Im Todesfall kommt das bei der Pensionskasse angesparte Geld dem Ehepartner und den Kindern zugute. Ein Konkubinatspartner erbt hingegen nur, wenn der Verstorbene ihn bei der Kasse gemeldet hat.
Versicherte
Scheidung und 2. Säule
Bei einer Scheidung wird das Vorsorgevermögen aus der zweiten Säule aufgeteilt – dabei gilt es einiges zu beachten. Die NZZ informiert in ihrer Serie zur 2. Säule
“Nicht zu früh einkaufen”
«Bevor man 50 ist, macht ein PK-Einkauf wenig Sinn», sagt Florian Schubiger von Vermögenspartner in der FuW. Auf langfristige Sicht lasse sich nicht abschätzen, was mit dem Umwandlungssatz passiere. «Wird dieser gesenkt, wirkt sich das negativ auf die getätigte Einzahlung aus», so Schubiger. Bei einem zu frühen Einkauf droht auch eher die Gefahr, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel einer schlechter gestellten Pensionskasse angegliedert wird. «Mit dem Abwarten vergibt man sich keine Chancen», so der Vorsorgeexperte.
Bei Einkäufen muss allerdings eine dreijährige Karenzfrist zwischen Einzahlung und Bezug beachtet werden. Gerade bei unerwarteten Frühpensionierungen kann dies problematisch werden.
Raphael Ebneter vom VZ Vermögenszentrum empfiehlt deshalb, auch die von verschiedenen Kassen angebotenen Wahlpläne anzuschauen. Mit diesen können Versicherte meist höhere Sparbeiträge einzahlen. Je früher man mit den Einzahlungen beginnt, umso höher fällt der Vorteil aus. Zudem entfällt die dreijährige Wartefrist zwischen Einzahlung und Bezug, die beim Einkauf gilt.
Globale Alterung und öffentliche Zahlungsfähigkeit
Überall sind die Rentenprogramme der Regierungen in Schwierigkeiten, da die Lebenserwartung zunimmt und die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Steuerzahlern steigt. Und in den nächsten Jahren wird sich das Problem noch verschärfen: Durch die ungünstige demografische Entwicklung wird die Belastung der Haushalte mit der Finanzierung der Renten- und der Krankenversicherung noch vergrössert.
Besonders problematisch ist dies in den Vereinigten Staaten, da die Sozialversicherung dort über einen «Treuhandfonds» finanziert ist, der nach seiner Erschöpfung eine Krise auslösen wird. Obwohl sich die Möglichkeiten, die die Regierung dann hat, von denjenigen anderer Länder unterscheiden, sind die Massnahmen zur Verhinderung der US-Krise auch für andere alternde Volkswirtschaften relevant, schreibt Harvard-Professor Martin Feldstein in der FuW.
Die Rentenkrise ist konkret
Die FuW befasst sich in mehreren Beiträge mit der Altersvorsorge, in der Schweiz und weltweit. Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen, aber im internationalen Vergleich steht sie noch relativ gut da. Pascal Meisser schreibt:
Sie ist 50, alleinstehend, durchschnittlich verdienend – und nun macht sich Jane Gedanken, wie sie ihren Lebensabend finanziell gestaltet. Ihr Glück ist, dass sie in der Schweiz lebt. Wenn sie bis zur Pensionierung 11% ihres monatlichen Einkommens als Sparbetrag auf die Seite legt, wird sie auch im Alter ihren Lebensstandard beibehalten können.
Im Ausland sieht die Lage deutlich prekärer aus. In Deutschland etwa müsste Jane monatlich 40% ihres Einkommens sparen, in den USA gut 50%. In Japan hingegen wäre der Zug bereits abgefahren. Selbst wenn sie das gesamte Einkommen sparen würde, reichte es nicht (vgl. Grafik 1).
“Das Eigenheim ist kein guter Ersatz für die Rente”
Michael Schäfer bringt in der NZZ Argumente gegen das geliebte Eigenheim als Altersvorsorge.
Gerne geht vergessen, dass das Eigenkapital, das für den Kauf der Immobilie eingesetzt wird, über viele Jahre gebunden ist. Stattdessen könnte es langfristig angelegt werden mit sehr guten Aussichten, dass es sich bis zum Zeitpunkt der Pensionierung deutlich vermehrt. Zudem ist trotz den günstigen Finanzierungskosten bei weitem nicht überall in der Schweiz das Wohnen in den eigenen vier Wänden günstiger als in der gemieteten Bleibe – mit dem Effekt, dass der Differenzbetrag nicht für das Alter angespart werden kann.
