Der Entscheid, ob man sich bei der Pensionierung das Alterskapital aus der Pensionskasse auszahlen lässt oder ob man eine lebenslange Rente bezieht, ist endgültig. Um die richtige Wahl zu treffen, muss man die persönliche Situation anschauen und seine Präferenzen kennen. Pierre Weill gibt Tipps in der NZZ.
Versicherte
Auffangeinrichtung mit 5,6 Mrd. Franken in kontaktlosen Guthaben
HZ. 62 Prozent der von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwalteten 1,4 Millionen Freizügigkeitskonten waren Ende 2022 kontaktlos. Auf diesen Konten liegen 5,6 Milliarden Franken, 34 Prozent der Vermögen von insgesamt verwalteten 16,2 Milliarden Franken.
Kontaktlos bedeute aber nicht vergessen, stellt Séverine Jagmetti, Sprecherin der Stiftung Auffangeinrichtung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA klar. Meist fänden Gelder und Besitzerinnen und Besitzer irgendwann wieder zusammen.
Denn Sozialversicherungsnummer, Name und Geburtsdatum der Eigentümer seien der Stiftung grundsätzlich bekannt. Nur die Adresse fehle oder sei nicht mehr aktuell. Das bedeute aber nicht, dass die Eigentümer von ihrem Sparkapital nichts wüssten.
Kontaktlos kann Kapital werden, wenn Angestellte eine Stelle aufgeben und nicht sofort wieder eine neue antreten. Dann wird ihr Sparkapital der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen, frühestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
PK-Rente im Ausland
Wie ausländische Arbeitnehmer ihr Schweizer Vorsorgekapital «retten» können, wenn sie den Ruhestand im Heimatland planen.
Entwicklung der mittleren Einkommensgruppen 1998-2020
BFS. Zur Einkommensmitte – oder mittleren Einkommensgruppe – zählen gemäss Definition des Bundesamts für Statistik alle Personen aus Haushalten mit einem Bruttoäquivalenzeinkommen zwischen 70% und 150% des Medians des jeweiligen Beobachtungsjahrs.
Im Jahr 2020 umfasste die mittlere Einkommensgruppe gemäss dieser Definition 55,4% der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz. Zu ihr gehörten beispielsweise Alleinlebende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 3’955 und 8’475 Franken (Quelle: Haushaltsbudgeterhebung HABE).
Auch wenn ihr Anteil seit 2015 tendenziell leicht abnimmt, ist über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg nicht von einer deutlichen Veränderung der Einkommensmitte auszugehen: Insgesamt betrachtet blieb der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe von 1998 bis 2020 weitgehend stabil und bewegte sich zwischen 54,4% (im Jahr 2018) und 61,3% (2009).
Neurentenstatistik 2021
BFS. Eine neue Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (BV) belief sich 2021 im Median bei den Frauen auf 1201 Franken und bei den Männern auf 2100 Franken pro Monat.
Der Medianbetrag der von den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen entrichteten Kapitalleistungen betrug bei den Männern knapp 159’524 Franken und bei den Frauen 64’459 Franken.
Ohne Berücksichtigung der Kapitalleistungen aus Freizügigkeitseinrichtungen ist der Unterschied noch grösser: Der Medianbetrag der von den Pensionskassen ausbezahlten Kapitalleistungen belief sich bei den Männern auf 200’000 Franken und bei den Frauen auf 85’000 Franken.
Herausforderung für Vorsorgeanleger
Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft mit der Situation der Vorsorgeanleger nach dem verlustreichen 2022.
Anleger haben 2022 die Wertschriftenaufwertungen der Vorjahre, die von den damaligen Nullzinsen angefeuert waren, zu erheblichen Teilen hergeben müssen. Private und Institutionelle stecken heftige Verluste ein. Doch Vorsorgesparer hätten die selbstverwalteten Pensionskassengelder und 3a-Wertschrifteninvestments im Wesentlichen beibehalten, sagt Beat Bühlmann vom Vorsorgedienstleister Finpension.
