Die Arbeitslosenzahlen lassen einen überraschenden Schluss zu: 50+ haben es einfacher als Jüngere, einen neuen Job zu finden. Der Fachkräftemangel in der Schweizer Wirtschaft entschärft die Altersguillotine – hebt sie aber nicht auf. Der Blick schreibt:
Wer älter als 50 ist und seinen Job wechselt oder verliert, der hat Mühe, eine neue Arbeitsstelle zu finden. So lautet das Vorurteil, das lange Zeit auch mit Zahlen belegt werden konnte. Doch der Wind hat scheinbar gedreht. Ältere haben es nun sogar wieder leichter als Jüngere, einen Job zu finden.
Die Arbeitslosenquote ist bei den 50- bis 64-Jährigen in den vergangenen zwei Jahren von über 3 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Sie liegt damit unter der Quote der 25- bis 49-Jährigen, die 2 Prozent beträgt.
Anteil der Bevölkerung ab 65, der in einem Privathaushalt legt, der …
Viele Pensionierte verfügen über erhebliche Vermögenswerte, die sie meist nicht aufbrauchen, dafür aber vererben wollen. Der «goldenen» Pensionierten-Generation steht eine mit Blick auf die eigene Altersvorsorge pessimistische Mehrheit der 25- bis 64-Jährigen gegenüber. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Swiss Life in ihrer neuen Studie «Goldener Ruhestand» – wie lange noch? den (Ent-)Sparprozess, die Pflegekosten sowie das Thema (Ver-)Erben im Rentenalter. In der Studie wird ausgeführt:
Pensionierte in der Schweiz beurteilen ihre finanzielle Situation mehrheitlich als gut und im Durchschnitt besser als die Bevölkerung unter 65. An diesem Umstand hat sich in den letzten Jahren wenig verändert, obwohl das Altersvorsorgesystem zunehmend vor Herausforderungen steht und Reformen benötigt. (…)
Die grundsätzlich positive Momentaufnahme des hohen Grads an finanzieller Selbstbestimmung der heutigen Pensionierten widerspiegelt sich auch darin, dass Vermögen im Rentenalter im Durchschnitt nicht verzehrt werden – zumindest, solange man zuhause wohnt. 2020 lebten 34% der Menschen ab 65 in einem (Privat-)Haushalt, der weiter Geld auf die Seite legte. Lediglich 22% zehrten von ihrem Vermögen oder – in seltenen Fällen – verschuldeten sich. Die restlichen 44% gaben etwa so viel aus, wie hereinkam. (…)
Kurt Speck fasst auf HZ Insurance das Wichtigste zusammen, dass bei Auswanderung oder Arbeit im Ausland in Sachen Vorsorge zu bedenken ist.
Bei Erwerbstätigen, die für ihre Firma lediglich während ein bis zwei Jahren im Ausland tätig sind, besteht am wenigsten Handlungsbedarf. Mit dem Status des «Entsandten», der rechtlich mit EU und Efta exakt geregelt ist, kann der Mitarbeitende weiterhin im Schweizer Vorsorgesystem integriert bleiben.
Liegt das neue Aufenthaltsland ausserhalb des europäischen Raums, ist zu klären, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Trifft dies zu, kann die Person im angestammten Vorsorgesystem versichert bleiben.
BFS. 9,8 Milliarden Stunden sind im Jahr 2020 in der Schweiz unbezahlt gearbeitet worden. Das ist mehr als für bezahlte Arbeit mit 7,6 Milliarden Stunden aufgewendet wurde. Die gesamte im Jahr 2020 geleistete unbezahlte Arbeit entspricht einem Geldwert von 434 Milliarden Franken.
BFS. Die Arbeitsmarkteintritte (Wechsel von «Nichterwerbsperson» zu «Erwerbsperson») überstiegen zwischen 2010 und 2018 die Arbeitsmarktaustritte (von «Erwerbsperson» zu «Nichterwerbsperson/verstorben»). Seit 2019 finden hingegen mehr Austritte als Eintritte statt: 2021 lag die Differenz bei -28’000 Erwerbspersonen (274’000 Eintritte gegenüber 302’000 Austritten).
Seit Mitte der 90er Jahre liegen die Arbeitsmarkteintritte der Frauen deutlich über den Austritten. Seit sechs Jahren ist die Situation jedoch anders: die Austritte entsprechen nahezu den Eintritten. Bei den Männern werden die Eintritte seit 25 Jahren grösstenteils durch die Austritte kompensiert.
Michael Ferber beschreibt in der NZZ die Folgen der sinkenden Ersatzquote für Versicherte und das System unserer Altersvorsorge. Betroffen sind vor allem Bezüger mittlerer Einkommen. Ferber schreibt:
In der Tat ist die durchschnittliche Ersatzquote in der Schweiz laut der Investmentgesellschaft Swisscanto bei einem Lohn von 80 000 Franken im Zeitraum 2011 bis 2020 um 11 Prozentpunkte auf 69 Prozent zurückgegangen. Die Niederlande oder Dänemark kommen hier laut dem Global-Pension-Index auf Werte von mehr als 80 Prozent.