Dass dies so ist, liegt einerseits an den Unterhaltskosten für das Eigenheim, die oft unterschätzt werden. Im Minimum sollte mit 1% des Immobilienwerts pro Jahr gerechnet werden, je nach Zustand und Renovierungsbedarf kann dieser Wert aber auch ohne weiteres das Doppelte oder mehr betragen. Andererseits sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vielerorts stark gestiegen, was das Mieten tendenziell attraktiver gemacht hat. Laut einer Untersuchung von Wüest Partner war 2015 in etwa jeder dritten Schweizer Gemeinde Mieten günstiger als Kaufen. (…)
Unter dem Strich gilt, dass man nicht zu stark auf das Eigenheim als Altersvorsorge setzen sollte. Das gilt gerade dann, wenn man zu dessen Erwerb Gelder aus der Pensionskasse entnommen hat.
Gefährdete Betriebsrenten
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die klamme Finanzierungssituation zahlreicher deutscher Pensionskassen.
Die Bundesregierung hat zum ersten Mal das Ausmaß der Krise bei den Pensionskassen öffentlich gemacht. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen teilt das Finanzministerium mit, dass die Finanzaufsicht Bafin «intensive Gespräche» mit 45 Pensionskassen führt. Das Ziel sei es, Kürzungen der Betriebsrenten zu vermeiden.
Bei diesen Kassen haben 2,8 Millionen Angestellte Versorgungsansprüche, rund 300’000 von ihnen beziehen bereits eine Rente. Zehn Kassen mit 130’000 Betroffenen – 30’000 davon in Rente – sind besonders gefährdet.
Mittels der Pensionskassen haben zahlreiche Unternehmen die betriebliche Altersversorgung (bAV) für ihre Mitarbeiter organisiert. Doch die niedrigen Zinsen treffen Pensionskassen besonders hart, weil sie, anders als die Lebensversicherer, ausschließlich lebenslange Renten auszahlen.
Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, während die Renditen sinken. Die Aufsicht dringt darauf, dass die hinter den 45 in Bedrängnis geratenen Kassen stehenden Unternehmen frisches Kapital nachschießen. Sonst drohen Leistungskürzungen. Ein Bafin-Sprecher sagte, es lägen bereits Zusagen mehrerer Unternehmen vor. Im Mai waren zwölf Pensionskassen besonders bedroht. Inzwischen haben zwei Unternehmen feste Zusagen für frisches Kapital gegeben. Heute sind noch zehn Anbieter in kritischem Zustand, präzisiert die Regierung jetzt. Die Nennung der Namen lehnt sie aus wettbewerbsrechtlichen Gründe ab.
Tipps zur schrittweisen Pensionierung
Abrupt vom Erwerbsleben in den Ruhestand treten, das wollen nicht alle. Bei einer gleitenden Pensionierung müssen aber diverse Fragen bezüglich Vorsorge geklärt werden.
Initiative für einheitliche Altersgutschriften
Der Verein workfair 50+ hat eine Initiative gestartet mit dem Ziel einheitlicher Altersgutschriften für alle Alterskategorien. Der neue Art. 113 Abs. 3 bis soll lauten:
Für die Bemessung der Altersgutschriften gilt für alle Versicherten unabhängig vom Alter der gleiche Ansatz. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspfilchtig.
In der Begründung wird ausgeführt:
Die Initiative verlangt einen linearen Pensionskassen (PK) Satz von 17-64/65 (Einzahlungsbeginn analog der AHV), der die bis anhin gültigen progressiven PK-Sätze ablösen soll. Fakt ist, dass viele ältere Arbeitnehmer wegen zu hoher Lohn Nebenkosten ab 45 häufig von Entlassungen bedroht sind bzw. dies nach einer Umfrage unter den Betroffenen 50+ direkt oder indirekt auch zu ihrer Entlassung geführt hat.
Auch wenn dies kein Arbeitgeber öffentlich zugeben wird, der Austausch von Betroffenen 50+ gegen jüngere, günstigere Fachkräfte ist seit einigen Jahren gängige Praxis im Schweizer Arbeitsmarkt. Ein Altersfilter sortiert vielfach die neuen Bewerbungen von Betroffenen 50+ aus, sodass sie kaum mehr zu neuen Vorstellungsmöglichkeiten kommen können. Die Folge sind Aussteuerung, Vermögensverzehr, Sozialhilfe. Nur 14% aller Ausgesteuerten schaffen den Wiedereinstieg in den 1. Arbeitsmarkt!
