Die Gesundheit des Schweizer Vorsorgesystems hat sich seit dem Schlussquartal 2017 leicht verbessert. Allerdings notiert der UBS Vorsorgeindex Schweiz für die Periode noch immer ein negatives Vorzeichen. Grösste Belastung ist die schwindende finanzielle Nachhaltigkeit der 1. Säule des Rentensystems.
Zu diesem Schluss komm die CIO-Ökonominnen Jackie Bauer und Veronica Weisser. Der Index spiegelt die Veränderung der Dynamik des Systems wider, wobei jeweils die aktuelle Entwicklung mit derjenigen des Vorquartals verglichen wird. Ein negativer Wert des Vorsorgeindex stellt eine Verschlechterung der Dynamik im Vergleich zum Vorjahresquartal dar, ein positiver Wert hingegen eine Verbesserung.
Die Handelszeitung berichtet über den zunehmenden Fachkräftemangel, der auch mit einem höheren Rentenalter bekämpft werden könnte, wäre dazu die Bereitschaft vorhanden.
Dass sich der Mangel an Arbeitskräften in Zukunft noch verschärfen wird, liegt vor allem an der sinkenden Zuwanderung und der alternden Gesellschaft. Laut einer Studie der Credit Suisse wird der Anteil der Erwerbstätigen in der Bevölkerung auf 49 Prozent fallen bis 2040. Derzeit liegt er noch bei 54 Prozent. Bereits ab 2020 stagniert die Erwerbsbevölkerung in der Schweiz. Und der Anteil der Pensionäre steigt in den nächsten 30 Jahren Prognosen des Bundesamts für Statistik zufolge von rund 30 auf 55 Prozent.
Die Schweiz steht also vor dem Problem, mehr Personal zu benötigen, als qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden sind. (…) Der Fachkräftemangel liesse sich mit den «Reserven» des Arbeitsmarktes bekämpfen. Doch um diese zu mobilisieren, müssten die Rahmenbedingungen verbessert werden. Denn die Nachfrage nach älteren Arbeitskräften ist wegen hoher Löhne und Sozialversicherungskosten und des relativ niedrigen Rentenalters begrenzt.
Zudem interessieren sich gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung SAKE nur rund 7 Prozent der 66- bis 74-Jährigen an einer weiteren Beschäftigung. «Ein gewichtiger Teil geniesst wohl den wohlverdienten Ruhestand und stände nur zur Verfügung, wenn die Anstellung inhaltlich wie monetär besonders attraktiv wäre», sagt CS-Chefökonom Oliver Adler. Abhilfe würde ein höheres Rentenalter schaffen. Allerdings scheint dies nach wie vor tabu zu sein, wie die gescheiterte Rentenreform 2020 zeigt.
Ein in der FuW erschienener Artikel von Fabian Schnell (Avenir Suisse) räumt in wenigen Sätzen und klaren Worten mit der Illusion auf, dass die Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Sozialausgaben tragen. Damit werden die wahren Kosten verschleiert, die letztlich alle vom Arbeitnehmer getragen werden.
In der Schweiz bestehen die Lohnnebenkosten aus Sozialabgaben für AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung usw. Gemäss Gesetz werden die meisten Lohnnebenkosten je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Allerdings ist die gesetzliche Aufteilung aus ökonomischer Sicht weitgehend irrelevant, die effektive Traglast entspricht nicht der gesetzlichen Zahllast.
Faktisch liegt die Inzidenz der Lohnnebenkosten zum Grossteil bei den Arbeitnehmern. Dass dies nicht nur graue ökonomische Theorie ist, wissen alle, die einmal eine Haushalthilfe beschäftigt haben. Für das eigene Budget spielen nur die totalen Lohnkosten eine Rolle.
Da die monatliche Lohnabrechnung nur die Beiträge an die Sozialversicherungen ausweist, die gemäss Gesetzesbuchstabe den Arbeitnehmenden angerechnet werden, unterschätzt dieser in der Regel die tatsächliche Lohnaufwendung seines Arbeitgebers, wie auch den effektiven Beitrag an die Kosten der Sozialversicherungssysteme.
