BFS. Die Arbeitskosten entsprechen den von den Unternehmen für die Beschäftigung der Angestellten aufgewendeten Kosten. Sie setzen sich zusammen aus den Löhnen und Gehältern (79,7%), den Sozialbeiträgen zulasten der Arbeitgeber (17,4%) und weiteren, insbesondere mit der beruflichen Bildung und Personalrekrutierung verbundenen Kosten (2,9%). 2020 lagen sie in der Gesamtwirtschaft bei durchschnittlich Fr. 63,62 pro Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten machen einen grossen Anteil der Produktionskosten für Güter und Dienstleistungen aus. Zusammen mit der Produktivität stellen sie einen wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar.
Versicherte
CS: Die “Renten sind sicher”
Radio SRF geht in einem Beitrag auf Fragen der Sicherheit von PK-Geldern und Renten in der Folge des CS-Debakels ein.
“Die Altersgruppe Ü50 darf sich freuen”
In der NZZ gibt Fabian Schäfer einen bunt bebilderten Ueberblick über Inhalt und Folgen der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform. Er hält fest:
Das Spezielle an der Vorlage ist, dass sie sich während 15 Jahren auf praktisch alle Angestellten und Firmen in diesem Land finanziell auswirken wird, dass gleichzeitig aber die konkreten Folgen sehr individuell sind. Mehr noch: Sie widersprechen teilweise jeder Intuition. Man nehme zwei Personen: Mona und Lisa, beide 55 Jahre alt, beide verdienen gleich viel. Wer meint, sie seien gleich betroffen, irrt. Es kann ohne weiteres sein, dass Mona dank der Reform lebenslang einen Rentenzuschlag von 200 Franken erhält und Lisa nicht.
Oder man nehme Hans und Ueli, beide 25-jährig, beide verdienen 55 000 Franken im Jahr. Gut möglich, dass Hans fortan zusammen mit seinem Arbeitgeber jeden Monat 150 Franken mehr in seine Pensionskasse einzahlen muss als bisher, während Ueli davon verschont bleibt.
Kein Ausbau der Säule 3a
(sda) Der Ständerat will den Höchstbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a nicht erhöhen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative des Berner SVP-Nationalrats Erich Hess abgelehnt.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 28 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen. Der Nationalrat hatte die Initiative in der Frühjahrssession vor einem Jahr gutgeheissen. Nun ist die Idee vom Tisch.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten nach dem Willen von Hess künftig bis zu 15’000 Franken im Jahr einzahlen und dafür einen Steuerabzug geltend machen können. Für selbstständige Erwerbstätige ohne Pensionskasse wollte Hess den Maximalbetrag auf 45’000 Franken pro Jahr erhöhen.
Teilzeit gefährdet Solidarität
Obwohl ihre Ausbildung die Allgemeinheit viel Geld gekostet hat, arbeiten Akademiker oft nur Teilzeit. Bildungsökonom Stefan Wolter fordert für sie einen Mindestbeschäftigungsgrad oder dann eine Rückzahlungspflicht. Fabienne Riklin schreibt dazu in der SonntagsZeitung:
Ist die angestrebte Work-Life- Balance aus in dividueller Sicht durchaus nachvollziehbar, führt sie jedoch zu verschiedensten Problemen: Der Fachkräftemangel verstärkt sich, der Migrationsdruck steigt, es fehlen nicht nur Steuern, sondern auch Geld in der AHV. Berechnungen zeigen, dass ein Arzt, der nach der Ausbildung bis zur Pension voll arbeitet, etwa 500’000 Franken in die AHV einzahlt, die er selbst gar nie beziehen wird, sondern anderen zugutekommt. Dieses Geld wird künftig fehlen.
