HSG-Studie: KI und die Altersvorsorge
Eine von Pensexpert unterstützte und von der HSG durchgeführte Studie analysiert Potenziale und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich der Altersvorsorge.
Es werden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert und im Rahmen einer Expertenbefragung verifiziert: die Vorsorgeberatung, die Personalisierung von Altersvorsorgeplänen, die Automatisierung administrativer Prozesse, die Optimierung von Anlagestrategien, Betrugsprävention und Datenschutz, finanzielle Bildung und Aufklärung sowie die Themenfelder Prävention und Pflege.
KI kann die Effizienz der Altersvorsorge steigern, indem sie Beratungsprozesse unterstützt, individualisierte Vorsorgelösungen ermöglicht und Risiken präziser einschätzt. Zudem kann die Technologie zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Vorsorgeangeboten beitragen.
Gleichzeitig erfordert der Einsatz von KI aber eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Datenschutz, ethischen Standards und potenziellen Marktverzerrungen, um die Technologie verantwortungsvoll zu nutzen.
Zur Einschätzung des Potenzials der sieben Handlungsfelder wurden 75 Experten aus Vorsorgeeinrichtungen, Beratung, Banken und weiteren Branchen befragt. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild:
– Höchstes Potenzial sehen die Befragten bei Automatisierung und Effizienzsteigerung (auf einer Skala von 1 bis 5 Mittelwert 4.03) sowie bei der Finanzund Vorsorgebildung (3.97). Hier erwarten die Experten klare Vorteile für Kostensenkung und breitere Zugänglichkeit.
– Mittlere Zustimmung erhielten die Handlungsfelder Vorsorgeberatung (3.59), Gesundheitsvorsorge (3.44) und Personalisierung (3.37).
– Am wenigsten vielversprechend bewertet wurden Betrugsprävention (2.95) und die Optimierung von Anlagestrategien (3.13).
Zusätzliches qualitatives Feedback der Experten betont einerseits Effizienzgewinne, Automatisierung und Transparenz, weist aber andererseits auf Risiken wie Datenschutzprobleme, mangelnde Datenqualität, Abhängigkeit von Algorithmen sowie soziale Ungleichheiten hin. Besonders hervorgehoben wurden
regulatorische Unsicherheiten, Haftungsfragen und die Notwendigkeit, auch nicht digitalaffine Personen mitzunehmen.
«Das BVG entspricht nicht mehr der heutigen Arbeitswelt»
Andreas Minor von HZ Insurance hat Prof. Martin Eling (HSG) und Jörg Odermatt, VR-Präsident von Pensexpert, zur HSG-Studie über das Potenzial von KI für die Altersvorsorge befragt. Auszüge:
Martin Eling, was hat Sie gereizt, diese Studie mit 75 Expertinnen und Experten der Versicherungsbranche zu machen? Und ist das Sample mit nur 75 Befragten nicht ein bisschen klein, um belastbare Ergebnisse rund um die Zukunft der schweizerischen Altersvorsorge zu erarbeiten?
Eling: Ich denke, 75 Branchenexperten für ein Schweizer Sample sind ganz okay. Unsere Studie ist ja keine breite Marktbefragung, wo man 1000 Befragte erwartet. Wir können mit unseren Studienergebnissen ein gewisses Stimmungsbild der Branche wiedergeben.
Zu Ihrer ersten Frage: Digitalisierung und insbesondere künstliche Intelligenz ist momentan eines der Megathemen …
… das in weiten Teilen der Assekuranz angekommen ist.
Eling: Bei Krankenversicherern ist das heute schon Alltag. Da wird heute schon viel mit Automatisierung und KI gemacht, etwas in der Dunkelverarbeitung. Hier sehen wir auch die entsprechenden Potenziale auf der Kostenseite. Aber bei der Vorsorge haben Sie nicht jedes Jahr Millionen von Belegen. Diesen Bereich genauer anzuschauen und einen Schritt weiter zu denken, das fand ich wahnsinnig spannend – und auch wichtig für die Gesellschaft.
Armutsgefahr für in höherem Alter Eingewanderte
Philippe Wanner thematisiert in einem Artikel von CHSS die Auswirkungen der Einwanderung in höherem Alter auf die Altersvorsorge in der Schweiz.
