Gefährliche «Plünderung» der Pensionskasse
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Voraussetzungen für den Vorbezug von Vorsorgegeldern für den Erwerb von Wohneigentum. Ferber hält dazu fest:
Für Normalverdiener wird es in der Schweiz immer schwieriger, sich ein Eigenheim zu kaufen. Dies zeigt eine Anfang Februar publizierte Statistik der Grossbank UBS, die Immobilienpreise und Mieten ins Verhältnis zueinander setzt. Laut dieser sind zurzeit im Durchschnitt rekordhohe 29,5 Jahresmieten nötig, damit sich Mieter ihre gemietete oder eine ähnliche Liegenschaft kaufen könnten. Viele Bürger wollen sich den Traum von der eigenen Immobilie aber trotz den sehr hohen Preisen erfüllen. Eine beliebte Methode, um die nötigen Eigenmittel zusammenzubringen, ist dabei ein Vorbezug der Pensionskasse. Was ist dabei zu beachten?
EK: Manöver hinter den Kulissen
Die Basler Zeitung berichtet über Manöver bei der Einigungskonferenz, bei denen der Versicherungsverband heftig an den Strippen zog und der rot/schwarze Block plötzlich ein Einsehen mit den Bedürfnissen der Assekuranz zeigte, um dessen Unterstützung für die Reform zu erhalten und anscheinend zu allerhand Tricksereien bereit war. Allerdings erfolglos. Dominik Feusi schreibt:
Der Bundesrat hatte im Geschäft zwei kleine Paragrafen neu in das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen, die den Versicherungskonzernen Sorge bereiteten. Es geht um die Absicherung der beruflichen Vorsorge mit Eigenkapital und Vorschriften für Mantellösungen von Pensionskassen. Während der Ständerat die Bestimmungen durchwinkte, strich sie der Nationalrat. In der zweiten Runde schlug die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission letzte Woche vor, in fast allen Punkten dem Ständerat zu folgen, also die zusätzliche Regulierung so ins Gesetz zu schreiben, wie es Bundesrat und Ständerat beschlossen hatten.
Letztes Wochenende soll deshalb Urs Berger, Verwaltungsratspräsident der Mobiliar und Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes zum Telefon gegriffen und bei Parlamentariern interveniert haben, damit die beiden technischen Paragrafen wieder aus dem Gesetz gestrichen würden. Dabei erwähnte er offenbar nebenbei auch, dass sich die Versicherer die Unterstützung der Vorlage noch einmal überlegen würden, falls die Regulierung in der Vorlage bliebe, wie mehrere Parlamentarier unabhängig voneinander bestätigen.
Die wichtigsten Elemente der Reform
Gregor Gubser hat in Vorsorge Aktuell die wichtigsten Elemente der Reform gemäss Beschluss der Einigungskonferenz zusammen gefasst:
• Die AHV kann zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt in der 2. Säule. Weil der Altersrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.
• Das Frauenrentenalter steigt von 64 auf 65 Jahre.
• Der AHV soll der gesamte Ertrag des Demografieprozents zukommen. Deren Einnahmen steigen dadurch um gut 600 Mio. Franken.
• Der Bundesbeitrag an die AHV bleibt bei 19.55 Prozent.
• Die AHV-Beitragssätze von Selbständigerwerbenden bleiben unverändert.
• Witwen- und Waisenrenten sowie Kinderrenten bleiben unverändert.
• Pflegekinderrenten können weiterhin ins Ausland ausgezahlt werden.
• Die Plafonierung der Ehepaarrenten steigt auf 155 Prozent.
• Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um 0.6 Prozent erhöht.
• Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sinkt von 6.8 auf 6 Prozent.
• Die Renteneinbussen werden mit einem Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten kompensiert.
• Der Koordinationsabzug wird leicht verändert beibehalten.
• Die Altersgutschriftensätze betragen: 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren, 11 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren, 16 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren und dann bis zur Pensionierung 18 Prozent.
• Die Einbussen von Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, werden über den Sicherheitsfonds ausgeglichen.
