Vorsorgeforum
Das Portal zur beruflichen Vorsorge der Schweiz
RSS
  • BVG-Aktuell
  • Themen
    • BVG-Reform 21
      • Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision
      • Vernehmlassung zur BVG-Revision
      • Botschaft und Parlament
      • Umfragen zur BVG-Revision
    • AHV Revision 2021
    • Rentenalter
    • Die OAK und ihre Kompetenzen
    • Fachrichtlinie 4 – Technischer Zins
    • Diskussion um Broker-Provisionen
  • Termine
  • No Comment
  • Links
  • Mitglieder
  • Über uns
    • Kontakt
    • Vorstand
    • Mitglied werden
    • Abo Newsletter
    • Werbung

Alarmierende Schlagzeile statt genauer Analyse

27. August 2025 By pwirth in Medien, Versicherte Tags: Immobilien

Die Zeitschrift Saldo, sonst nicht zögerlich wenn es darum geht, vor den Mängeln der 2. Säule zu warnen, kritisiert ihrerseits irreführende Titel in Blick und Cash zu Hausverkäufen wegen der Pensionierung. Im Beitrag von Patricia Faller heisst es:

Mit dieser Schlagzeile schlugen die «Handelszeitung» und Blick.ch am 20. Mai Alarm: «Jeder Dritte muss wegen Pensionierung das Haus verkaufen.» Die Finanzplattform Cash.ch zog am 31. Mai nach.

Die drei Publikationen des Ringier-Verlags beriefen sich in ihren Berichten auf die Wohntraumstudie 2025 des Hypothekenvermittlers Moneypark, einer Tochter der Helvetia-Versicherung.

Moneypark befragt seit 2020 Jahr für Jahr die Schweizer Bevölkerung nach ihrer Wohnsituation. 2025 wurden 1000 Personen ab 25 Jahren in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz befragt.

Wer die Ergebnisse der Umfrage liest, stellt fest: Die Beiträge in den Ringier-Medien beruhen auf einer Fehlinterpretation der Ergebnisse. Ein Beispiel: «Aus welchen Gründen planen Sie den Verkauf von Wohneigentum?», fragte Moneypark.

Die Antwortmöglichkeiten waren vorgegeben und Mehrfachantworten erlaubt. Am meisten Zuspruch erhielt mit 31 Prozent die Antwort «Das Eigenheim ist zu gross». Als zweithäufigster Grund wurde mit 29 Prozent die «Pensionierung» genannt.

Daraus texteten die Journalisten folgende Schlagzeile: «Jeder Dritte muss wegen Pensionierung das Haus verkaufen.» Mit dieser Aussage bewegen sich die Ringier-Publikationen auf dünnem Eis.

In der Studie ist sie nicht belegt. Als Grund für einen Hausverkauf kann auch jemand die Pensionierung angeben, weil er näher zu den Kindern und Enkeln ziehen oder vom Einfamilienhaus in eine Wohnung zügeln will.

Über alle Altersgruppen hinweg sagten in der Umfrage nur 14 Prozent der Befragten, die «finanzielle Belastung» könnte zu einem Verkauf des Eigenheims führen. Darum ist schlicht nicht erfindlich, wie die Schlagzeile zustande kam, dass jeder dritte Rentner wegen der Pensionierung sein Haus verkaufen müsse.

44 Prozent der über 65-jährigen Befragten äusserten sich in der Umfrage übrigens dahingehend, dass sie ihr Wohneigentum behalten, weil sie nirgends günstiger wohnen könnten.

  Saldo / Wohntraustudie

 

More

Mindestzins unverändert 1,25%. SGB kritisiert, Arbeitgeber stimmen zu

27. August 2025 By pwirth in Aktuell, Zinsen Tags: BVG-Kommission, Mindestzins

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2026 bei 1.25% zu belassen. Die Kommission schreibt in einer Mitteilung: 

Die Kommission hat ausgehend vom bisherigen Mindestzinssatz von 1.25% geprüft, ob der Satz erhöht, beibehalten oder gesenkt werden sollte. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Entwicklung der Finanzmärkte war 2024 gut und 2025 bisher auch eher positiv. Daneben beachtete die Kommission auch weitere Kriterien wie die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnentwicklung, die Teuerung, die Performance der Vorsorgeeinrichtungen, die Verzinsungspolitik sowie die Sollrendite der Vorsorgeeinrichtungen.

Die Kommission betont, dass verschiedene Kriterien für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung sprechen. Zudem ist die gegenwärtige Situation mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die Kommission entschied deshalb, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes zu empfehlen. Dieser Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst.

Der SGB hat erwartungsgemäss den Entscheid kritisiert und schreibt: 

Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben.

Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält. 

Zustimmend verhält sich der Arbeitgeberverband. Er hält fest: 

Aufgrund der aktuellen Verzinsungspolitik, der tiefen Kapitalmarktrenditen und der Unsicherheiten an den Anlagemärkten wäre für den Schweizerischen Arbeitgeberverband auch eine leichte Senkung des Mindestzinssatzes in Frage gekommen. Er kann den Vorschlag der Kommission jedoch mittragen.  

  Mitteilung / SGB / Arbeitgeber

Rentenkrise? Was die VZ-Studie verschweigt

26. August 2025 By pwirth in Allgemein, Studie, Versicherte Tags: SVV, VZ Zentrum

Laut VZ-Studie steht die 2. Säule schlecht da, viel schlechter als die AHV. Die Studie hat einige Kritik in der NZZ ausgelöst (verdankenswerterweise). Nun hat sich Jan Schüpbach, Chefökonom des Versicherungsverbands, des Themas angenommen. Auf HZ-Insurance stellt er einiges richtig: 

Das Vermögenszentrum (VZ) hat jüngst vorgerechnet: Neurentnerinnen und Neurentner müssten sich künftig auf drastische Rentenkürzungen einstellen. Seit 2002 seien die Pensionskassenrenten um 40 Prozent gesunken, weil die Pensionskassen ihre Leistungen angesichts steigender Lebenserwartung sowie tieferer Zinsen und Renditen «stark reduziert» hätten.

Besonders für mittlere und hohe Einkommen sei das oft zitierte Ziel einer Altersrente nicht mehr erreichbar: mit der ersten und zweiten Säule auf 60 Prozent des letzten Salärs zu kommen. Bei vielen liege die Quote sogar unter 50 Prozent. Die Schlagzeile sass und das Medienecho war entsprechend gross.

Doch das zugrunde liegende Modell stützt sich auf Annahmen, die in der Praxis die Ausnahme sind: Die VZ-Studie rechnet mit hypothetischen Löhnen und Annahmen zur Lohnentwicklung sowie den BVG-Standardparametern – insbesondere mit den gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen – und simuliert damit auf Basis historischer Renditen den Vermögensaufbau bis zur Pensionierung. Anschliessend wird dieses Vermögen mit dem zum Pensionierungszeitpunkt durchschnittlich angewendeten Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet.