Immer mehr hochqualifizierte Migranten kommen im Alter von über 40 Jahren in die Schweiz, was zu einer verkürzten Beitragszeit in der Altersvorsorge führt. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass viele Einwanderer im Rentenalter aus finanziellen Gründen die Schweiz wieder verlassen müssen. Statistiken zeigen, dass der Anteil der über 40-Jährigen unter den Zugewanderten von 20,5 % im Jahr 2010 auf 43,5 % im Jahr 2023 gestiegen ist.
Die Zuwanderung hat sich seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 stark erhöht, wobei der Anteil hochqualifizierter Migranten, die oft bereits Berufserfahrung mitbringen, zunimmt. Dies führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass diese Personen im Rentenalter die Schweiz verlassen, insbesondere wenn sie erst spät eingewandert sind.
Die finanziellen Möglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob jemand in der Schweiz bleibt oder zurückkehrt. Viele Migranten sehen sich mit einem Prekaritätsrisiko konfrontiert, da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz hoch sind. Der Artikel fordert, diese Problematik im Rahmen der AHV-Reform zu berücksichtigen, um die soziale Sicherheit von Rentnern mit Migrationshintergrund zu gewährleisten.
Fakten zur Altersvorsorge
SRF hat eine Liste mit Daten zur Altersvorsorge zusammengestellt. Sie dürften nicht allgemein bekannt oder präsent sein. Die für eine informierte Leserschaft interessantesten sind hier aufgelistet:
- Fast ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer sind Rentnerinnen und Rentner. 2,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner beziehen eine AHV-Rente. (AHV-Statistik 2024 des Bundesamtes für Sozialversicherungen)
- Jedes Jahr werden über 50 Milliarden Franken an AHV-Renten ausbezahlt. Vor 30 Jahren war es noch etwa halb so viel. (AHV-Statistik 2024 des Bundesamtes für Sozialversicherung)
- Heute kommen auf eine Bezügerin oder einen Bezüger grob drei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Jahr 2000 waren es noch vier. 2050 werden es laut einem Bericht der NZZ nur zwei sein – auf Vollzeitstellen gerechnet gar nur 1,4.
- In der Schweiz liegt die durchschnittliche AHV-Rente bei etwa 1900 Franken.
- 1,8 Millionen Menschen zahlen jedes Jahr in die 3. Säule ein (Wert von 2020, gemäss sozialesicherheit.ch). Das sind gerade die Hälfte der Arbeitnehmenden. Doch die Zahl der Einzahlenden nimmt stetig zu – im Jahr 2000 waren es nur halb so viele.
- Die AHV gibt es seit 1948. Pensionskassen existieren schon seit dem 19. Jahrhundert, sind aber erst seit 1986 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, sofern sie die Mindestbeitrittsschwelle erreichen.
«Institutioneller Wandel im Kryptobereich»
Finews schreibt zum Interview mit Dirk Klee, Chef von Blackrock Schweiz:
Blackrock hat mit dem Bitcoin ETP im März dieses Jahres einen Paukenschlag gesetzt: Das Produkt sammelte innert kurzer Zeit über 500 Millionen Franken an Kundengeldern ein – nicht nur von Privatanlegern, sondern zunehmend auch von Pensionskassen und Family Offices.
Für Klee ein Signal, dass der institutionelle Wandel im Kryptobereich in vollem Gang ist: «Die Marktstruktur verändert sich. Bitcoin ist heute weniger spekulativ, weil professionelle Investoren halten statt traden.»
Das ETP ist für Blackrock mehr als ein Produkt, es symbolisiert den institutionellen Eintritt in eine neue Anlageklasse. «Wir sind kein First Mover, aber wenn wir etwas bringen, dann auf höchstem Qualitätsniveau», sagt Klee.
Weitere Produkte könnten folgen, etwa im Bereich Ethereum oder Tokenisierung. Doch Vorsicht bleibe zentral: «Wir wissen, dass die Branche auf uns schaut. Wenn BlackRock etwas lanciert, gilt das als Gütesiegel.»
Neben dem Kryptobereich sieht Klee auch in Private Markets und Technologie Wachstumspotenzial, etwa in der eigenen Plattform Aladdin oder bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz. «Innovation ist für uns kein Schlagwort, sondern Teil der Strategie. Und sie passt perfekt zur Schweiz», sagt Klee.
Steuervorteil für den Kapitalbezug?
Andreas Minor von HZ Insurance hat Prof. Hato Schmeiser, HSG, zur aktuellen Diskussion um die Besteuerung der Kapitalbezüge befragt. Auszüge:
Hato Schmeiser, wegen angespannter Bundesfinanzen bestehen Pläne, den Bezug von Vorsorgekapital höher zu besteuern. Würde das die Selbstvorsorge nicht torpedieren?