Wir wollen mit unserer Initiative den vielen fairen Unternehmen die Möglichkeit geben, dass sie ältere Arbeitnehmer durch einen Einheitssatz weiterhin im Arbeitsmarktprozess halten können bzw. auf diesem Wege der Altersdiskriminierung im Arbeitsmarkt und der drohenden Altersarmut aktiv entgegentreten sowie bereit sind, den Art. 8 der BV (Rechtsgleichheit) auch zu respektieren und einhalten zu wollen.
Im Tages-Anzeiger heisst es zur Initiative:
Dem Verein schwebt ein einheitlicher BVG-Satz von 12,5 bis 13 Prozent für alle Altersklassen vor. (…) Man habe aber bewusst nicht zu viel in den Initiativtext packen wollen, um Raum für eine fundierte Debatte zu lassen. Ziel sei es, das Parlament herauszufordern und wenn möglich zu einem Gegenvorschlag zu zwingen.
pw. Die Forderung ist nicht neu und sie wurde in diversen Vorstössen im Parlament stets verworfen. Erhebungen lassen auch erkennen, dass nicht die höheren PK-Beitragssätze der Anstellung älterer Mitarbeiter entgegenstehen, sondern es sind primär Fragen der Qualifikation und der Gesundheit. Die Umstellung wäre zudem höchst komplex und teuer. Eine simplere und grösseren Erfolg versprechende Methode zur Limitierung der PK-Kosten für Ältere hat Olivier Deprez kürzlich publiziert.
Alterung und Wirtschaftswachstum
pw. An der AWP-Tagung referierte Eric Scheidegger, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik des Seco, über die absehbare Alterung der schweizerischen Bevölkerung und die Konsequenzen für das Wirtschaftswachstum. Mit einigen wenigen Folien illustrierte er die schon fast dramatisch zu nennenden, strukturellen Verschiebungen im Altersaufbau.
Während Mitte der 20er Jahre, als der Artikel BV 34 quater beschlossen wurde, noch neun Erwerbstätige auf einen Rentner entfielen, waren es 1984 noch vier und bis 2046 werden es noch zwei sein, falls das Rentenalter nicht erhöht wird. Die unterschiedlichen Referenzszenarien zur Bevölkerungsentwicklung haben dabei nur minimale Konsequenzen.
Da es sich um ein globales Phänomen handelt, kann nicht auf verstärkte Zuwanderung gesetzt werden. Die Grafik gibt mit den blauen Balken den aktuellen Altersquotienten wieder, darin die weisse Raute den Stand 1975, darüber die schwarze für 2050. Zwar sind die Aussichten nicht für alle Länder gleichermassen schwierig, aber keines wird von der Entwicklung verschont. Die Mehrheit der Industrieländer wird dann ein Verhältnis von unter 2:1 aufweisen.
Scheidegger analysierte die Folgen für die Güter- und Dienstleistungsmärkte, den Arbeits- und Kapitalmarkt und die Politik. Beim letzten Punkt ist bemerkenswert, dass das Alter des Medianwählers, heute schon bei 56, bis 2030 auf 63 ansteigen wird.
Was sind die Möglichkeiten, um den Wohlstand zu wahren? Mehr oder effektiver arbeiten. Der “Braindrain” durch die bevorstehende Pensionierungswelle ab Mitte der 20er Jahre kann durch das nicht ausgeschöpfte Potential bei der Erwerbsbevölkerung teilweise kompensiert werden. Aber, wie Scheidegger feststellte, legt die jüngere Generation wachsenden Wert auf eine Work/Life-Balance, mit mehr Gewicht auf der Life-Seite.