In der Realität sehen viele Vorsorgepläne deutlich besser aus: Zahlreiche Kassen erbringen überobligatorische Leistungen. Etwa höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, eine freiwillige Versicherung ab dem ersten Lohnfranken oder einen Anschluss an die Pensionskasse ab dem 18. statt ab dem 21. Altersjahr oder für Personen in Teilzeitpensen.

Viele Pensionskassen haben zudem gezielte Massnahmen ergriffen oder Zuschüsse geleistet, um das Altersguthaben zu erhöhen und damit die Senkung der Umwandlungssätze zumindest teilweise zu kompensieren.

Nicht zu vergessen sind zudem freiwillige Einkäufe, mit denen Versicherte Beitragslücken schliessen oder ihre künftige Rente gezielt erhöhen können. Das VZ-Szenario blendet all diese Massnahmen aus – es zeigt nicht, wie es heute ist, sondern wie es wäre, wenn niemand Gegensteuer gegeben hätte.

Ein realistischeres Abbild der tatsächlichen Rentensituation liefert die Neurentenstatistik (NRS) des Bundesamts für Statistik. Sie erfasst die in einem Kalenderjahr erstmals ausbezahlten Altersrenten und Kapitalbezüge – und das aus allen drei Säulen. Die Daten sind erst seit 2015 verfügbar; die ersten Jahre sind noch von Übergangseffekten geprägt.

Eine Auswertung von Avenir Suisse aus dem vergangenen Jahr zeigt: Zwischen 2015 und 2022 sind die durchschnittlichen Leistungen der zweiten Säule lediglich um 1 bis 5 Prozent gesunken. Bei den Frauen nahmen sie dank höherer Erwerbsbeteiligung sogar um 2 bis 6 Prozent zu. Die Entwicklung ist damit deutlich heterogener, als jedes vereinfachte Modell vermuten lässt.

  HZ-Insurance / VZ-Studie / NZZ / Neurentenstatistik

More

Deloittes Vorschläge für «wirksame Reformen der Altersvorsorge»

26. August 2025 By pwirth in Studie, Umfrage Tags: 3 Säulen-System

Deloitte hat auf Grundlage einer Umfrage Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge entwickelt, welche als realistisch und sinnvoll bezeichnet werden, um die Altersvorsorge zu sichern. Zudem seien sie mehrheitsfähig. Es sind dies kurz formuliert:

  1. Eine temporäre Erhöhung des Bundesbeitrags durch gleichzeitige Einsparungen an anderer Stelle
  2. Eine stärkere Rolle der Kapitaldeckung auch in der ersten Säule
  3. Eine Flexibilisierung des Rentenalters.

(Eine KI-generierte Zusammenfassung finden Sie am Schluss der Meldung)

Die Vorschläge, welche es prominent auf die Frontseite der NZZ schafften, sind überwiegend auf Kritik gestossen. Zur Aufstockung des AHV-Fonds heisst es: 

Diego Taboada, Senior Fellow beim Think-Tank Avenir Suisse, überzeugt dieser Vorschlag nicht. Eine Aufstockung des AHV-Ausgleichsfonds mit Bundesgeldern – die wiederum hauptsächlich von den Erwerbstätigen stammten – sei weder eine strukturelle Lösung noch eine befriedigende Antwort im Sinne der Generationengerechtigkeit, teilt er mit.

Taboada weist zudem darauf hin, dass der AHV-Fonds kein langfristiges Finanzierungsinstrument der Sozialversicherung ist, sondern vielmehr ein Puffer: Er soll sicherstellen, dass Renten auch dann ausbezahlt werden können, wenn die Einnahmen in einem bestimmten Jahr die Ausgaben nicht decken.

Der Asip-Direktor Lukas Müller-Brunner hält höhere Bundesbeiträge für den AHV-Ausgleichsfonds im derzeitigen Umfeld zudem für unrealistisch. «Im Moment steht in Bundesbern das Sparen im Vordergrund, die Diskussion geht in eine völlig andere Richtung», sagt er. Das Kapitaldeckungsverfahren in der AHV zu stärken, hält er zudem für problematisch.

Betr. Pkt 2 für eine stärkere Kapitaldeckung aller drei Säulen kritisiert Müller-Brunner: 

Laut Müller-Brunner ist es gefährlich, an einzelnen Stellschrauben wie der Eintrittsschwelle zu drehen. Schliesslich seien die Mindestparameter der beruflichen Vorsorge aufeinander abgestimmt, so dass sie ein in sich schlüssiges System ergäben.

Ebenso erteilt er höheren Anlagerisiken – die für höhere Renditen nötig wären – eine Absage. Heute würden Anlagerisiken von den Pensionskassen basierend auf ihrem individuellen Risikoprofil festgelegt, und damit sei man in den letzten Jahrzehnten trotz Turbulenzen gut gefahren.

Am besten kommt die Forderung nach Flexibilisierung des Rentenalters an, aber sie ist schon weitgehend erfüllt, es fehlt primär noch am Willen von Arbeitgebern und -nehmern, sie auch zu nutzen. 

  Studie Deloitte / NZZ

KI-generierte Zusammenfassung der Vorschläge von Deloitte: 

Das Dokument behandelt die demografischen Herausforderungen der Schweiz und präsentiert drei wirksame Reformen zur Verbesserung der Drei-Säulen-Altersvorsorge.

Reformbedarf in der Altersvorsorge

Die Schweiz steht vor der Herausforderung einer demografischen Alterung, die Reformen im Vorsorgesystem erfordert. ​

  • Zwei Drittel der Bevölkerung lehnen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. ​
  • 49% sind gegen höhere Lohnbeiträge, 60% gegen mehr Steuern auf Vorsorgegelder. ​
  • 67% lehnen eine einmalige Erhöhung des Rentenalters ab.
  • 68% unterstützen eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters. ​

Vorschläge für Reformen der Altersvorsorge

Drei Reformoptionen könnten mehrheitsfähig und volkswirtschaftlich sinnvoll sein. ​

  • Temporäre Erhöhung der Bundesbeiträge zur AHV wird von 44% unterstützt, um den AHV-Fonds aufzubauen. ​
  • 53% befürworten eine stärkere Kapitaldeckung in der 1. ​ Säule (AHV), um die Finanzierungslücke bis 2040 zu schließen.
  • 68% unterstützen eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters, um freiwilliges längeres Arbeiten zu fördern. ​

Demografische Herausforderungen und deren Auswirkungen

Die demografische Alterung hat erhebliche Auswirkungen auf das Vorsorgesystem. ​

  • Die Lebenserwartung steigt: 82,2 Jahre für Männer und 85,8 Jahre für Frauen (2023). ​
  • Der Altersquotient wird von 33 (2023) auf 45 bis 2055 steigen.
  • Die AHV-Ausgaben steigen bis 2040 auf 75 Milliarden Franken, während die Lohnbeiträge nur auf 50 Milliarden Franken steigen. ​

Finanzielle Situation der AHV

Die AHV steht vor finanziellen Herausforderungen, die dringend angegangen werden müssen.