• Die Mindestquote der Erträge, die Versicherten zukommen muss, bleibt bei 90 Prozent.
pw. Anzufügen wäre, dass es sich beim 70 Franken-Zuschlag auf die AHV-Rente nicht um eine Kompensationsmassnahme handelt, sondern um einen AHV-Ausbau für die Klasse der Neurentner, was auch für den Ehepaar-Plafond gilt. Und die Änderungen beim KA sind ziemlich weitgehend. Siehe dazu den Antrag der EK.
Tages-Anzeiger: “Ein vernünftiger Schritt”
Daniel Foppa kommentiert im Tages-Anzeiger die Parlaments-Beschlüsse zur AV2020:
Gesondert betrachtet wären die Mehrkosten angesichts der demografischen Entwicklung nicht zu verantworten. Vor allem, weil die AHV-Erhöhung flächendeckend an alle Neurentner entrichtet wird — und nicht nur an jene, die darauf angewiesen sind. Eingebettet in das Gesamtpaket dieser umfassenden Reform sind sie jedoch vertretbar. Sie sind, wenn man so will, der Preis der direkten Demokratie.
Unter dem Strich kommt nun am 24. September eine Rentenreform zur Abstimmung, die als Kompromissvorlage niemanden so richtig glücklich macht, aber dennoch ein Ja verdient. Sie ist eine Absage an reine Ausbauvorlagen nach der blauäugigen Maxime, ein reiches Land wie die Schweiz verfüge über unendliche Mittel für die Rentenfinanzierung.
Die Vorlage ist gleichzeitig eine Absage an eine rein versicherungsmathematische Betrachtung des Rentensystems und an ein Vabanquespiel, wonach das System erst mal an die Wand gefahren werden soll, um anschliessend einschneidende Sparmassnahmen durchzusetzen.
NZZ: Keine Reform, sondern Hinausschieben der Probleme
Michael Schönenberger kommentiert den Parlamentsentscheid in der NZZ:
Stände- und Nationalrat haben sich nun für eine Rentenreform entschieden, deren Zeithorizont gerade einmal bis 2030 reicht. Danach werden die AHV-Ausgaben aus dem Ruder laufen, es werden sich Defizite in Milliardenhöhe auftürmen – jährlich. Das ist keine Reform, sondern ein Hinausschieben der grundlegenden Probleme. Die Zeche wird die junge Generation zu bezahlen haben.
Nicht auszudenken, auf welche gesellschaftlichen Probleme wir nun zusteuern. Es wäre die Pflicht und Schuldigkeit von Bundesrat und Parlament gewesen, eine Reform vorzulegen, die AHV und berufliche Vorsorge nachhaltig strukturell saniert. Diese Chance ist verpasst. Stattdessen schickt man sich an, die AHV auszubauen und die Probleme noch grösser zu machen, als sie ohnehin schon sind.
SP-Bundesrat Alain Berset hat sein Ziel erreicht: den Ausbau der ersten, staatlichen Säule. Es darf unterstellt werden, dass dies von Beginn an sein grosser Masterplan war. Zuerst hat er die eigentlich getrennt zu sanierenden Säulen miteinander vermischt und ein Grosspaket gezimmert, um dann im Parlament einen vermeintlichen Handlungszwang zur Erhöhung der AHV herbeizuführen. Die CVP ist ihm und dem Gewerkschaftsführer Paul Rechsteiner auf den Leim gekrochen. Bei der Linken dürften heute noch die Korken knallen. (…)
Eine üble Figur machten die Grünliberalen: Ihr Sprecher im Parlament legte wortgewaltig dar, warum diese Vorlage überhaupt nicht die Vorlage seiner Partei sei, und zählte alle Nachteile der Reform auf – und empfahl dann, trotzdem mit Ja zu stimmen, damit das Volk entscheiden könne. Inkonsequenz ist nur der Vorname solchen Handelns.