Als Ansatzpunkte für eine Abfederung der Alterung führte er auf: Öffnung des Marktzugangs, investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen, mehr Wettbewerb im Binnenmarkt, administrative Entlastungen und Offenheit für Innovation. Mit Festhalten am Status Quo ist es wohl nicht getan, im Gegenteil.
acrevis baut aus
Die Ostschweizer Regionalbank acrevis und die Vorsorgeplattform der Liberty Vorsorge AG treten neu als Kooperationspartner für Vorsorgelösungen unter dem Namen « acrevis panorama» auf.
acrevis baut damit ihr Netzwerk an spezialisierten Partnern im Bereich neuer Vorsorgelösungen aus. Die Zusammenarbeit von acrevis mit Liberty soll insbesondere Selbstständigerwerbenden und Kadermitarbeitern den Zugang zu massgeschneiderten Anlagelösungen für ihre Vorsorge ermöglich. Sie können damit von Lösungen für Freizügigkeits- und 1 e-Vorsorgegelder profitieren.
Die Liberty Vorsorge AG mit Sitz in Schwyz ist ein Volldienstleistungsunternehmen im Bereich der beruflichen und gebundenen Vorsorge. Liberty kooperiert mit Schweizer Privatbanken, Vermögensverwaltern, Versicherungen, Beratern, Brokern und Treuhändern. Sie verwaltete per 31. März 2018 Vorsorgevermögen von 2.1 Mrd. Franken.
Mehrfacherwerbstätigkeit – Stand und Entwicklung
Das BFS hat Stand und Entwicklung von mehrfacher Erwerbstätigkeit im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung (SAKE) erfasst und die neusten Daten per 2017 publiziert. Das Thema bildet auch Teil der Diskussion um die BVG-Revision und es wird vielfach gefordert, die Situation der mehrfach Erwerbstätigen in der 2. Säule zu verbessern, da sie aufgrund des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung benachteiligt werden und Leistungseinbusse hinnehmen müssen. Die Daten des Statistischen Bundesamtes geben Auskunft, wie bedeutsam das Problem real ist. In der Einleitung zur ausführlichen Darstellung des BFS heisst es:
Im Jahr 2017 gingen 7,6% der Erwerbstätigen in der Schweiz mehr als einer Beschäftigung nach. Dieser Anteil ist in den vergangenen 25 Jahren deutlich gestiegen. Vor allem Frauen, Erwerbstätige in den mittleren Altersgruppen, solche mit hohem Bildungsstand und Selbstständigerwerbende sind häufig mehrfacherwerbstätig.
Die Mehrfacherwerbstätigkeit ist in der Schweiz stärker verbreitet als in der Europäischen Union. Ähnlich hohe Quoten wie in der Schweiz finden sich in mehreren nordeuropäischen Ländern.
Die Mehrfacherwerbstätigkeit konzentriert sich auf einige wenige Wirtschaftszweige. In drei von vier Fällen wird die Nebenbeschäftigung nicht in derselben Branche wie der Haupterwerb ausgeübt und bietet somit eine Diversifizierungsmöglichkeit.
Ein Drittel der Mehrfacherwerbstätigen arbeitet im Haupterwerb mit einem Vollzeitpensum. Die wöchentliche Normalarbeitszeit im Nebenerwerb entspricht im Schnitt knapp einer Viertelstelle. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit der Mehrfacherwerbstätigen entspricht derjenigen von Erwerbstätigen mit einer einzigen Stelle.
Die Analyse nach Geschlecht zeigt jedoch, dass sich mehrfacherwerbstätige Männer diesbezüglich abheben und eine deutlich höhere kumulierte Wochenarbeitszeit aufweisen als solche mit nur einer Beschäftigung.
Immer mehr Rentner
Die Legende zur Grafik aus der Finanz und Wirtschaft lautet:
Die AHV hat ein Problem: Ihre Finanzen werden sich bald dramatisch verschlechtern. Diese Erkenntnis hat sich mittler- weile herumgesprochen. Dahinter steht ein strukturelles Problem, dessen Folgen auf wenig Begeisterung stossen: die Alterung der Bevölkerung. Sie lässt sich an der Entwicklung der Anzahl Rentner ablesen.
Im Gründungsjahr der AHV, 1948, bezogen gut 282000 Personen (inklusive im Ausland wohnhafter sowie Hinterlassener) eine Rente. Das entsprach 6,1% der Wohnbevölkerung. Diese ist seither 85,1% auf 8,4 Mio. Personen 2017 gewachsen. Die Zahl der Rentenbezüger ist dagegen gut 800% gestiegen, auf rund 2,5 Mio. Im vergangenen Jahr bezogen 30% der Bevölkerung eine Rente aus der AHV. Die Lebenserwartung hat sich seit 1948 massiv verlängert.
