Die AHV braucht mehr Geld
Abbildung 1: Reduzierung der AHV-Finanzierungslücke durch Beitragssatzerhöhungen oder höhere Bundesbeiträge (nach Reform AHV 21)
Die UBS hat sich schon mehrfach und intensiv mit der Finanzierungssituation der AHV auseinandergesetzt. Die Ergebnisse waren und sind nicht erbaulich, auch nicht nach der knapp angenommen AHV 21-Reform. Es bleibt eine gewaltige Finanzierungslücke. In einer neuen Analyse schreiben die Vorsorgeexperten der Bank:
Um die AHV-Finanzierungslücke ohne Referenzaltererhöhung oder Rentensenkungen zu schliessen, kann im Generationenbilanzierungsmodell an zwei Stellschrauben gedreht werden: den Lohnbeiträgen und den Beiträgen der öffentlichen Hand. Die Beitragseinnahmen aus Lohnabgaben betrugen 2019 insgesamt 32,5 Milliarden Franken, doch steigen diese in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung viel langsamer an als der Finanzierungsbedarf. «Um die AHV dauerhaft zu sanieren, müssten entweder die Einnahmen aus Lohnbeiträgen im Durchschnitt um jährlich 15,5 Prozent höher liegen.
AHV-Reform und Pensionskassen
In der Fachmitteilung 133 befasst sich der Pensionskassenverband mit den Auswirkungen der AHV-Reform auf die Pensionskassen. Einleitend wird ausgeführt:
Am 25. September 2022 wurden die Gesetzesreform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) sowie der Bundesbeschluss zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer durch Volk und Stände angenommen. Die AHV-Reform und die damit verbundenen Änderungen des AHVG und der AHVV werden per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zu beachten ist, dass mit der Annahme der AHV-Vorlage auch Anpassungen im BVG beschlossen wurden. Die Vorsorgeeinrichtungen (VE) müssen daher ihre Reglemente und Prozesse (u.a. IT) überprüfen und anpassen.
Neu wird der Begriff «ordentliches Rentenalter» durch «Referenzalter» (RA) ersetzt. Dabei sieht die Revision für Frauen und Männer in der AHV und der beruflichen Vorsorge das gleiche RA von 65 Jahren vor. Das RA der Frauen wird nach einer Übergangsphase ab 1. Januar 2025 in Dreimonatsschritten von aktuell 64 Jahren auf 65 Jahre (ab Jahrgang 1964) erhöht und somit dem RA der Männer gleichgestellt. Weiter bringt die AHV-Reform in der beruflichen Vorsorge die folgenden Änderungen:
• Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab vollendetem 63. Altersjahr (flexibler Altersrücktritt)
• Möglichkeit eines Aufschubs der Pensionierung bis zur Vollendung des 70. Altersjahres (flexibler Altersrücktritt)
• Teilpensionierung: Teilbezug der Altersleistungen mind. in drei Schritten.
Nichtmitglieder können die Fachmitteilung beim ASIP bestellen.
CS PK-Index Mai 2023
CS. Im Berichtsmonat nimmt der Pensionskassen Index um 0,06 Punkte bzw. 0,03% zu; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 3,09%. Per 31. Mai 2023 steht der Index bei 194,46 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der insgesamt leicht positiven Entwicklung im Mai ist den Obligationen (+0,16%) zuzuschreiben, insbesondere den Obligationen CHF (+0,13%). Während der Beitrag der Aktien Welt mit 0,15% positiv ist, belasten die Aktien Schweiz (-0,25%) das Monatsergebnis deutlich. Weitere leicht positive Renditebeiträge sind bei Immobilien (+0,03%) und alternativen Anlagen (+0,02%) zu beobachten. Die Liquidität belastet das Monatsergebnis (-0,07%). Die übrigen Anlagekategorien waren unauffällig.
Die Bestplatzierten des PK-Rating 2023
Bereits zum 18. Mal kann die SonntagsZeitung zusammen mit der «Finanz und Wirtschaft» und Bilan die Awards für die besten Sammelstiftungen der Schweiz vergeben. Ausgezeichnet werden jene Pensionskassen, die es im Rahmen des vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner durchgeführten PK-Vergleichs an die Spitze schafften.