FDP-Fraktionschef Ignazio Cassis nahm zu Recht das Wort Chaos in den Mund, als er von der Zeit nach 2030 sprach. Denn statt die Grundprobleme der Demografie zu lösen, fliessen die Mehreinnahmen in den AHV-Ausbau. Die Folge davon wird sein, dass die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre unausweichlich wird. Das ist dann vielleicht das einzig Positive, das man aus diesem denkwürdigen Tag herauslesen kann.
Arbeitgeber: “Parlament schiebt Verantwortung ab”
Der Arbeitgeberverband schreibt als Reaktion auf die Zustimmung der beiden Kammern zur Altersvorsorge 2020 gemäss Antrag EK:
Die Wirtschaft wird ihre Position demnächst festlegen. Es ist aber nicht absehbar, dass sie eine Reform mitträgt, die einen AHV-Ausbau von 70 Franken für Neurentner ohne die Einführung einer Schuldenbremse für die AHV vorsieht. Mit dieser unsolidarischen Vorlage hat das Parlament das Ziel des Bundesrats einer nachhaltigen Sicherung der AHV komplett aus den Augen verloren.
Ein AHV-Ausbau mit der Giesskanne für Arm und Reich wird die AHV ohne eine Schuldenbremse innert weniger Jahre in den Ruin treiben. Bereits 2027 wird das Umlagedefizit erneut 1 Milliarde Franken pro Jahr betragen. 2030 sind es schon 3 Milliarden, fünf Jahre später 7 Milliarden und 2045 sogar 12 Milliarden Franken – pro Jahr. Bereits ab Mitte der 2020er-Jahre müssen weitere Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Der Druck auf eine zügige Erhöhung des Rentenalters spätestens ab 2030 wird drastisch steigen. Selbst ein Rentenalter von 67 Jahren für Männer und Frauen reicht nicht aus, um das jährliche Finanzloch Mitte der 2030er-Jahre zu stopfen. Bereits mittelfristig wird zusätzlich eine spürbare Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge erforderlich. Heutige Rentner sowie vor allem junge und nachfolgende Generationen werden rücksichtslos abgestraft.
Arbeitgeber
Volle Zustimmung zur Reform
In einer Mitteilung schreibt der Pensionskassenverband an seine Mitglieder:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP beurteilt die Annahme der Vorlage „Altersvorsorge 2020“ als Chance, um die Altersvorsorge als Ganzes und insbesondere die berufliche Vorsorge zu sichern. Mit den Beschlüssen des Parlaments wird den ökonomischen und demografischen Herausforderungen Rechnung getragen. Die Stellschrauben im BVG werden neu so justiert, dass sie eher der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Nach dem Ja des Parlamentes gilt es nun, den Versicherten und der Bevölkerung die Vorteile der Vorlage sachlich und verständlich zu erklären. Wir werden mit den Mitgliedern diskutieren, wie wir uns in der kommenden Abstimmungskampagne positionieren wollen. (…)
Die unbestritten notwendige Reform zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge und des heutigen Rentenniveaus im Allgemeinen und der 2. Säule im Speziellen darf jetzt nicht Opfer ideologischer Auseinandersetzungen werden. Alle Akteure müssen ihren Beitrag für einen erfolgreichen Abschluss der Reform leisten.
AV2020: Nationalrat stimmt EK-Antrag mit 101 Stimmen zu
Nach der wenig überraschenden Zustimmung des Ständerats zum Beschluss der Einigungskonferenz zur Altersvorsorge 2020 dank der deutlichen Mitte-Links Mehrheit, wurde mit einiger Spannung der Entscheid des Nationalrats erwartet. Schliesslich wird der Antrag hauchdünn mit genau den für das qualifizierte Mehr notwendigen 101 Stimmen (gegen 91) angenommen. Das Geschäft muss noch in die Schlussabstimmung, wo die Zustimmung jetzt ebenfalls als wahrscheinlich gilt.
Ratspräsident Jürg Stahl macht eingangs aufmerksam auf eine wichtige Verfahrensfrage. Der Antrag der Einigungskonferenz (EK) macht die Lösung der Ausgabenbremse nötig. Der SR hat das getan. Dies ergibt sich aufgrund der Änderung des AHVG durch den Zuschlag für Neurentner sowie die Erhöhung des Ehepaar-Plafonds. Dazu ist das qualifiziertes Mehr von 101 Stimmen notwendig. Es wird eine einzige Abstimmung geben: Antrag EK gegen Minderheitsantrag DeCourten (SVP).
