awp. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet, wie es in der Botschaft des Bundesrats ans Parlament heisst. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.

Gegen die Verlängerung stellte sich in der kleinen Kammer niemand. In der Vernehmlassung hatte etwa der Gewerbeverband die Vorlage aufgrund der gestiegenen Zinsen als unnötig erachtet.

Das Parlament verlängerte die Bestimmung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bereits im Jahr 2020 um drei Jahre, sie läuft im September aus. Damit die Bestimmung ohne Unterbruch bis September 2027 gilt, nahm der Ständerat eine Dringlichkeitsklausel in die Vorlage auf.

Das Geschäft wird voraussichtlich am 5. Juni im Nationalrat behandelt. Dessen vorberatende Kommission will den Entscheiden des Ständerats einstimmig folgen. Nach den Schlussabstimmungen am 18. Juni könnte die Verlängerung unmittelbar in Kraft treten – unabhängig von einer unwahrscheinlichen Referendumsabstimmung.

  Mitteilung BR  / Botschaft