In der NZZ berichtet Michael Ferber über eine Diskussion an der PK-Messe über Sinn und Probleme von 1e-Plänen.
Was haben die Versicherten von solchen 1e-Vorsorgeplänen? In einer Podiumsdiskussion an der vom VPS-Verlag organisierten Fachmesse zweite Säule vergangene Woche in Zürich trat JérômeCosandey, Vorsorgespezialist beim Think-Tank Avenir Suisse, für mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte in der beruflichen Vorsorge ein und begrüsste die Einführung von 1e-Plänen. Diese sorgten dafür, dass die Versicherten das in der zweiten Säule angesparte Geld mehr als ihr eigenes wahrnähmen.
Beat Hügli vom Pensionskassendienstleister Avadis nannte die Möglichkeit, unterschiedliche Anlagestrategien auszuwählen, als Vorteil für die Versicherten. Eine 26-Jährige und ein 63-Jähriger hätten oftmals völlig unterschiedliche Risikoprofile. Folglich sei nicht einzusehen, weshalb diese genau die gleiche Anlagestrategie verfolgen sollten. Man solle den Versicherten zutrauen, solche Entscheidungen zu treffen, und dürfe sie nicht entmündigen.
Auch Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz, betont die Vorteile von 1e-Plänen. Im Zusammenhang mit diesen Plänen werde oft davon gesprochen, dass es sich um eine «unsolidarische Haltung» handle, wenn Vorsorgegelder der Besserverdienenden in solche Sparpläne gesteckt würden, weil damit die Solidarität untergraben und die Umverteilung gefördert werde. Dazu sei zu sagen, dass die zweite Säule grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert werde – eine Umverteilung von Aktiven zu Rentnern oder von Besserverdienenden zu Schlechterverdienenden sei nicht angedacht.
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, sagte indessen in der Podiumsdiskussion bei der Fachmesse, die derzeitigen Wahlmöglichkeiten in der zweiten Säule genügten. Man dürfe nicht zu stark an den Grundfesten der Kollektivität in der beruflichen Vorsorge rütteln. Ab einem gewissen Lohnsegment seien 1e-Pläne vertretbar. Den derzeitigen Betrag von 126 900 Fr., ab dem solche Pläne möglich seien, solle man aber nicht weiter senken.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten um den Artikel 4 Absatz 2 Freizügigkeitsgesetz dahingehend zu ändern, dass Pensionskassen mehr Flexibilität erhalten. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, die Freizügigkeitsleistung bei Ausbleiben einer Mitteilung bereits nach drei Monaten (statt sechs) und spätestens nach einem Jahr (statt zwei) einer Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl zu überweisen.
Stellungnahme des Bundesrates: Eine Verkürzung der Sperrfrist von 6 Monaten auf 3 Monate für die Überweisung der Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung würde zahlreiche unnötige Überweisungen zur Auffangeinrichtung und von dieser wieder zu einer anderen Freizügigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung auslösen. Versicherte auf Stellensuche haben erfahrungsgemäss dringendere Anliegen als die Meldung einer Freizügigkeitseinrichtung. Eine längere Frist kommt ihnen daher entgegen.
Adrian Vögele zeigt im “St.Galler Tagblatt” auf, wie der Kanton St.Gallen durch überhöhte Renditeerwartungen die Kosten für die Pensionskasse tief zu halten versuchte. Ähnliches, bloss schlimmer, kennen wir im Kt. Basel-Stadt. Die Fehler sind dann durch wiederholte Einschüsse mit Steuergeldern zu korrigieren. In St.Gallen kommen Versprechen der Regierung ins Spiel, die Kostenfolgen zu hoher technischer Zinsen zu übernehmen. Jetzt steht in St.Gallen eine viel diskutierte Abstimmung bevor. Vögele schreibt:
Die Strategie des Kantons fusste auf der Befürchtung, ein höherer Ausfinanzierungsbetrag könnte an der Urne abgelehnt werden. Die Quittung für dieses Zaudern folgte bald. Die Kasse musste den technischen Zins auf 3 Prozent senken – und erinnerte die Regierung an ihr Versprechen. Gut 200 Millionen Franken seien fällig. Wie nicht anders zu erwarten war, stiess diese Forderung im Parlament auf heftigen Widerstand. Die Finanzkommission lehnte die «Einmaleinlage» rundweg ab, das Staatspersonal ging auf die Strasse. Kompromisslösungen mit Beteiligung der aktiven Versicherten kamen auf den Tisch – 150 Millionen, dann 128 Millionen Franken.