Humbel (CVP) als Kommissionssprecherin legt finanzielle Konsequenzen des Geschäfts resp. des EK-Antrags dar. Sie weist darauf hin, dass nur mit Annahme des Antrags das Volks die Möglichkeit hat, darüber abzustimmen.
Carrobio (SP) wirbt für den Antrag.
De Courten (SVP): Erläutert die Haltung der Minderheit. Die EK – das war kein Kompromiss sondern ein Diktat. Der AHV-Zuschlag ist brandgefährlich, die Kluft zwischen den zwei AHV-Klassen wird ständig grösser. Das Ganze geht auf Kosten der Kinder und Grosskinder. Ihnen hinterlassen wir Schulden und leere Kassen. Die Revision ist rein einnahmenseitig ausgerichtet. Diese Reform wäre Zwangsjacke für die nächste mit eingeschränktem Handlungsspielraum. Keines der Ziele des BR wird erreicht. Lehne Lösung des rot/schwarzen Machtkartells ab.
Lorenz Hess (BDP): Es geht um die Frage, ob das Volk entscheiden kann. Unterstütze Antrag EK. Von den beiden pièces de résistance konnte eines durchgesetzt werden. Gastrosuisse stimmt auch zu.
Christine Häsler (Grüne): Reform darf nicht scheitern. Frauen zahlen hohen Preis. Stärkung der AHV ist für die Grünen zentral. Volk soll das letzte Wort haben.
Weibel (GLP): Wer soll Rentenversprechen zahlen? Strukturprobleme sind zu lösen und Gerechtigkeit zu schaffen. Leider war der SR nicht konstruktiv. EK hat keinen Kompromiss gesucht. MWST-Entscheid ist abstimmungstaktisch. Stellt Reformfähigkeit des Parlaments in Frage. Profitieren wird nur die Uebergangsgeneration. Es fehlt eine Stabilisierungsregel. Die Kosten tragen die Jungen. Vorlage hat auch positive Aspekte. GLP sagt ja zur Vorlage, damit Volk abstimmen kann. Mit Nein an der Urne haben wir rascher eine neue Vorlage.
Frehner (SVP): Antrag der EK ist abzulehnen. AHV ist trotz MWST-Erhöhung nicht gesichert. NR-Modell hätte gute Lösung für Frauen mit Teilzeit geboten, EK-Lösung kommt aus der Steinzeit. Missratener Antrag, ist abzulehnen.
Amstutz (SVP): 2 Millionen-Rentner gehen mit EK-Antrag leer aus. Unsere Generation profitiert flächendeckend. Bezahlen tun die Jungen.
Schmid-Federer (CVP): Weist darauf hin, dass die Linke vielen Forderungen zugestimmt hat, auch die Rechte. 70 Franken sind der heilige Jordan, der offenbar nicht überschritten werden kann.
Schenker (SP): Vorschlag der EK ist Kompromiss. Alle haben beigetragen. Rentenalter und Umwandlungssatz sind für uns schwer zu schlucken. Antrag ist tragbar und verdaulich. Haben Augenmass bewahrt. Werden Vorlage in der Abstimmung nach Kräften unterstützen.
Cassis (FDP): Müssen Bilanz ziehen. Erhöhung Frauen-Rentenalter bringt 1,2 Mrd. Franken, die werden verschenkt mit der AHV-Erhöhung, zudem muss MWST erhöht werden. Die Schulden überlassen wir den Jungen. Das ist nicht solidarisch. Wir wollen keinen Brandbeschleuniger, sondern Brandlöschung. Wir stören den linken Gottesdienst. Können wir uns ein Scheitern leisten? Gegenfrage, können wir uns diese Reform leisten? Der SR ist seinem Auftrag als Chambre de Réflexion nicht nachgekommen. Spätere Reformen werden noch schwerer. Es ist unsere Pflicht, diese Reform abzulehnen als staatstragende Partei.
