Mit Blick allein auf die zweite Säule erscheint es sinnvoll, Renten- und Kapitalbezüge aus der Pensionskasse gleich zu besteuern. Doch der Vorschlag des Bundesrats hat viel zu grosse Kollateralschäden.
Die dringend nötige private Vorsorge in der dritten Säule würde durch eine solche steuerliche Änderung massiv beeinträchtigt.
Was die Pensionskassen angeht, haben sich Versicherte in den vergangenen Jahren immer häufiger dafür entschieden, sich das Vermögen aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Viele verschmähten eine lebenslange Rente, obwohl dies für sie wohl der bessere Entscheid gewesen wäre.
Im Jahr 2023 riefen Versicherte laut dem Bundesamt für Statistik Alterskapital im Volumen von 14,8 Milliarden Franken ab, 2015 waren es erst 6,3 Milliarden Franken gewesen.
Steuern zu sparen, dürfte beim Entscheid für das Kapital neben den gesunkenen Umwandlungssätzen der Pensionskassen ein wichtiger Faktor sein – und solche finanziellen Anreize zu bieten, ist zweifellos heikel. Sie öffnen Fehlberatungen Tür und Tor, und laut Beobachtern kommen solche in der Praxis häufig vor.
Zudem dürften sich viele Pensionäre nicht bewusst sein, dass ihnen das ausgezahlte Geld aus der Pensionskasse bis zum Lebensende reichen muss. Ist das nicht der Fall, muss am Ende der Staat einspringen. Mit höherem Alter wird es ausserdem immer schwieriger, das Kapital selbst zu verwalten. (…)
Überhaupt ist das Vorhaben des Bundesrats nur deshalb zustande gekommen, weil der Bund ein Ausgabenproblem hat. Dieses sollte er dadurch lösen, dass er weniger ausgibt, anstatt die Steuern zu erhöhen. Die stark zunehmenden Kapitalbezüge in der zweiten Säule lassen sich auch auf andere Art und Weise bremsen – und ohne gleichzeitig die Säule 3a zu schädigen.
NZZ