Anna-Barabara Luft behandelt in der NZZ ausführlich für die Versicherten wichtige Aspekte der Selbstvorsorge im Zusammenspiel mit der Pensionskasse.
Versicherte
Fachkräftemangel entschärfen durch Anstellung über 65 hinaus
Medinside berichtet über die Möglichkeit der Mitarbeiter des Berner Inselspitals, auch nach 65 erwerbstätig zu sein mit Versicherung in der Pensionskasse.
Im Berner Inselspital können Mitarbeitende über das reglementarische Pensionierungalter hinaus weiterarbeiten. «Dies wird eben gerade wegen dem Fachkräftemangel gefördert und unsere Anstellungsbedingungen sind darauf ausgerichtet», erklärt Nicole Stämpfli, Leiterin Personal. Immerhin 29 Frauen, die über 64 sind, machen derzeit davon Gebrauch.
Um aber Pflegepersonen ein Arbeiten über das ordentliche AVH-Alter hinaus schmackhaft zu machen, genügt es nicht, spezielle Arbeitsverträge abzuschliessen. Man muss auch die Möglichkeit schaffen, in der Pensionskasse zu bleiben und sich weiterversichern zu können.
Gerade Frauen, die lange teilzeit gearbeitet oder ihre Erwerbstätigkeit wegen Mutterschaft gänzlich unterbrochen hatten, haben häufig Lücken und kommen nur auf eine bescheidene Rente in der beruflichen Vorsorge. Viele unter ihnen müssten also ein Interesse daran haben, ihre Rente aufzuschieben, auch nach Alter 64 einzuzahlen, um damit eine höheren Pensionskassenrente zu erhalten.
Das weiss auch das Inselspital. Bei den Angestellten, die bei der Bernischen Pensionskasse (BPK), dem VSAO und der Pensionskasse SpitalNetz Bern versichert sind, ist eine Weiterversicherung bis zum 70. Altersjahr grundsätzlich möglich.
Gesetz gegen Lohndifferenz?
Die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau hat mit der anvisierten Erhöhung des Frauen-Referenzalters auf 65 erhebliche politische Bedeutung erlangt. In der Handelszeitung geht Ralph Pöhner der Frage nach den Gründen der Differenz nach. Und kommet zum gleichen Schluss wie SVP-Mann Germann, ein bisschen scheint die Sache gottgegeben.
Niemanden erstaunt, dass Frauen lieber eine Firma wählen, die Krippenplätze bietet, wo man flexible Arbeitszeiten hat oder auch mal im Homeoffice arbeiten kann – kurz: Sie haben ein Faible für familienfreundliche Betriebe. Doch diese Betriebe haben eine Kehrseite: Ihr Lohnniveau ist eher tiefer. Auch dazu gibt es eine aktuelle Studie, erarbeitet von Ökonomen und Statistikern der Duke Universität sowie der Uni Uppsala.
Mit schwedischen Daten zeigten sie auf, dass gerade in den familienfreundlichen Unternehmen am Ende weniger herausspringt für die Frauen. Die interne Lohnkluft ist zwar nicht grösser, im Gegenteil. Aber die Stellen sind dort standardisierter, sie sind austauschbarer – mit Grund: Eine Firma, die viele ähnliche Jobs aufweist, ist flexibler; und damit kann sie leichter Teilzeit-, Jobsharing- oder Homeoffice-Varianten schaffen. Nur: Diese Jobs sind oft schlechter honoriert als spezialisiertere Aufgaben. Und obendrein bieten sie weniger Karrierechancen. (…)
Ist die Kasse gut genug für einen Einkauf?
Vor allem vor freiwilligen Einkäufen ist eine Prüfung der eigenen Vorsorgeeinrichtung wichtig, schreibt Michael Felber in der NZZ. Für eine Einschätzung eignet sich der Blick auf verschiedene Kennzahlen.
Wie man den Pensionskassenausweis liest
In der beruflichen Vorsorge sammelt sich einiges an Geld an – wie viel, zeigt dieser Ausweis detailliert auf. Seine Darstellung folgt einem simplen Schema. Eugen Stamm in der NZZ erklärt.
NZZ: Unsicherheiten bei der sozialen Sicherheit
Mit dem Verlust an kontinuierlichen Arbeitsverhältnissen, der Verlagerung zu selbständiger Erwerbstätigkeit oder Teilzeittätigkeit und dem Trend zur «Ehe ohne Trauschein» leidet der eigenverantwortlich aufgebaute Vorsorgeschutz, schreibt Gabriela Riemer-Kafka, emeritierte Professorin für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht an der Universität Luzern, in der NZZ.
Broschüre zu vergessenen FZ-Guthaben
Es kommt vor, dass die Versicherten vergessen, dass sie über ein Freizügigkeitsguthaben verfügen. Das ist vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden der Fall, die die Schweiz endgültig verlassen. Die Broschüre «Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!» erklärt den Versicherten, was eine Freizügigkeitsleistung ist, in welcher Situation sie sich darum kümmern sollten und an wen sie sich wenden können, wenn sie glauben, über ein vergessenes Guthaben zu verfügen. Die Broschüre ist in 9 (neun!) Sprachen erhältlich.
NZZ: “Das Fachchinesisch der PKs entschlüsseln”
Mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürger nichts anzufangen. In der NZZ werden die wichtigsten Termini von Michael Ferber kurz erklärt.
Die Rente durch längere Erwerbstätigkeit aufpeppen
Wer das Rentenalter erreicht, aber noch voller Tatendrang ist, kann den Ruhestand hinauszögern. Als Belohnung winkt später eine höhere Altersrente. cash zeigt, wie sich dabei die Pension optimieren lässt.