“Flucht aus dem PK-System”
pw. Harry Büsser, kein Freund der beruflichen Vorsorge oder konkreter des “Pensionskassensystems”, gibt in der Handelszeitung wieder einmal Anleitung dazu, wie ein Destinatär im geeigneten Moment bsp. Stellenwechsel sein Altersguthaben aus dem “System” abziehen und nach eigenen Vorlieben anlegen kann. Ganz koscher ist das Vorgehen nicht. Und auch nicht zu empfehlen, vor allem nicht für die Versicherten, die sich nicht mit dem Kapitalmarkt auseinandersetzen mögen. Und die Konsequenzen bei Invalidität verschweigt Büsser wohlweisslich.
Unter dem Titel “Vom einst beliebten Vorsorgesystem zum Moloch” (geht’s vielleicht noch etwas dramatischer) wirft Büsser in einem weiteren Beitrag den Kassen ihre hohen Vermögensverwaltungskosten vor. Der Vergleich mit der SNB und UBS ist dabei aber so hanebüchen, dass man gar nicht weiter darauf eingehen muss. Die Folgen der von ihm propagierten “freien PK-Wahl” sind ihm keinen Satz wert. Und schliesslich sind die Kassen für die gesetzliche Festlegung des Mindestumwandlungssatzes nicht verantwortlich zu machen, samt den abstrusen und für die 2. Säule enorm schädlichen Konsequenzen.
Wie viel für eine sorglose Pensionierung?
In einer weltweiten Bloomberg-Umfrage rechnen viele Anlagesparer damit, dass sie 3 bis 5 Millionen Dollar Altersguthaben brauchen werden. Experten sagen in einem Cash-Beitrag, wie sie das Erfordernis in der Schweiz einschätzen.
Die Kosten im Alter dürfen nicht unterschätzt werden. Zudem befasst sich immer noch ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung recht wenig mti diesem Thema. Doch 3 Millionen Franken Alterguthaben wären im Moment mehr als genug. Pensionskassenspezialist André Tapernoux vom Beratungsunternehmen Keller Experten rechnet vor: «Bei einem Bedarf von 100’000 Franken im Jahr, bei 30’000 Franken AHV-Beitrag, müssen 70’000 Franken jährlich zur Verfügung stehen.» Ziehe man den aktuell realistischen Umwandlungssatz von 5 Prozent heran, wären in also etwa 1,5 Millionen Franken Vermögen – Pensionskasse und weitere Vermögenswerte – notwendig.
Rentner-Paradiese
Die Handelszeitung hat die zehn (steuerlich) attraktivsten Lände für Rentner aufgelistet. An der Spitze steht Monaco, das allerdings hohe Hürden vorlegt und nur für Reiche eine Option bietet. Man denke Vasella. Es folgen Portugal, Dubai, Thailand, die Philippinen und eine Reihe mittel- und südamerikanischer Länder.
AHV 21 und die Folgen
Auf HZ-Insurance beschreibt Gertrud Bollier, Geschäftsführerin der gebo Sozialversicherungen AG und IfFP-Dozentin, die mit der Reform verbundenen Aenderungen. Ein wenig beleuchtetes Thema bildet die Beitragszahlung bei Fortführung einer Erwerbstätigkeit nach Alter 65. Bollier schreibt dazu:
Erwerbstätige im Rentenalter haben weiterhin einen Freibetrag von mtl. CHF 1400.–/Arbeitsverhältnis; Übersteigendes ist AHV/IV/EO-beitragspflichtig und grundsätzlich nicht rentenbildend. Wer weiterhin erwerbstätig ist, hat jedoch die Möglichkeit einmal innerhalb von fünf Jahren ab Erreichen des Referenzalters eine Neuberechnung der Rente (unter Miteinbezug der entsprechenden Beiträge) zu verlangen. Weiter besteht die Möglichkeit, zur Erhöhung des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens im Rentenalter auf den Freibetrag zu verzichten.
Es gibt hier zwei Möglichkeiten, für eine Anpassung der Rente durch im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen:
- Neuberechnung der Rente, was zu einer Rentenerhöhung – höchstens bis zur Maximalrente der jeweiligen Rentenskala – führt.