BR Berset: Wiederholt seine Bemerkungen vor dem SR. EK-Antrag erfüllt vier Forderungen, mindestens teilweise. Sicherung der Renten, Sicherung der Finanzen der AHV, Anpassung an gesellschaftl. Änderungen, Stopp der Umverteilung. Ohne Reform ist AHV gefährdet. Stimmen Sie zu.
Abstimmung
Aufgrund der Ausgabenbremse ist qualifiziertes Mehr von 101 Stimmen notwendig.
Der Antrag der EK wird mit 101 zu 91 Stimmen angenommen (4 Enthaltungen). Qualifiziertes Mehr damit erreicht. Das Geschäft geht in die Schlussabstimmung.
Ratsprotokoll – Antrag der EK / Live-Bericht NZZ / Zum Geschäft
AV2020: SR stimmt Beschluss der Einigungskonferenz zu
Nachdem die EK getagt hat, liegen nun deren Endfassung der Altersvorsorge 2020 bei den beiden Räten. Erst beim Ständerat, später ab 11.30 beim Nationalrat. Wobei die Zustimmung des Ständerats als gesichert gilt, womit die Zukunft der Vorlage beim Nationalrat liegt. Nachdem die GLP signalisiert hat, dass sie den EK-Entscheid unterstützen wird, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch der NR – wenn auch knapp – zustimmt.
Konrad Graber (CVP) bezeichnet den Entscheid der EK als Kompromiss zwischen NR und SR. Man sei den Forderungen des NR bei der Finanzierung gefolgt, dem SR beim Ausgleich.
Alex Kuprecht (SVP) betont die Fortschritte mit der Revision bei Rentenalter, UWS etc., beklagt aber, dass sich der Rat während der ganzen Beratung nie bewegt habe und unter dem Diktat der Mehrheit im Rat gestanden sei. Er könne die Verantwortung für dieses Ergebnis nicht akzeptieren, welches massiv die junge Generation belaste. Gefährlich sei die Vermischung der Säulen, welche noch üble Konsequenzen haben werde.
Paul Rechsteiner (SP) hingegen spricht von einer “reifen Leistung bezüglich Kompetenz und politischem Beurteilungsvermögen”. Die Vorlage habe faire Chance in der Volksabstimmung.
Karin Keller-Sutter: Das Resultat der EK ist kein Kompromiss. Kompromissvorschläge lagen vor, bspw. AHV-Plafond 155% für alle oder 70 Franken-Zuschlag für kleine Renten. Alles ist abgelehnt worden. Vorliegendes Ergebnis bildet Leistungsausbau und verschlechtert die Finanzierungssituation. Man reisst neue Löcher auf. Ist der zu zahlende Preis das Ergebnis wert? Der Ausbau in der AHV von heute ist die Steuer von morgen. Die Freude über den Ausbau wird von kurzer Dauer sein. Schaffen Zweiklassen-AHV, das ist eine nicht zu akzeptierende Ungerechtigkeit ist. Es profitiert allein die Uebergangsgeneration. Solidarität sieht anders aus.
Pascale Bruderer hat dem lediglich die Begriffe “Verantwortung” und “Alter in Würde” entgegenzusetzen. Wir sollen ja sagen, zur Lösung die vorliegt.
Pimin Bischof (SVP): Was ist besser, etwas zu tun oder nichts zu tun? Das wichtigste Sozialwerk steht auf dem Spiel. Ohne Zusatzfinanzierung geht die AHV bankrott!
Roland Eberle (SVP): Wenn man die AHV stabilisieren will, sollte man sie nicht mit neuen Leistungen belasten. Der schwarz/rote Block hat in einer Nacht und Nebel-Aktion mit Unterstützung von Bundesamt und Bundesrat sein Modell durchgedrückt. Die Minderheit hat keine Chance. Das Stöckli hat seinen Auftrag, über Parteigrenzen hinaus Lösungen zu suchen, nicht erfüllt. Das Stöckli wird zur Bühne von parteipolitischen Machtspielen. Wir setzen den Hammer an das Fundamt unserer Institution an.
