Im Todesfall kommt das bei der Pensionskasse angesparte Geld dem Ehepartner und den Kindern zugute. Ein Konkubinatspartner erbt hingegen nur, wenn der Verstorbene ihn bei der Kasse gemeldet hat.
Im Todesfall kommt das bei der Pensionskasse angesparte Geld dem Ehepartner und den Kindern zugute. Ein Konkubinatspartner erbt hingegen nur, wenn der Verstorbene ihn bei der Kasse gemeldet hat.