- Schliessen von Beitragslücken mit Beitragszeiten im Rentenalter. Dazu müssen die im Rentenalter entrichteten Beiträge höher sein als der Mindestbeitrag (zurzeit CHF 514.– pro Kalenderjahr) und das im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen mindestens 40 Prozent des durchschnittlich in der aktiven Zeit (vom 21. Altersjahr bis zum 31.12. vor dem Erreichen des Referenzalters) ausmachen.
Wo wohnen im Alter?
UBS hat einen Bericht zu Fragen von Wohnort, Steuern und Pensionierung verfasst. Kurz zusammengefasst heisst es:
- Ein Umzug zum Zeitpunkt der Pensionierung kann für die Haushaltsfinanzen einen grossen Unterschied machen. Bisher wurde diese Möglichkeit relativ wenig genutzt, sie dürfte in Zukunft aber an Bedeutung gewinnen.
- Aus finanzieller Sicht sind die Immobilienpreise, Steuern und übrigen Lebenshaltungsausgaben massgebend für die Attraktivität einer Gemeinde als Ruhestandsort.
- Über das höchste Gesamtvermögen zehn Jahre nach der ordentlichen Pensionierung verfügt, wer sich in der Ostschweiz, im Tessin oder in Teilen der Nordwest und Zentralschweiz niederlässt.
Der Staat – ein grosszügiger Arbeitgeber
Wer in der Verwaltung arbeitet, verdient mehr als in der Privatwirtschaft. Der durchschnittliche Jahreslohn in der Bundesverwaltung beträgt rund 120’000 Franken für eine Vollzeitstelle. In der Privatwirtschaft beträgt der Durchschnittslohn 90’000 Franken. Doch jetzt gibt eine Lohnstudie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) einen präziseren Einblick in die unterschiedlichen Lohnstrukturen.
Die Autoren der Studie verglichen dabei «statistische Zwillinge», also Personen mit dem gleichen Alter, Geschlecht, Ausbildung und weiteren identischen Merkmalen miteinander. Die Resultate zeigen: Im Mittel verdient ein Bundesangestellter rund 14’000 Franken oder 12 Prozent mehr als sein «statistischer Zwilling» in der Privatwirtschaft. Damit erhält er quasi einen 14. Monatslohn. Eine solche Lohnprämie der Bundesangestellten – in der Forschung als Public-Private-Pay-Gap beschrieben – bleibt nicht ohne Folgen für den Arbeitsmarkt. Der «Nebelspalter» hat mit dem Mitautor und Direktor des IWP, Prof. Christoph Schaltegger über die Folgen gesprochen. Auszüge:
In der Vergangenheit war zu lesen, dass gerade Bundesangestellte von einer automatischen Lohnerhöhung profitieren. Welche Rolle dürfte dies spielen?
Wir kennen nur das Gesamteinkommen und können keine Rückschlüsse ziehen, inwiefern diese auf automatische Lohnerhöhungen zurückgehen. Mit Einführung des New Public Management hat die Bundesverwaltung versucht, Kriterien zur Produktivitätsmessung ihrer Mitarbeitenden anzulegen. Dem Bund sollte damit ein unternehmerischer Anstrich verpasst werden. Daran geknüpft sind Lohnerhöhungen der Bundesangestellten.
Grosses Haus, kleine Rente. Was tun?
Wer als Rentner das eigene Haus bewohnt, aber eine zu geringe Rente bezieht, um es zu finanzieren, kann es entweder verkaufen, oder den Ausweg über eine “Reverse Mortgage” suchen. Die FuW erklärt das System.
Sollte der Verkauf der Immobilie nicht zur Debatte stehen, dann kommt eine Finanzdienstleistung ins Spiel, die im angelsächsischen Raum verbreitet ist. In der Schweiz ist sie jedoch wenig bekannt und wird auch kaum beworben: die Umkehrhypothek (Reverse Mortgage), auch Immo-Rente oder Rentenhypothek genannt.