  • Lohnbeiträge decken nur etwa 75% der Ausgaben von 50 Milliarden Franken. ​
  • Prognosen zeigen ein jährliches Defizit von 3,9 Milliarden Franken ab 2035. ​
  • Der AHV-Fonds könnte ohne Gegenfinanzierung vollständig verschwinden. ​

Reformoptionen und deren Bewertung

Die Notwendigkeit von Reformen wird anerkannt, jedoch sind viele Vorschläge nicht mehrheitsfähig. ​

  • Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge wird abgelehnt.
  • Eine stärkere Kapitaldeckung und Flexibilisierung des Renteneintrittsalters sind volkswirtschaftlich sinnvoll und mehrheitsfähig. ​
  • Vorschläge zur Senkung von Rentenleistungen oder zur Erhöhung des Rentenalters finden keine Unterstützung.

Drei Stossrichtungen für Reformen

Drei vielversprechende Ansätze zur Reform der Altersvorsorge wurden identifiziert.

  • Temporäre Erhöhung des Bundesbeitrags zur AHV, finanziert durch Einsparungen bei Subventionen.
  • Stärkere Kapitaldeckung in allen drei Säulen zur Reduzierung der Defizite. ​
  • Flexibilisierung des Renteneintrittsalters, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.

Höhere Durchschnittsrendite durch Kapitalmarkt

Die Nutzung der Kapitalmärkte kann die Altersvorsorge nachhaltig sichern und die Renditen erheblich steigern.

  • Pictet schätzt, dass 1’000 Franken in Schweizer Aktien von 1926 bis 2024 auf 926’351 Franken angewachsen wären. ​
  • Die Finanzmärkte sollten als dritter Beitragszahler zur Vorsorge neben Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrachtet werden. ​

Stärkere Kapitalisierung der AHV

Eine stärkere Kapitaldeckung in der AHV könnte die Finanzierung langfristig stabilisieren. ​

  • Der AHV-Fonds erwirtschaftete 2023 1,6 Milliarden Franken Kapitalertrag, 2024 waren es 2,8 Milliarden Franken. ​
  • Eine Verdopplung des Fonds könnte ab 2035 ein Defizit von 2 Milliarden Franken decken. ​
  • Eine durchschnittliche Rendite von 3,9% würde das Defizit vollständig abdecken. ​

Stärkung der zweiten Säule der Altersvorsorge

Die zweite Säule könnte durch höhere Einzahlungen und eine bessere Rendite gestärkt werden.

  • Eine Senkung der Eintrittsschwelle würde die Vorsorge von Geringverdienern verbessern.
  • Die Mindestverzinsung liegt bei 1%, während einige Pensionskassen über 4% Rendite erzielen konnten. ​

Individualisierung der zweiten Säule

Eine stärkere Individualisierung könnte die Renditen in der zweiten Säule erhöhen. ​

  • Versicherten sollte die Wahl ihrer Pensionskasse ermöglicht werden, was 44% der Befragten begrüßen würden. ​
  • Eine stärkere Einflussnahme auf die Anlagestrategie könnte die Rendite erhöhen.

Nutzung der dritten Säule optimieren

Die dritte Säule bietet bereits Individualisierungsmöglichkeiten, wird jedoch nicht ausreichend genutzt. ​

  • Nur 17% der Befragten zahlen den Maximalbetrag in die dritte Säule ein.
  • 41% der Befragten geben an, dass fehlende finanzielle Mittel der Hauptgrund für keine Einzahlungen sind.

Flexibilisierung des Renteneintrittsalters

Eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters könnte den Bedürfnissen der Arbeitnehmer besser gerecht werden.

  • 69% der Befragten könnten sich vorstellen, nach dem Rentenalter weiterzuarbeiten. ​
  • Ein Opt-in-Modell für den Renteneintritt könnte die individuelle Wahlfreiheit erhöhen.

Empfehlungen zur Reform der Altersvorsorge

Um die Altersvorsorge zu stabilisieren, sind umfassende Reformen notwendig.

  • Temporäre Erhöhung der Bundesbeiträge und stärkere Kapitaldeckung in allen drei Säulen sind erforderlich. ​
  • Unternehmen sollten flexible Arbeitsmodelle und Weiterbildung für ältere Mitarbeiter anbieten. ​
More

Mieten steigen weiterhin rasant

25. August 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

Im Interview mit der NZZaS äussert sich Martin Tschirren, Direktordes Bundesamts für Wohnungswesen, zur erwarteten Entwicklung der Wohnngsmieten. Seine Prognose ist beunruhigend. Auszüge:

Wir haben vor diesem Gespräch auf einem grossen Immobilienportal eine Viereinhalbzimmerwohnung in der Stadt Zürich gesucht. Die zehn ersten Treffer kosteten alle über 4000 Franken monatlich. Was sagen Sie dazu?
Das sind stolze Mieten.

Wie soll das eine Mittelstandsfamilie bezahlen?
Für Familien mit bescheidenen und sogar mittleren Einkommen sind solche Mietzinse unerschwinglich. Es handelt sich hier um Mietzinse für Wohnungen, die neu vermietet werden. Diese Angebotsmieten reagieren auf die Marktanspannung und sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Anders sieht es bei bestehenden Mietverhältnissen aus. Da ist das Mietzinswachstum moderater.

Fokussieren wir uns auf Wohnungen, die neu vermietet werden. Wie sieht da Ihre Prognose aus?
Wenn es zu keinem wirtschaftlichen Einbruch kommt, werden wir in den nächsten Jahren weiterhin steigende Angebotsmieten haben – wohl mit einem Wachstum von 3 bis 5 Prozent pro Jahr.

Es wird also noch schwieriger für die Mieter im Land.
Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor grösser als das Angebot. Davon betroffen sind die Haushalte, die neu auf den Wohnungsmarkt kommen, oder diejenigen, die umziehen müssen oder wollen. Familien betrifft es, wenn sie wachsen und eine neue Wohnung suchen. Sie bezahlen in gewissem Sinn den Preis für diese Verknappung.

In der Stadt Zürich beträgt die Leerwohnungsziffer zurzeit 0,1 Prozent. Eigentlich heisst das, dass praktisch nichts frei ist.
Zürich hat schon lange einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Dabei wurde in den letzten zwei Jahren so viel gebaut wie schon lange nicht mehr. Die Leerwohnungsziffer hat sich nun ein wenig entspannt. Hingegen ist sie im Kanton Zürich weiter gesunken. Die Knappheit erfasst vermehrt auch Agglomerationsgemeinden und kleinere Städte. Die Leute suchen heute im grösseren Umkreis eine Wohnung. Aber man muss auch sagen, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Zürich nicht die gleiche ist wie andernorts in der Schweiz.

Die Zahl der Singles, die in grossen Wohnungen leben, oder älterer Ehepaare, die im Einfamilienhaus wohnen, nimmt zu?
Die Haushaltsgrössen sinken schon länger. Wir werden als Gesellschaft immer älter, und es gibt längere Phasen, in denen wir in einem Kleinhaushalt leben. Knapp 70 Prozent sind heute Ein- oder Zweipersonenhaushalte. Das treibt die Wohnungsnachfrage und den Flächenbedarf an.