In der Fünfjahresperiode 1948 bis 1953 betrug sie für Männer im Alter von 65 Jahren 12,4 Jahre. 2008 bis 2013 erreichte sie 18,9 Jahre. Die der Frauen wuchs von 14 auf 22 Jahre. Die Lebenserwartung hat für beide Geschlechter über 50% zugenommen.
Dieser Trend wird sich gemäss Bundesamt für Statistik fortsetzen. Auch wenn die Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind, dürfte die Lebenserwartung im Alter 65 für Männer bis 2060 auf 24,3 Jahre steigen, für Frauen auf 26,8. Ohne strukturelle Reformen, also höheres Rentenalter, lässt sich die Altersvorsorge nicht sichern. Zeit, dass sich die Politik diesem Thema stellt.
Heiratsbonus bei Pensionskassen
Die NZZ am Sonntag beschäftigt sich in einem Artikel über die Heiratsstrafe auch mit dem Heiratsbonus bei den Pensionskassen.
Der Zivilstand spielt nicht nur bei den Steuern eine grosse Rolle, sondern ebenso in der Vorsorge. In der zweiten Säule verläuft die Umverteilung genau umgekehrt: Anstelle einer «Heiratsstrafe» existiert eine «Ledigenstrafe» respektive ein «Heiratsbonus». Eine Studie des Vorsorgeberaters C-alm zeigt erstmals, wie hoch dieser finanzielle Vorteil zugunsten der Ehepaare ausfällt. Demnach beträgt der Transfer von den Ledigen zu den Verheirateten 500 Mio. Fr. pro Jahr.
Wie kommt der hohe Betrag zustande? Grundsätzlich zahlen alle Angestellten gleich viel Geld in ihre Pensionskasse ein. Obwohl sie je nach Zivilstand ganz unterschiedliche Kosten verursachen. Wenn eine ledige Person mit 65 stirbt, fliesst deren Alterskapital in die Vorsorgeeinrichtung. War der Verstorbene aber verheiratet, muss die Kasse eine Witwen- oder Witwerrente bezahlen, welche meist 60% der Altersrente beträgt. In manchen Kassen gilt dies ebenso für Konkubinatspaare.
Hat der Mann dagegen eine drei Jahre jüngere Ehefrau, so müsste die PK seine Rente eigentlich auf 33 810 Fr. senken (vgl. Grafik). Diese Zahl berücksichtigt die kalkulatorischen Kosten, die der Kasse nach dem Tod des Versicherten aufgrund der statistisch zu erwartenden Witwenrente entstehen. Bei einem Altersunterschied von neun Jahren fällt die korrekte Rente sogar auf 31 570 Fr., das sind 21% weniger als bei der ledigen Person.
Digital zur individualisierten Vorsorge
In einem Beitrag auf finews schlägt Jens Pongratz, seit 2010 Direktor für Investment Solutions bei Corestone Investment Management, den Einsatz digitaler Instrumente vor, um die Systeme der Altersvorsorge in die Zukunft zu retten.
In allen drei Säulen werden die Vorsorgegelder nach bestimmten, wenig flexiblen Kriterien angelegt mit dem Ziel, eine Rendite zu erzielen, die für jeden eine bestimmte Vorsorgeleistung ermöglichen soll. Damit wird das System – und insbesondere die zweite Säule – den teils sehr unterschiedlichen Vorsorgezielen und der Vorsorgesituation des Einzelnen nicht gerecht. Man denke nur an die Risikobereitschaft, die bei jüngeren und älteren Beitragszahlern sehr unterschiedlich ist, nicht zuletzt aufgrund des jeweiligen Anlagehorizonts.
Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, bräuchte es eine Individualisierung der Altersvorsorge– dies aber ohne das Gemeinschaftsdenken aufzugeben. Wie soll das gehen? Und was müssten die Pensionskassen tun, um dem wachsenden Wunsch nach mehr Transparenz und Individualisierung gerecht zu werden? (…)
Die Digitalisierung könnte einen Lösungsansatz bringen, indem die neuen Möglichkeiten genutzt werden, um die private Vorsorge zu individualisieren und die zweite Säule vermehrt in einem Gesamtkontext der persönlichen Vorsorgesituation zu sehen. Fintech mit Robo-Advisory oder der aktuell häufig diskutierten Blockchain-Technologie ermöglicht dies schon heute. Denn damit ist es möglich, für jeden einzelnen Versicherten ein individuelles Ziel- und Restriktionenprofil zu erstellen.