1e-Pläne: “9 Jahre Schwangerschaft”
“Neun Jahre hat es gedauert, bis ein stossender Artikel des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) geändert wurde! Seit der ersten BVG Revision ist es für Versicherte mit einem Jahreslohn von mindestens 126’900 Franken möglich, die Anlagestrategie selber zu wählen. Die Details dafür sind im Art. le der Verordnung BVV2 geregelt, weshalb solche Lösungen als 1e-Pläne bezeichnet werden”, schreibt Jérôme Cosandey im Blog von Avenir Suisse.
Leider wurde bei der BVG-Revision «versäumt», den Art. 17 FZG anzupassen. Dadurch entstand eine Asymmetrie. Wer dank geglückter Strategiewahl in einem 1e-Plan Gewinne verbuchte, konnte sie beim Verlassen der Einrichtung realisieren. Wer Anlageverluste zeichnete, konnte sein eingebrachtes Guthaben halten. Gewinne wurden privatisiert, Verluste kollektiviert.
Dagegen hatte Nationalrat Jürg Stahl 2008 eine Motion zur Änderung des FZG eingereicht. Doch dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sind individuelle Anlagestrategien für die Versicherten ein Dorn im Auge. 2012 wurde die Vernehmlassung dazu eröffnet, erst 2015 das Gesetz angepasst. Damit war die Sache nicht vom Tisch. In der BVV2 musste noch präzisiert werden, was unter einer risikoarmen Strategie in le-Plänen zu verstehen sei.
Vorsorge-Fallen beim Jobverlust
Nach einer Entlassung stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage: Wie weiter mit der beruflichen Vorsorge? Die meisten Freizügigkeitseinrichtungen bieten keine Renten an.
Börsenboom und Minizinsen
In der NZZaS wird das Thema der guten Performance für 2017 und der gleichzeitig tiefen Verzinsung der Altersguthaben aufgegriffen.
Weshalb aber können die Versicherten in der zweiten Säule nicht stärker von den Gewinnen an den Finanzmärkten profitieren? Zum einen haben die Pensionskassen den Börsenboom genutzt, um ihre Reserven aufzustocken. Gemäss den jüngsten Zahlen der Swisscanto Vorsorge ist der durchschnittliche Deckungsgrad der privaten Kassen innert Jahresfrist um 4% auf 114% gestiegen.
Wichtiger ist jedoch ein zweiter Faktor: Innerhalb der Pensionskassen kommt es zu einer massiven Umverteilung von den Berufstätigen zu den Rentnern. Um wie viel Geld es dabei geht, verdeutlicht eine Auswertung der Beratungsfirma Complementa. Im letzten Jahr verzinsten die Vorsorgeinstitute das Kapital der Pensionierten im Schnitt mit 2,4%.
PK-Ausweise: Eine Überprüfung lohnt sich
Die Unia Work-Zeitung informiert, was im PK-Ausweis steht und wie er zu lesen und zu überprüfen ist.
12 000 signatures “pour les rentes et des logements”
Dès lors que le nouveau droit suisse sur les caisses de pensions publiques, voté en 2010 par les Chambres fédérales, impose à l’État d’injecter plusieurs milliards dans la Caisse de prévoyance de l’État de Genève (CPEG), autant que cela serve à la construction de logements locatifs accessibles à la majorité des habitants! Tel est l’objectif de l’initiative populaire «Sauvegarder les rentes en créant du logement», lancée conjointement, début septembre, par l’Asloca et le Cartel intersyndical du personnel de l’État et du secteur subventionné.
Elle a été déposée au Service des votations et élection, munie de «près de 12 000 signatures». Représentants de l’Asloca et du Cartel, mais aussi du Mouvement populaire des familles, du Parti socialiste, d’Ensemble à gauche, des Verts et du MCG, se sont rassemblés aux Acacias pour dire tout le bien qu’ils pensaient de cette démarche, née sur deux intérêts historiques communs, comme le résument le président de l’Asloca Alberto Velasco et le membre du Cartel, Albert Anor: «La situation préoccupante du logement et des retraites de la CPEG qui ne s’élèvent en moyenne qu’à 3000 francs.»
St.Gallen: Flucht vor dem tiefem UWS
Die Stadt St. Gallen verzeichnete in den vergangenen Jahren jeweils rund 70 Pensionierungen. Dieses Jahr sind es rund doppelt so viele: 140 Arbeitnehmer wurden 2017 pensioniert, rund die Hälfte davon liess sich frühpensionieren. Auch einige langjährige und erfahrene Mitarbeiter der Stadtverwaltung gehen in den Ruhestand: Walter Bruderer, der Kommandant der Berufsfeuerwehr, Théo Buff, der stellvertretende Direktionssekretär Bau und Planung, oder Rolf Kretzer, der Wasserbau-Verantwortliche, heisst es im St.Galler Tagblatt
Der hohe Wert liegt aber nicht etwa an der Demografie der über 2400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Stadt, sondern an Umstellungen in der Pensionskasse. Diese passt per 1. Januar 2018 ihren Umwandlungssatz an. Er wird von 5,9 auf 5,2 Prozent gesenkt. Früher in Rente zu gehen, lohnt sich da. Ein Rechenbeispiel: Durchschnittlich hat ein Schweizer Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Pensionierung ein Altersguthaben von 500000 Franken. Beim alten Umwandlungssatz würden ihm pro Jahr 29500 Franken aus der zweiten Säule ausbezahlt, beim neuen Umwandlungssatz nur 26000 Franken jährlich. Wer also bei fortgeschrittenem Alter bei der Pensionskasse der Stadt St. Gallen versichert ist, tat gut daran, 2017 in Rente zu gehen.