Der Fall ist klar: Mit der Aussage des früheren Finanzchefs steht der Kanton in der Pflicht. Nicht rechtlich, aber moralisch. Dass die Kasse in der Vergangenheit Reformen verpasst haben soll, wie die Jungfreisinnigen und die Junge SVP kritisieren, ändert an dieser Ausgangslage nichts. Angesichts der Querelen im vergangenen Jahr ist es erfreulich, dass Parteien und Personalverbände hinter der 128-Millionen-Einlage stehen. Alle Seiten haben Zugeständnisse gemacht – der hart erkämpfte Kompromiss hat ein Ja verdient.
Der Pensionskassen-Experte Olivier Deprez hat in einem Artikel Überlegungen und Funktionsweise seines “Wundermittels” gegen tatsächliche (oder auch nur vermeintliche) Altersdikriminierung durch die mit dem Alter ansteigenden Altersgutschriften und entsprechend höheren Arbeitgeberbeiträge dargelegt. In einem NZZ-Beitrag wurde der Vorschlag vorgestellt. Deprez zeigt die Hintergründe der je nach Alter stark unterschiedlichen Beitragssätze auf – die ursprünglich für das BVG gar nicht vorgesehen waren – und zeigt, wie durch eine einfache Massnahme der Satz für die Kategorie der ältesten Versicherten auf einer noch zu bestimmenden Höhe – beispielsweise 7,5% Arbeitgeberbeitrag – limitiert werden könnte. Deprez schreibt:
Das «Wundermittel» beruht auf folgender einfachen Rezeptur: Für Versicherte, bei denen die Hälfte der BVG-Altersgutschrift beispielsweise mehr als 7.5% beträgt (das wären im heutigen BVG die Personen ab Alter 55), wird dem Arbeitgeber vom SiFo die entsprechende Differenz erstattet. Alle Arbeitgeber müssen als Gegenleistung eine entsprechende Prämie an den SiFo zahlen. (Gleichzeitig würde das heutige System der Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur aufgehoben.) Die Prämie dürfte (bei den angenommenen 7.5%) rund 0.3% der versicherten Löhne betragen.
Mit diesem einfachen Konzept wird das Ziel erreicht, die Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung älterer Personen zu fördern, ohne die Altersgutschriften und damit die Leistungen der älteren Arbeitnehmer senken zu müssen.
Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren: Ob die höheren BVG-Kosten die Beschäftigung der älteren Arbeitnehmer tatsächlich erschwert, ist eine andere Frage. Wenn die Politik der Überzeugung ist, dass dem so sei, dann taugt der Lösungsvorschlag. Der Preis ist allerdings eine weitere Umverteilung im BVG.
Die mit dem Alter ansteigende Skala der Altersgutschriften wird häufig als Erschwernis für die Stellensuche älterer Erwerbstätiger genannt. Sie ist ein Erbstück aus den Anfangstagen des BVG in den 80er Jahren und schwer wegzukriegen, da mit einem starken Eingriff in den Sparprozess verbunden. Obwohl immer wieder thematisiert, ist deshalb bisher nichts in dieser Richtung geschehen.
Auftritt der PK-Experte Olivier Deprez, der schon an anderer Stelle mit innovativen Ideen auf sich aufmerksam gemacht hat. Die NZZ berichtet:
Der Pensionskassenexperte Olivier Deprez hat nach eigenen Angaben das Ei des Kolumbus gefunden: die Reduktion von Kosten für ältere Mitarbeiter ohne die Übergangsprobleme eines Systemwechsels zu altersunabhängigen Lohnabzügen.