Ganz bestimmt wäre der Anreiz wesentlich geringer. Davon bin ich überzeugt. Die Kapitalisierungsoption fiele fast weg. Dadurch würde das Produkt deutlich unattraktiver. Das wäre ein Nachteil für die Pensionskassen, da sicher weniger Einzahlungen geleistet würden.
Für mich ist allerdings der entscheidende Punkt gar nicht die Perspektive der Kassen oder der Versicherungen, sondern der Nachteil für die Kunden.
Inwiefern?
Für die Kunden und gesamtwirtschaftlich gesehen haben die Vorsorgekapitalien grosse Bedeutung: Wir dürfen nicht vergessen, dass das PK-Kapital für die meisten Schweizerinnen und Schweizer das grösste Vermögen ist, das sie in ihrem Leben erwirtschaften. Da macht es natürlich für uns alle einen grossen Unterschied, wie die steuerliche Behandlung aussieht.
Sie befürchten demnach, dass die Bereitschaft zur freiwilligen Altersvorsorge durch die angedrohte Besteuerung massiv abnähme?
Ja, absolut. Ich denke, wir brauchen unbedingt Anreize für die Altersvorsorge. Sonst zahlt am Ende die Allgemeinheit. Ich finde das jetzige Rentensystem gut und möchte nicht, dass es unattraktiver gemacht wird. Eine Anhebung der Besteuerung würde genau das bewirken.
Luzern unterstützt Leerkündigung der PKSL
Der Luzerner Stadtrat stellt sich hinter das Vorgehen der Pensionskasse der Stadt Luzern, welche eine Liegenschaft total sanieren will. zentralplus berichtet parallel dazu über die Entwicklung der Leerkündigungen im Kanton Luzern, welche in letzter Zeit zu grossen Diskussionen geführt haben. Die Luzerner Zeitung schreibt zur PKSL:
More100 Mieterparteien von vier Mehrfamilienhäusern an der Adligenstrasse in Emmen haben im vergangenen Februar die Kündigung erhalten. Grund: Die 45-jährigen Gebäude müssen totalsaniert werden.
Die erste Etappe soll im Februar 2027 starten. Im Luzerner Stadtparlament ging daraufhin eine Interpellation der SP ein. Denn Eigentümerin ist die Pensionskasse der Stadt Luzern (PKSL).
SP-Grossstadtrat Daniel Gähwiler, der auch Co-Geschäftsleiter des regionalen Mieterverbands ist, wollte unter anderem wissen, ob der Stadtrat über das Vorhaben vorab in Kenntnis gesetzt worden sei. Es sei ein Projekt, welches «auf Leerkündigungen statt Sozialverträglichkeit» setze.
Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor. Er stellt sich hinter das Vorgehen der PKSL und «t ist überzeugt, dass mit der frühzeitigen, transparenten Information und dem umfassenden Massnahmenpaket die Sanierung der beiden Liegenschaften sozialverträglich umgesetzt wird.»
OAK: Obergrenze für die Verzinsung von Altersguthaben
Die OAK schreibt zur Obergrenze für die Verzinsung der Altersguthaben nach Art. 46 BVV 2 ab 15. Oktober 2025:
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat im Oktober 2024 die Mitteilungen M – 01/2024 «Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2» veröffentlicht.
In diesen Mitteilungen legt die OAK BV fest, bis zu welcher Höhe eine Verzinsung der Altersguthaben noch nicht als Leistungsverbesserung im Sinne von Art. 46 BVV 2 zu qualifizieren ist.
Die darin definierte Obergrenze ist für alle – im Geltungsbereich von Art. 46 BVV 2 liegenden – Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Wertschwankungsreserven zu weniger als 100 % ihres Zielwerts geäufnet haben, relevant.
Für Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Wertschwankungsreserven zwischen 75 % und 100 % ihres Zielwerts geäufnet haben, besteht gegebenenfalls noch die Möglichkeit, Leistungsverbesserungen auch in Form von Höherverzinsungen zu gewähren (Art. 46 Abs. 1
BVV2).Die Obergrenze beträgt ab 15.10.2025: 1,75% (auf 0,25% gerundet).
Meldung OAK / Mitteilung Leistungsverbesserung bei Sammel-Einrichtungen
So investieren europäische Pensionskassen
HZ Insurance schreibt über die aktuelle Eiopa-Statistik zum Anlageverhalten der Einrichtungen der betrieblichen Vorsorge (IORPs) in den EU-Ländern.