Wie er berichtet, investieren Kunden ihre separierten Pensionskassengelder in gemischten Wertschriftenportfolios mit einem Aktiengehalt von rund 40%: «Bei den 3a-Vorsorgeinvestments setzt die Kundschaft gar auf einen Aktienanteil von im Schnitt über 85%.»
Allerdings ist es gut möglich, dass viele die Werteinbusse ihrer Vorsorgeinvestments nicht unterjährig verfolgen und erst mit Erhalt des digitalen oder brieflichen Jahresauszugs in den kommenden Wochen entdecken werden. (…)
Oliver Bienek vom Anbieter Liberty Vorsorge berichtet auf Anfrage der FuW, die Liberty-Kundschaft sei mehrheitlich «ausgewogen investiert mit einem Aktienanteil zwischen 40 und 50%». Das treffe gleichermassen auf die Wertschriftendepots der Kategorien Freizügigkeit, 1e-Pensionskassen und 3a zu.
Im Verlauf des schlechten Börsenjahres 2022 habe der Vorsorgedienstleister Liberty beobachtet, dass die Kunden die gewählte Anlagestrategie und den Aktienanteil im Vermögen nicht oder nicht wesentlich verändert haben. Bei den Freizügigkeitsgeldern aus Pensionskassen und den 3a-Vermögen seien jedoch 30 bis 40% der Kunden in einer Kontolösung angelegt.
Ein Tag weniger verzinst – CHF 21.25 verloren
Die Basler Zeitung berichtet über die Beschwerde von Stefan Burkhalter bei der PKBS, dass sein Vorsorgeguthaben für den Tag seines Austritts aus der Kasse nicht verzinst worden sei. Er will dafür notfalls vor Gericht gehen. Die BaZ schreibt:
Als ihm nach Beendigung seiner Arbeitsverhältnisse beim Finanzdepartement sowie beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt [BS] jeweils die Austrittsabrechnung der PKBS zugeschickt wurde, nahm er den Taschenrechner hervor, um die Zinsberechnung nachzuvollziehen.
Siehe da: Burkhalter kam zum Schluss, dass er um 10.35 sowie um 10.90 Franken betrogen worden sei – statt eines Zinses von 2417.30 und 43.70 Franken kam er auf 2427.65 und 54.60 Franken. Die Ursachenforschung ergab, dass ihm die Pensionskasse jeweils bei der Verzinsung einen Tag unterschlagen haben soll. Der Tag der Überweisung des Guthabens sei nicht verzinst worden.
Man muss schon einer vom Typus Burkhalter sein, um das auf sich zu nehmen, was wegen der insgesamt 21.25 Franken folgte: eine für Laien kaum verständliche Mail- und Zahlenschlacht mit der PKBS. Burkhalter stellt sich auf den Standpunkt, dass auch der Tag, an dem die Austrittsleistung ausbezahlt wird, verzinst werden müsse.
Erwerbstätigkeit im Rentenalter
BR. Mit welchen Mitteln könnte in der Altersvorsorge und bei den Steuern dafür gesorgt werden, dass Personen nach Erreichen des Regelrentenalters vermehrt erwerbstätig bleiben? Der Bundesrat hat zu dieser Frage einen Bericht verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass in der AHV und teilweise auch in der beruflichen Vorsorge die wirksamsten Massnahmen mit der Reform AHV 21 bereits umgesetzt werden. Soll die Steuerbelastung auf dem Erwerbseinkommen von Personen im Rentenalter gesenkt werden, bräuchte es dafür eine Verfassungsgrundlage.
Renten und Inflation
Die NZZ zeigt die Folgen der Teuerung auf Renten aus AHV und Pensionskassen sowie für Vermögen auf.
Kapital oder Rente?