Basel hat einen Mietpreisdeckel eingeführt. Was sagen Sie zu dieser sehr umstrittenen Massnahme?
Die Wirkung scheint ambivalent. Aus Sicht des Mieterverbandes ist das Modell ein Erfolg, weil beispielsweise die Leerkündigungen zurückgegangen sind. Gleichzeitig sind aber die Bau- und die Sanierungstätigkeiten in Basel zurückgegangen. Inzwischen hat der Kanton Basel-Stadt die Regulierung angepasst, um vor allem Gebäudesanierungen attraktiver zu machen.

Die Bautätigkeit ist der Schlüssel zu mehr Wohnungen. Aber bauen wir genug?
Nein, seit 2016 sind die Baubewilligungen um fast einen Drittel zurückgegangen. Die Bautätigkeit ging noch nicht im gleichen Ausmass zurück, wird aber weiter abnehmen.

Können Sie beziffern, wie gross der Anteil der Zuwanderung an der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt wirklich ist?
Untersuchungen zu den Treibern der Haushaltsgründungen zeigen, dass in den letzten zehn Jahren rund 60 Prozent der Haushaltsgründungen mit der Zuwanderung zusammenhingen. Sie ist vor allem dann ein wichtiger Treiber, wenn es wirtschaftlich gut läuft.

  NZZ

More

Kt. Schwyz lockt reiche Pensionierte – darf er das?

25. August 2025 By pwirth in Steuern Tags: Kapitalbezug

Der Kanton Schwyz will Steuern auf Kapitalbezüge drastisch senken. Dürfen Millionen aus der Pensionskasse prozentual tiefer besteuert werden als Mittelstandslöhne? Dies soll nun das Bundesgericht klären. Iwan Städler schreibt im Tages-Anzeiger: 

Der Schwyzer Regierungsrat hätte den Maximalsteuersatz für Kapitalbezüge um 28 Prozent senken wollen. Doch das Parlament ging noch weiter und entschied sich für die Reduktion um 40 Prozent.

Auch andere Kantone betroffen
Dagegen wehren sich nun sieben Schwyzer SP-Politiker gemeinsam vor Bundesgericht. Vergangene Woche haben sie eine entsprechende Beschwerde eingereicht. Sie liegt dieser Redaktion vor.

Die neue Gesetzesbestimmung verstosse gegen die Bundesverfassung, monieren die Politiker, die von SP-Kantonsrat Elias Studer vertreten werden. «Kapitalbezüge in Millionenhöhe werden prozentual tiefer besteuert als ein steuerbares Arbeits- oder Renteneinkommen von jährlich 20’000 Franken», kritisiert Studer.

«Das ist nicht nur absurd, es verletzt auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der laut Verfassung zu beachten ist.»

Konkret sieht das neue Schwyzer Gesetz einen speziellen Maximalsteuersatz von 1,5 Prozent für die einfache Steuer vor. Heute liegt dieser noch bei 2,5 Prozent. «Einziger Zweck dieser Privilegierung von Reichen ist es, im Steuerwettbewerb unter den Kantonen besser dazustehen», sagt Studer.

Die sieben SP-Politiker verlangen deshalb, dass das Bundesgericht den Schwyzer Maximalsteuersatz für Kapitalbezüge aufhebt. Sollten die Richter die Beschwerde gutheissen, hätte dies wohl auch Auswirkungen auf andere Kantone, die ähnliche Regelungen kennen.

  TA

«Die Wunder der AHV-Mathematik»

25. August 2025 By pwirth in AHV, Sozialpartner Tags: AHV, NZZ

Vor einem Jahr erwartete der Bund für die AHV im Jahr 2040 ein Defizit von 10,5 Milliarden Franken. Nun sind es noch 3,4 Milliarden. Das ist erstaunlich, teilweise aber erklärbar. Fabian Schäfer versucht es in der NZZ. Die einzelnen Elemente zusammengefasst: 

  • Erwerbstätige. Das BfS geht neu von einer grösseren Zuwanderung aus als bisher, zunächst sollen es netto 60 000 Personen im Jahr sein, mittelfristig 45 000. Somit würde auch die Zahl der Erwerbstätigen, die die AHV finanzieren, stärker steigen: von heute 4,5 auf 4,9 Millionen im Jahr 2040 (in Vollzeitäquivalenten).
  • Pensionierte. Wegen der Pensionierung der Babyboom-Jahrgänge steigt die Zahl der Rentner rasant – aber nicht ganz so rasant wie bisher gemeint. Laut den neuen Szenarien dürften 2040 in der Schweiz «nur» 2,4 statt 2,5 Millionen Personen über 65 leben. Heute sind es 1,8 Millionen.
  • Lebenserwartung. Das BfS geht zwar davon aus, dass die Lebenserwartung immer noch steigt, aber weniger rasch als bisher. Früher erwartete das Amt bis 2040 einen Anstieg um 1,7 Jahre für Frauen und 2,1 für Männer. Nun hat es diese Werte reduziert: auf 1,2 und 1,3 Jahre. Damit läge die Lebenserwartung im Alter 65 neu bei 24,4 und 22 Jahren.

Um sich zusätzlich abzusichern, berechnet das Amt neuerdings drei Szenarien für die AHV. Die Bandbreiten sind schon kurzfristig beträchtlich. Das Umlagedefizit im Jahr 2030 schwankt je nach Szenario zwischen 0,3 und 3,5 Milliarden Franken.

Was wird die Politik damit anfangen? Wie wird sie auf die bessere Finanzlage reagieren? Erste Zeichen wird der Nationalrat im September setzen, wenn er über die Finanzierung der 13. AHV-Rente diskutiert, die ab 2026 ausbezahlt wird.

  NZZ

Mit einer kleinen Schraubendrehung die Probleme erleichtern

22. August 2025 By pwirth in Sozialversicherung Tags: AHV, NZZ

Hansueli Schöchli, ein sicherer Wert, wenn es darum geht, die Sozialversicherungs-Spekulationen und Träume der Bundespolitiker auf den Boden der Realitäten zurückzuholen, beleuchtet in der NZZ die neusten Schätzungen zur Entwicklung der AHV-Finanzen.

Wenn jede Schätzkorrektur ein paar Milliarden Franken bringt, muss man sich für die Zukunft der AHV keine Sorgen machen. Noch im Mai 2024 war laut dem mittleren Bundesszenario zu erwarten, dass die AHV 2035 ohne Sanierungsmassnahmen ein Defizit von 8,9 Milliarden Franken produzieren würde.

Nach dem Entdecken unrealistischer Annahmen und Formeln sah das Bild aufgrund des verbesserten Schätzmodells deutlich weniger düster aus – mit einem geschätzten Defizit von 6,1 Milliarden für 2035.

Nach der jüngsten Korrektur von dieser Woche beträgt das erwartete Minus im mittleren Szenario noch 4,2 Milliarden Franken. Die genannten Zahlen beziehen sich auf das Umlageergebnis – Einnahmen minus Ausgaben ohne Berücksichtigung der stark schwankenden Kapitalerträge. 

Die jüngste Korrektur enthielt keine erneute Revision des Schätzmodells; es war vielmehr eine «normale» Korrektur, vor allem als Folge der günstigeren Demografieszenarien.