Lohndifferenz ungleich Diskriminierung
Es sei falsch, die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau einfach als Diskriminierung darzustellen, sagt die Wirtschaftsprofessorin Conny Wunsch in einem Interview der NZZ. Die offiziellen Zahlen des Bundes hält sie für übertrieben. Das Thema ist mit Blick auf die Altersvorsorge und die laufende BVG-Reform von besonderer Bedeutung. Auszüge:
Frau Wunsch, Frauen verdienen in der Schweiz 700 Franken im Monat weniger als Männer, und man weiss nicht recht, warum. Linke und Gewerkschaften sagen «Allein, weil sie Frauen sind». Was sagen Sie?
Es gibt viele Gründe, warum Frauen und Männer unterschiedlich viel verdienen. Die Zahl von 700 Franken im Monat allein ist nicht aussagekräftig, denn eine Differenz beim Lohn heisst nicht, dass eine Lohndiskriminierung vorliegt. Diese Darstellung ist zwar weit verbreitet, sie stimmt so aber nicht.
Die 700 Franken im Monat sind der sogenannte nicht erklärbare Teil des Lohnunterschieds. Was genau kann erklärt bzw. nicht erklärt werden?
Das kommt darauf an, welche Faktoren man berücksichtigt und welche nicht. In der Lohnanalyse, die der Bund anhand der Lohnstrukturerhebung alle zwei Jahre veröffentlicht, sind das vor allem Alter, Ausbildungsniveau, Grossregion, Berufsart, Führungsverantwortung, Branche und Dienstalter. Die tatsächliche Berufserfahrung hingegen wird nicht erhoben, obwohl sie für den Lohn eine entscheidende Rolle spielt. Gerade bei der Berufserfahrung gibt es deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Ein Grossteil des Lohnunterschieds dürfte darauf zurückzuführen sein.
Die Zahlen des Bundes zur Lohnungleichheit von Mann und Frau ergeben also ein lückenhaftes Bild?
Das tun sie zwangsläufig, denn es ist faktisch nicht möglich, in der Vergleichsstatistik sämtliche lohnbestimmenden Merkmale zu berücksichtigen. Deshalb ist die Kommunikation wichtig: Die Öffentlichkeit sollte besser verstehen, dass die «nicht erklärbare» Lohndifferenz nicht mit einer Diskriminierung der Frauen gleichzusetzen ist.
Rente oder Kapital?
Der Entscheid, ob man sich bei der Pensionierung das Alterskapital aus der Pensionskasse auszahlen lässt oder ob man eine lebenslange Rente bezieht, ist endgültig. Um die richtige Wahl zu treffen, muss man die persönliche Situation anschauen und seine Präferenzen kennen. Pierre Weill gibt Tipps in der NZZ.
Auffangeinrichtung mit 5,6 Mrd. Franken in kontaktlosen Guthaben
HZ. 62 Prozent der von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwalteten 1,4 Millionen Freizügigkeitskonten waren Ende 2022 kontaktlos. Auf diesen Konten liegen 5,6 Milliarden Franken, 34 Prozent der Vermögen von insgesamt verwalteten 16,2 Milliarden Franken.
Kontaktlos bedeute aber nicht vergessen, stellt Séverine Jagmetti, Sprecherin der Stiftung Auffangeinrichtung, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA klar. Meist fänden Gelder und Besitzerinnen und Besitzer irgendwann wieder zusammen.
Denn Sozialversicherungsnummer, Name und Geburtsdatum der Eigentümer seien der Stiftung grundsätzlich bekannt. Nur die Adresse fehle oder sei nicht mehr aktuell. Das bedeute aber nicht, dass die Eigentümer von ihrem Sparkapital nichts wüssten.
Kontaktlos kann Kapital werden, wenn Angestellte eine Stelle aufgeben und nicht sofort wieder eine neue antreten. Dann wird ihr Sparkapital der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen, frühestens ein halbes Jahr nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.