In einem Beitrag der NZZ zum ewigen Thema der Form des Leistungsbezugs bei Pensionierung weisen die beiden Autoren – Markus Hürzeler (Rahn und Bodmer) und Roland Hofmann (ZHAW) auf die vielen Probleme und Gefahren, mit denen bei einem Kapitalbezug zu rechnen ist. Sie kommen zum Schluss:
Ausgehend von diesen Erkenntnissen sind zum einen die Anbieter von Finanzplanungen gefordert, ihren Beratungs- und Sorgfaltspflichten durch Anpassen der Planungsparameter an die heutigen Realitäten nachzukommen und so ihren Kundinnen und Kunden eine ebenso transparente wie fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Die Pensionskassen selbst könnten entscheidend zu einer Reduktion der Informationsasymmetrien beitragen, indem sie durch frühzeitige Aufklärung und allenfalls technische Unterstützung ihre Versicherten dazu befähigen, die Auswirkungen unterschiedlicher Bezugsszenarien zu simulieren.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Dass die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge nicht korrekt festgelegt sind (Stichworte: Mindestzins, Umwandlungssatz, Rentenalter), fördert das Interesse sowohl der Finanzinstitute als auch der Pensionskassen, Rentenbezüge wenn immer möglich «zu vermeiden» und Kapitalbezüge zu empfehlen. Das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko werden auf den einzelnen Versicherten übertragen. Das war sicher nicht die ursprüngliche Absicht des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG).
Wohlfahrt nähert sich Vor-Corona Werten
BFS. Die Covid-19-Pandemie hat in der Wohlfahrt der Schweizer Bevölkerung ihre Spuren hinterlassen. Für das Jahr 2021 liegen zwar noch nicht für alle Indikatoren die notwendigen Daten vor, es zeigt sich aber eine Tendenz: Die Situation gleicht sich der Lage im Jahr 2019, also vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, wieder an.
So lag im Jahr 2021 die Lebenserwartung bei den Männern mit 81,6 Jahren 0,3 Jahre tiefer als vor der Pandemie und bei den Frauen mit 85,7 Jahren sogar etwas höher, nachdem sie 2020 deutlich auf 81,0 Jahre bzw. 85,1 Jahre zurückgegangen war.
Als weitere Resultate der Wohlfahrtsmessung lässt sich festhalten, dass das reale BIP pro Kopf 2020 gegenüber dem Vorjahr um 3,1% gesunken ist, 2021 konnte es einen Anstieg von 3,4% verzeichnen.
Der Bruttoenergieverbrauch ist zwischen 2019 und 2020 deutlich von rund 1,1 Millionen Terajoule auf rund 1 Million Terajoule zurückgegangen. 2021 hat er wieder zugenommen, allerdings nur relativ leicht um 1,3%.
2020 erreichte die durchschnittliche Lebenszufriedenheit der Bevölkerung einen Wert von 8,1 auf einer Skala von 0 bis 10.
Diese Zahlen und weitere Ergebnisse des Indikatorensystems Wohlfahrtsmessung sind auf dem Statistikportal Schweiz verfügbar.
Beispielloser Anstieg psychischer Störungen bei jungen Frauen
BFS. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der stationären Spitalaufenthalte wegen psychischer und Verhaltensstörungen bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 10 bis 24 Jahren um 26%, bei gleichaltrigen Männern um 6%. Zum ersten Mal waren psychische Störungen die häufigste Ursache für eine Hospitalisierung bei den 10- bis 24-Jährigen (19 532 Fälle), gefolgt von Verletzungen (19 243 Fälle). Die Spitaleinweisungen aufgrund von Suizidversuchen nahmen in derselben Altersgruppe um 26% zu, die ambulanten psychiatrischen Leistungen im Spital um 19%. Dies geht aus einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor, die sich mit der Behandlung von psychischen Störungen bei jungen Menschen in den Jahren 2020 und 2021 befasst.
