Die Neurentenstatistik (NRS) beschreibt, wie viele Personen aus dem Schweizer Vorsorgesystem neu eine Altersrente erhalten oder einen Kapitalbezug tätigen. Die Daten liegen zu den Säulen 1, 2 und 3 vor. Als «neu» wird eine Rente definiert, wenn sie im angegebenen Jahr erstmals bezogen wurde. Da aus allen drei Säulen Renten entspringen können, kann eine Person mehrmals eine «neue Rente» erhalten.

Auch die durchschnittliche Höhe der neuen Renten bzw. Kapitalbezüge pro Person wird, nach Alter und Geschlecht, ausgewiesen. Für die Kapitalbezüge (Säule 2 und 3a) liegt zusätzlich die Information vor, ob diese im Rahmen der Pensionierung oder aus anderen Gründen bezogen wurden (z.B. Wohneigentumsförderung).

Die erstmalige Publikation der Ergebnisse der NRS wird am 24. März 2017 erfolgen. Es wird sich um die Auswertung der Daten des Jahres 2015 handeln.

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