Gemäss Studien von Finanzdienstleistern ist die Ersatzquote für manche Bevölkerungsgruppen sogar unter 60 Prozent gefallen. Dies ist heikel –denn dieses Ziel wird aus der Schweizer Verfassung abgeleitet, in der steht, die Renten aus erster und zweiter Säule sollten im Ruhestand die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.
Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Ergebnissen der neuesten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern basierend auf der LSE 2020:
Die neuste Analyse des Bundesamtes für Statistik legt offen, dass sich das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern insgesamt verringert hat. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die geschlechterspezifischen Profile im Arbeitsmarkt angleichen. Entscheidend bleiben für die Arbeitgeber aber nach wie vor die betrieblichen Lohngleichheitsanalysen. (…)
Die Analyse legt auch offen, dass der unerklärte Anteil an den Lohnunterschieden im Jahr 2020 zugenommen hat. Betrachtet man diese Werte aber genauer, zeigt sich, dass der öffentliche Sektor einen besonders grossen Teil zu dieser Entwicklung beträgt.
Während der unerklärte Anteil im privaten Sektor relativ moderat um 1 Prozent anstieg, nahm dieser im öffentlichen Sektor im gleichen Zeitraum um sage und schreibe 9,5 Prozentpunkte zu.
BFS. Bei den Ausgaben der Privathaushalte in der Schweiz zeigten sich 2020 im Vergleich zu den Vorjahren grössere Veränderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie. So wiesen insbesondere die durch Einschränkungen betroffenen Bereiche deutliche Rückgänge auf: Die Ausgaben für Gast- und Beherbergungsstätten etwa sanken im Vergleich zu 2019 um 38% auf 343 Franken pro Monat. Bei den Einkommen hingegen sind im Jahr 2020 keine signifikanten Verschiebungen zu beobachten.
Das durchschnittliche verfügbare Einkommen von 6789 Franken pro Monat ist mit dem von 2019 vergleichbar. Zum Haushaltseinkommen zählen nebst den monatlich ausbezahlten Löhnen und Zulagen auch die jährlichen Zahlungen wie zum Beispiel der 13. Monatslohn. Erhaltene Renten, Sozialleistungen und Überweisungen von anderen Haushalten sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden ebenfalls dazugerechnet.
Eine globale Studie von WTW zeigt den Unterschied zwischen dem Vermögensaufbau von Männern und Frauen zum Zeitpunkt des Renteneintritts auf. Der WTW-Bericht «Global Gender Wealth Equity» zeigt, dass Frauen im Durchschnitt mit 74 % des von Männern angesammelten Vermögens in den Ruhestand gehen werden, wobei der Unterschied in allen untersuchten Ländern zwischen 60 % und 90 % liegt.
Insgesamt weist Europa das geringste durchschnittliche geschlechtsspezifische Wohlstandsgefälle aller Regionen auf,. Es wird erwartet, dass Frauen im Ruhestand etwas mehr als drei Viertel (77 %) des Wohlstandsniveaus der Männer erreichen. Die Schweiz lag mit 76 % einen Punkt unter dem europäischen Durchschnitt und weist eine wesentlich grössere Kluft auf als Länder wie Spanien, Österreich und Irland.
Die Pensionskassen sollen auf den Renten gemäss BVG die Teuerung ausgleichen, sofern sie können, müssen aber nicht. Seit rund einem Jahrzehnt erleben wir in der Schweiz aktuell wieder eine spürbare Inflation; was werden die Kassen jetzt tun? Die NZZ ist der Frage nachgegangen. H.U. Schöchli schreibt:
Die in den laufenden Renten steckenden «zu hohen Leistungsversprechen haben Teuerungsanpassungen bereits vorweggenommen», sagt der Pensionskassenverband. Man kann es auch anders sagen: Wer den Pensionskassen eine Garantie für einen ständigen Teuerungsausgleich der Renten vorschreiben wollte, müsste die erste Jahresrente für Neurentner und damit die Umwandlungssätze deutlich senken. Ein Popularitätspreis wäre damit nicht zu holen. Eine Alternative wäre die Erhöhung der Lohnbeiträge, doch dies ginge zulasten der Erwerbstätigen und würde die Umverteilung von Jung zu Alt nach dem Muster der AHV noch stark erhöhen.
«In den goldenen 1990er Jahren waren aufgrund der boomenden Börsen allgemeine Rentenerhöhungen verbreitet», sagt Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Mitte der 1990er Jahre kannten laut Angaben des Bundesrats knapp 30 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen einen vollen und regelmässigen Teuerungsausgleich. Ein weiteres Drittel zahlte teilweise einen Inflationsausgleich. Gemäss Wyss haben später manche Pensionskassen solche Rentenerhöhungen bereut: «Die allgemeinen Rentenerhöhungen haben die Zahlungsverpflichtungen dauerhaft erhöht, was die Pensionskassen schmerzhaft erfahren mussten, als die Zinsen und damit die Renditeerwartungen gesunken waren.»
