Der Blick beschäftigt sich mit der Situation der über 50jährigen bei der Stellensuche. Dabei werden auch die höheren Lohnnebenkosten genannt.

Tatsächlich steigen die Lohnnebenkosten mit dem Alter. Bis zum Alter von 44 Jahren werden zehn Prozent als Beiträge für die Pensionskasse fällig, ab 45 Jahren 15 Prozent und ab 55 Jahren gar 18 Prozent. Mindestens die Hälfte davon muss der Arbeitgeber bezahlen.

Das erschwert die Anstellung von älteren Arbeitnehmern. Deshalb wird auch oft darüber diskutiert, die Beiträge an die Pensionskasse altersunabhängig zu gestalten. Weil die Arbeitnehmer künftig sogar noch länger, über das heutige Rentenalter hinaus beschäftigt bleiben sollen, stehen weitere Reformvorschläge im Raum. Der Verband Avenir50plus setzt sich für ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung im Alter ein. Wird ein Bewerber wegen seines Alters aussortiert, könnte er das Unternehmen verklagen.

Denis Humbert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Humbert Heinzen Lerch Rechtsanwälte, hat sich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt und Vorschläge für einen wirksamen Schutz älterer Angestellter ausgearbeitet. Darunter etwa ein Steuerbonus für Unternehmen, die Erwerbslose über 55 Jahren einstellen, Zuschüsse aus der Arbeitslosenversicherung und eine drei Monate längere Kündigungsfrist ab Alter 55.

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