der AHV sind diese Jahrgänge unter der «Übergangsgeneration» subsumiert.
Das ist die Umschreibung einer Generation, die gehätschelt wird – nur um sie politisch ins Boot zu locken. Dass dieser Plan ein Bruch ist mit dem Prinzip der Gleichbehandlung, mag in den Augen der Profiteure lässlich sein. Aber er ist auch sozialpolitisch fragwürdig. Mit der Giesskanne eine ganze Rentnergeneration zu beschenken, ist unsozial und ineffizient.
Ein Grossteil des Zustupfs, der alljährlich gegen 2 Milliarden Franken kostet, wird auf Sparkonten landen. Der allergrösste Skandal aber ist, dass die heute unter 49-Jährigen dereinst die Rechnung bezahlen müssen. Es ist jene jüngere Generation, welche bereits die schiefe Demografie und ihre finanzielle Mehrbelastung zu schultern hat.
Berechnungstool für die Umverteilung
Bei Schweizer Pensionskassen findet bekanntlich eine massive Umverteilung statt: Aufgrund der historisch tiefen Zinsen und der gestiegenen Lebenserwartung kosten die garantierten Renten systematisch mehr, als effektiv finanziert ist. Die daraus entstehende Lücke muss durch die aktiven Versicherten, d.h. durch all jene Personen, die noch nicht in Rente sind, gestopft werden. Schätzungen zufolge werden dadurch rund 3 Mrd. Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt – und zwar jährlich!
Was bedeutet diese absurd hohe Zahl für eine einzelne Person? Wie viel Rente geht dadurch jährlich verloren? Und noch viel wichtiger: Wie hoch steigt dieser Betrag, wenn in Zukunft nichts gegen die Umverteilung unternommen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der von Prof. Lukas Müller erstellte Comparis Umverteilungsrechner. Damit können Personen indikativ berechnen, wie sie persönlich von der Umverteilung in den Pensionskassen betroffen sind.
Neben der Basisversion gibt es eine erweiterte Fassung mit zusätzlichen Parametern. Prof. Müller hat uns dazu folgende Erläuterungen geschickt:
Ohne manuelle Eingabe geht der Rechner von einer jährlich wiederkehrenden Umverteilung von rund 3 Mrd. Franken aus, ohne dass sich dieser Betrag in Zukunft verändert. Allerdings gibt es höhere und auch tiefere Schätzungen, daher kann man bei den erweiterten Eingaben diese Annahme manuell übersteuern und den daraus entstehenden Effekt beobachten.
Gleichzeitig lässt sich auch die Entwicklung der Kosten manuell anpassen. Wer also (die Hoffnung stirbt zuletzt…) von sinkender Umverteilung in der Zukunft ausgeht, kann bspw. -1% eintragen, womit die Umverteilung auf dem heutigen Wert startet und dann jedes Jahr um 1% zurückgeht. Das ist zugegebenermassen eher eine Spielerei – wir wollten aber verhindern, dass jemand die Ergebnisse des Rechners in Frage stellt, weil die Eingaben aus seiner Sicht nicht passen. Jetzt kann man das gleich selbst korrigieren.