Der Kern des Vorschlags: Arbeitgeber zahlen einen Lohnanteil von zum Beispiel 0,3% in einen Ausgleichstopf (den Sicherheitsfonds); diese Gelder werden für die Dämpfung der Arbeitgeberkosten für ältere Mitarbeiter verwendet. So soll der Arbeitgeberbeitrag für das Alterskapital von Angestellten zum Beispiel maximal 7,5% des versicherten Lohns betragen.
2017 wurden in der Schweiz 7,9 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Zwischen 2012 und 2017 ging die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden durchschnittlich um 15 Minuten auf 41 Stunden und 7 Minuten zurück. Die Anzahl der jährlichen Ferienwochen stieg gemäss den Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) weiterhin stetig an und betrug 5,14 Wochen.
Gesundheitsbedingte Absenzen (Krankheit oder Unfall) waren für den grössten Anteil (77%) des jährlichen Absenzenvolumens der Arbeitnehmenden verantwortlich, gefolgt von Absenzen aufgrund von Mutterschaftsurlaub (11%) sowie von Militär- oder Zivildienst (7%). 2017 waren bei den Vollzeitarbeitnehmenden 3,1% der Absenzen gesundheitsbedingt. Die tiefste Quote (2,2%) wies der Wirtschaftsabschnitt «Gastgewerbe» auf, die höchste der Wirtschaftsabschnitt «Immobilien, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen» (4,3%).
Im EU28/EFTA-Ländervergleich verzeichnete Island im Jahr 2017 mit 42 Stunden und 54 Minuten die höchste tatsächliche Arbeitszeit pro Woche bei den Vollzeitarbeitnehmenden, gefolgt von der Schweiz (42 Stunden und 36 Minuten), dem Vereinigten Königreich (40 Stunden und 42 Minuten) sowie Rumänien (40 Stunden und 36 Minuten). Am Schluss der Rangliste lagen Frankreich (37 Stunden und 36 Minuten) und Finnland (37 Stunden und 48 Minuten), während der Durchschnitt in der EU28 bei 39 Stunden und 24 Minuten lag.
Arbeiten im Alter liegt im Trend, und dies nicht nur bei Rockbands. In vielen europäischen Ländern hat in den letzten Jahren die Erwerbsbeteiligung jenseits des Rentenalters stark zugenommen, wenn auch oft mit reduziertem Pensum, schreibt Avenir Suisse. In der Schweiz liegt die Erwerbsquote der Ü65 bei fast 13%; das ist ein Drittel mehr als im Jahr 2005. Ähnliches gilt für die 55- bis 64-Jährigen: hier hat die Partizipation am Arbeitsmarkt von 64% im Jahr 1996 auf 75% zugenommen (siehe Grafik). Als Gründe werden aufgeführt: Reformen der Altersvorsorg und zunehmende Erwerbstätigkeit der Frauen.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die sog. Gegenfinanzierung der Einbussen bei der Steuervorlage 17 mit der AHV.