MoreDanach hatten die IORPs im Europäischen Wirtschaftsraum im vierten Quartal 2024 insgesamt 74,1 Millionen Mitglieder und verfügten über Investitionen in Höhe von fast 2,7 Billionen Euro.
Der Grossteil dieser Investitionen entfällt auf Investmentfonds (22 %), Staatsanleihen (25 %), Aktien (30 %) und Unternehmensanleihen (15 %). Diese vier Kategorien machen also zusammen 92 Prozent aller Investments aus.
Investmentfonds knapp vor Staatsanleihen
Nach Statistiken der Eiopa legen IORPs, die DB- und DC-Systeme anbieten, den grössten Teil ihres Vermögens in Investmentfonds an (40,0 %).
Schweizer PKs stabil
WTW schreibt zu den Ergebnissen des WTW Swiss Pension Finance Watch im Q3/2025:
Die Pensionskassenvermögen verzeichneten eine starke Entwicklung mit einem Anstieg um 2,5 % im dritten Quartal 2025, während die Verbindlichkeiten infolge einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 2,3 % zunahmen.
Folglich blieb der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) mit einem Plus von 0,2 % per 30. September 2025 weitgehend unverändert, wie aus dem WTW Pension Index hervorgeht. Er stieg von 124,2 % per 30. Juni 2025 auf 124,4 % per 30. September 2025.
Baloise Anlagestiftung steigt ins Private Debt-Geschäft ein
Baloise schreibt zur geplanten neuen Anlagegruppe:
Mit der Anlagegruppe «Baloise Anlagestiftung für Personalvorsorge – Corporate Direct Lending» («BAP CDL») erhalten Investoren über einen in Luxemburg domizilierten Feederfonds Zugang zu einem durch Top Tier Manager verwalteten diversifizierten Portfolio europäischer Unternehmenskredite.
Die erwartete Netto-Zielrendite liegt bei etwa SARON + 400 bps* (netto in CHF). Damit bietet Corporate Direct Lending eine attraktive Alternative zu High-Yield-Obligationen – speziell für qualifizierte Anleger. Baloise als substantieller Ankerinvestor mit mehr als CHF 700 Mio. sorgt für eine starke Interessensübereinstimmung. Aufgrund der indirekten Beimischung von Senior Secured Loans (bis zu 20 %) über Fonds bietet die Anlagegruppe eine quartalsweise Liquidität.
Die Zeichnungsphase für BAP CDL ist angelaufen. Das Closing für Drittkunden ist für das 1. Quartal 2026 geplant.
«Die Haltung der Aufsicht ist Sand im Getriebe»
Das Thema der sinkenden Umwandlungssätze bewegt: Die Generation unserer Väter hat noch 7,5 Prozent bekommen. Bald werden es wohl kaum über 4,5 Prozent sein. Diese Erosion hat bereits bei den Babyboomern eine Verhaltensveränderung hin zu mehr Kapitalbezug bewirkt. Können flexiblere Modelle der Pensionskassen diesen Trend in Schach halten oder sogar umkehren?
Die WTW-Berater Caroline Suter und Christian Heiniger äussern sich im Interview mit Andreas Minor von HZ Insurance u.a. zu den Folgen für die Kassen und der Haltung der OAK in Bezug auf die Übertragung von Rentnerbeständen, die als «Fessel beim Wechsel der Sammelstiftung wirkt». Auszüge:
Sie sagen, das Risiko [der Kapitalbezüge] sei leicht abschätzbar?
Heiniger: Wenn man die laufenden Rentenzahlungen vorsichtig bewertet hat und der Anlagebestand für Rentenverpflichtungen gross genug ist, ist ein Rentnerbestand kein grosses Risiko. Zwar tragen Rentnerinnen und Rentner im Sanierungsfall nicht zur Sanierung bei, aber man kann den Rentnerbestand sehr gut managen.
Damit kann die sogenannte Soll-Rendite tief gehalten werden. Als Folge kann eine Pensionskasse mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Überschüsse erwirtschaften. Die Pensionskasse der ehemaligen Swissair etwa – die gibt es immer noch – hat einen reinen Rentnerbestand. Dort gibt es unterdessen sogar eine 14. oder 15. Rentenzahlung jährlich.