Wie immer lässt sich nicht voraussagen, ob die neusten Zahlen eher zu pessimistisch oder zu optimistisch sind. Klar ist nur die grosse Unsicherheit: Die Schätzbandbreite für das Umlagedefizit 2035 reicht nun je nach Annahmen von 900 Millionen bis zu 7,2 Milliarden Franken. Jeder darf sich hier nach seinem Gusto etwas aussuchen.

Doch die Schätzungen im mittleren Szenario (Referenzszenario) können die politische Dynamik verändern. Die in Aussicht gestellte AHV-Reform für das Jahrzehnt nach 2030 braucht es in diesem Szenario nicht mehr unbedingt. Es braucht «nur» noch eine Finanzierung der 13. Monatsrente.

Auf den ersten Blick heisst dies: Wer hoffte, dass mit der nächsten Reform auch eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters kommen wird, muss diese Hoffnung wohl begraben. Denn eine Rentenaltererhöhung nach 2030 erscheint nun in einer gewissen Lesart nicht nur unpopulär, sondern auch noch «unnötig».

Das haben die Gewerkschaften auch bereits betont. Die Chancen für eine Rentenaltererhöhung in der nächsten Reform erschienen schon zuvor nicht gross. So hatte der Bundesrat im Mai dieses Jahres bereits entschieden, für die nächste Reform keine Rentenaltererhöhung vorzuschlagen.

Der Arbeitgeberverband zeigt sich dennoch tapfer. Seine Botschaft: Auch mit den neusten Zahlen seien wegen der 13. Monatsrente ab 2026 Milliardendefizite zu erwarten – die Arbeitgeber akzeptierten zwar für die kurzfristige Finanzierung der Zusatzrente eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, doch diese müsse befristet sein, bis die nächste Reform ab etwa 2030 greife.

Und diese nächste Reform müsse auch beim Rentenalter ansetzen. Der Haken in diesem Szenario: Selbst wenn das Parlament eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mit dem Adjektiv «befristet» beschliessen würde, ist es erfahrungsgemäss sehr unwahrscheinlich, dass es bei dieser Befristung bleibt. (…)

Die 13. AHV-Monatsrente liesse sich im Prinzip durch eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters um ungefähr ein Jahr finanzieren. Aber das wagt kaum ein Politiker mit Selbsterhaltungstrieb zu fordern. Der Bundesrat will zur Finanzierung die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen. Von Befristung ist keine Rede.

Der Ständerat beschloss diesen Juni kraft einer Mitte-links-Allianz, die Mehrwertsteuer noch stärker anzuheben und auch die Lohnabzüge zu erhöhen, damit der von der Mitte-Volksinitiative geforderte weitere AHV-Ausbau bei den Ehepaarrenten auch bereits finanziert wäre. Nur damit sicher niemand auf die Idee kommt, zur Finanzierung der Mitte-Initiative das Rentenalter anzutasten.

  NZZ / Aktualisierte Finanzperspektiven / Syna

More

Grundversorgung statt AHV und andere Träumereien

22. August 2025 By pwirth in Medien, Sozialversicherung Tags: AHV

Der im linken Spektrum anzusiedelnde Soziologe François Höpflinger macht sich keine Sorgen um die AHV oder den demographischen Wandel. Der sei ohnehin nur ein Übergangsproblem. Ist er aber nicht, weil bei einer Geburtenrate unter 2,1 die nachfolgende Generation laufend kleiner verglichen mit der vorangegangenen ausfällt. Die Bevölkerungsgrösse schrumpft stets weiter. Und solange zudem die Geburtenrate zurückgeht – und das tut sie praktisch weltweit – verschlechtert sich damit auch fortwährend das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionierten (ceteris paribus). Erst bei einer stabilen Geburtenrate stabilisiert es sich. Davon kann derzeit keine Rede sein, weshalb auch nicht von einem «Übergangsproblem» gesprochen werden kann. Höpflinger macht sich vor allem Sorgen um die mangelnde soziale Gerechtigkeit und schlägt vor, die diversen Sozialversicherungszweige durch eine Grundversorgung zu ersetzen. Auszüge aus dem Interview im Tages-Anzeiger. 

Herr Höpflinger, jetzt geht die Boomergeneration langsam in Rente, und die Frage der «Generationengerechtigkeit» wird virulent. In Deutschland wird ein Boomer-Solidaritätsbeitrag für reiche Rentner diskutiert. Ist der Aspekt «Generationengerechtigkeit» überhaupt der richtige Ansatz?
Sagen wir so: Die Rentenversprechen, die man einst jenen gab, die nun pensioniert werden, waren im Grunde zu gross. Durch die längere Lebenserwartung und weil sich die Einzahlungen auf weniger Schultern verteilen als früher, muss die Lücke durch die Menschen im Arbeitsleben aufgefangen werden: Das ist schon eine negative sozialpolitische Generationenbilanz. Aber es nur so zu betrachten, ist zu einseitig.

Welchen Blickwinkel schlagen Sie vor?
Zuerst den demografischen: Das Problem besteht ohnehin nur vorübergehend – bis die geburtenstarken Jahrgänge verstorben sind. Gerade ein reiches Land wie die Schweiz kann diese Phase von rund zwei Jahrzehnten mühelos stemmen. Die AHV ist gut aufgestellt. Katastrophenszenarien zu zeichnen, ist vor allem ein politisches Kampfmittel und eine Strategie der Finanzindustrie. Dies schon seit den 1990ern.

Was meinen Sie mit «politisches Kampfmittel»?
Die sogenannte Generationenbilanz ist sehr theoretisch und lenkt davon ab, dass die Oligarchisierung der Gesellschaft weit mehr Ungleichheit verursacht. Es stimmt, dass die Jungen heute besonders pessimistisch in die Zukunft schauen und sich machtlos fühlen, aber weniger wegen der «Generationenungerechtigkeit». Die Ungerechtigkeit innerhalb der gleichen Generation ist nämlich viel schlimmer, die Ungleichheit zwischen Arm und Reich viel grösser. Ein armer Rentner in der Schweiz stirbt zum Beispiel signifikant früher als ein reicher Rentner, der stets einen besseren Lohn hatte.

Sie meinen, dass die Rentenbelastung durch die Boomergeneration für die Gesellschaft finanziell gut tragbar wäre?
Durchaus. Zudem könnte man die Mehrwertsteuerprozente ein wenig erhöhen, die zahlten dann auch die Rentner.

Welche Optionen sehen Sie noch?
Man könnte sich eine vernünftige Erbschaftssteuer vorstellen, es ist ja derzeit die Boomergeneration, die erbt. Von den Finanzen her ist ein Austarieren gut möglich. Aber die politischen Rahmenbedingungen sind derart strukturkonservativ geworden, dass auch geringe Veränderungen nur schwer erreichbar sind. Das verstärkt die Probleme. Generell zeigen zahlreiche Studien, dass die demografische Alterung nur dann schwierig wird, wenn sich Staat, Sozialpolitik und Gesellschaft nicht an die Entwicklung anpassen. Das ist wie bei der Zuwanderung: Die Probleme entstehen bei mangelnden Integrationsmassnahmen.