Hans Stöckli (SP): Der ASIP hat uns geschrieben und verlangt sehnlichst eine Revision. Linke ist bereit, 6% zu unterstützen, nachdem man gegen 6,4% war. Das ist ein einzigartiges Angebot. AHV-Zuschlag wird durch Lohnprozente finanziert.
Hannes German (SVP): Die Revision schafft Profiteure und Betrogene. Die Profiteure profitieren doppelt, Ausgleich beim BVG und AHV-Zuschlag. Die Jungen bezahlen die Zeche. Das Machtkartell der Mehrheit hat gesprochen. Das ist ein Generationenbetrug.
Erich Ettlin (CVP): Wir haben austariertes System. Und die nächste Reform kommt bestimmt. Dann werden Fehler korrigiert.
Konrad Graber: Das Menu ist angerichtet, wir haben eine Demokratie, Sie müssen nicht essen.
BR Berset: Alles wurde analysiert, alles liegt auf dem Tisch. Wird nichts getan, haben wir 2030 ein AHV-Defizit von 40 Mrd. Der Bundesrat hat mir aufgetragen, Sie an die Bedeutung dieser Reform zu erinnern, politisch, sozial, wirtschaftlich. Bei den grossen Linien besteht weitgehend Übereinstimmung. Das was verbindet, ist viel grösser als das was trennt. Unterstütze Sie den Antrag .
Abstimmung
Der Antrag gemäss Einigungskonferenz wird mit 27 gegen 17 Stimmen angenommen.
Die Konsequenzen des EK-Entscheids
Die NZZ hat die Daten des BSV zu den finanziellen Folgen der Entscheide der Einigungskonferenz unter die Lupe genommen. Hansueli Schöchli schreibt:
Per saldo kämen als Folge des Vorschlags nach einer Übergangsphase massive Mehrausgaben auf die AHV zu. 2045 machen die Mehrausgaben per saldo 2,1 Milharden Franken aus, und mit weiteren Ausgabensteigerungen danach ist zu rechnen. Das heisst: Eine Reformvorlage, die eigentlich die AHV an die Demografie und die gestiegene Lebenserwartung anpassen sollte, bringt grosse Mehrausgaben und damit sogar noch eine Erhöhung der Hypotheken für die folgenden Generationen. Bezogen auf die AHV, geht der Vorschlag damit in die falsche Richtung und ist deutlich schlechter als das Nichtstun. (…)
In einer «ausgewogenen» Vorlage, so mag man mutmassen, würde die Sanierung der AHY vielleicht je etwa zur Hälfte durch Zusatzeinnahmen bzw. durch Ausgabensenkungen geschehen. Was nun vorliegt, geht aber sogar über die Aufteilung «100 Prozent via Einnahmen / 0 Prozent via Ausgaben» hinaus. Die Zusatzsteuern und -abgaben machen 2045 nicht weniger als 155 Prozent der geplanten Ergebnisverbesserung von 3,8 Milliarden Franken aus; der über 100 Prozent hinausgehende Teil wird durch die erwähnten Mehrausgaben weggefressen. Dass zudem die geplante Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge wegen der Zunahme der Arbeitskosten einige tausend Arbeitsplätze kosten könnte, sei nur in Klammern angefügt.
Die Frage ist, ob das für die AHV geplante Schlamassel durch Verbesserungen in der zweiten Säule (Pensionskassen) kompensiert wird. Dort soll der minimale Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf 6 Prozent sinken; pro 100 000 Franken Alterskapital würden damit künftig für Neurentner «nur» noch 6000 statt 6800 Franken Jahresrente fliessen. Das wäre rechnerisch immer noch viel zu viel (ein Umwandlungssatz von etwa 5 Prozent wäre eher korrekt), aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings soll die «Übergangsgeneration» von zwanzig Jahrgängen eine Besitzstandsgarantie erhalten – was nach der Frage ruft, was die Senkung des Umwandlungssatzes denn überhaupt soll.
