Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung des VPOD an die eigenen Stiftungsräte bei der kantonalzürcherischen Kasse, die gesetzlich geforderte Schweigepflicht gegenüber Dritten nicht länger einzuhalten. Im Beitrag von Daniel Schneebeli heisst es:

In der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, stehen Wahlen an. Der Stiftungsrat, der für 30 Milliarden Franken Vorsorgevermögen von rund 120’000 Versicherten verantwortlich ist, wird im Mai für vier Jahre neu bestimmt. Der Stiftungsrat ist gross: Die Arbeitgeber haben Anrecht auf neun Sitze, die Arbeitnehmer ebenso.

In der Regel gehen solche Wahlen ohne viel Aufsehen über die Bühne. Doch aufseiten der Arbeitnehmer kommt es diesmal zu einer dicken Überraschung. Die Gewerkschaft VPOD wird ihre einzigen beiden Mitglieder im Stiftungsrat, den ehemaligen Mittelschullehrer Ernst Joss und den Bibliothekar Guido Suter, nicht zur Wiederwahl empfehlen – obwohl beide gerne nochmals für den VPOD kandidieren möchten.

Grund dafür ist eine sogenannte Wahlplattform, in der sich alle Kandidaten zu einigen Grundsätzen verpflichten müssen. So verlangt die Gewerkschaft neben Selbstverständlichkeiten wie dem Einsatz für die «Interessen der Versicherten» und eine «stabile BVK» auch von seinen Kandidaten, dass sie sich nicht an die Schweigepflicht halten, die für Stiftungsratsmitglieder gilt. In der Fussnote der Plattform heisst es: «Die Schweigepflicht, wie sie in Artikel 37 des Organisationsreglementes festgehalten ist, wird abgelehnt.»

Stephan Wyss, PK-Experte (Prevanto) meint dazu:

Die Schweigepflicht sei keine Schikane für Stiftungsräte, sondern eine im Bundesgesetz über die berufliche ­Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verankerte Pflicht, keine Informationen aus dem Stiftungsrat «an Dritte» weiterzugeben. Wer das dennoch tue, verstosse nicht nur gegen das Organisationsstatut seiner Pensionskasse, sondern auch gegen das Gesetz. «Der VPOD verlangt von seinen Kandidaten, dass sie zu schnell an einem Radarkasten vorbeifahren. Das ist schlicht unhaltbar», sagt Wyss.

Verwiesen wird im TA auf einen Artikel Hermann Walsers, früherer Präsident des Pensionskasssenverbands ASIP, in der Schweizer Personalvorsorge:

Er ist der Meinung, dass es zum Beispiel einem Arbeitgebervertreter möglich sein müsse, Entscheide mit finanziell grosser Tragweite mit dem Verwaltungsrat seiner Firma vorzubesprechen. Sonst müsse er «im luftleeren Raum» handeln. Allerdings räumt auch Walser ein, dass es nicht angehe, wenn von Verbänden öffentlich Kampagnen gegen anstehende Geschäfte gefahren würden. Damit werde die Tätigkeit des Stiftungsrates verpolitisiert und seine Handlungsfreiheit eingeschränkt.

Zur Reaktion von Schneebeli und Suter heisst es:

Sowohl Guido Suter wie auch Ernst Joss werden trotz Liebesentzug des VPOD nochmals für den Stiftungsrat kandidieren. Portiert werden nun beide vom VPV, dem Verband der vereinigten Personalverbände. Joss wird zudem vom Verband der Mittelschullehrer unterstützt. Der VPOD wird laut Brunner keine reine VPOD-Liste präsentieren. Man habe aus zahlreichen Bewerbungen neun Personen ausgewählt, die alle die Wahlplattform unterzeichnet hätten. Diese Neuner-Liste bestehe bei weitem nicht nur aus VPOD-Mitgliedern.

  TA