Ich kenne jemanden, der von dort eine Rente bezieht und sich vor lauter Auszahlungen nicht retten kann …
Heiniger (lacht): Die Anzahl Rentnerinnen und Rentner wird immer kleiner, der Kapitalbestand im Verhältnis grösser. Das führt zu erhöhten Auszahlungen.
Verrückt, dass es so etwas überhaupt geben kann.
Heiniger: Ja. Aber man darf nicht vergessen: Es gibt auch den umgekehrten Fall, wo zu wenig Kapital vorhanden ist. Dann wird das ein Fall für den Sicherheitsfonds.
Dies führt dazu, dass man – wenn man alle Rentenbestände in der Pensionskasse behalten muss, um sie bis zum Schluss abzuwickeln – irgendwann sehr viele kleine Rentenkassen in der Schweiz haben wird, die genau die eben geschilderten Probleme haben.
MoreDie vergessenen Guthaben der 100-Jährigen
Wer seine Pensionskassenvermögen vergisst und sich bis zu seinem 100. Geburtstag nicht meldet, verliert sein Geld. Das ist jetzt erstmals geschehen. Der Beobachter schreibt:
More201 vergessene Guthaben seien aufgelöst worden, bestätigt der Sicherheitsfonds BVG. Die Mandatsleiterin schreibt, sie rechne von nun an mit einer stetigen Zunahme, da immer mehr Personen in der beruflichen Vorsorge versichert seien und auch die Höhe der angesparten Guthaben zunehme.
Das bedeutet: Bei den Arbeitnehmenden mit Jahrgang 1924 sind Vorsorgegelder im Wert von 240’000 Franken endgültig vergessen gegangen, beim Jahrgang 1925 sind es bereits 320’000 Franken. Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Stiftung, die laut Gesetz eine staatliche Behörde ist.
Bevor der Staat zugreifen darf, versucht er aber, die Betroffenen, die ihre Gelder vergessen haben, zu kontaktieren. Denn davon gibt es einige. Diese Gelder landen jedoch zuerst bei einer anderen Stiftung, bevor sie an den Sicherheitsfonds gehen.
Diese Erstaufnahme-Stiftung für vergessene Vorsorgevermögen ist die Auffangeinrichtung BVG. Sie verwaltet derzeit 950’000 Konten mit vergessenen Pensionskassengeldern im Wert von sechs Milliarden Franken. Das sagte der Geschäftsführer dieser Non-Profit-Organisation mit einem Auftrag des Bundes jüngst in einer Publikation des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Neue Wege zur Finanzierung der Infrastruktur
Der «Weidmann-Bericht» zum Ausbau der Infrastruktur setzt andere Aspekte als die vielfach politisch motivierten Volksentscheide. Vor allem betont er die Notwendigkeit diverser (abgelehnter) Projekte und die einer einheitlichen Strategie.
Economiesuisse begrüsst die Aussagen. In einem Interview des Tages-Anzeigers mit Alexander Keberle, Geschäftsleitungsmitglied, entwickelt dieser einen interessanten Ansatz zur Finanzierung, der insbesondere für Pensionskassen von Bedeutung wäre. Auszüge:
Herr Keberle, wie beurteilt Economiesuisse den Weidmann-Bericht?
Wertschätzend. Das war eine überfällige Übung. Drei Aspekte stechen hervor: erstens die enge Verknüpfung von Strasse, Schiene und Agglomeration. Nur wenn man sie zusammen denkt, gibt es gute Lösungen. Zweitens: Der Appetit ist grösser als der Magen. Die gesamte Wunschliste übersteigt die verfügbaren Mittel um ein Mehrfaches. Und drittens die Stolpersteine: Der Bericht weist eindringlich auf die Bedeutsamkeit von Fachkräften, Kosteneinhaltung, Regulierung und Digitalisierung hin.
Was fordern Sie?
Das Zusammenspiel zwischen Strasse und Schiene muss stärker berücksichtigt werden. Und es gilt, vermehrt das Wie zu diskutieren: Wie stellen wir sicher, dass kosteneffizient und im Zeitbudget geplant und gebaut wird? Wie mobilisieren wir Mittel bei knappen Bundesfinanzen? Die Wunschliste ist derzeit nur finanziert. Viele Projekte leiden unter Verzögerungen und Kostenüberschreitungen. Wir müssen auch neue Wege ausprobieren. Wieso nicht etwa öffentlichprivate Partnerschaften prüfen?
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1.1.2026
Auf den 1. Januar 2026 werden die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 %.