Stichwort Anpassung: Oft wird vorgeschlagen, die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Aber viele Firmen trennen sich von ihren älteren Mitarbeitenden; neue Stellen finden diese nicht: die Altersguillotine. Verschöbe die Erhöhung des Rentenalters die gesellschaftlichen Kosten der Rente auf die Arbeitslosenkasse?
Ja, diese Befürchtung gibt es. Gemäss Berechnungen würde sich zumindest ein gewisser Teil der Ersparnis auf der Rentenseite in der Arbeitslosenkasse als Minus niederschlagen. Und eine weitere, umgekehrte Befürchtung besteht: Wenn die Alten sehr lange im Arbeitsprozess bleiben, blockieren sie die Posten für die nachrückenden Jungen, auch die Jugendarbeitslosigkeit steigt. Ist der Kündigungsschutz zu gross, kann das also unerwünschte Nebeneffekte haben. Eine Zwangserhöhung des Rentenalters halte ich für falsch. (…)

Ein radikaler Vorschlag?
Man könnte die AHV komplett abschaffen und auch die ALV, die Mutterschaftsversicherung, den Lohnersatz für den Militärdienst und so weiter. Alles wird durch eine Grundversorgung ersetzt – nicht ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern eine Grundversicherung. Jeder Mensch ab Erwerbsalter bekommt einen generellen Erwerbsersatz, wenn er nicht arbeitsfähig ist, egal, ob wegen Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit. Alter per se wäre kein Grund, nicht zu arbeiten: Kann jemand noch etwas tun, und seien es nur ein paar Wochenstunden gemeinschaftliche Arbeit für die Nachbarschaft, täte er das. Für den Rest käme der Erwerbsersatz auf.

Ehrlich gesagt: klingt erschreckend. Worin liegt da der Vorteil?
Dass eine Kultur herrschen würde, in der Arbeitsintegration bis ins höhere und hohe Alter und auch Lifelong-Learning selbstverständlich und vom Staat gefördert wären. Niemand gehörte zum alten Eisen – und wirklich jeder wäre abgesichert. Wieso erschreckend? Wenn einer nicht kann, greift die Erwerbslosenversicherung, unabhängig vom Grund für die Unfähigkeit. Da würde ein grosser administrativer Wasserkopf wegfallen.

  TA

More

Aktualisierte Finanzperspektiven für AHV und IV

20. August 2025 By pwirth in Sozialversicherung Tags: AHV, IV

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 aktualisiert. Die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente führt ab 2026 demnach zu wachsenden negativen Umlageergebnissen in der AHV. Im zugrundeliegenden Referenzszenario beträgt das Umlagedefizit im Jahr 2035 rund 4,2 Milliarden Franken.

Für die IV wird im Referenzszenario in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Umlagedefizit von rund 300 Millionen Franken gerechnet. Hauptgrund ist der starke Anstieg der Neurenten in der IV. Die aktualisierten Perspektiven basieren unter anderem auf neuen Demografieszenarien und Konjunkturprognosen des Bundes sowie auf den Rechnungsabschlüssen der Ausgleichsfonds.

  Finanzperspektiven / NZZ

BVV 2 ein Hindernisgrund für Diversifikation?

20. August 2025 By pwirth in Allgemein

Regelmässig ist aus der Finanzindustrie zu vernehmen, dass die Anlagebegrenzungen, die sich aus den BVV2-Anlagerichtlinien ergeben, die Vorsorgeeinrichtungen in ein zu enges Korsett zwängen und deshalb mit ökonomischen Opportunitätsverlusten einhergehen. Die BVV2- Richtlinien seien damit nicht mehr zeitgemäss und durch ein «modernes Risikomanagement» zu ersetzen. Stefan Beiner und Ueli Mettler von c-alm stellen die Kritik in ihrem Beitrag in der Schweizer Personalvorsorge auf den Prüfstand.

Als Take Aways wird festgehalten: − Die BVV2-Anlagerichtlinien dienen als effizienter Orientierungsrahmen. − Sie bauen auf dem Grundsatz der Portfoliodiversifikation auf und bieten dem obersten Organ (auch durch die Erweiterungsmöglichkeit) viel Flexibilität. − Die Einhaltung der Richtlinien alleine bietet aber noch keine Gewähr für eine diversifizierte Anlagestrategie.

  Artikel c-alm

«Viele kleine Kassen machen einen super Job»

20. August 2025 By pwirth in Allgemein Tags: SHZ

Monika Bütler ist eine gefragte Interview-Partnerin. Nach dem Tages-Anzeiger vergangene Woche ist sie nun auch der Handels-Zeitung Red und Antwort gestanden. Dabei sind einige lesenswerte Bemerkungen über die 2. Säule gefallen. Auszüge:

Als die berufliche Vorsorge 1985 obligatorisch wurde, galt die Vorstellung, dass die erste und zweite Säule zusammen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Lohns erreichen sollten. Sind solche Erwartungen für jüngere Erwerbstätige heute noch realistisch?
Für Versicherte mit tieferen und mittleren Löhnen und keinen Karriereunterbrüchen sind diese Zahlen durchaus noch gültig. Aber klar ist: Die sogenannte Ersatzrate, also das, was nach der Pensionierung im Vergleich zum Vorruhestandseinkommen ausgezahlt wird, hat sich vermindert. Das hat weniger mit den aktuell sinkenden Zinsen zu tun als mit der Tatsache, dass bei konstantem Rentenalter die Mittel für eine immer länger werdende Zeit reichen müssen.

Im Ausland hört man viel Lob für unser Drei-Säulen-System, mit AHV, beruflicher Vorsorge und privatem Sparen. Aber bei internationalen Vergleichen ist die Schweiz von einem Spitzenplatz ins Mittelfeld abgerutscht. Liegt das an rigiden gesetzlichen Vorschriften wie etwa dem Mindestzinssatz oder dem fixen Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der zweiten Säule?
Internationale Vergleiche sind immer schwierig, weil sie meist etwas oberflächlich daherkommen. Ein Grund für das Zurückfallen ist, dass andere Nationen aufgeholt haben. Speziell die nordischen Staaten und die Niederlande sind neu die Ideengeber in der Altersreform.

Die gesetzlichen Vorschriften spielen indirekt eine Rolle, andere Fakten stehen im Vordergrund. Zum einen passt sich das Rentenalter nicht an die demografische Entwicklung an. Was nichts anderes bedeutet, als dass bei gleichbleibenden Beiträgen die jährlich ausbezahlten Renten sinken müssen. Zudem gibt es bei uns die Möglichkeit, das gesamte angesparte Kapital in bar zu beziehen. Das schmälert die Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Langlebigkeit.

Ist auch der Reformstau ein Grund für die schlechtere Rangierung?
Durchaus. Wir haben es bisher nicht geschafft, unser System so umzubauen, dass es flexibel auf demografische Veränderungen reagiert.