NZZ: Abbrechen und neu starten
Helmut Stalder kommentiert in der NZZ die Arbeit des Parlaments zur AV2020.
Alles oder nichts ist bei der Rentenreform seit zwei Jahren die Devise von SP und CYP. Und sie ziehen diese Strategie durch bis zum bitteren Ende. Alle Appelle gingen ins Leere, nicht einmal in der Einigungskonferenz sind sie vom Plan abgerückt, die AHV-Renten um 70 Franken pro Monat zu erhöhen. Während sich die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat in der parlamentarischen Ausmarchung Verhandlungsspielraum verschaffte und dann in allen Nebenpunkten entgegenkam, gruben sich SP und CVP immer tiefer ein und machten sich selbst praktisch manövrierunfähig. Am Schluss boten sie an, die Mehrwertsteuer nicht um einen, sondern nur um 0,6 Prozentpunkte anzuheben. Aber das ändert nichts daran: Was nun auf dem Tisch liegt, ist keine Einigung zur Güte, mit der alle gleichmässig unzufrieden sind und doch leben können, sondern ein Diktat jener, die von Anfang an weder willens noch fähig waren, von ihrem Plan eines AHV-Ausbaus abzulassen. (…)
Statt die beiden Säulen der Altersvorsorge getrennt zu stabilisieren, wie das die Bürgerlichen im ganzen Prozess verfolgten, war und ist es das offensichtliche Ziel von SP und CVP, die staatliche Altersvorsorge auszubauen, ungeachtet ihrer prekären Verfassung, die seit zwei Jahren offensichtlich ist. Das ist nicht nur eine Zielverfehlung, sondern eine Perversion der ganzen Vorlage. Auch das abstimmungstaktische Argument von links, nur mit den 70 Franken Rentenerhöhung sei die Vorlage beim Volk mehrheitsfähig, wird nicht wahrer durch die gebetsmühlenartige Wiederholung. Den Ausbau der AHV haben die Stimmberechtigten nämlich erst vor knapp sechs Monaten bei der Gewerkschaftsinitiative «AHV plus» abgelehnt, wohlwissend, dass ein Leistungsausbau die AHV gefährdet.
Das Parlament tut deshalb gut daran, die Übung heute Donnerstag abzubrechen, auch wenn dies nach vier gescheiterten Rentenreformen das Vertrauen in die Reformfähigkeit der Räte nicht eben stärkt und durch die Verzögerung ein hoher Preis zu zahlen ist. Nach der ernüchternden Erfahrung im Parlament dürfte es nun zielführender sein, Bundesrat Bersets ambitiöse Grossreform aufzusplitten und zu versuchen, die einzelnen Vorhaben rasch in gesonderten Paketen zu realisieren. Es wird sicher nicht leicht sein, jeweils mehrheitsfähige Lösungen zu finden. Aber der Handlungsdruck ist insbesondere in der AHV grösser als bei früheren Anläufen.
AV2020: Dokumente zu den Beschlüssen der Einigungskonferenz
Auf der Parlaments-Website zur Altersvorsorge 2020 wurden eine Reihe von Dokumenten zu den Beschlüssen der Einigungskonferenz aufgeschaltet:
- FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN REFORM DER ALTERSVORSORGE 2020 IM JAHR 2030 GEMÄSS DEN BESCHLÜSSEN DES SR, DES NR UND DER EINIGUNGSKONFERENZ
- DIE REFORM NACH DEN BESCHLÜSSEN DER EINIGUNGSKONFERENZ VOM 14. MÄRZ 2017. ÜBERSICHT ÜBER DIE BEITRAGSBELASTUNG (ARBEITNEHMER- UND ARBEITGEBERBEITRÄGE) UND RENTENVERÄNDERUNGEN IN DER AHV UND IM BVG
- AHV-FINANZHAUSHALTE GEMÄSS ANTRAG DER EINIGUNGSKONFERENZ
- PRÄSENTATION ALTERSVORSORGE 2020. ANTRAG DER EINIGUNGSKONFERENZ
- REFORM ALTERSVORSORGE 2020 – KURZÜBERSICHT
Aufschlussreich ist insbesondere die letztgenannte Kurzübersicht.