Man muss sich die Nase, die Augen und die Ohren zuhalten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats will das Reformpaket zu den Firmensteuern retten, indem sie jährlich etwa 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV pumpt. Steuerreform und Altersvorsorge haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Ob die Verknüpfung von zwei aus Sicht des Volks vielleicht «schlechten» Lösungen ein gutes Gesamtpaket ergibt, können letztlich nur die Bürger entscheiden. (…)
Der Kuhhandel liefert auch ein weiteres Kapitel im endlosen Politikwälzer zum Thema «Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern». Im Abstimmungskampf zur Steuerreform hatte die Linke vor allem mit der Furcht vor einem Ausbluten der Staatskasse und vor einer Erhöhung der Steuern für die natürlichen Personen argumentiert. Das nun vorliegende Paket bringt für den Staat hohe Zusatzausgaben für die AHV und den Bürgern zusätzliche Lohnabzüge. Damit ist amtlich, was naive Gemüter im Abstimmungskampf nicht sehen wollten: Die natürlichen Personen als Steuerzahler sind kein Herzensanliegen der SP. (…)
Man kann es nicht genug betonen: Je stärker die AHV nur durch Einnahmen saniert wird, desto mehr Lasten schultern die Jüngeren und Ungeborenen. Korrekturen auf der Leistungsseite via Erhöhung des Rentenalters und Einfrieren der laufenden Renten würden dagegen im Verbund mit einer Mehrwertsteuererhöhung eher eine «gerechte» Verteilung auf die verschiedenen Generationen ermöglichen. Der Vorschlag der WAK mit der Erhöhung der Lohnabzüge bringt nun aus Sicht der Generationengerechtigkeit eine besonders schlechte Lösung: 20-Jährige müssen diese Erhöhung noch etwa 45 Jahre lang bezahlen, 50-Jährige zahlen nur einen Drittel so lange, und die Rentner werden überhaupt nicht zur Kasse gebeten. Doch für Politiker von links bis rechts ist gerade diese Verteilung attraktiv.
Finews berichtet über ein Projekt des Vereins Vorsorge Schweiz zum Ausbau der Säule 3a.
Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS), der Freizügigkeitsstiftungen und 3a-Einrichtungen vertritt, fordert eine stärkere Nutzung der Säule 3a. Zur Verbesserung der Vorsorge solle ein Einkaufspotenzial von 10 Milliarden Franken jährlich erschlossen werden, teilte der VVS anlässlich einer Presseveranstaltung mit.
Ziel des VVS ist, die Differenz vom durchschnittlichen Einzahlungsbeitrag von Erwerbstätigen in die Säule 3a von 3’400 Franken pro Jahr zum Maximalbetrag von 6’768 Franken zu schliessen. Daraus ergebe sich das zusätzliche Potenzial von rund 10 Milliarden Franken jährlich.
Der VVS will jedem Erwerbstätigen ab dem Alter von 30 Jahren die Möglichkeit eines Einkaufs ermöglichen. Der Betrag soll sich aus der Differenz des Maximalbetrages 3a und dem Total des persönlichen 3a-Vermögens ergeben, ist aber bei 33’840 Franken gedeckelt. Diese maximale Einkaufssumme könne dann höchstens alle fünf Jahre geltend gemacht werden, hiess es.
Mit dieser Massnahme könnten insbesondere auch die jüngere Generation und erwerbstätige Mütter stärker in die Vorsorge bei gleichzeitiger Steueroptimierung investieren. Der VVS will diesen Vorschlag nun in die politischen Gremien einbringen.
Die ungelöste Finanzierung der Bauarbeiter-Frühpension FAR und die Kündigung durch die Auffangeinrichtung heizen die Auseinandersetzung zwischen den Sozialpartnern an. Bereits wird mit Streik gedroht. Die NZZ schreibt:
Die Stiftung FAR, über die bisher die frühzeitige Pensionierung finanziert wird, gerät zusehends in Schieflage, weil die Babyboomer-Generation allmählich ins Rentenalter kommt.
Die Gewerkschaften hätten eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die FAR um 0,75% vorgeschlagen, die sich Angestellte und Arbeitgeber teilen sollten. Zudem wäre mit einer «vertretbaren Anpassung der FAR-Leistungen» an die berufliche Vorsorge die Rente mit 60 für die Bauarbeiter gesichert worden, schrieben Unia und Syna.
Nach 2024 könnten die Sanierungsmassnahmen wieder zurückgefahren werden. Denn die Zahl der Rentner werde ab diesem Zeitpunkt wieder sinken. Die Vertreter der Baumeister hätten diese Vorschläge jedoch abgelehnt. «Sie fordern ihrerseits ein Rentenalter, welches auf 61,5 Jahre erhöht wird. Oder: Die Leistungen werden um 30% reduziert», schrieben Syna und Unia: «Beide Varianten sind für die Gewerkschaften inakzeptabel.»