Den Award für die beste Anlagerendite über drei Jahre bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen geht dieses Jahr an die Stiftung Abendrot, welche Asga und Copré auf die Plätze zwei und drei verweist. Abendrot erzielte von 2020 bis 2022 eine durchschnittliche Rendite von 2,58 Prozent.
Bei den Vollversicherungen konnte keine Kasse ein positives Ergebnis erzielen. Das beste Resultat wies Pax aus mit einer durchschnittlichen Rendite über drei Jahre von minus 2,15 Prozent, gefolgt von Swiss Life (minus 2,20) und Helvetia (minus 2,48).
Den Award für die höchste Verzinsung bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen über zehn Jahre holt sich wie letztes Jahr Profond mit 3,25 Prozent vor Ascaro (2,3) und Groupe Mutuel (2,3). Bei den Vollversicherungen ging der Award für die beste Verzinsung an die Allianz.
Lohngleichheit eingehalten
SAV. Eine vom Schweizerischen Arbeitgeberverband in Auftrag gegebene Erhebung der Universität St. Gallen zeigt, dass 99,3 Prozent der ausgewerteten Unternehmen das Gleichstellungsgesetz einhalten.
Das Competence Centre for Diversity and Inclusion (CCDI) der Universität St. Gallen hat im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) eine Umfrage bei Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden durchgeführt. Dabei konnten die Ergebnisse der betrieblichen Lohngleichheitsanalysen von insgesamt 615 Unternehmen mit rund 550’000 Mitarbeitenden zusammengetragen werden. Mit der Erhebung werden rund 10 Prozent der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchführen mussten, abgedeckt.
Unter Berücksichtigung der berufsspezifischen und persönlichen Merkmale zeigt die Datensammlung eine durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz von 3,3 Prozent. Von den insgesamt 461 Unternehmen, die Logib verwendeten, halten 458 Unternehmen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes ein – dies entspricht einem Wert von 99,3 Prozent. Nur 3 Unternehmen haben die vom Bund festgelegte Toleranzschwelle von 5 Prozent überschritten.
UBS PK-Perfomance Mai 2023
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Mai eine durchschnittliche Performance von 0,03% nach Abzug von Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei 2,79% und die annualisierte Rendite seit Beginn unseres Barometers im Jahr 2006 steht bei 2,94%.
- Im vergangenen Monat lag die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen bei 1,74 Prozentpunkten. Das beste Ergebnis (0,91 %) erzielt eine mittelgrosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen zwischen CHF 300 Mio und 1 Mrd. Das schlechteste Ergebnis (-0,83%) erzielt eine kleine Pensionskasse mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen. Die geringste Performancespanne (1,16%) wurde bei grossen Pensionskassen mit mehr als CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen beobachtet.
Bruno Marroni neuer Geschäftsleiter der Gemini Sammelstiftung
Der Stiftungsrat der Gemini Sammelstiftung hat sich für ein Insourcing der Geschäftsführung entschieden. Per 1. Juli 2023 ist Bruno Marroni für die Geschäftsführung der Sammelstiftung verantwortlich. Er wird direkt an das oberste Organ, den Stiftungsrat der Gemini Sammelstiftung, rapportieren. Sämtliche übrige Dienstleistungen wie der Vertrieb, das Versichertenwesen, die Buchhaltung etc. bleiben unverändert beim langjährigen Provider, der Avadis Vorsorge in Zürich.
Bruno Marroni (57) ist eidg. dipl. Pensionskassenleiter und eidg. dipl. Sozialversicherungsexperte. Er arbeitet seit 1989 auf dem Gebiet der beruflichen Vorsorge, hauptsächlich im Sammelstiftungsbereich. Von 2004 bis 2008 leitete er die Vertriebstätigkeiten der Gemini Sammelstiftung. Im Anschluss daran übernahm er erfolgreich die Geschäftsführung und Entwicklung einer neuen Sammelstiftung.