SP/CVP-Block setzt sich in der Einigungskonferenz durch
Die NZZ berichtet über die Ergebnisse der Einigungskonferenz zur AV2020:
Von einer Einigung kann keine Rede sein. 12 Parlamentarier lehnten das Ergebnis der Einigungskonferenz der beiden Räte am späten Dienstagabend ab, 14 sprachen sich dafür aus. Stark umstritten bleibt die Kompensation der Renteneinbussen in der ersten Säule mit einem AHV-Zuschlag von 70 Franken. In diesem Punkt setzte sich die ständerätliche Variante, verfochten von einer CVP-SP-Allianz, mit 14 zu 12 Stimmen durch.
Längere Diskussionen gab es bei der Mehrwertsteuer. Schliesslich legte eine Mehrheit von 14 gegen 10 Stimmen (2 Enthaltungen) die Erhöhung bei 0,6 Prozentpunkten fest. Dies bedeutet, dass die nächste Reform der Altersvorsorge früher anzupacken ist. Das Betriebsergebnis der AHV dreht bereits 2029 wieder ins Negative. Es seien sich aber an der Einigungskonferenz ohnehin alle einig gewesen, dass dies nicht die letzte Rentenreform bleiben werde, sagte Konrad Graber (Luzern, cvp.), der die Konferenz präsidierte.
Mit den Entscheiden der Einigungskonferenz ist der zentrale Streitpunkt zwischen der Mitte-Links-Allianz sowie FDP, SVP und GLP nicht aus dem Weg geräumt. Diese wehren sich gegen den Ausbau der AHV. Taktisch motiviert ist das Entgegenkommen bei der Mehrwertsteuer. Damit erhoffen sich wohl die Befürworter des Ständerats-Modells, einige Vertreter von SVP und FDP auf ihre Seite ziehen zu können und damit im Nationalrat die notwendigen 101 Stimmen zu erreichen. Abstriche bei der Mehrwertsteuer schienen der Mitte-Links-Allianz eher verkraftbar, da dies später wieder nach oben korrigiert werden kann. Ein Ausbau der AHV in ein paar Jahren hingegen dürfte kaum noch mehrheitsfähig sein. (…)
Unheilige Allianz
Die Kontroverse um die Rentenreform wäre auch ein Fall für das politische Lehrbuch. Das Schweizer System vermischt massive Umverteilungen zwischen den Generationen mit Umverteilungen von Gut- zu Schlechtverdienern. Jedes Jahr ohne Erhöhung des Rentenalters oder Senkung der Jahresrente bringt einen Leistungsausbau, weil die Lebenserwartung der Bevölkerung ständig zunimmt. Die Linke kämpft gegen einen Stopp dieses Ausbaus und will die Jahresrenten sogar noch erhöhen, um die Umverteilung von «oben» nach «unten» zu verstärken. Der Ausbau verstärkt jedoch auch die Umverteilung zugunsten der Älteren und zulasten der kommenden Generationen – was die Linke bewusst in Kauf nimmt.
UBS PK-Performance Februar 2017
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Februar mit einer durchschnittlichen Monatsperformance von 1,72% das beste Resultat seit Oktober 2015. Alle Vergleichsgruppen konnten ihre Rendite im Februar gegenüber dem Vormonat deutlich verbessern. Die kleinen Vorsorgewerke mit Vermögen bis 300 Mio. Franken schlossen mit einer Monatsperformance von 1,88% am besten ab, gefolgt von den mittleren Pensionskassen mit 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. Vermögen, die eine Rendite von 1,66% erzielten. Die schwächste Performance verbuchten Vorsorgewerke mit über 1 Mrd. verwalteten Vermögen mit 1,54%.
Euro-Anlagen: “Skepsis könnte sich rächen”
Nur 3 Prozent legen die Pensionskassen zurzeit in Euro an. «Zu wenig angesichts der guten Konjunktur», sagt ein Experte von Wellershoff & Partners.