Ist der äussere Druck einfach zu gering, sodass man sich nur halbherzig an Veränderungen heranwagt?
Ja, und ironischerweise liegt es auch am guten Job, den die Pensionskassen in den letzten Jahren gemacht haben. Sie ergriffen Massnahmen, um finanziell stabil zu bleiben. Etwa mit umhüllenden Kassen, die den obligatorischen und überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge kombinieren und bei denen der Umwandlungssatz auf dem Gesamtkapital gilt.

Eine Schattenrechnung stellt sicher, dass der gesetzliche Umwandlungssatz im Obligatorium eingehalten wird. Allerdings hat dies auch zu mehr Intransparenz und Komplexität sowie zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten geführt: Das schwächt das Vertrauen in die zweite Säule.

Wie fit präsentiert sich denn heute das Schweizer Vorsorgemodell?
Die zwei Säulen, AHV und berufliche Vorsorge, sind grundsätzlich stabil und gross genug. Da bin ich vorsichtig optimistisch. Etwas weniger gilt das für die erste Säule, die von einer schlanken Existenzsicherung zu mehr Giesskanne geht. Die zweite Säule hat sich trotz restriktiver Regulierung als erstaunlich wandelbar erwiesen.

Wegen der längeren Lebensdauer ist für die Rentnerinnen und Rentner nicht genügend Kapital vorhanden. Damit kommt es zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten. Wie lässt sich das stoppen?
Weniger Umverteilung ist nur möglich, wenn Umwandlungssatz und Verzinsung über die mittlere Frist den Marktparametern und der Lebenserwartung angepasst werden.

Braucht es in der zweiten Säule eine stärkere Individualisierung, wie es mit den 1e-Plänen für besser verdienende Mitarbeitende bereits möglich ist?
Viele Kassen bieten bereits Wahlmöglichkeiten auch für Normalverdienende, zum Beispiel höhere Sparbeiträge. Wichtig ist, dass der Grundstock des angesparten Kapitals nicht angetastet wird. Wir wissen aus vielen internationalen Studien, dass mehr Wahlmöglichkeiten nicht unbedingt zu besseren Lösungen führen. Die freie Wahl der Pensionskasse ist nicht die Lösung.

Die Kosten – zum Beispiel durch Fehlentscheidungen der Versicherten und durch den Wegfall von spezifischen Angeboten bei den Firmen – würden kaum kompensiert durch allfällige Wettbewerbsgewinne. Eine Pensionskasse ist keine Krankenkasse, weil die Verträge über eine viel längere Zeit ausgelegt sind. Wähle ich die falsche Krankenversicherung, kann ich ohne Verlust wieder wechseln. Bei der Pensionskasse ist der mögliche Schaden viel höher.

An welchen Stellschrauben muss man drehen, um die berufliche Vorsorge auf einen nachhaltigen Pfad zu bringen?
Es braucht eine Flexibilisierung des Umwandlungssatzes und der Verzinsung. Ich würde mir auch wünschen, dass Kleinstarbeitgeber wie Familien (Haushaltshilfe) unbürokratisch die zweite Säule für ihre Angestellten organisieren können. Eine solche Institution existiert bereits mit der staatlichen Auffangeinrichtung für Personen ohne Pensionskasse. Ein niederschwelliges Angebot stärkt auch das Vertrauen in die zweite Säule.

Noch ein Blick in die Zukunft: Von den rund 15 000 Pensionskassen bei der Einführung des BVG-Obligatoriums 1985 sind etwa 1300 verblieben. Geht dieser Konzentrationsprozess im gleichen Rhythmus weiter?
Es hat schon bisher eine starke Konsolidierung gegeben. Das schweizerische Vorsorgemodell ist bedeutend individueller als etwa das niederländische. Damit verbinden sich Vor- und Nachteile. Viele kleine Kassen machen einen super Job, weil sie relativ nahe bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Gerade diese Vorsorgeeinrichtungen können oft mit Innovationen trumpfen und spezifische Angebote innerhalb der regulatorischen Grenzen machen. Daneben gibt es zahlreiche Sammelstiftungen. Insgesamt geht der Konzentrationsprozess jedoch mit gewissen Einschränkungen weiter.

Sind weniger, aber grössere Vorsorgeeinrichtungen auch effizienter?
Nicht unbedingt. Eine kleine Kasse kann gewisse Versicherungsleistungen auch auslagern.

  Handelszeitung /  PDF

More

Crypto Assets mit steigender Akzeptanz

20. August 2025 By pwirth in Kapitalanlagen, Studie Tags: Kryptowährung

Anzahl Cypto-Asset Unternehmen in CH und LI

Die beiden Kantone Zug und Zürich beheimaten zusammen über 60 Prozent aller Schweizer Unternehmen mit Schwerpunkt auf Investitionen in Crypto Assets. Weitere wichtige Standorte sind das Fürstentum Liechtenstein mit rund zehn Prozent und Genf mit etwa neun Prozent der Unternehmen.

Crypto Assets haben in den letzten zwölf Monaten weiter an Bedeutung gewonnen. Neben den teilweisen rasanten Kursentwicklungen ist auch das Ökosystem in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein mit verschiedensten Anbietern gewachsen. Der Markt rückt zudem stärker in den Fokus institutioneller Investoren. Das zeigt eine neue Studie der Hochschule Luzern.

Der Markt für Vermögenswerte auf der Blockchain (Crypto Assets) hat im vergangenen Jahr deutlich an Fahrt aufgenommen. Mitte 2025 belief sich der Gesamtwert aller Crypto Assets weltweit auf rund 3.5 Billionen US-Dollar.

Auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein entwickelte sich der Markt dynamisch: Das verwaltete Vermögen in indirekten Anlageprodukten wie Fonds oder börsengehandelten Produkten wuchs bis Juni 2025 auf rund 15 Milliarden Franken. Damit ist das Volumen innert zwölf Monaten um rund zwei Drittel gestiegen.

Professionelle Investoren wie Banken, Family Offices oder Industrieunternehmen scheinen sich zunehmend im Markt zu engagieren. Zwar lassen sich institutionelle Marktteilnehmer nicht direkt in Handels- und Blockchain-Daten erkennen, doch gemäss Ankenbrand gäbe es dafür gewisse Indizien: «Typische Muster wie grössere Handelsvolumen, die an Werktagen getätigt werden, oder längere Haltedauern sprechen für ein wachsendes Engagement von institutionellen Anlegern in den Crypto-Asset-Markt», sagt der Mitautor. «Dieses verstärkte Interesse könnte dem Markt Stabilität und Glaubwürdigkeit verleihen», so Ankenbrand weiter.

  Studie HSLU /   Download Studie (En)

UBS-Umfrage zur Schweizer PK-Landschaft

19. August 2025 By pwirth in Studie, Umfrage Tags: UBS

Der von der UBS verfasste Bericht bietet einen umfragebasierten Überblick über die wichtigsten Merkmale der von beruflichen Altersvorsorgeeinrichtungen angebotenen Pensionspläne.

Es werden Merkmale wie Beitragssätze, versicherter Lohn und Anzahl der Pläne sowie die Unterschiede zwischen den Sektoren betrachtet und die Bandbreite der auf dem Markt vorhandenen Ansätze veranschaulicht.