Der Beobachter geht der Frage nach, wann sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt und wann eher nicht. Dabei stehen verschiedene Strategien zur Wahl. U.a. heisst es im Beobachter-Beitrag:
Es stimmt zwar, dass die Altersrente, die man dereinst erhalten wird, von der Höhe des vorhandenen Kapitals abhängt: je mehr Geld in der PK, desto höher die Rente. Und es stimmt auch, dass man freiwillige Einkäufe in die PK voll vom Einkommen abziehen kann, was Steuern spart: Je nach den konkreten Verhältnissen kann dies einen Viertel bis sogar einen Drittel der Einkaufssumme ausmachen. Ob sich das aber für den Versicherten «lohnt» und es sich finanziell wirklich auszahlt, ist eine andere Frage.
Von vielen überschätzt wird der Steuerspareffekt. Freiwillige Einkäufe senken die Steuern nur im Jahr der Einzahlung. Wenn das Geld dereinst ausgezahlt wird, muss man es versteuern: entweder als normales Einkommen (wenn man es als Rente bezieht) oder einmalig mit der gesonderten Steuer zum Vorsorgetarif (falls man es als Kapital bezieht). So oder so: Der PK-Einkauf macht aus fast steuerfreien Ersparnissen plötzlich steuerbares Einkommen.
In den Jahren vor der Pensionierung ist in der Regel der Lohn am höchsten, deshalb ist dann die Steuerrechnung am höchsten, und deshalb zahlen sich dann freiwillige Einzahlungen auch am ehesten aus. Dazu kommt: Je länger es dauert, bis man das Geld (in Form einer höheren Rente) wieder bezieht, desto tiefer ist die prozentuale Rendite. Hier gilt also: je später, desto besser.
BFS. Im Jahr 2020 befanden sich 10% der Arbeitnehmenden in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Die Arbeit auf Abruf kommt am häufigsten vor (5,1% der Arbeitnehmenden), gefolgt von befristeten Arbeitsverträgen unter einem Jahr (3,1%) und geringfügigen Beschäftigungsgraden (2,3%). Der Personalverleih betrifft 1,2% der Arbeitnehmenden. Bei Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren treten atypische Beschäftigungsformen überdurchschnittlich häufig auf. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Atypische Beschäftigungsformen 2010–2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die tiefe Arbeitslosigkeit und der Fachkräftemangel führen dazu, dass auch Personen über 50 Jahren in der Schweiz wieder neue Jobs finden. Christin Severin schreibt in der NZZ dazu:
Die Altersguillotine verschiebt sich mit dem angespannten Arbeitsmarkt mehr und mehr nach oben. 50 Jahre sei kein Thema mehr, 55 Jahre auch nicht, auch 58 und 59 würde noch gehen, über 60 sei es weiter schwierig, sagen Personaler.
Grosse Unterschiede gibt es nach Branchen. Gerade in der Gastronomie, wo der Fachkräftemangel am ausgeprägtesten ist, finden gemäss einer Studie des Outplacement-Beraters Rundstedt sogar 60-Jährige wieder Stellen. Ein Grund dafür ist, dass die Eintrittsbarrieren in diesem Bereich tiefer sind als anderswo.
Auch im Gesundheits- und Sozialwesen, bei den Dienstleistern, aber auch im Bau und in der Informationstechnologie gaben viele Unternehmen bei einer Befragung im Sommer 2022 an, dass sie weniger Mitarbeitende hätten rekrutieren können als gewünscht. Die Finanzbranche, wo der Fachkräftemangel weniger ausgeprägt ist, tendiert hingegen anstatt zu späten Neueinstellungen zu Frühpensionierungen. (…)
Axa Investment Mangers haben eine Umfrage zum Verhalten junger Stellensuchender durchgeführt. Ersichtlich wurde: Vorsorge-Themen spielen für viele junge Erwachsene bei der Stellensuche kaum eine Rolle. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Wie eine repräsentative Umfrage der AXA Investment Managers (AXA IM) bei 949 berufstätigen Schweizerinnen und Schweizern zeigt, sind interessante Arbeitsinhalte das wichtigste Kriterium bei der Wahl eines Arbeitgebers, gefolgt von sympathischen Arbeitskolleginnen und -kollegen und einem hohen Lohn. Relevant sind zudem die Firmenkultur, das Image des Arbeitgebers sowie der Arbeitsweg.
Die Pensionskassenleistungen liegen gemäss Umfrage der AXA IM auf dem 7. Rang von insgesamt 12 wichtigen Entscheidungskriterien.
Rund 40 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich bei Vorstellungsgesprächen explizit nach den Pensionskassenleistungen erkundigen, wobei Männer, Ältere und Personen mit hoher Kaufkraft dies häufiger thematisieren als Frauen, Jüngere und Personen tiefer Kaufkraftklasse.