Abbildung 1: Reduzierung der AHV-Finanzierungslücke durch Beitragssatzerhöhungen oder höhere Bundesbeiträge (nach Reform AHV 21)

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Die UBS hat sich schon mehrfach und intensiv mit der Finanzierungssituation der AHV auseinandergesetzt. Die Ergebnisse waren und sind nicht erbaulich, auch nicht nach der knapp angenommen AHV 21-Reform. Es bleibt eine gewaltige Finanzierungslücke. In einer neuen Analyse schreiben die Vorsorgeexperten der Bank:

Um die AHV-Finanzierungslücke ohne Referenzaltererhöhung oder Rentensenkungen zu schliessen, kann im Generationenbilanzierungsmodell an zwei Stellschrauben gedreht werden: den Lohnbeiträgen und den Beiträgen der öffentlichen Hand. Die Beitragseinnahmen aus Lohnabgaben betrugen 2019 insgesamt 32,5 Milliarden Franken, doch steigen diese in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung viel langsamer an als der Finanzierungsbedarf. «Um die AHV dauerhaft zu sanieren, müssten entweder die Einnahmen aus Lohnbeiträgen im Durchschnitt um jährlich 15,5 Prozent höher liegen.

Alternativ könnte der Bundesbeitrag, der 2019 rund 9,8 Milliarden Franken betrug, um etwa 50 Prozent auf rund 14,5 Milliarden Franken erhöht werden» erklärt James Mazeau, Ökonom bei UBS. Das heisst: Mit einem Beitragssatz von 10,1 Prozent oder einer Erhöhung des Bundesbeitrags, also der allgemeinen Bundesmittel sowie der Tabak- und Alkoholsteuer, von heute 20,2 Prozent auf 30 Prozent der AHV-Ausgaben wäre die Finanzierungslücke der AHV geschlossen (Abbildung 1).

Würden zur Sanierung der AHV die Lohnbeiträge von heute 8,7 Prozent auf 10,1 Prozent angehoben, erhielte eine Person mit einem Gehalt von 100 000 Franken pro Jahr 700 Franken weniger Lohn ausbezahlt. Eine 20- jährige Person, die heute ins Erwerbsleben eintritt, hätte über 44 Jahre Erwerbsleben verteilt 30’800 Franken weniger Nettolohn. Zusätzlich würden Lohnerhöhungen unwahrscheinlicher, weil der Arbeitgeber ebenfalls 700 Franken höhere Lohnnebenkosten tragen müsste. Eine 55-jährige Person dagegen würde in diesem Beispiel nur 7000 Franken weniger Nettoeinkommen über das verbleibende Erwerbsleben erzielen.

Oftmals wird die Mehrwertsteuererhöhung als pragmatischster Weg zur Sanierung der AHV bezeichnet. Doch eine solche Erhöhung zieht weitere Reaktionen wie Anpassungen am Konsumverhalten, nach sich. Deshalb lässt sich nur schwer feststellen, wie hoch die Mehrwertsteuererhöhung sein müsste, um die AHV-Finanzierungslücke zu füllen. Unter der Annahme, dass es keine Verhaltensänderungen auslöst, müsste die Mehrwertsteuer gemäss unseren Berechnungen ab sofort um etwa 1,5 bis 2,0 Prozentpunkte angehoben werden, um die benötigten Mehreinnahmen der AHV durch öffentliche Mittel von etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr zu decken.

Auch ist eine Mehrwertsteuererhöhung eine lebenslange Belastung. Das heisst, je jünger eine Person ist, umso höher ist die finanzielle Belastung. Somit sind vor allem Familien mit Kindern stärker betroffen. Beispielsweise betragen die Opportunitätskosten über das verbleibende Leben bei Mehrwertsteuersatzerhöhung von 1,5 Prozentpunkten bis zu 230 000 Franken für eine junge Familie mit zwei Kleinkindern, unter Berücksichtigung, dass das Geld investiert würde, wenn es nicht für den Konsum ausgegeben werden müsste.

  Mitteilung UBS