Avadis übernimmt Immobilien der Givaudan-PK
Die Givaudan Pensionskasse hat ihr direkt gehaltenes Immobilienportfolio auf die Avadis Anlagestiftung übertragen. Das Portfolio umfasst insgesamt 18 Wohnliegenschaften an zentralen Lagen. 16 Liegenschaften befinden sich auf Genfer Stadtgebiet, zwei in Lausanner Vorortgemeinden. Die Liegenschaften sind vollvermietet und verfügen über Wertsteigerungspotenzial. Sie werden Teil der Anlagegruppe Immobilien Schweiz Wohnen der Avadis Anlagestiftung. Per 30. April 2023 betrug das Vermögen der Anlagegruppe 2,87 Milliarden Franken. Über die finanziellen Eckwerte der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Grund für die Transaktion war eine Strategieänderung der Pensionskasse und die daraus folgende Neustrukturierung des bislang selbst bewirtschafteten Immobilienportfolios. Ziel war es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung zu schaffen.
Nidwalden: PK-Gesetz geht in die Vernehmlassung
Die Nidwaldner Regierung schreibt in einer Mitteilung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes:
“Generell soll die Attraktivität der Pensionskasse für die Kundinnen und Kunden gesteigert werden. Zweitens ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, die systemfremde Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden zu reduzieren. Und drittens sollen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Pensionskasse ihr Leistungsniveau halten kann.
Im Detail heisst dies:
- Die Attraktivitätssteigerung wird hauptsächlich mit einer Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden von ca. 42.3 und Arbeitgebenden von ca. 57.7 Prozent über den Gesamtbestand erreicht. Heute lautet das Verhältnis 49 zu 51 Prozent. Damit steht die Pensionskasse im Vergleich zu anderen Kassen von öffentlichen Arbeitgebenden praktisch allein da. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt dies ein Problem dar. Mit der Vorlage wird sich die Pensionskasse Nidwalden vergleichbaren Pensionskassen annähern.
Neue Indikatoren im System der sozialen Sicherheit
BFS. Neue Längsschnittindikatoren zu den Verläufen im System der sozialen Sicherheit zeigen für das Jahr 2021 einen leichten Rückgang (–0,3%) der Anzahl Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung, Renten der Invalidenversicherungen oder Sozialhilfeleistungen bezogen. Die Zahl der Personen, die innerhalb eines Jahres mehrere Leistungen beanspruchten, ist 2021 um 3,9% angestiegen, während eine Typologie der Leistungsbeziehenden zeigt, dass Personen mit Drehtüreffekt deutlich in der Minderheit sind (2,3%).
Vernunft hat einen schweren Stand
Peter Aeschlimann, Bundeshausredaktor des Blick, berichtet über die Schwierigkeiten der FDP, die Renteninitiative zu verkaufen. Rot und Grün haben nur Hohn und Spott dafür übrig, die Mitte und die SVP wollen sich daran im Wahljahr nicht die Finger verbrennen. Aeschlimann schreibt:
Für die Linken ist die Renten-Initiative ein Geschenk, das man gerne annimmt. Grünen-Präsident Balthasar Glättli (51) sagt es eleganter: «Natürlich werden wir nicht aus Rücksicht auf den politischen Gegner einen Mantel des Schweigens darüber ausbreiten», man werde aber auch SVP und GLP nicht schonen. Die hätten mit ihrer ursprünglichen Unterstützung eines Gegenvorschlags im Parlament ihr wahres Gesicht gezeigt.
Für die Grünen komme eine automatische Erhöhung des Rentenalters aber niemals infrage. «Diesen Steilpass nehmen wir auf», sagt Glättli. «Aus dieser Sache kommen die Bürgerlichen so schnell nicht mehr raus.»
Auch Mattea Meyer (35), Co-Präsidentin der SP, möchte in den kommenden Monaten lieber nicht in freisinnigen Schuhen stecken. «Sie wissen, dass ihr Anliegen an der Urne chancenlos ist», sagt die Zürcher Nationalrätin. Der Bundesrat werde bis 2026 ohnehin eine neue Reform ausarbeiten.
Die FDP rede die AHV nur schlecht, um den Leuten Angst zu machen und sie zu überzeugen, in private Vorsorgeprodukte zu investieren. «Dort verdienen sich dann Versicherungen eine goldene Nase», kritisiert Meyer. Der harte Kurs, den die FDP bei der Vorsorge oder auch im Asylbereich fahre, sei ein Versuch, die SVP zu kopieren. Dabei sei klar: «Eine Anbiederung hilft immer dem Original.»