An der von UBS im Mai und Juni 2025 durchgeführten Umfrage nahmen 72 Schweizer Altersvorsorgeeinrichtungen teil. Die meisten der befragten Pensionskassen (74 Prozent) decken einen oder mehrere Arbeitgeber ab, wobei Sammel- und Kollektivstiftungen weniger verbreitet sind.

Dabei machen Arbeitgeber aus dem privatwirtschaftlichen Sektor 90 Prozent des Umfragepanels aus, das knapp 400’000 aktive Versicherte und über 100’000 Pensionäre repräsentiert. Darüber hinaus beträgt die durchschnittliche Anzahl der aktiv versicherten Personen pro Fonds 5571 (der Medianwert liegt bei 1291).

Rund 50 Prozent bzw. 70 Prozent der Umfrageteilnehmer bieten eine Altersvorsorge für Arbeitnehmer unter 25 und über 65 Jahren an, wobei der durchschnittliche Beitragssatz für die Altersgruppe unter 25 Jahren bei knapp unter 5 Prozent und für die Altersgruppe über 65 Jahren bei knapp über 14 Prozent liegt.

Ebenso steigt der Anteil der Arbeitgeberbeiträge zwischen dem 25. und 65. Lebensjahr leicht an. Wichtig ist, dass niedrigere Beitragssätze als beim BVG-Standard für eine bestimmte Altersgruppe auf einen höheren Anteil des versicherten Lohns zurückzuführen sein können. Es konnte kein Zusammenhang zwischen Lohnniveau und Altersbeiträgen oder dem Anteil der von den Arbeitgebern finanzierten Altersbeiträge festgestellt werden.

Der durchschnittliche Jahreslohn (inklusive 13. Monatslohn, ohne Bonus) der bei unseren untersuchten Pensionskassen versicherten Arbeitnehmer beträgt CHF 96’753, während der Medianwert bei CHF 88 000 liegt. Letzterer entspricht, basierend auf den BFS-Daten von 2022, dem aktuellen Medianlohn, angepasst um das nominale Lohnwachstum. Etwa die Hälfte der Umfrageteilnehmer betrachtet den Bonus als Teil des versicherten Lohnbetrags.

Die Eintrittsschwellen sind in der Regel BVG-konform, und etwa ein Drittel der befragten Vorsorgeeinrichtungen wendet den üblichen BVG-Koordinationsabzug an. Weitere 23 Prozent sehen keinen Koordinationsabzug vor.

Die übrigen Befragten wenden andere Koordinierungsabzüge an, zum Beispiel feste, variable oder an die Beschäftigungsquote angepasste Abzüge. Nur 17 Prozent der Umfrageteilnehmer legen den BVG-Schwellenwert für den versicherten Maximallohn zugrunde, 31 Prozent weisen hingegen keine Obergrenze auf. Allerdings versichert etwas mehr als die Hälfte der befragten Pensionskassen Löhne bis zu festen Schwellenwerten, die sich von dem – vermutlich höheren – BVG-Schwellenwert unterscheiden (Abb. 3).

Fast zwei Drittel der von uns befragten Pensionskassen bieten eine Auswahl an Altersvorsorgeplänen an, wobei ein oder drei Pläne am häufigsten vorkommen.

In der Stichprobe ist es gängige Praxis, dass Arbeitgeber 50 Prozent der Risikobeiträge finanzieren. Bei der Analyse der sektorbedingten Unterschiede fällt auf, dass der Tertiärsektor im Vergleich zum Sekundärsektor häufiger mehr als die Hälfte der Beiträge finanziert, dafür aber weniger dazu neigt, den gesamten Betrag zu übernehmen.

  UBS-Umfrage

 

 

More

Vom Kleingedruckten im EU-Vertrag betr. PKs

16. August 2025 By pwirth in Medien Tags: EU, NZZ

Katharina Fontana hat in der NZZ einen viel beachteten Artikel zur Macht der Bundesbeamten und ihrer gerne selektiv betriebenen Informationspolitik geschrieben. Als Müsterchen unter zahlreichen anderen erwähnt sie aus den EU-Verträgen eine Regelung, welche Expats und ihre PK-Altersguthaben betrifft. 

Wer in die Vertragstexte leuchtet, findet laufend weitere Beispiele, wie die Verwaltung sich um den «richtigen» Dreh bemüht.

So muss die Schweiz bei den Pensionskassen eine EU-Regelung übernehmen, gegen die sie sich gesträubt hat: Künftig sollen Erwerbstätige, die von der Schweiz in die EU ziehen, sich ihr überobligatorisches Kapital nicht mehr auszahlen lassen können; das Geld bleibt bis zur Pensionierung in der Schweiz gesperrt.

Gerade für Gutverdiener kann das einschneidend sein. Der Bundesrat hebt nun aber nicht die Änderung hervor, die die Schweiz wider Willen einführen muss, sondern betont vielmehr, dass man in den Verhandlungen bei den Zusatzrentenansprüchen auch Ausnahmen erzielen konnte. Das ist nicht falsch, aber es ist eben nur selektiv wahr.

Kurz: Die Spin-Doktoren in der Verwaltung haben kräftig gewirkt. Das sorgt für Irritationen. So hat der sonst so zurückhaltende Bündner Mitte-Ständerat Stefan Engler in einer Zeitungskolumne jüngst seinem Ärger Luft gemacht und die Frage gestellt, ob es sich noch um Information oder schon um Propaganda handle.

Die Schönfärberei ist auch nicht klug, im Gegenteil, sie schadet der Glaubwürdigkeit und schürt Argwohn – und das nicht nur bei den EU-Kritikern, die ihre Meinung schon gemacht haben.

  NZZ

«‹ 20 21 22 23›»

Suche

Themenliste der Meldungen

Verbände

logo_asip_400px

Schweizerischer Pensionskassenverband
asip.ch

Umfrage zum ASIP ESG-Reporting Standard 2025: Link


Interessengemeinschaft autonomer Sammel- und Gemeinschafts­einrichtungen
inter-pension.ch

logo_skpe_400px

Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten
skpe.ch

Mitteilung technischer Zins per 1.10.2025

logo_asa-svv_400px

Schweizerische Versicherungsverband SVV
svv.ch

Werbung

banner vps hp 26-03 symp
Banner_ fachschule Kursprogramm_hp 25-08

Newsletter

Hier können Sie unseren kostenlosen, vierzehntäglichen Newsletter abonnieren. Und nie mehr News in der 2. Säule verpassen.

newsletter

Nr. 545 / 16.2.2026: online /PDF
Nr. 544 / 2.2.2026: online / PDF

Der nächste Newsletter erscheint am 2.3.2026

Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

Geschäftsstelle

Peter Wirth, Geschäftsführer  
4058 Basel
info@vorsorgeforum.ch

Folgen Sie uns auf Twitter

  • Über uns
  • Werbung
  • Datenschutzerklärung
Vorsorgeforum
© Vorsorgeforum 2026
Powered by WordPress • Themify WordPress Themes

↑ Back to top