imageDie Nidwaldner Regierung schreibt in einer Mitteilung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes:

“Generell soll die Attraktivität der Pensionskasse für die Kundinnen und Kunden gesteigert werden. Zweitens ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, die systemfremde Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden zu reduzieren. Und drittens sollen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Pensionskasse ihr Leistungsniveau halten kann.

Im Detail heisst dies:

  • Die Attraktivitätssteigerung wird hauptsächlich mit einer Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden von ca. 42.3 und Arbeitgebenden von ca. 57.7 Prozent über den Gesamtbestand erreicht. Heute lautet das Verhältnis 49 zu 51 Prozent. Damit steht die Pensionskasse im Vergleich zu anderen Kassen von öffentlichen Arbeitgebenden praktisch allein da. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt dies ein Problem dar. Mit der Vorlage wird sich die Pensionskasse Nidwalden vergleichbaren Pensionskassen annähern.

  • Zur Stärkung der finanziellen Stabilität plant der Verwaltungsrat der Pensionskasse eine Reduktion des Umwandlungssatzes von 5.3 auf 5.0 Prozent. Diese gründet vor allem in der steigenden Lebenserwartung und im nach wie vor tiefen Zinsniveau. Mit diesem Schritt kann die Kasse das Unterdeckungs- und Sanierungsrisiko reduzieren. Zugleich wird die systemfremde Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden eingedämmt. Auf die bereits laufenden Renten hat die Vorlage keinen Einfluss.
  • Damit das bisherige «Rentenziel» (Altersrente in Prozent des versicherten Lohns) von knapp 53 Prozent aufrechterhalten werden kann, ist eine Erhöhung der Sparbeiträge geplant. Neu soll der Sparprozess künftig ab einem Alter von 20 Jahren (heute: 25) einsetzen. Damit wird die Vorsorge von Personen mit frühem Berufseinstieg und späteren Karriereunterbrüchen verbessert und etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Versicherte, die sich mitten im Sparprozess befinden, erleiden Renteneinbussen. Sie können in der verbleibenden Zeit bis zur Pensionierung nicht mehr genügend Sparguthaben äufnen, um die Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren. Eine von der Pensionskasse finanzierte Besitzstandslösung wird die individuellen Renteneinbussen gegenüber dem heutigen Vorsorgeplan auf 1.5 Prozent begrenzen. Zudem wird mit einer Übergangsbestimmung dafür gesorgt, dass keine zusätzlichen finanzielle Anreize für Versicherte bestehen, sich bis Ende 2024 vorzeitig pensionieren zu lassen. Damit wird einer unerwünschten Häufung von Pensionierungen entgegengewirkt.“

  Mitteilung NW