Am Freitag trugen die Jungfreisinnigen auf dem Bundesplatz die AHV symbolisch zu Grabe. Es machte den Eindruck, als glaubten die Initiantinnen und Initianten selbst nicht mehr an ihre Wiederbelebungsmassnahme.
UBS zu illiquiden Anlagen
Sven Ebeling geht in einem Beitrag der UBS der Frage nach, was ist beim Einsatz von illiquiden Anlagen zu achten. Zusammengefasst heisst es:
• Investitionen in illiquide Anlagen haben stark zugenommen. Sie können die Portfoliorendite erhöhen und die Diversifikation verbessern.
• Die Risikoprämie als Entschädigung für die inhärente Illiquidität ist wohl die wichtigste Motivation für den Anlageentscheid.
• Ein langer Anlagehorizont ist Voraussetzung für den Einsatz illiquider Anlagen. Das Rebalancing ist eine Herausforderung und sowohl Bewertung als auch Erfolgsmessung sind anspruchsvoll.
• Ein kritischer Vergleich und eine objektive Kosten-Nutzen-Analyse sind bei der Produktauswahl unerlässlich.
Verzugszins für verspätete FZ-Überweisung
KGeld berichtet vom Fall einer Leserin, deren Pensionskasse das PK-Guthaben trotz rechtzeitiger Benachrichtigung erst nach einem halben Jahr überwiesen hat.
Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle, muss ihm die Pensionskasse des bisherigen Betriebs sein Altersguthaben mitgeben. Dazu hat die Kasse nach Erhalt der Zahladresse – also des Freizügigkeitskontos oder der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers – 30 Tage Zeit. Wird das Geld verspätet überwiesen, muss die Kasse zusätzlich einen Verzugszins zahlen. Dieser entspricht dem gesetzlichen Mindestzinssatz, erhöht um 1 Prozentpunkt. Momentan beträgt der Verzugszins 2 Prozent.
Eine K-Geld-Leserin musste mehr als ein halbes Jahr auf ihr Pensionskassenguthaben warten. Sie wechselte Ende Oktober 2022 ihren bisherigen Arbeitgeber und verliess damit die Swisscanto-Pensionskasse. Dieser teilte sie unverzüglich alle nötigen Daten mit. Doch Swisscanto überwies ihr Geld erst Mitte Mai dieses Jahres an die neue Pensionskasse. Sie erhielt deshalb knapp 800 Franken an Verzugszins. Negative Bewertungen bei Google zeigen, dass offenbar auch andere Kunden der Swisscanto-Stiftungen übermässig lange auf ihr Geld warten mussten. Swisscanto nahm dazu gegenüber K-Geld nicht Stellung.
Hypotheken bei PKs zurzeit am günstigsten
Fredy Hämmerli schreibt in KGeld:
Asga Pensionskasse, St. Galler Pensionskasse oder Pensionskasse Stadt Luzern – bei diesen Vorsorgeeinrichtungen bekommt man zurzeit über fast alle Laufzeiten die günstigsten Hypotheken. Nur ab und zu findet sich allenfalls noch eine Bank auf den vordersten Plätzen.
Das ist kein Zufall, denn im Gegensatz zu den Banken sind Pensionskassen bei der Refinanzierung der Hypotheken kaum auf den Finanzmarkt mit seinen steigenden Zinsen angewiesen. Die Kassen schwimmen im Geld der Versicherten und sind froh, wenn sie sichere und erst noch gut verzinste Anlagemöglichkeiten finden.
Die Hypothekarzinsen selbst bewegten sich in den vergangenen Wochen kaum. Mit rund 2,4 bis 2,8 Prozent für eine fünfjährige Hypothek und 2,5 bis 3 Prozent für eine zehnjährige sind sie etwa doppelt so hoch wie noch vor einem Jahr.
Spürbar günstiger bleiben die variablen Saron-Hypotheken mit einer Marge von 0,6 bis 1,2 Prozent. Das entspricht einem Hypothekarzins von ungefähr 2,0 bis 2,6 Prozent.
Auffangeinrichtung soll weiter zinslos Gelder anlegen
awp. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet, wie es in der Botschaft des Bundesrats ans Parlament heisst. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.





