Parl. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich einstimmig für die Annahme der Motion Engler 22.4448 «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht» ausgesprochen, welche den Bundesrat beauftragt, eine Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsräume vorzulegen.
Mit Urteil vom 26. Oktober 2020 (BGE 147 III 14) änderte das Bundesgericht die Praxis zur Berechnung der Nettorendite im Sinne von Artikel 269 OR dahingehend, dass die Nettorendite den Referenzzinssatz neu um 2 Prozent übersteigen darf. Das Urteil lässt aber die Frage offen, wie hoch die maximal zulässige Nettorendite ausfällt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent übersteigt. Die Kommission hat verschiedene Experten zu dieser Frage angehört und daraus gefolgert, dass die Klärung dieser Frage durch den Gesetzgeber die Rechtssicherheit im Mietrecht erhöhen würde.
Die Fachleute haben verschiedene Lösungen vorgeschlagen, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundesrates zu prüfen sind.
Die Kommission hat aber auch zur Kenntnis genommen, dass die Berechnung der zulässigen Nettorendite in der Praxis gegenüber den Überwälzungssätzen (prozentuale Mietzinserhöhungen aufgrund einer Veränderung des Referenzzinssatzes und der Inflation) von untergeordneter Bedeutung ist. Diese führen in der derzeitigen Situation zum Paradox, dass die Nationalbank mit Zinserhöhungen die Inflation bekämpfen will, die dadurch steigenden Mieten die Inflation aber weiter anheizen. Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass die aktuelle Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt das Risiko eines gesellschaftspolitischen Minenfelds birgt, da die aktuelle Gesetzgebung Mietzinserhöhungen zulässt, welche die Mittelschicht nicht mehr bezahlen kann.