Die Berufliche Altersvorsorge 2050
Wie sieht die berufliche Altersvorsorge 2050 aus? Was erwarten die Vorsorgeunternehmen und die Versicherten? Die PKG Pensionskasse hat zum Anlass ihres 50-jährigen Bestehens dazu die Hochschule Luzern mit der Ausarbeitung der Studie «Berufliche Altersvorsorge 2050» beauftragt. Verantwortlich dafür zeichnen Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann und Prof. Dr. Karsten Döhnert. Sie haben zusammen mit den Studenten im Zeitraum von rund acht Monaten die Studie verfasst. Zusammenfassend wird ausgeführt:
Ziel der Studie ist es, die Implikationen spezifischer Megatrends auf das Vorsorgesystem zu beschreiben und Gedankenanstösse zu liefern, wie die berufliche Vorsorge im Jahr 2050 ausgestaltet sein sollte. Konkret werden folgende Forschungsfragen analysiert:
– Welches sind die wichtigsten Aspekte der heutigen beruflichen Vorsorge hinsichtlich des An- und Entsparens des Alterskapitals?
– Welche Megatrends prägen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben im Jahr 2050?
– Welche Gaps ergeben sich zwischen dem heutigen und zukünftigen gesellschaftlichen Leben im Jahr 2050? – Welche Implikationen haben diese Gaps für die berufliche Altersvorsorge?
– Wie muss die berufliche Vorsorge, unter der Prämisse der Megatrends, ausgestaltet sein, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten und dem gesellschaftlichen Leben im Jahr 2050 zu genügen?
Mutterschaft und Einkommen
Das Monitoring des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit umfasst u.a. neue Daten zu Erwerbstätigkeit und Einkommen von Frauen. Dabei werden die Unterschiede zu den Einkommen von Männern auch aufgeschlüsselt nach den Kriterien Zivilstand und Mutterschaft, was üblicherweise bei den Ermittlungen der Gender Gaps nicht geschieht, weil diese Grössen nicht zu den als objektiv anerkannten Elementen gehört. In der NZZ heisst es dazu:
Ein noch wichtigerer Treiber [als die Wahl der Branche] für die Lohndifferenz ist laut Zobrist aber die sogenannte Erwerbsbiografie. Diese umfasst die Entwicklung der Löhne während des ganzen Berufslebens. Das Zürcher Wirtschaftsmonitoring zeigt, dass bei Frauen und Männern die Löhne mit zunehmendem Alter grundsätzlich steigen. Allerdings ist den Daten nicht zu entnehmen, ob jemand Kinder hat oder nicht.
Die Fachstelle Volkswirtschaft fokussierte sich deshalb auf den Zivilstand. Es zeigt sich, dass sich bei ledigen Frauen und Männern die Löhne ähnlich entwickeln. Hingegen öffnet sich bei den verheirateten Erwerbstätigen ab dem 30. Altersjahr eine grosse Lohnschere zwischen Männern und Frauen. Diese Tatsache hat laut Zobrist damit zu tun, dass Frauen, die in dieser Lebensphase ihr erstes Kind bekommen, in der Regel verheiratet sind.
50+ finden wieder leichter einen Job
Die Arbeitslosenzahlen lassen einen überraschenden Schluss zu: 50+ haben es einfacher als Jüngere, einen neuen Job zu finden. Der Fachkräftemangel in der Schweizer Wirtschaft entschärft die Altersguillotine – hebt sie aber nicht auf. Der Blick schreibt:
Wer älter als 50 ist und seinen Job wechselt oder verliert, der hat Mühe, eine neue Arbeitsstelle zu finden. So lautet das Vorurteil, das lange Zeit auch mit Zahlen belegt werden konnte. Doch der Wind hat scheinbar gedreht. Ältere haben es nun sogar wieder leichter als Jüngere, einen Job zu finden.
Die Arbeitslosenquote ist bei den 50- bis 64-Jährigen in den vergangenen zwei Jahren von über 3 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Sie liegt damit unter der Quote der 25- bis 49-Jährigen, die 2 Prozent beträgt.